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Archive for the ‘Abmahnschutz’ Category

Neue Textilkennzeichnung

Freitag, Mai 4th, 2012

Seit dem 27. September 2011 ist die VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bezeichnungen von in Kraft. mit dieser EU- Verordnung wird am 8. Mai 2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz abgelöst. Die neuen Regelungen der EU- Verordnung sind ab diesem Zeitpunkt von Onlinehändlern zu beachten.

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Kriminelle fangen sensible Bank-SMS ab

Freitag, April 27th, 2012

http://www.derwesten.de/wirtschaft/kriminelle-fangen-sensible-bank-sms-ab-id6596990.html

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Telekom stopft offene Hintertür in WLAN-Router

Freitag, April 27th, 2012

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106232281/Telekom-stopft-offene-Hintertuer-in-WLAN-Router.html

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BSI weist auf Schwachstelle in WLAN-Routern hin – Standard-PIN erlaubt Zugriff auf Netzwerke

Donnerstag, April 26th, 2012

Mehrere von der vertriebene - ( W 504V,  W 723 Typ B und W 921V) haben nach Informationen der  eine , die den unautorisierten auf interne Netzwerke ermöglicht. Der Grund ist ein Fehler in der --Methode, die Nutzern eine vereinfachte Einrichtung ihres WLANs ermöglicht. Da in diesen Routern die gleiche - existiert, könnte ein Angreifer sich unautorisiert mit dem internen Netzwerk verbinden. Anschließend kann er über den Internet-Zugang im Internet surfen und auf die Dateien von Netzwerkfestplatten oder freigegebenen Ordnern zugreifen. Von der beschriebenen sind Anwender betroffen, die die oben genannten Modelle nutzen. Die Bezeichnung finden Sie auf dem (z.B. auf dem Typenschild des Routers auf der Rückseite.   

Nutzer der beiden - W 504V und W 723V Typ B sollten vorübergehend über die Konfigurations-Weboberfläche des Geräts die -Funktionalität deaktivieren. Hingegen ist auf dem Modell W 921V eine Deaktivierung von nicht möglich, und auch das Ändern der schließt die Lücke nicht.  Deshalb können sich Betroffene momentan nur durch die Abschaltung des WLANs schützen. Eine Beschreibung des Vorgehens findet sich in der Bedienungsanleitung.

Nach der Abschaltung des WLANs können Anwender kabelgebunden ins Internet gehen. Um durch zukünftige Firmware-Updates geschützt zu werden, sollte man sicherstellen, dass die Funktion automatischer Updates aktiviert ist.

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Fehlende Auslandsversandkosten: Gerichte urteilen uneinheitlich

Dienstag, März 13th, 2012

Das hat in Beschluss vom 27.07.2011 (Az.: 6 W 55711) entschieden, dass ein Onlinehändler, der in seinem Online-Shop keine Auslandsversandkosten angibt und die Kunden darauf hinweist, dass bei Lieferung ins Ausland die Versandkosten individuell vereinbart werden, nicht abgemahnt werden kann.

Die unterlassene Preisangabe sei zwar als Verstoß gegen die (PAngV) zu bewerten und damit ein nicht unerheblicher Wettbewerbsverstoß. Doch der Anbieter habe nach Ansicht der Richter durch das Weglassen der Versandkosten die Bagatellgrenze des § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht überschritten. Eine Abmahnung wäre demnach nicht erfolgreich.

Die aus der Verordnung ergebenden Verpflichtungen gelte nur für Preisangaben gegenüber Verbrauchern aus dem Inland, führten die Richter weiter aus. Fälle in denen diese einen Versand ins Ausland wünschten, seien zwar denkbar, jedoch derart selten, dass der Verstoß unterhalb der Bagatellgrenze bleibe.

Zuvor hatte das in einem Beschluss vom 13.04.2010 (Az.: 5 W 62/10) entschieden, dass es sich um einen Bagatellverstoß handelt, wenn trotz der Angabe im Shop “Versand nach: Europa” keine konkreten Versandkosten aufgeführt würden. Die Richter konnten keine “besondere Marktbedeutung” des abgemahnten Anbieters erkennen. Das Gericht verweist darauf, dass der Auslandsversand eine „besondere Zusatzleistung“ sei.

