Die Silwa Filmvertriebs AG mahnt über die Rechtsanwälte U+C den Film “Das Beste aus Harry S. Morgan`s Debütantinnen 15″ ab. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 Euro gefordert.
Tags: Das Beste aus Harry S. Morgan`s Debütantinnen 15, rechtsanwälte u+c, Silwa Filmvertriebs AG


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