Uns wurde erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Wolfgang Silbermann vom 04.08.2009 vorgelegt, in der wiederum angeblich fehlerhafte Impressumsangaben gerügt werden. Als Gegenstandswert werden € 10.000,00 angenommen und die Zahlung von € 775,64 verlangt.
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Tags: Abmahnung, Wolfgang Silbermann





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