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wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Binary Services GmbH

Wir haben davon Kenntnis bekommen, dass die , Geschäftsführer und Marco Hahn, wettbewerbrechtlich abmahnen lassen. Die Kanzlei HWK ist demnach wohl beauftragt, Impressumverstöße in Facebookauftritten in Bezug zu nehmen, wenn diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Es ist also weiterhin so, dass die bisherigen Entscheidungen zu Impressumspflichten auch auf Seiten in sozialen Netzwerken zum Anlass genommen werden, bei Wettbewerbern auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.

 

Wie immer gilt aber auch bei derartigen Abmahnungen – sei der geforderte Betrag auch noch so gering – sich zunächt dazu zu informieren, welche Möglichkeiten der Reaktion es gibt, bevor man sich in einem dann doch im deutlich viertselligen Bereich Kosten bringenden Gerichtsverfahren wiederfindet.

Zudem bedeutet eine Unterlassungserklärung auch grundsätzlich Vertragsstrafenadrohungen. Insoweitsollte zunächst nichts unterschrieben werden, so lange man sich nicht darüber sicher ist, ws eine solche Unterschrift bewirkt.

 

 

Gerne beraten wir Sie im Falle einer .

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0511 47 39 060

Email: Boenig@recht-freundlich.de

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7 Antworten auf “wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Binary Services GmbH”

  1. kando sagt:

    Inwiefern sind Screenshots eigentlich zur Beweisführung erlaubt?
    Ist ja nicht so, als könnte man die nicht manipulieren?

    Anhand von Screenshots vom 16.08.2012 könnte man auf die Idee kommen, die Binary Services GmbH abzumahnen.

    Also ich sah da kein Impressum …

  2. Belesprit sagt:

    Hallo zusammen,

    bin ebenfalls betroffen! Es riecht hier extrem nach einer Massenabmahnung die einzig und allein dem Zweck des bequemen Geldeintreibens dient.
    Alle Betroffenen sollten sich zusammenschließen und eine Gegenklage starten, damit solche Machenschaften endlich ein Ende haben.
    Die Frage ist aber, wie hierbei vorgehen. Diese kann eigentlich nur ein Jurist beantworten…!

    Grüße in alle Richtungen
    Jürgen S.

  3. Donna sagt:

    Auch wir sindbetroffen. Impressum war vorhanden! Ist aber typisch für die Abmahnungen siehe hier http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-binary-services-gmbh-impressum-facebook.html

  4. Ralf sagt:

    Ich habe heute auch eine Abmahnung von denen bekommen. Das sind Massenabmahnungen und so weit ich weiß sind die verboten.

    Irgendwie müssten sich alle Betroffenen zusammenschließen.

  5. Clemens sagt:

    Mir geht es genauso – unter “Info” sind sämtliche Impressumsdaten hinterlegt – aber ich habe nur einen nicht eingeloggten Screenshot der Timeline erhalten und soll zahlen.
    Irgendwelche Ideen? Es scheint ja nicht nur mir und dem vorherigen Kommentator so zu gehen wenn man mal durch google klickt…

  6. @13stock sagt:

    Wir sind auch mit einer von Facebookseite eines Kunden dabei – die aber witzigerweise alle Daten enthält. Der Screenshot in der Abmahnung zeigt dagegen nicht den Info-Reiter, sondern die Timeline, Nutzer nicht eingeloggt. Ob das eine Massenabmahnung ist?

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