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Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen von Sina Dürr wird geprüft

Durch Herrn Rechtsanwalt Jörg Faustmann (www.fn-rae.de) wurde uns der Beschluss des Landgerichts Stuttgart (Az.: 35 O 131/08 KfH) vom 30.04.2009 übersandt. Danach ist von Amts wegen zu prüfen, ob ein Missbrauchssachverhalt gem. § 8 Abs. 4 UWG vorliegt. In der mündlichen Verhandlung wurde durch die Vertreter der Beklagten ein Schriftsatz übergeben, der zu dieser Amtsprüfung Anlass gibt. Eine Entscheidung durch das OLG Stuttgart ist in dieser Frage noch zu erwarten.

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23 Antworten auf “Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen von Sina Dürr wird geprüft”

  1. Matthias sagt:

    Leider hat man seit Ewigkeiten nichts mehr gehört. Die Euphorie, dass es den besagten Anwälten an den Kragen geht, ist verflogen. Anscheinend konnten Weiß & Partner trotz erdrückender Beweislast ihren Kopf aus der Schlinge ziehen. Es ist für mich unverständlich, dass es Anwälten, die sich mit Händen uns Füßen zur Wehr setzen gelingt, in unserem Rechtsstaat mit solchen nachgewiesenen Betrugsfällen durchkommen. Der kleine Mann, der nicht die Möglichkeit hat, sich mit diesem Aufwand verteidigen zu lassen würde nicht ungestraft davon kommen. Ein Hoch auf unsere Justiz!!

  2. Bernd Beobachter sagt:

    Ja, es sind sogar schon mehrere Klagen gegen Weiß & Partner anhängig. Denen geht es jetzt richtig an den Kragen!

  3. Madlin sagt:

    Sehr interesanter Fall. “Johann” sprach von einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Ich habe allerdings auf der Seite des Oberlandesgerichts Hamm kein dazugehöriges Aktenzeichen finden können. Könnte mir das bitte jemand mitteilen. Danke
    Gruß

  4. Stefan sagt:

    ..weiss jemand, ob die Anwaelte von Frau Duerr, Weiss&Partner schon verklagt werden? Ich glaube nicht, dass die Duerr wirklich wusste, was in ihrem Namen los war.

    Grossen Dank an alle, die sich erfolgreich gewehrt haben und die Sache auch jetzt nicht ruhen lassen.

  5. Lucas sagt:

    Hoch interessant..gehts weiter… bevor ich meinen Senf dazugebe, fehlen mir leider ein paar Detailkenntnisse, daher mal angefangen mit dem *lach* @Johann — als Scherz zu sehen bitte.. stellt sich die Frage als erstes was derzeit das größere Übel ist… eine “Abmahnwelle” oder eine “Westerwelle”?
    Nun zwischen den Zeilen gelesen, “überhöhte Forderungen” hat ich schon mal angemerkt, ist nict so für laien durchschaubar… aber wenns so ist… und es festgestellt wird.. wirds so sein?! Detailfehler… bei Anwälten + überhöhte Forderungen? Da, ohne genaue Kenntnis nur ein Zitat aus der Werbung “Hoffentlich All….. versichert” … Nun mehr kann ich als Senf nicht derzeit dazugeben…
    Letzlich nur ein schlauer Spruch… auch dieses Urteil schützt nicht vor anderen Abmahnungen, daher, wie bereits früher gesagt, anstatt sich rumärgern Prävention und Vorbeugung betreiben… Und neben den anscheinend undurchschaubaren Risiken für Verkäufer entstehen ebensolche für Verbraucher.. daher auch hier wieder mein Lieblingssatz… Stärkt den Kauf vor Ort… in Eurer Region … Wenn ich mehr weiß gibts mehr Senf… auch wenn keiner draufwertlegt *lach* — Gruß

  6. Johann sagt:

    Das Gerücht stimmt, Faustmann Neumann haben vor dem OLG Hamm für einen Mandanten ein rechtskräftiges Rechtsmissbrauchsurteil gegen Frau Dürr erwirkt. Rechtsanwalt Weiß und Rechtsanwalt Bräuer von Weiß und Partner http://www.ratgeberrecht.eu/ waren sogar beide im Termin. Das Gericht sprach wohl von einer “Abmahnwelle”. Der Geschäftsumsatz stünde außer Verhältnis zu den Prozessrisiken und es gebe zahlreiche sehr auffällige Vorgänge. Die Anwälte hätten stets überhöhte Forderungen gestellt und viele Detailfehler gemacht, diesen Verlust an Überblick kenne man von Massenabmahnern. Es sei davon auszugehen, dass alle Abmahnungen unzulässig gewesen seien. Trotz gerichtlicher Aufforderung den Antrag von Frau Dürr zurückzunehmen, haben die Anwälte von Frau Dürr daran festgehalten.
    Frau Dürr wird sich bedankt haben, wenn sie es erfahren haben sollte *lach*.. Jetzt werden sich die Leute ihr Geld zurückholen, will nicht in ihrer Haut stecken. Aber selber schuld!

  7. Hans sagt:

    Endlich ist der Spuk vorbei und der Gerechtigkeit genüge getan. Von der Verlierer Seite geht mit Sicherheit keine Abmahnung mehr raus. Die schätze ich mal ist am Ende. Herr Schupp hat es übrigens voraus gesagt.

