Im Rahmen unseres außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte taucht folgende Berechnung auf, die die angebliche „lawinenartige Weiterverbreitung“ ihrer urheberrechtlich geschützten Titel untermauern soll. Wörtlich heißt es in dem Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
„Bei der Teilnahme an Tauschbörsen wird ein Werk vom jeweiligen Nutzer in digitaler Form weltweit einer unbegrenzten Anzahl von Nutzern zum illegalen Herunterladen angeboten. Dabei führt jeder Abruf eines zum Download angebotenen Werks zu einer ungeschützten lawinenartigen Weiterverbreitung. Selbst wenn man unterstellt, dass jedes angebotene Werk in der Tauschbörse nur von vier Nutzern pro Stunde heruntergeladen wird, ergibt sich nachfolgende Vervielfältigungskette.“
Es folgt dann eine Tabelle auf Basis der angenommenen vier Nutzer pro Stunde.
Dann heißt es weiter:
„Bereits vier durchschnittliche Downloads pro Stunde würden also nach sieben Stunden zur Verbreitung von über 78.000 Kopien des jeweiligen Werks führen. Der lawinenartige Verbreitungseffekt wird dadurch sichtbar, dass die abrufenden Nutzer in der darauf folgenden Stunde selbst zu ‚neuen’ Anbietern desselben Werkes werden. Denn der Downloader wird unmittelbar zum Uploader für weitere anfragende Nutzer.“
Der Argumentationsfehler liegt aber aus unserer Sicht darin, dass es sich hierbei um eine rein hypothetische Verlaufsbeschreibung handelt.
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@Wieder einer:
Es werden keine 78000 Filesharer geloggt, sondern nur IP-Adressen. Dabei gibt es auch den Fall, daß mehrere IP-Adressen einer Person zugeordnet werden. Deshalb kann man nicht zwangsläufig von 78.000 Filesharern sprechen.
Bei allem Respekt – Ich denke, daß die Rechnung so nicht ganz richtig ist.
Viel Interessanter ist die Annahme das alle 78000 Filesharer gelogt werden (Natürlich mit Probe-Download). und dann an diese Personen eine Abmahnung erhalten. Das heißt dann 78000-mal die meistens geforderten 856.- Euro, ist gleich einer Summe von ca. 66,7 M. Euro. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das heißt allein für den RA ergibt sich fast 40 M Euro. Nun stellen wir mal den Aufwand dagegen!
[...] [...]
[...] [...]
Hier wird das thema auch noch einmal aufgegriffen und beleuchtet:
http://www.gulli.com/news/p2p-abmahnungen-lawinenartige-verbreitung-von-dateien-2010-03-05