Uns wird eine neuerliche Abmahnung der Frau Wencke Lindemann vorgelegt. Der von ihr beauftragte Rechtsanwalt Sandhage rügt angebliche Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung. Als Gegenstandswert werden € 7.500,00 angenommen.
Beigefügt war weiterhin ein Beschluss des Landgerichts Dortmund, in dem der Verfahrenswert auf € 7.500,00 festgesetzt wurde.
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