  8. Bernd Beobachter sagt:

    Ich hab gehört, das OLG Hamm hat vor ein paar Tagen ein Missbrauchsurteil gegen Frau Dürr verhängt!!

  9. Lucas sagt:

    Hallo, wieder etwas Bewegung hier. Die Links von Herrn Schupp sind recht Interessant und waren mir nicht bekannt. Daher wieder hier viel Information dazu. Initiativen sind doch auch immer zu befürworten? Ob Anwalt oder Nichtanwalt. Ob die Links und die dort behandelte Thematik allerdings hier zutreffend sind???? Mag ich eher bezweifeln. Wo fängt eine Massenabmahnung an? Wo hört diese auf? Sinngemäß versuche ich mal deutsche Rechtssprechung zu zitieren ” In einem Markt, wo viele rechtliche Verstöße stattfinden ergibt sich zwangsläufig auch eine hohe Anzahl von Abmahnungen gegen diegleichen”?! Das einem Wettbewerber KEIN Schaden entsteht, durch rechtliche Verstöße anderer, mag ich ebenso bezweifeln. Ob diese direkt nachzuweisen sind und in welchen Höhen und Mengen, ist sicherlich etwas anderes, auch das scheint mir nicht nachweisbar zu sein.

    Was auch bei dem Eintrag von Hr. Schupp offenbleibt ist die Frage, die mir auf der Seele leigt, eine Abmahnung kommt letztlich nur zustande wenn das gegenüber meint, dieses wäre rechtlich falsch (in welcher Form auch immer). Wenn aber doch dann gem. zahlreichen Gerichtsentscheidungen Abmahnkosten gezahlt werden müssen, so hat dieses doch damit seine Berechtigung?! (Zumindest Rechtlich). Heißt doch der Verstoß gegen, welche auch immer, Gesetze, wurde festgestellt. Entsprechend gilt doch der lapidare Satz in Verbindung mit Herrn Schupp seinen Ausführungen “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”?! Ob dann ein Abgemahnter wissentlich oder Unwissentlich gegen geltendes Recht verstoßen hat scheint dann zumindest nicht von Bedeutung zu sein??

    Wenn Herr Schupp über Selbstbereicherung von Vertragsstrafen schreibt, soll das doch genau, gem. Gesetzgeber, also die Vertragsstrafe, eigentlich nur die Drohgebärde einer Folge der Abmahnung sein?? Bitte um Korrektur bei meiner laienhaften Auslegung!!! Heißt also, ein Verstosser erhält eine Abmahnung, muss entsprechend die Kosten des Anwaltes übernehmen und verpflichtet sich, nicht mehr gegen bestimmte Dinge zu verstoßen?! Tut er dies trotzdem wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig!? Das hieße, der Abgemahnte ist zuvor in Kenntnis seiner Verfehlungen gelangt hat diese nicht bereinigt und muss erst nach wiederholtem Verstoß eine Vertragsstrafe zahlen?!?! Wenn das so richtig zusammengelesen wurde von mir, ist dies doch keine Unwissenheit mehr? Der Abgemahnte hatte doch Kenntnis in dem Fall?! Ist es dann nicht eher Ignorieren von Gesetzen die entsprechend teuer werden können?? Wem trägt letzlich die Schuld wenn wiederholt gegen Recht verstoßen wurde? Der Abmahner weißt mit Abmahnung auf den Verstoß hin…das ist in keinem Fall bis dahin überhöht wenn im Schnitt vielleicht 1000 Euro dann an Anwaltskosten zusammenkommen??!!! Kostet den Händlern, die ihren Auftritt über Kanzleien Prüfen lassen, damit dieser sogenannt rechtssicher ist, gem. den hier im Web hinterlegten Angeboten doch auch im Schnitt soviel???!!! Haben die Händler die sich diese Prüfkosten einsparen nicht gerade schon hier den Vorteil, das diese geringere Ausgaben beim Anbieten der Artikel haben und diese unter Umständen günstiger verkaufen können, als die Händler, die Geld in die Handnehmen um Vorbeugend (ob das dann auch abmahnsicher ist???! stell ich mal dahin)einer Abmahnung und mit der Absicht gerade Verbraucherrechtlich einwandfrei aufzutreten nicht klare Vorteile? Entstehen nicht bereits hier schon wettbewerbsnachteile für den einen???

    Dem Verbraucher gehts letztlich darum möglichst günstig an seine gewünschte Ware zu kommen??? So würde ich jedenfalls denken. Die Hintergründe, darum ja die Belehrungspflichten der Händler, sind auch für mich undurchschaubar und sicherlich auch für viele Händler. Aber gerade dafür gibt es doch die Anwälte um das zu ergänzen, was man selbst nicht kann oder weiß??? Ist das für einen Händler letzlich nicht nur der Zukauf einer Dienstleistung, letztlich genauso wie er die Ware über Dritte (Paket) an den Kunden schafft???

    Das es schwarze Machenschaften gibt, habe ich mehrfach gelesen, jeden Abmahner ans Kreutz zu stellen halte ich jedoch vefehlt. Das deckt sich nur mit dem Eintrag von A.G. das der Herr Faustmann jede Abmahnung als Missbräulich einstuft. Letzlich geht es doch vielen nur darum mit gleichen Mitteln verkaufen zu können??? Wenige nutzen das Instrument Abmahnung um Reich zu werden und die werden letztlich auch aufgedeckt, weil wie Herr Schupp es auch so schreibt, dieses letzlich überauffällig wird. Als Verbraucher möchte ich letztlich bei einem Kauf die gleichen Rechte und Pflichten haben unabhängig der Anbieter, also einheitlich. Hätte ich dieses nicht müßte ich als Verbraucher besser alle Vebraucher im Zweifelsfall Anwälte konsultieren und Gerichte überfluten mit Prozessen.

