Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Lightcyle Retourlogistik und Service GmbH auf Grundlage des ElektroG vorgelegt. Gerügt wird das Anbieten von Beleuchtungskörpern, deren Hersteller nicht bei der Stiftung EAR registriert sind. Ein Gegenstandswert wird bislang nicht angegeben.
Weitere Informationen zu dieser Problematik können Sie hier nachlesen. Informationen zu der Fa. Lightcycle erhalten Sie hier.
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Tags: Abmahnung, Beleuchtungskörper, ElektroG, Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH





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