In einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit wurde uns im Rahmen eines Beratungsmandates eine weitere Abmahnung des Herrn Rainer Leffers vorgelegt. Der ihn vertretende Rechtsanwalt Sandhage wirft dem Konkurrenten des Herrn Leffers in dieser Abmahnung Fehler in der Widerrufsbelehrung vor. Als Gegenstandswert werden € 7.500,00 angenommen.
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