Für Sony Music Entertainment mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte das Album “Teilzeithippie” von Annett Louisan ab. Gefordert werden 856 EUR.
Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die nichts zu dem angeblichen Zahlungsanspruch sagt. Dennoch sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weitere Überlegungen unterzeichnet werden. Jede Äußerung gegenüber den abmahnenden Kanzleien ist genau zu prüfen.
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Tags: Abmahnung, Annett Louisan, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Teilzeithippie, Waldorf Rechtsanwälte





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