Uns wird eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung der Fa. Christoph GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Burgmann Siegle von Teichman, übersendet. Gegenstand der Abmahnung ist das Anbieten von Bekleidungsstücken der Marke “Hang loose”. Als Gegenstandswert werden 100.000 € angenommen. Verlangt wird die Abgabe einer Unterlassungsklärung sowie die Zahlung von 1.780,20 € Rechtsanwaltsgebühren.
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Tags: Abmahnung, Christoph, Christoph GmbH, Hang loose





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