Das Amtsgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 09.03.2009 (Az.: 29 C 1957/08-86) zugunsten von DigiProtect entschieden. Es ging um den Tonträger „3 Tage Wach“ des Künstlers Lützenkirchen. Geltend gemacht wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von € 801,80. Dabei ging es um einen Gebührenanspruch auf Basis eines Gegenstandswertes von € 10.000,00 und eine Schadensersatzpauschale in Höhe von € 150,00. Zu der geforderten Lizenzgebühr bemerkt das Gericht lapidar:
„Die geltend gemachte Lizenzgebühr in Höhe von € 150,00 steht der Klägerin aus § 97 Abs. 1 UrhG zu.“
In der Begründung wird des Weiteren auf die Lizenzanalogie verwiesen.
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Tags: Gebühren, Kosten, lizenzanalogie, Schadensersatz





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