Axel Gronen berichtet über Rechtsanwalt Hagen Hild. Auf Wunsch des Kollegen Hild haben wir den direkten Link auf den Beitrag (der mittlerweile wegen einer einstweiligen Verfügung entfernt ist, 07.11.2009) entfernt.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist wohl die einstweilige Verfügung, die die Kanzlei Hild gegen Axel Gronen erwirkt hat.
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Tags: Axel Gronen, Einstweilige Verfügung, Hagen Hild, kanzlei.biz, Rechtsanwalt





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http://www.outbay.ch/phpBB3/viewtopic.php?p=14080&f=49#p14080
Gronen tickt ja völlig aus. Rufmord vom feinsten. Wenn das mal nicht auf ihn zurück fällt.
Diese Schlammschlacht schadet wohl dem Ansehen beider Parteien. Man könnte sich allerdings auf den Standpunkt stellen, dass Herr Hild als erster die Öffentlichkeit in dieser Posse suchte und somit das Geschehen lostrat. Auch bleibt bei mir mal wieder der bittere Beigeschmack, dass ein RA den kurzen Weg zum Gericht ausnutzte, um seinen Kontrahenten mundtot zu machen. Wenn mich aber nicht alles täuscht, wird eine solche EV erlassen, ohne die Fakten zu prüfen. Hier ist also noch nicht das letzte Wort gesprochen und man darf gespannt sein, ob die Wahrheit dabei auf der Strecke bleibt.
Noch peinlicher erscheint mir aber der Auftritt von outbay in diesem Zusammenhang. Wenn man den dortigen Thread liest, hat man das Gefühl, da haben die Verantwortlichen ebenfalls eine persönliche Fehde mit Axel Gronen laufen. Die dortigen Äußerungen haben mit neutraler Berichterstattung nichts zu tun, sondern sind gespickt mit persönlichen Diffamierungen. Schade eigentlich!
Na, wie soll man sich denn Deiner Meinung nach sonst wehren außer über die Gerichte? Faustrecht? Wir leben in einem Rechtsstaat und muss dessen Gesetze achten.
Vielleicht bin ich etwas skeptisch gegenüber derartigen EV, da ich selber mal erleben durfte, wie einfach es ist, eine solche bei Gericht zu erwirken, ohne auch nur das Geringste nachzuweisen (mein Einspruch hat die Dinge aber schließlich wieder gerade gerückt). Daher hat es für mich häufig einen faden Beigeschmack, wenn eine der Parteien zu diesem Mittel greift, anstatt eine sachliche Klarstellung anzustreben.
Aber das ist nicht der Kern der Sache. Mir ist unbegreiflich, wie zwei erwachsene Männer derart ihren Ruf zu ruinieren versuchen. Sie setzen beide Ihre berufliches Standbein aufs Spiel, um diese Schlammschlacht für sich zu entscheiden. Denn, dass beide aus dieser Sache als Verlierer herausgehen, scheint doch offensichtlich. Ganz ungeachtet der rechtlichen Fakten, verstehe ich nicht, warum RA Hild die Sache derart in die Öffentlichkeit gezerrt hat, anstatt das ganze als einfaches Mandat anzusehen. Dass Gronen darauf öffentlich reagieren würde, war abzusehen. Was jetzt stattfindet, hat nichts mehr mit der sachlichen Aufarbeitung des Geschehenen zu tun, sondern ist eine Diffamierung und ein persönlicher Kleinkrieg der beiden Parteien. Hild war dabei lediglich schneller und hat Gronen (vorerst) den Mund verboten.
Das sehe ich nicht so: Gronen hat die Meßlatte hoch gesetzt in dem Augenblick, als er mit dem Ermittlungsverfahren herumgewedelt hat. Wenn über Sie solches berichtet wird und Sie von keinem Verfahren überhaupt wissen, würden Sie sich dann nicht auch wehren? Das stehen zu lassen, ruiniert den Ruf viel mehr, als Contra zu geben und dafür zu sorgen, dass diese Lüge verschwindet. Das hat Gronen aber nicht davon abgehalten, dass er seine 42.000 Leser erst noch angeschrieben hat mit einer unwahren Tatsachenbehauptung. Gronen hat die Sache erst in die Öffentlichkeit gezerrt. Ich würde es mir auch nicht gefallen lassen, wenn einer behauptet, gegen mich ermittle die Staatsanwaltschaft und es stimmt gar nicht. Da habe ich Verständnis dafür, dass Hild das gerade rückt. Bin ja gespannt, wie es nun weiter geht.
