Uns wurde eine weitere Abmahnung des Herrn Silbermann vom 04.08.2009 vorgelegt. Hierin fordert er ebenfalls die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 11.08.2009 sowie Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren, basierend auf einem Gegenstandswert von € 10.000,00, der aus unserer Sicht auch in diesem Fall weit übersetzt erscheint. Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Abmahnungen Herr Silbermann insgesamt versendet hat.
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Tags: Abmahnung, Rechtsanwalt Peter B. Häfner, Wolfgang Silbermann





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