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Rasch Rechtsanwälte: So schnell kann man antworten!?

In einem Beratungsmandat liegt uns ein Schreiben der Rasch Rechtsanwälte aus Januar 2010 vor, in dem es heißt:

„… nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 02.01.2008 …“

Mit einer solchen spontanen Reaktion haben wir nicht wirklich gerechnet. Weiterhin wird deutlich in diesem Schreiben darauf verwiesen, dass im Falle des gerichtlichen Verfahrens erhebliche Mehrkosten entstehen. Verwiesen wird auf eine aktuelle Kostenentscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az.: 6 U 101/09). Dort wird ein Streitwert von € 200.000,00 angenommen, so behaupten Rasch Rechtsanwälte, was Anwaltsgebühren in Höhe von € 2.380,00 bedeuten würde.

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