    Und nach dem was ich auf die schnelle von Herrn Schupp gelesen habe “gerade Hartz IV-Empfänger und kleinere Verkäufer die sich ein zweites Standbein schaffen wollen”… Sinngemäß, hört sich erstmal sehr sozial an, aber ist der Gedanke auch ausgereift. Wie in allem hat doch alles zwei Seiten oder??? Schaffen nicht gerade sogenannte Hobby-Verkäufer einen großen Schaden bei größeren Händlern, die Ausbildungsplätze, Arbeitsplätze schaffen und dieses aufgrund immenser “PRIVAT” Verkäufer oder Kleinverkäufer ggf. abschaffen müßten???? War nicht gerade dieses ICH–AG Zeug unheimlich schädlich für alle Branchen???

    Fazit: Man kann alles aus jeder Sicht sehen und man wird immer ein Pro und ein Kontra finden. Bild dir deine eigene Meinung ist mein Motto. Und solang ich die Mittel habe zu Kaufen werde ich dies möglichst beim Händler um die Ecke machen denn jede Region braucht ihr zu Hause und ihre eigene Wirtschaft und somit ihren eigenen Geldumlauf. Sehe also bei allem eine Stärkung für Händler vor-Ort.

    Und wie ich bei einer Seite von Herrn Schupp gelesen habe, Privatverkäufer die gerade mal ihren nicht passenden Pulli loswerden wollen, oder der Eintrag mit den Privatannoncen ohne Impressum, korrekt Herr Schupp, das finde ich daneben und das ist in der Tat sicherlich nicht das was der Gesetzgeber wollte und genau hier fängt nach meinen Gedanken die Verwerflichkeit einer Abmahnung an. Aber das ist weitentfernt von dem wenn sich Wettbewerber streiten.

    Viele Grüß

  10. Ich möchte, auch wenn ich nicht mit allen Aktivitäten von dessen Kanzlei zustimme, dem Kollegen Faustmann in seinen Fällen gegen Frau Dürr viel Erfolg wünschen und im Zusammenhang mit der hier geführten Diskussion aus einem Schreiben zitieren, welches wir vor etwa einem Jahr einem Massenabmahner – wie es offenbar auch Frau Dürr ist – übersandt haben:

    “Ich gönne Ihrem Anwalt von Herzen, dass er durch Sie erhebliche Einkünfte erzielen kann. Was mir nicht daran gefällt ist, dass dies auf Kosten von Personen und schließlich auch Kollegen von Ihnen erfolgt, die Ihnen noch niemals etwas getan haben, dass sie es verdienten, von Ihnen und Ihrem Anwalt in den wirtschaftlichen Ruin getrieben zu werden.

    Sie wissen ebenso gut wie ich, dass die Fehler, die Ihre Kollegen unwissentlich gemacht haben, Sie in keiner Weise wirtschaftlich berühren, da Sie ausschließlich Dinge abmahnen (lassen), die Verbraucherrechte zum Inhalt und damit gar keinen unmittelbaren Einfluss auf Ihren eigenen Umsatz und wirtschaftlichen Erfolg haben (Vgl. dazu. OLG Frankfurt Beschluss vom 23.6.2006, Az.: 6 W 117/06, so auch OLG Stuttgart Beschluss vom 23.08.2007, Az.: 2 W 46/07).

    Wenn es Ihnen aber nur um die Schädigung Ihrer Kollegen und um die Selbstbereicherung über Vertragsstrafen geht, so handeln Sie rechtsmissbräuchlich, was letztlich zu erheblichen Schadensersatzverpflichtungen Ihrerseits führen wird.

    Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung aus einigen Fällen vergleichbarer Massenabmahnungen, in denen wir Abmahnopfer vertraten, berichten, dass nach einiger Zeit sich das Blatt gewendet hat und am Ende der Abmahner erhebliche Kosten zu tragen hatte, womit er nach den Versprechungen seines Anwalts zu Beginn der Abmahnungen offensichtlich nicht gerechnet hatte.

    Keiner dieser Abmahner ist heute noch im Internethandel zu finden. Ein schönes Beispiel finden Sie unter: http://www.cardenal.de/abzocke/ebay-abzocke-s-b-r-l-rechtsanwaeltin.html.

    Ich sage Ihnen daher voraus, dass Sie in spätestens einem Jahr, wenn Umfang, Ausmaß und tatsächliche Hintergründe Ihrer Handlungen ermittelt und den zuständigen Stellen bekannt sind, keinen gewerblichen Handel im Fernabsatz mehr betreiben und die Schäden abbezahlen werden, die Sie bereits heute angerichtet haben.

    Sie haben Ihre Kollegen nicht nur mit horrenden Rechtsanwaltskosten und Vertragsstrafeverlangen überzogen, sondern in vielen Fällen auch Umsatzausfälle in Höhe mehrerer Zehntausend Euro verursacht, für die Sie noch zur Rechenschaft gezogen werden.”

    Und das gute daran: Genau so ist es gekommen.