In einem ähnlichen Fall hatte das ganz anders geurteilt. Am 01.02.2011 (Az.: 4 U 196/10) entschieden Richter, dass durch fehlende Auslandsversandkosten der Verbraucher irregeführt werde und die Preise nicht vergleichen könne. Der Verstoß gegen § 1 Abs. 1 und 2 Satz 2 PAngV sei nicht als Bagatelle einzustufen.Denn wer den Handel dahin erweitert, dass er Lieferungen ins Ausland einbezieht, muss dann auch den erweiterten Umfang der Preisangaben hinnehmen.

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Filesharing: Weitere Auktionen von offenen Forderungen aus Abmahnungen geplant

Dienstag, Januar 10th, 2012

Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) plant offenbar weitere  von offenen Forderungen aus urheberrechtliche . Weitere Auktionen sind für 2012 in Vorbereitung, heißt es auf der Internetseite der Anwaltskanzlei. Zuvor war nach Angaben der Kanzlei eine  von Forderungen mit einer Gesamthöhe von etwa 90 Millionen Euro beendet worden. 

Die Kanzlei U+C, nach Angaben auf der Homepage spezialisiert auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz, mahnt seit Jahren eine große Anzahl von Tauschbörsennutzer ab. Laut dem Portal anwalt24.de, vertritt sie erster Linie Rechteinhaber aus der “Adult Entertainment”-Branche. Demnach verlangt U+C in den von den Betroffenen einen “Pauschalbetrag” von 650 Euro. Damit seien die  Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöhe U+C diese Kosten auf 1286,80 Euro. Bei der beendeten  habe es sich um 70.000 mit jeweils Kosten in Höhe von 1286.80 Euro gehandelt.   

Die Kanzlei betonte auf ihrer Auktions-Webseite, dass sie  “nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Forderungen” auftrete. Teilnehmen an der  konnten nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mitbietenden mussten sich mit der Kopie ihrer Gewerbeanmeldung oder einem Handelsregisterauszugs per Mail registrieren. Zudem mussten sie eine Kaution von 5.000 Euro auf ein Konto der Regensburg überweisen. 

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IT-Branche unterstützt Gesetzpaket gegen Abmahn-Missbrauch

Montag, Januar 2nd, 2012

Der Hightech-Verband unterstützt das Gesetzespaket  des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen zu schützen. „ können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, teilte der Verband für Firmen aus der Informations- und Kommunikationstechnik mit. Der Bundesverband vertritt mehr als 1.600 Unternehmen.

Um strenger gegen den Missbrauch, will  Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Anfang dieses Jahres ein Gesetzespaket vorlegen. Das geplante Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für  verringern.

Der finanzielle Schaden pro Online-Händler durch beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters Trusted Shops im Durchschnitt 5.300 Euro im Jahr. Jeder zweite Händler sehe sich nach Angaben von  dadurch in seiner Existenz bedroht. Es entstehe der Eindruck, dass diese von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht würden, so der IT-Branchenverband weiter. So würden  gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Damit werde die Unsicherheit vieler kleiner Online-Händler ausgenutzt

Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Ein häufiger Grund für Abmahnungen seien fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Online-Kunden die Ware zurückgeben dürften. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehreren Studien zufolge rund 800 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt.

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Router unsicher – Sicherheitslücke im W-LAN

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Ein Student aus Österreich hat bei Millionen von eine aufgedeckt. Informatikstudent Stefan Viehböck dokumentiert in seinem Blog sviehb die Schwachstellen des Wi-Fi Protected Setup ()-Verfahrens. Inzwischen hat auch der US-Verbund für Cyber-Sicherheit CERT eine offizielle Warnung herausgegeben und die Lücke bestätigt.

