Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt für die I-ON New Media GmbH, ein Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen (so die Angaben der Kanzlei Baumgarten Brandt), den Film „The Graves“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus März 2010 stammen.
Gefordert werden wie üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 850,00.
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Hier sollte man den Begriff der Dringlichkeit mal näher hinterfragen.
Wann hat der Abmahner Kenntnis der Log-Daten erlangt? Warum mahnen einige Rechtsanwälte innerhalt von zwei Monaten ab, andere scheinen das nicht zu können.