Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Nova Nutria vor, die wir im Rahmen eines Beratungsmandats überreicht bekommen. Wieder geht es um angebliche Verstöße gegen das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG). Die Kanzlei Schulenberg & Schenk, die die Firma Nova Nutria vertritt, fordert Gebühren auf Basis eines Gegenstandswertes von € 30.000,00.
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Tags: Abmahnung, Nova Nutria Int. AG, Schulenberg und Schenk





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