Nach einem im Internet veröffentlichten Beweisbeschluss des Landgerichts Köln (Az.: 28 O 241/09) sollen Rechtsanwalt Clemens Rasch und der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, Herr Stefan Michalk, als Zeugen vernommen werden. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Forderung von Abmahngebühren in Höhe von € 5.800,00. Das Landgericht Köln verlangt von der Musikindustrie den Beweis, dass sie tatsächlich eine Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit der Kanzlei Rasch geschlossen hat.
Wir können daher nur noch einmal unser Ziel bei allen anwaltlichen Beratungen wiederholen: Sie zahlen nichts!
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Tags: Beweis, Landgericht Köln, Rasch, Zeuge





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