Uns wird ein Urteil des Landgerichts Hamburg vorgelegt. Herr Horn hat verloren und die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Abgemahnt wurde die angeblich rechtswidrige Nutzung einer Wort-Bildmarke.
Der schönste Satz des Landgerichts: “Dem Antragsteller steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.”
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Tags: Hamburg, Landgericht, Thomas Horn, Urteil





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