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Rechtsanwalt Rasch als Zeuge

Nach einem im Internet veröffentlichten Beweisbeschluss des Landgerichts Köln (Az.: 28 O 241/09) sollen Rechtsanwalt Clemens und der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, Herr Stefan Michalk, als Zeugen vernommen werden. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Forderung von Abmahngebühren in Höhe von € 5.800,00. Das verlangt von der Musikindustrie den , dass sie tatsächlich eine Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit der Kanzlei geschlossen hat.

Wir können daher nur noch einmal unser Ziel bei allen anwaltlichen Beratungen wiederholen: Sie zahlen nichts!

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