Verbraucher sollen in Zukunft nicht mehr für Warteschleifen bezahlen müssen und ihren Telefonanbieter leichter wechseln können. Ab 2012 soll geltend. Dann tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft.
Künfntig wird bei Servicenummern kein Geld mit der Geduld der Menschen verdient. Demnach wird Schluss gemacht mit kostenpflichtigen Warteschleifen. Das räumt Anbietern eine einjährige Übergangsfrist ein. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung nach Angaben des Hightech-Verbands BITKOM schrittweise umgesetzt. In den ersten drei Monaten müssen sie demnach gar nichts ändern. Danach gibt es neun Monate, in denen die ersten beiden Minuten in der Schleife kostenlos sind. Erst ab 2013 darf das Warten dann gar nichts mehr kosten. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn für die Wartezeit eine Pauschale fällig wird.
Außerdem führt ein Umzug nicht mehr dazu, dass Kunden tagelang ohne Telefon und Internet sind. Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer ist möglich. Ihre Handynummer können Verbraucher im Fall eines Anbieterwechsels ebenfalls einfacher behalten. Weitere Verbraucherschutzregeln betreffen die Internet- und Telefonverträge. Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.
Änderungen wird es auch bei den Datenströme im Internet geben. Bei Internetanschlüsse im Festnetz ist künftig die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben. Bei Call-by-Call-Telefonaten, also Verbindungen über einen anderen Provider als dem Telefonanschluss-Anbieter, hört man künftig immer eine Tarifansage.
Die Novelle des Telekommunikationsgesetz wurde vom Bundestag am 27.10.2011 mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet hat. Damit wurden entsprechende EU-Vorgaben umgesetzt.
Tags: Bitkom, Call-by-Call-Telefonaten, Telekommunikationsgesetz, TKG


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