    Dieser Abmahner ist heute hochverschuldet, was er nicht zuletzt seinem abmahnfreudigen Anwalt zu verdanken hat (dem es schließlich auch nicht viel besser ergangen ist).

    Einen Pressebericht zu dem involvierten Anwalt finden Sie hier:
    http://www.mainpost.de/lokales/wuerzburg/Anwalt-unter-Betrugsverdacht;art735,4976633

    Darüber sollte jeder, der mit Abmahnungen sein Geld verdient, in Ruhe einmal nachdenken.

  11. Stephan sagt:

    Wie wahr, wie wahr,

    1,8er Gebühr von 5000 Euro Streitwert ist entsprechend erheblich günstiger als eine 1,3 Gebühr von 25000 Euro Streitwert, das wird auch der Anwalt so bestätigen können?!

    Und was hier auch vergessen wird, hier wird der Abmahner als BÖSE hingestellt, ohne Fehlverhalten der paar Wettbewerber gäbe es keine Abmahnungen?! — Vielleicht sollte die Dissertation des Hr. Faustmann eher in Prävention, sprich Vermeidung von Abmahnungen liegen.

    Und wenn hier Zitat “über alle Wettbewerber zu wachen…” benannt wird, gehe ich mal davon aus, das es ausschließlich um die Wettbewerber geht, die massiv gegen geltendes Recht verstoßen. Und das muss doch auch im Sinne des Herrn F. sein, sonst würde er nicht selber abmahnen???

    Gerade die kleinen Wettbewerber, die sehr unter diesen Rechtsverstößen leiden und sich ebend nicht wehren können, dürften es begrüßen, denn so erhalten diese auch wieder eine Chance am Marktgeschehen teilzunehmen, ohne das einige meinen es gäbe keinen Verbraucherschutz und die einschlägigen Hinweise der deutschen und auch europäischen Rechtssprechung müßten nicht beachtet werden. Und die die sich daran halten und unter den paar wenigen leiden, werden in keinsterweise von Rechtsmissbrauch reden. Und das dürften erheblich mehr sein.

    Letztlich ist es tatsächlich ein sehr abenteuerliches Bild, wenn sich ein 31-jähriger Rechtsanwalt (gem. der eigenen Homepage) hier, mit Augenzwinkern zu A.G., seine Sporen für seine Dissertation verdienen will.

    @lucas .. es spricht in der Tat für sich selbst, wenn Anwälte in einem WWW-Forum Stellung zu Ihren Verfahren nehmen und dann noch auf so eine Art. Na irgenndwo muss er ja Gehör finden???

    Dergleichen findet man im übrigen trotz intensiver Suche nicht auf der anderen Seite. Sollte entsprechend für sich selbst sprechen, sich auf solche Lernstücke rauszuhalten.

  12. Lucas sagt:

    Uih, das kann man ja nur empfehlen hier, ist ja spannender als jeder Fernsehfilm. Also als juristischer Laie muss ich mal um Verständnis Bitten, wenn ich mich fachlich nicht so anwaltlich korrekt ausdrücke bzw. kann, wie das der Herr Faustmann tut, der hat es letztlich ja auch studiert. Aber wenn ich das alles hier lese und das neutral sehe, muss ich zum einen dem A.G. völlig recht geben, warten seit dem 30.04.09 ist schon sehr lange und nach dem ich mich informiert haeb, ist die Sache derzeit gem. Fussballspiel 7:0 für die Frau Dürr, selbst wenn Sie also jetzt 4 Verfahren verliert führt Sie 7:4.. das war laienhaft ich weiss. Nach meinen Recherchen, weil dies mich wirklich interessiert, bitte um entsprechende Korrektur, wenn ich da was falsch interpretiere, wenn also tatsächlich Rechtsmissbrauch nachgewiesen würde, ist nach meinen angelesenem Wissen, jeder Fall für sich also einzeln zu Prüfen. Hieße also, selbst wenn jemand ein Verfahren mit dem Vorwurf des missbräuchlichen Handelns verliert, gilt das doch demnach nicht gleichsam für alle Verfahren. Korrekt ist ebenso, das der Faustmann sich hier als Beschützer sogenannter Abmahnopfer aufspielt und selbst abmahnt, das habe ich auch nachgelesen. Sehr schizo.

    Weiter wenn ich alles hier nachlese, muss mann der Frau Dürr völlig Rechtgeben, vorbehaltlich der Richtigkeit der Fakten. Wenn also der Faustmann hier behauptet sein Hinweis hätte erst zur Aufklärung des falschen Urteils geführt, Frau Dürr entsprechend angibt, der Faustmann wäre vom LG Kassel daraufhingewiesen wurden, muss man doch an der Redlichkeit des Anwaltes zweifeln??? Wie sonst sollte es sich so darstellen (wohlgemerkt wenn die Fakten hier stimmen)? Ebenso seltsam ist, wenn denn das mit den Daten 28.10., 29.10. und selbst die Erkenntnis des Faustmann selbst am 31.10. so stimmen, warum hat er den Blogeintrag hier erst gepostet oder aber besser noch warum hat er ihn nicht gleich wieder zurückgenommen und richtig gestellt? Das sieht ebenso wenig redlich aus!!

