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Urheberrechtsverletzung I-ON New Media GmbH – The Graves

Die Kanzlei mahnt für die , ein Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen (so die Angaben der Kanzlei ), den Film „“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus März 2010 stammen.

Gefordert werden wie üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 850,00.

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Eine Antwort auf “Urheberrechtsverletzung I-ON New Media GmbH – The Graves”

  1. Tobiwan sagt:

    Hier sollte man den Begriff der Dringlichkeit mal näher hinterfragen.
    Wann hat der Abmahner Kenntnis der Log-Daten erlangt? Warum mahnen einige Rechtsanwälte innerhalt von zwei Monaten ab, andere scheinen das nicht zu können.

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