Das System  wurde 2007 eingeführt und soll die Einrichtung verschlüsselter WLANs vereinfachen. Über einen Knopfdruck am oder einer vorgegebene -Nummer lässt sich das als sicher erachtete Verschlüsselungsverfahren konfigurieren. Danach ist  der Laptop ohne weitere Passworteingabe ans Netzwerk angeschlossen. Wird dieser vom konfiguriert, kommt es zu der von dem FH-Studenten erkannten . Demnach  lassen sich, ohne dass die Verbindung unterbrochen wird, unzählige -Kombinationen ausprobieren. Von der sollen Millionen von Routern betroffen sein.

Die , die Viehböck aufgespürt hat, soll offenbar schon länger bekannt gewesen sein und könnte jetzt ein rechtliches Nachspiel haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai 2010 ein Urteil (Az.:  I ZR 121/08) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet. Demnach können Privatpersonen “auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter -Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird”, urteilten die Richter.

Die US-Behörde CERT empfiehlt den Nutzern, zu deaktivieren, bis es eine Lösung für das Sicherheitsproblem gibt. Schützen kann man ein Funknetz vor solchen Angriffen vorerst, indem man in der Konfigurationsoberfläche abschaltet, empfiehlt Vieböck.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,806276,00.html

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Schutz vor Kostenfalle Internet geplant

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr im nächsten Jahr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet, teilte der Hightech-Verband mit. Ziel sei es, die Verbraucher vor unerwünschten Käufen oder  zu schützen.

In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, wie etwa einem Button, dann muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

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Gefälschte E-Mails: Abmahnbetrüger zocken Internetnutzer ab

Dienstag, Dezember 27th, 2011

Mit gefälschten versuchen Betrüger derzeit offenbar Kasse zu machen. Internetnutzer bekommen mehrfach E-Mails, angeblich von der Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein, im Auftrag der und . Die Kanzlei weist in einer Stellungnahme auf Anfrage der Redaktion abmahnung-blog.de ausdrücklich darauf hin, dass sie die nicht verschickt. Die Kanzlei hat Strafantrag gegen die Betrüger gestellt.   

Der Adressat sei beim illegalen Herunterladen von Musik und Filmen in einer Tauschbörse ertappt worden. Wer bis zum 30.12.2011 einen Mahnbetrag von 50 Euro auf ein Konto der Swissquote Bank in der Schweiz überweise, erspare sich “gerichtliche Schritte”. Von einem Strafverfahren ist auch die Rede und von 6.820 Euro, die das Verfahren sonst kosten würde.

Betroffene die derartige Mails erhalten sollten sich an einen Anwalt wenden. Echte Abmahnschreiben erhalten eine Unterlassungs- und -Verpflichtungserklärung, die die Abgemahnten abgeben sollen. Zudem weist der geringfügige Betrag von 50 Euro, der auf ein Konto in der Schweiz überwiesen werden soll, auf einen Betrugsversuch hin.

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian – DigiRights Administration GmbH – DJ Antoine Vs. Timati Feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez

Freitag, Dezember 23rd, 2011

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastain mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die Single “Welcome To St. Tropez” von DJ Antoine versus Timati Featuring Kalenna ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrags von 680,00 Euro gefordert.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104.

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Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Track by Track Records UG haftungsbeschränkt) – Delirious

Freitag, Dezember 23rd, 2011

Die mahnt durch die Kanzlei das Album “Delirious” von dem Produzentenduo Michael Mind Project ab. In dem Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Beitrages von 450,00 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Christian Königseder – Glasperlenspiel – Echt

Freitag, Dezember 23rd, 2011
“Glasperlenspiel – Echt” wird durch die abgemahnt. Rechteinhaber ist . Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Goodbye Lullaby (Limited Deluxe Edition)

Freitag, Dezember 23rd, 2011

Die Music Entertainment Germany GmbH mahnt durch die Kanzlei  das Album ” (Limiuted Deluxe Edition) der kanadischen Rock- und Popsängerin ab. In dem Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von956,00 Euro gefordert.

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.