    Wenn hier der Faustmann von einer 1,8 Gebühr redet, mußte ich erstmal nachlesen was das ist, das ist also der Gebührensatz, den Anwälte berechnen, in Verbindung mit den jeweiligen Streitwerten?! Soweit korrekt hoffe ich. Nach dem was ich gelesen habe genehmigen Versicherungen (Allianz zB) Anwälten in Verbindung mit Gutachten eine Abrechnung mit einer 1,8 Gebühr, da der Aufwand der Anwälte erheblich höher ist. Im Wettbewerbsrecht habe ich entsprechend auch so den Hinweis von Rechtsanwaltkammern gelesen, das dieses durchaus berechtigt wäre!!! Die Arbeit von Anwälten bei Abmahnungen beschränkt sich nicht nur auf das Bloße Schreiben irgendwelcher Standardschriftsätze. Es gehört u.a. die Sicherung der Beweise der Verfehlungen dazu. Heißt also jeder einzelen Artikel und auch weiterführende Vorgang muss also gesichert werden. Bei Anbietern mit mehreren hundert Angeboten oder vielen Web-Auftritten kommt da also erheblicher Aufwand auf eine Kanzlei zu. Es ist also auch hier wie von den eigenen Kammern bescheinigt eine 1,8 Gebühr gerechtfertigt.

    Wenn der Faustmann bei seinen Abmahnungen 1,3 ansetzt dann hat er halt weniger Aufwand oder?

    Wenn der Umsatz eine Rolle spielt, den kann ich bei der Frau Dürr zumindest auf ebay als doch ziemlich solide Umsätze erkennen. Zumindest sind diese doch erheblich höher als die bisher einschlägige Rechtssprechung (LG Bochum 200 Euro -Umsatz-Urteil). Habe allerdings nichts gefunden wo ein Gereicht sagt der und der Umsatz wäre Rechtsmissbräulich??? Oder darf am Ende nur der Millionenschwere Media-Markt abmahnen?

    Also unterm Strich kann ich dem Faustmann hier mit seinen bösartigen und unsachlichen Äußerungen weder GLAUBEN schenken noch dieses nachvollziehen, dieses aber Bitte auch unter Vorbehalt der Richtigkeit der hier im Blog genannten Fakten.

    Es ist im übrigen sehr seltsam, wenn Anwälte öffentliche Plattformen dazu benützen, ob nun richtig oder unwahre Ausführungen, zu laufenden Verfahren nehmen?! Das hab ich auch noch nicht gelesen??

    Und im übrigen, wenn denn und das wird ja so sein, der gelöschte Eintrag des Anwaltes, Unwahrheiten enthielten, ist es legitim, das sich derjenige sich wehrt?! Das würde doch jeder tun…

    Aber höchst interessant… ich schaue wieder rein, versprochen, das ist spannend und sehr interessant

    Schönen Abend Lucas

  13. A.G. sagt:

    Ich beobachte diesen Blog seit langem mit großem Interesse. Nicht ganz uneigennützig. Vorab zur Klarstellung: ich bin selbst sog. „Abmahner“ und bin schon mehrfach gegen Mitbewerber im Wege von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vorgegangen. Ich schreibe hier anonym, weil ich natürlich kein Interesse habe auf noch einer Seite namentlich aufzutauchen. Sollte ich aber die Ehre haben, Sie, Herr Faustmann, einmal persönlich vor Gericht zu treffen, werde ich mich Ihnen gegenüber gerne zu erkennen geben.

    Es mag ja sein, dass Sie Herr Rechtsanwalt Faustmann (Kanzlei Faustmann & Neumann, Düsseldorf) die Abmahnungen als missbräuchlich einstufen. Wie Sie weiter selbst schreiben entscheiden hierüber zum Glück die Gerichte. Und die sehen es wohl anders als Sie.

    Sie sollten vielleicht mal über den Sinn und Zweck der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an sich nachdenken.

    Stattdessen haben Sie es sich auf die Fahnen geschrieben wohl alles als missbräuchlich abzutun und „brüsten“ sich hiermit auch auf der Startseite Ihrer Homepage (Link oben) indem Sie schreiben

    „In den letzten Monaten ist es uns mehrfach gelungen, Abmahnern Rechtsmissbrauch nachzuweisen (z. B. Jörg Biller, Mareen Kerstin Thonig und der webdiscount4you Ltd.), bekannt sind zahlreiche andere Fälle. Falls Sie auch so einen Verdacht hegen, sprechen Sie uns an!“

    Für mich sieht das so aus, als ob Sie prktische Erfahrungen für Ihre Dissertation zu den unternehmerischen Belehrungspflichten im Verbrauchervertrag (laut Ihrer Kanzleihomepage) sammeln. Gibt es da auch ein Kapittel „Rechtsmissbrauch“?

    Und nun zum Fähnchen im Wind:

    Selbst in diesem Blog wird über Abmahnungen berichtet, die die Kanzlei Faustmann & Neumann selbst ausspricht:

    http://abmahnung-blog.de/tag/faustmann-neumann

    Auch eine Suche bei Suchmaschinen nach „Abmahnung Herr Gavel Faustmann & Neumann“ fördert dieses Ergebnis zu tage.

    Und was mahnt die die Kanzlei Faustmann & Neumann ab? Natürlich wettbewerbswidriges Verhalten aufgrund einer mangelhaften Widerrufserklärung! Ohne dass ich die Abmahnungen der Frau Dürr näher kenne, gehe ich davon aus, dass auch bei diesen Abmahnungen mal Fehler in der Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden.

