Der folgende bericht nährt den Verdacht, dass zwischen DigiProtect und ihren Anwälten entgegen den gesetzlichen Regelungen nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet wird. Dann müssten allerdings von den Abmahnopfern keine Rechtsanwaltsgebühren der Abmahner gezahlt werden. Daher sollten Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
Unser Ziel: Sie sollen nicht zahlen und möglichst keine Unterlassungserklärung unterschreiben.
http://www.gulli.com/news/digiprotect-pornoabmahnungen-2009-09-01/
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Tags: DigiProtect, Gebühren, rechtswidrig, RVG





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