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Wettbewerbszentrale: Keine irreführenden Angaben bei Tierfutter

Montag, Dezember 19th, 2011

Die hat einen Hersteller von wegen irreführender Angaben auf der Verpackung abgemahnt. Das Unternehmen habe mit der Aufmachung auf den Dosen einen höheren Anteil von Lammfleisch vorgetäuscht. Darin sahen die Wettbewerbshüter einen Verstoß gegen § 19 Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Das Tierfutter bestand den Angaben zufolge nur zu 25 Prozent aus Lamm- und zu 75 Prozent aus Rindfleisch. 

Die   monierte zudem die Zunahme von krankheitsbezogener Werbung bei Futtermitteln für Kaninchen und Tauben. Nach § 20 Abs. 3 LFGB ist dies unzulässig. Demnach darf weder auf der Verpackung, als auch im Internet oder auf sonstigen Informationmaterial mit krankheitsbbezogenen Angaben geworben werden.
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Wettbewerbszentrale mahnt Sparkasse wegen Gewinnspiel ab

Montag, Dezember 19th, 2011

Die hat eine Kreis- und Stadtsparkasse wegen einer irreführenden Gewinnspielankündigung abgemahnt. Die habe bei der Verlosung den Eindruck erweckt, das jeder Gewinner einen Bausparvertrag in Höhe von 15.000 Euro erhalte. Auf die Einschränkung, dass die nur die erste Sparrate in Höhe von 256 Euro  und eine Abschlussgebühr übernimmt, sei nicht ausreichend hingewiesen worden.

Die monierte die Hinweise auf die Gewinne  an untergeordneter Stelle als unzureichend. Kein Teilnehmer rechne damit, dass er die wesentlichen Kosten seines vermeintlichen Gewinns selbst zu tragen habe. Die verpflichtete sich künftig auf Ankündigungen auf Verlosungen mit einer Gewinnsumme von 100.000 Euro zu verzichten. 
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Bundestag: Kritik an hohen Streitwerten bei Abmahnverfahren

Freitag, Dezember 16th, 2011

Bei Urheberrechtsverletzung reagieren viele darauf spezialisierte Anwaltskanzleien mit , denen hohe Streitwerte zugrunde liegen. Daraus ist eine regelrechte Abmahnindustrie geworden, bei denen hohe Forderungen zum Geschäftsmodell gehören. Dies wird von allen Bundestagsfraktionen kritisiert. Die Linke hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser fand bei den ürbigen Fraktionen wenig Zuspruch.

Die netzpolitsche Sprecherin der Linken, Halina Wawzyniak, bezeichnete die Abmahnverfahren als „lukratives Geschäft mit der Angst der Bürger, durch die Androhung ungeheurer Kosten“. Sie forderte eine Beschränkung der Abmahnkosten. Sie zeigte sich erfreut, dass auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) „der Abmahnindustrie den Kampf ansagen will“. Dabei, so Wawzyniak, dürfe die Ministerin gern bei dem von ihrer Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf abschreiben.

Während für Unionsabgeordnete Ansgar Heveling  grundsätzlich ein legitimes Mittel zur Rechtsdurchsetzung sei, kritisierte die SPD-Politikerin Brigtte Zypries den Gesetzentwurf aus dem Justizministerium als überfällig. Ziel der Liberalen sei nach Ansicht ihres Rechtsexperten Stephan Thomae eine nachvollziehbare Streitwertermittlung.  Jerzy Montag (Bündnisgrüne) erkennt die Problemdarstellung der Linken an und kritisierte die spezialisierten Anwaltskanzleien, die “das Internet nach noch so banalen Verletzungen des Urheberrechts durchrastern und überhöhte Abmahngebühren verlangen”.

Die Mehrheit der Abgeordneten war sich einig, dass  das richtige Mittel zur Rechtsdurchsetzung sei, doch ist immer wieder von „Schwarzen Schafen“ die Rede, gegen deren Geschäftsmodell mit hohen Streitwerte vorgegangen werden müsste. Einstimmig forderten alle Fraktionen  verhältnismäßige Streitwerte.