    Soweit Sie hier selbst zudem schreiben „Wir sind zuversichtlich, dass die nächsten absehbaren Urteile zugunsten von Abgemahnten sich auch auf Abmahnmissbrauch stützen werden.“ warten Sie ja schon eine ganze Weile (30.04.2009, erster Beitrag hier). Mal sehen wie lange Sie noch warten müssen…

  14. Sehr geehrte Frau Dürr,

    wenn der Fehler angeblich so offensichtlich war, dann erklären Sie mir doch bitte, warum IHRE RECHTSANWÄLTE den Fehler nicht unverzüglich aufgeklärt haben. Der Richter des LG Stuttgart hat uns gegenüber ausdrücklich erklärt, dass die fehlerhafte Verkündung ohne unseren Hinweis wahrscheinlich nie aufgefallen wäre. Also was sollen diese bewussten Falschdarstellungen von Ihrer Seite die hier über Dritte erfolgen? Denn von wem will “Xavier” Informationen haben, dass am 28.10. das “Sekretariat” des LG Stuttgarts Kenntnis vom Zustellungsfehler gehabt habe und dementsprechend auch ich, was beides offensichtlicher Unsinn ist.
    Wie Sie richtig sagen, erfolgte mit Schreiben vom 29.10. ein Hinweis des LG Kassel. Sofort nachdem mich dieser Hinweis zur Bearbeitung erreichte, habe ich am Samstag den 31.10. an das LG Stuttgart geschrieben. Nach Mitteilung des LG Stuttgarts über den Zustellfehler am 02.11. unter Bezugnahme auf mein Schreiben haben wir am 02.11. nochmals ausdrücklich bzgl. einer Änderung der tragenden Gründe nachgefragt und keine abschlägige Antwort erhalten. Wieso hätte das Gericht diese auch umstellen sollen? Also tun Sie nicht so, als ob ich hier eine bewusste Falschdarstellung getätigt hätte.

    Im Übrigen bleibt es dabei, dass wir in Ihrem Fall keinen Zweifel daran haben, dass Ihre Abmahnungen missbräuchlich im Sinne des § 8 IV UWG sind. Unser Hauptargument ist dabei das Missverhältnis zwischen Ihren Geschäftsumsätzen und Ihren von Ihren Anwälten Weiß & Partner in Vorleistung veranlassten Abmahnungen mit einer 1,8 (!) Geschäftsgebühr, einstweiligen Verfügungsverfahren, etc., die innerhalb von gut 3 Monaten Anwaltskosten im erheblichen sechsstelligen Bereich ausgelöst haben und die inzwischen zu erheblichen Teilen verjährt sind.

    Ihre aktuelle weitere kostenträchtige Niederlage (unabhängig davon, warum die eV nun aufgehoben wurde), diesmal vor dem LG Stuttgart, bestätigt uns in unserer Auffassung, dass ein wirtschaftlich vernünftiger Kaufmann niemals Kostenrisiken eingehen würde, die mit 20-40% des Jahresumsatzes zu beziffern sind, um Kleinigkeiten in der Widerrufsbelehrung zu bemängeln, wie sie es tun bzw. taten.

    Dass Sie Ihr Vorgehen trotzdem mit allen Mitteln verteidigen, ist verständlich. Sie haben, warum auch immer, beschlossen, über alle Ihre Wettbewerber zu wachen. Dann müssen Sie auch damit rechnen, dass sich diese verteidigen und ihr offenkundig bemerkenswertes Vorgehen hinterfragen. Hierbei ist auch interessant, dass Sie am Anfang Ihrer Abmahnserie selbst noch zahlreiche Fehler in Ihrer Angebotsgestaltung hatten, die teilweise deutlich von dem typischen kleinen Standardfehler abgewichen sind. Wie Sie wissen, hat sogar noch im März ein Mandant eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt.

    Im Ergebnis werden die Gerichte entscheiden. Und das ist auch gut so.

    Mit besten Grüßen aus Düsseldorf
    Jörg Faustmann

  15. S. Dürr sagt:

    @ Herr Faustmann

    Herr Faustmann, wenn Sie selbst schreiben: „Am 31.10.2009 fiel mir auf, dass dieses Urteil nicht ganz vollständig zu sein schien…“ stellst sich für mich die Frage, warum Sie ein Urteil, das die angebliche Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung belegen soll und dabei keinerlei ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE (!!) zur angeblichen Rechtsmissbräuchlichkeit enthält, an das LG Kassel schicken. Das LG Kassel hat Sie am 29.10.2009 darauf hingewiesen werden, dass, so wörtlich „auf Seite 9 des angeführten Urteils des LG Stuttgart die Ausführungen unvollständig“ seien. Erst darauf hin haben Sie bemerkt, dass dem Urteil die ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE (!!!) zur angeblichen Rechtsmissbräuchlichkeit fehlen? Haben Sie das Urteil zuvor nicht gelesen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dürr

