Erneut wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Sittig, vertreten durch die Rechtsanwälte Herold, Flashar, Sittig vorgelegt. Herr Artur Sittig lässt angebliche Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung abmahnen (Kosten der Rücksendung). Als Gegenstandswert werden € 4.000,00 angenommen.
Interessant bzw. bemerkenswert ist aus unserer Sicht die Übereinstimmung der Schreibweise der Nachnamen des Abmahners und eines Rechtsanwalts in der beauftragten Kanzlei (Markus Sittig).
Tags: Abmahnung, Artur Sittig


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Auch wir wurden von diesem Herrn abgemahnt. Ein Fehler in der Widerrufsbelehrung. OK, Fehler wurde abgestellt. Aber kann es sein, dass der Vater die Kanzlei des Sohnes mit Mandaten in solchen Fällen versorgt, auch wenn es in der Kanzlei getrennte Kassen gibt? Das steht jedenfalls hier: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-artur-sittig.html. Das finde ich ein starkes Stück, letztendlich profitiert doch auch die Kanzlei von den Mandaten…
wortfilter.de berichtet jetzt auch über Abmahnungen von Artur Sittig. Der Rückschluss vom ebay-Umsatz auf das Thema “Gebührenerzielungsinteresse des Sohnes” übersieht, dass Herr Sittig möglicherweise auch aus anderen Geschäften Umsatz generiert.