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Rasch Rechtsanwälte – Aufarbeitung des Jahres 2008

Die Kanzlei scheint die 2008er Filesharing-Fälle aufzuarbeiten. Uns liegt eine Abmahnung aus 2008 vor, mit der zunächst ein Betrag in Höhe von € 4.000,00 gefordert wurde.

Nun kam im Juli 2011 ein weiteres Schreiben. Die Gesamtforderung wurde reduziert auf € 1.600,00.

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