  16. Der Sachverhalt ist wie folgt richtig zu stellen:

    Das LG Stuttgart hat einen Urteilsentwurf zugestellt. In diesem wurde die Aufhebung einer von Frau Dürr erwirkten einstweilige Verfügung mit Rechtsmissbrauch begründet. Am 31.10.2009 fiel mir auf, dass dieses Urteil nicht ganz vollständig zu sein schien, so dass ich an diesem Tag das Gericht mit einer entsprechenden Anfrage anschrieb. Daraufhin teilte das Gericht am 02.11.2009 mit, dass versehentlich die falsche Urteilsfassung übersendet worden wäre. Dies sei “erst durch den Schriftsatz des Verfügungsbeklagtenvertreters Faustmann vom 31.10.2009 bemerkt worden”. (Die obigen Ausführungen von “Xavier” sind daher neben der Sache.)
    Auf diese Mitteilung fragten wir an, ob die einstweilige Verfügung weiterhin aufgehoben bliebe und ob die Urteilsgründe im Kern Bestand hätten. Dies wurde nicht verneint.
    Erst am heutigen Tage hat uns das tatsächlich verkündete Endurteil erreicht. Hiernach wird die einstweilige Verfügung von Frau Dürr wegen einem Zustellungsfehler aufgehoben, zum Rechtsmissbrauch hat sich das Gericht daher nicht mehr eingelassen.

    Im Ergbenis steht damit fest, dass Frau Dürr eine weitere sehr kostenträchtige Niederlage erlitten hat, wie es zuletzt häufiger erfolgte. Denn inzwischen haben sich zahlreiche Abmahngeschädigte erfolgreich gegen die Zahlungs- und Unterlassungsansprüche von Frau Dürr gewehrt, mögen ihre Anwälte Weiß & Partner den Sachverhalt auch regelmäßig anders wierdergeben bzw. Dritte anders darstellen (s.o.). Die Motivlage für die Postings in diesem blog ist doch mehr als offensichtlich.

    Zu guter Letzt: Zur Zeit sind uns Verfahren vor dem OLG Stuttgart, OLG Hamm, LG Düsseldorf, LG Kassel und LG Stuttgart bekannt, die ganz überwiegend den Missbrauchstatbestand zum Gegenstand haben. Wir sind zuversichtlich, dass die nächsten absehbaren Urteile zugunsten von Abgemahnten sich auch auf Abmahnmissbrauch stützen werden.

    Mit besten Grüßen aus Düsseldorf
    Jörg Faustmann

  17. Xavier sagt:

    Wie man feststellen kann, hat Rechtsanwalt Faustmann, seinen unwahren und inkorrekten Eintrag gelöscht bzw. löschen lassen. Nach meinen Erkundigungen geschah dies in keinster Weise freiwillig, sondern der Herr Rechtsanwalt mußte wohl mittels Abmahnung dazu aufgefordert werden. Nun wird der Herr Anwalt sicherlich behaupten auch zu den Abmahnopfern zu gehören? … Wie seine Mandanten. Der einzige Unterschied ist, das die Opfer vorher massiv gegen geltendes Recht verstoßen haben und wie im Falle des Herrn Faustmann klar wird, mit unwahren Behauptungen argumentieren und nichts unversucht lassen, rechtstreue Mitbewerber schlecht zu machen. Tja, die Opfer sollten ggf. zunächst Rechtstreu und mit Wahrheiten arbeiten und sich nicht vorher als Opfer hinstellen. Dann wären es wirklich Opfer. Da passen dann Mandanten und Anwalt anscheinend wirklich gut zusammen. Ist schon traurig was sich in Deutschland alles RECHTsanwalt nennen darf um selbst als Vorbild von Verbreitern von Unwahrheiten sich hinzustellen. Ob man mit dieser Methode seriöse Mandanten sammeln kann? Eher wohl nicht.. Wie der Herr so das Gescherr oder so ähnlich… Mfg Xavier

  18. Lucas sagt:

    Sagt bloß? Das sind ja höchst interessante Aktivitäten dieses Rechtsanwaltes?! Ist sowas nicht strafrechtlich verfolgbar? Da schart einer mit klugen Sprüchen ne Handvoll Mandanten, stürzt von einem Prozess in den nächsten, er muss se ja auch nicht bezahlen!, verliert ein Ding nach dem anderen und wer zahlt die Geschichte? Der bestimmt nicht…da können einem die Mandanten ja echt richtig leid tun?! Scheint ja ein echter Glücksfall für den Rechtsanwalt zu sein..diesen Gegner gefunden zu haben, sonst hätte er womöglich überhaupt keine Mandanten oder wie soll man das auslegen? Viel Wirbel machen in der Öffentlichkeit, überall den Vorwurf des Rechtsmissbrauches streuen und Mandate einsammeln? Auch ne Art Geld zu verdienen! Is das im Auslegungssinne ggf. Rechtsmissbrauch? Nun wenn die Abmahnungen doch eigentlich glasklar waren und auch keine Kleinigkeiten vorlagen, fragt man sich in der Tat, wie die armen Abmahnopfer nicht einfach ihre Fehler eingestehen und ihr Geld statt dem Rechtsanwalt zu überweisen lieber in die Vorbeugung weiterer Abmahnungen in ihre Verkaufsaktivitäten stecken, wo die Gelder sicherlich generell als Vorbeugung wesentlich besser angelegt wären? Und selbst wenn man zB einen Abmahner ggf. ausschalten könnte, schützt das doch auch nicht, egal welche Branche, vor ner Abmahnung aus anderen Ecken?! Kaum zu glauben .. unverständlich.. aber scheint für die Allgemeinheit auch ganz gut zu sein, denn die Gerichtskosten die jedesmal anfallen, decken letztlich die öffentliche Hand und entlasten die Steuerkasse… Viele Grüße Lucas