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Webseite macht Torrent-Downloads transparent

Dienstag, Dezember 13th, 2011

Auf einer neuen Webseite lassen sich die von Nutzern anzeigen, die per geschützte Inhalte auf ihren Rechner geladen haben. Die Seite youhavedownloaded.com ermöglicht auch Einsicht in das “Laderegister” anderer und zeigt auf, welche Inhalte diese in welchem Monat bezogen haben.

In der Datenbank finden sich 52 Millionen Einträge, über die eingesehen werden kann, welche Programme, Spiele oder Filme von bestimmten heruntergeladen wurden. Aufgeführt sind 110.000 Torrents, die knapp zwei Millionen Dateien umfassen. Die Webseite listet zudem nicht nur Schwarzkopien, sondern umfasst auch legale  -Dateien. Ablesen  lässt sich dass Musik-Dateien am beliebtesten sind, gefolgt von Filmen, TV-Serien, Spielen und Programmen.

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.

 

 
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Filesharing: Anwaltskanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Abmahnungen

Mittwoch, Dezember 7th, 2011

Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert bei einer Online- offene Forderungen aus urheberrechtliche . Diese stammen offenbar aus der illegalen Nutzung von Tauschbörsen. Bei der Versteigerung geht es den Angaben der Kanzlei zufolge um Forderungen in einer Gesamthöhe von etwa 90 Millionen Euro.

Die Kanzlei U+C, nach Angaben auf der Homepage spezialisiert auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz, mahnt seit Jahren eine große Anzahl von Tauschbörsennutzer ab. Laut dem Portal anwalt24.de, vertritt sie erster Linie Rechteinhaber aus der “Adult Entertainment”-Branche. Demnach verlangt U+C in den von den Betroffenen einen “Pauschalbetrag” von 650 Euro. Damit seien die  Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöhe U+C diese Kosten auf 1286,80 Euro. Bei der laufenden handle es sich um 70.000 mit jeweils Kosten in Höhe von 1286.80 Euro.   

Die Kanzlei betont auf ihrer Auktions-Webseite, dass sie  “nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Forderungen” auftrete. Teilnehmen an der können nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mitbietenden müssen sich mit der Kopie ihrer Gewerbeanmeldung oder einem Handelsregisterauszugs per Mail registrieren. Zudem müssen sie eine Kaution von 5.000 Euro auf ein Konto der Regensburg überweisen. Auktionsende ist den Angaben zufolge am nächsten Montag (12. Dezember). Dann läuft die Versteigerung ab 10 Uhr im Abstand von zehn Minuten aus.

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Betrug: Falsche Abmahnungen im Umlauf

Montag, Dezember 5th, 2011

Betrüger versuchten derzeit, mit gefälschten  an das Geld von Internetnutzern zu gelangen. In E-Mails wird ihnen angedroht, ein teures Verfahren zu eröffnen, wenn die Abgemahnten nicht 50 Euro auf das Konto der Swissquote Bank in der Schweiz zahlen.

Die Mails kommen angeblich von der Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein. Die Kanzlei weist in einer Stellungnahme auf Anfrage der Redaktion  abmahnung-blog.de ausdrücklich darauf hin, dass sie die nicht verschickt hat.

In den wird behauptet, die Kanzlei vertrete die International und , in deren Aufträgen nun abgemahnt werde. Wer sich nicht darauf einlasse, den Fall außergerichtlich zu klären und nicht bereit ist 50 Euro Schadenersatz zu zahlen, müsse mit einem Gerichtsverfahren, in dem Forderungen in Höhe von 6.820 Euro geltend gemacht würden, rechnen.

Betroffene können die Mail ignorieren. Echte Abmahnschreiben erhalten eine Unterlassungs- und -Verpflichtungserklärung, die die Abgemahnten abgeben sollen. Zudem weist der geringfügige Betrag von 50 Euro, der auf ein Konto in der Schweiz überwiesen werden soll, auf einen Betrugsversuch hin.

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.

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