Mindestens 100.000 Telefonkunden sollen deutschlandweit Opfer eines Betrügerrings geworden sein, der Geld über die Telefonrechnung einzog. Die Polizei nahm am Dienstag acht Verdächtige fest, darunter den 31-Jährigen mutmaßlichen Kopf der Bande, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte. 1.000 Polizisten hatten zuvor 64 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland, Österreich und der Schweiz vollstreckt, der Schwerpunkt der Razzia war im Rhein-Main-Gebiet.
Das Verfahren richte sich gegen 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Betrüger riefen aus Callcentern im Kosovo und in Bulgarien vor allem ältere Menschen an und behaupteten, sie hätten Kosmetik- oder Benzingutscheine gewonnen. Dann brachten sie ihre Opfer dazu, einen kostenpflichtigen Vertrag zur Eintragung in über 200 Gewinnspielen zum wöchentlichen Abonnementpreis von 9,90 Euro abzuschließen. Bei diesem Gespräch wurde den Kunden auch der Berechtigungscode genannt, um die Voraussetzungen für den Forderungseinzug nach dem Telekommunikationsgesetz zu erfüllen. Telomax buchte als Carrier anschließend das Geld ab.
Die Beschuldigten sollen sich laut Staatsanwaltschaft eine neu ins Telekommunikationsgesetz eingeführte Vorschrift zunutze gemacht haben, die es Netzbetreibern ermöglicht, sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung einzuziehen. Der 31 Jahre alte Bandenchef habe offensichtlich erkannt, “dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteneinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist und Betroffene somit bei der ausgewiesenen ‘Mehrwertdienstleistung‘ nicht ohne Weiteres an einen unberechtigten Forderungseinzug, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Firma Telomax soll auf diese Weise insgesamt rund 1,6 Millionen Euro eingenommen haben. Weitere 810.000 Euro, die Telomax beanspruchte, wurde aufgrund von Auszahlungsverboten der Bundesnetzagentur auf ein Notanderkonto einbezahlt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs.
Tags: Bundesnetzagentur, Mehrwertdienstleistungen, Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Telekommunikationsgesetz


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Achtung Kunden von Vodafone, Debitel u. Mobilcom: Wer Prepaidkarten für Handies von diesen Leuten betreibt, darf damuit rechnen, dass Dritte mit dem Wissen und Billigung von Debitel-Mobilcom unter Vortäuschung von Nutzungsverträgen Prepaidguthaben abbuchen dürfen. Und die Staatsanwaltschaft Hanau stellt hier wegen der geringen Höhe der einzelnen Abbüpchungsbeträge wegen “Geringfügigkeit” mit Zustimung des Amtsgerichts Hanau, das bereits aufällig wurde wegen R e c h t s b e u g u n g!, ein.
Es muss ein Nachspiel geben für derartige Staatsjustiziare.