  19. Xavier sagt:

    Die Ausführungen des Rechtsanwaltes Faustmann sind schon sehr abenteuerlich und vor allem sehr inkorrekt. Vielleicht sollten sich seine Mandanten einmal überlegen, ob diese bei einem derartigen Anwalt denn so gut aufgehoben sind? Nach mir vorliegenden Informationen wußte Herr Faustmann bei der Verfassung des Eintrages am 28.10.09 um 19:51 Uhr bereits, das das LG Stuttgart aufgrund eines Sekretariatsfehlers ein falsches Urteil verschickt hatte. Bereits am 28.10.09 tagsüber müßte entsprechend auch Herr Faustmann darüber informiert wurden sein, das die Parteien aufgefordert wurden, das “fälschlich” versandte Urteil nicht in Umlauf zu bringen und an das Gericht zurückzusenden. Das Landgericht Stuttgart stellte keinen Rechtsmissbrauch fest, dieses Urteil wird in den nächsten Tagen richtigerweise wohl verschickt werden.

    Dementsprechend sollte man die Hinweise, das es noch weitere Urteile in dieser Richtung geben wird, auch ernst nehmen.

    Entsprechend Verweise ich auf meinen Eintrag vom 6.10.09 und betone nochmals das bisher KEIN Gericht einen Rechtsmissbrauch bei der Klägerin nachvollziehen konnte.

    Wie soll man nun das Handeln und Tun des Rechtsanwaltes Faustmann, der trotz des eindeutigen Hinweises des Gerichtes, das Urteil nicht in Umlauf zu bringen kommentieren? Am besten gar nicht. Darüber kann sich letztlich jeder selbst ein Bild machen. Diese Info habe ich mir gerade bestätigen lassen… Von daher gehe ich mal davon aus .. das man den Begriff Rechtsmissbrauch vielleicht in die andere Richtung verschieben müßte? Da bleibt nur Kopfschütteln… Vielleicht wird der ein oder andere Mandant ja seine Rechnung an den Mandatsträger mal zurückbehalten?!

    Mit Kopfschütteln und besten Grüßen Xavier

  20. Mit besten Grüßen aus Düsseldorf
    Rechtsanwalt Jörg Faustmann

  21. Xavier sagt:

    Kein Gericht hat die Unterlassungsansprüche der Klägerin bisher als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Eher war das Gegenteil der Fall. Diejenigen die dem Aufruf bisher gefolgt sind und das scheint in der Tat sehr fragwürdig zu sein, tappen unter Umständen in eine Kostenfalle die weit über das normale Prozessrisiko hinausgehen. Ausmeiner Sicht eine sehr gefährliche Suggerierung der Gegnerseite, die kein Hand und Fuß hat. Nur die Behauptung reicht jedenfalls nicht aus und mehr hat die Gegnerseite gem. einschlägigen Gerichtsentscheidungen nicht zu bieten. Vielmehr scheinen die Behauptungen wider besseres Wissens aufgestellt zu werden, so das, nach unseren Informationen, jetzt u.a. ggf. sogar Prozessbetrug der Gegenerseite vorgeworfen werden könnte??? Naja, sehr neutral betrachtet, muß man ja nur etwas vorwerfen und nichts beweisen… In jedem Fall sollte jeder, der eine Abmahnung erhält diese auch sehr ernst nehmen und sich, egal bei welchem Gegner, nicht hinter Vorwurf eines Rechtsmissbrauches verstecken. Das kann durchaus gefährlich sein. Im übrigen, uns bekannter drei Fälle hier, ist es absolut nicht von der Hand zu weisen, das es in den uns bekannten Fällen um sehr offensichtliche Wettbewerbsverstöße gegangen ist, also kein SUCHEN nach Fehlern vorlag, sondern sehr fahrlässige Verstöße gegen geltendes Recht. Daher muss man sich in dem einen oder anderen Fall schon wundern wenn von Abmahnopfern gesprochen wird??? Ob das dann alles so missbräulich ist, wenn ein Wettbewerber sich gegen rechtsuntreue zur wehr setzt? Naja die Entscheidung liegt letztlich bei den Richtern und die haben bisher sehr eindeutig entschieden… Grüße von Xavier

  22. Lucas sagt:

    Das OLG Stuttgart sah im benannten Verfahren keinerlei Grund den Vorwurf des Rechtsmissbrauches zu überprüfen. Desweiteren ist die Darstellungsform anscheinend sowohl hier als auch auf anderen Seiten sehr überzogen, da nach meinen Info`s ein Gericht “zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens” gehalten ist, einen Vorwurf zur Rechtmissbräuchlickeit zu Prüfen. Von daher scheint dies hier absolut nichts besonderes zu sein, sondern ein normaler Vorgang zu sein. Im übrigen muß sich der Rechtsanwalt Faustmann in diesem Verfahren mit dem Vorwurf einer Rechtsmissbräulichkeit ganz schön blamiert haben, da es in dem vorbezeichneten Verfahren in keinsterweise um Rechtsmissbrauch ging. Scheint eine besondere Art der Werbung zu sein, um Mandanten in kostenintensive Verfahren zu führen??? Die Darstellungen sind in jedem Fall weder sachlcih noch neutral gehalten, das kann ich mittlerweile zu 100% bestätigen. MfG Lucas

  23. Manfred sagt:

    Gibt es hierzu schon Neuigkeiten ? oder läuft das Verfahren vor dem OLG noch ? Mfg

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