Das erste öffentliche Statement zum Thema Gronen/Hild, das ich kenne, stammt von Hild von Ende September: http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/03-08-2009-lg-bochum-az-i-12-o-142-09.html
Man möge mich da aber berichtigen.
Im übrigen ist doch gerade die Frage, ob es unwahre Tatsachenbehauptungen sind, offen. Es würde mich schon sehr wundern, wenn Axel Gronen so dumm wäre, sich die Ermittlungen incl. Aktenzeichen gegen Herrn Hild einfach auszudenken. Für so töricht halte ich ihn nicht.
Ich bin einer der Ebay-Händler, den Gronen angeschrieben hat mit dieser WAP-Aktion und in der einem erzählt wurde, man sei abmahngefährdet. Das ist mein erstes öffentliches Statement in der Geschichte. Ich hatte damals auch tierischen Schiss, dass mir die Abmahnung ins Haus flattert. Ist aber nix passiert.
Hild ist scheinbar gegen diese Spamaktion vorgegangen. Dass die Sache sich jetzt so hochschaukelt, wer hätte das gedacht? Auf x Seiten wurde ja darüber gewettert, aber abgemahnt hat dann doch wieder keiner. Typisch.
Die Moral von der Geschicht: abmahnen wegen Spamming lohnt sich nicht. Lassen wir uns überraschen, wie es ausgeht. Mit outbay stimme ich zu: komischer Laden.
Herr Gronen hat heute auf seiner Seite die Gegendarstellung veröffentlicht:
http://www.wortfilter.de/News/news3444.html
GEGENDARSTELLUNG: Kein Ermittlungsverfahren gegen RA Hagen Hild
Am 05.11.2009 und 06.11.2009 wurde auf der Webseite wortfilter.de ein Artikel über ein Ermittlungsverfahren gegen RA Hagen Hild veröffentlicht.
Darin heißt es:
“Ermittlungsverfahren gegen RA Hagen Hild, Augsburg.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat unter dem Aktenzeichen 400 Js 135048/09 gegen Rechtsanwalt Hagen Hild von der Kanzlei Hild & Kollegen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. [...] Wie eingangs erwähnt, interessiert sich nun also auch die Staatsanwaltschaft Augsburg für die Aktivitäten des Hagen Hild.”
Dazu stelle ich fest:
Die Firma gronen.de Limited, deren Director Herr Axel Gronen ist, hat am 15.10.2009 bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Anzeige wegen versuchten Betruges gegen mich erstattet.
Auf telefonische Nachfrage vom 12.11.2009 teilte Oberstaatsanwalt Dr. Zechmann von der Staatsanwaltschaft Augsburg mit, dass unter dem Aktenzeichen 400 Js 135048/09 eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs entgegengenommen wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen mich jedoch nicht geführt werde.
Hintergrund der Strafanzeige ist, dass das Landgericht Bochum aufgrund einer von meiner Kanzlei gegen Herrn Axel Gronen erwirkten einstweiligen Verfügung (LG Bochum, Az. I-12 O 142/09) einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen und Herrn Axel Gronen zugestellt hat. Aus diesem Titel hat meine Kanzlei, da keine Zahlung erfolgte, die Zwangsvollstreckung betrieben und ein gegen Herrn Axel Gronen persönlich ausgestelltes vorläufiges Zahlungsverbot an die Raiffeisenbank Simmerath zustellen lassen, um etwaige Konten von Herrn Axel Gronen mit einem vorläufigen Zahlungsverbot zu belegen. Daraufhin hat die Raiffeisenbank Simmerath offenbar Konten der Firma gronen.de Limited gesperrt, obwohl der Name der Firma gronen.de Limited in dem von uns ausgestellten Antrag auf Erlass eines vorläufigen Zahlungsverbotes an keiner Stelle erwähnt wurde. Die Raiffeisenbank Simmerath teilte uns auch mit Schreiben vom 15.10.2009 mit, dass Herr Axel Gronen nicht Schuldner des gepfändeten Kontos sei.
Augsburg, den 13.11.2009
Rechtsanwalt Hagen Hild
Ende der Gegendarstellung
§ 56 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
Gegendarstellung
(1) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, sind verpflichtet, unverzüglich eine Gegendarstellung der Person oder Stelle, die durch eine in ihrem Angebot aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist, ohne Kosten für den Betroffenen in ihr Angebot ohne zusätzliches Abrufentgelt aufzunehmen.