Seit dem 27. September 2011 ist die VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bezeichnungen von Textilfasern in Kraft. mit dieser EU- Verordnung wird am 8. Mai 2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz abgelöst. Die neuen Regelungen der EU- Verordnung sind ab diesem Zeitpunkt von Onlinehändlern zu beachten.
Kostenlose Abmahnungs-Hotline
Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.
0800 / 100 41 04
Archive for the ‘Abmahnschutz’ Category
Neue Textilkennzeichnung
Freitag, Mai 4th, 2012Kriminelle fangen sensible Bank-SMS ab
Freitag, April 27th, 2012Telekom stopft offene Hintertür in WLAN-Router
Freitag, April 27th, 2012BSI weist auf Schwachstelle in WLAN-Routern hin – Standard-PIN erlaubt Zugriff auf Netzwerke
Donnerstag, April 26th, 2012Mehrere von der Telekom vertriebene WLAN-Router (Speedport W 504V, Speedport W 723 Typ B und Speedport W 921V) haben nach Informationen der Telekom eine Schwachstelle, die den unautorisierten Zugriff auf interne Netzwerke ermöglicht. Der Grund ist ein Fehler in der WPS-PIN-Methode, die Nutzern eine vereinfachte Einrichtung ihres WLANs ermöglicht. Da in diesen Routern die gleiche WPS-PIN existiert, könnte ein Angreifer sich unautorisiert mit dem internen Netzwerk verbinden. Anschließend kann er über den Internet-Zugang im Internet surfen und auf die Dateien von Netzwerkfestplatten oder freigegebenen Ordnern zugreifen. Von der beschriebenen Sicherheitslücke sind Anwender betroffen, die die oben genannten Modelle nutzen. Die Bezeichnung finden Sie auf dem Router (z.B. auf dem Typenschild des Routers auf der Rückseite.
Nutzer der beiden WLAN-Router Speedport W 504V und Speedport W 723V Typ B sollten vorübergehend über die Konfigurations-Weboberfläche des Geräts die WPS-Funktionalität deaktivieren. Hingegen ist auf dem Modell Speedport W 921V eine Deaktivierung von WPS nicht möglich, und auch das Ändern der PIN schließt die Lücke nicht. Deshalb können sich Betroffene momentan nur durch die Abschaltung des WLANs schützen. Eine Beschreibung des Vorgehens findet sich in der Bedienungsanleitung.
Nach der Abschaltung des WLANs können Anwender kabelgebunden ins Internet gehen. Um durch zukünftige Firmware-Updates geschützt zu werden, sollte man sicherstellen, dass die Funktion automatischer Updates aktiviert ist.
Fehlende Auslandsversandkosten: Gerichte urteilen uneinheitlich
Dienstag, März 13th, 2012Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in Beschluss vom 27.07.2011 (Az.: 6 W 55711) entschieden, dass ein Onlinehändler, der in seinem Online-Shop keine Auslandsversandkosten angibt und die Kunden darauf hinweist, dass bei Lieferung ins Ausland die Versandkosten individuell vereinbart werden, nicht abgemahnt werden kann.
Die unterlassene Preisangabe sei zwar als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) zu bewerten und damit ein nicht unerheblicher Wettbewerbsverstoß. Doch der Anbieter habe nach Ansicht der Richter durch das Weglassen der Versandkosten die Bagatellgrenze des § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht überschritten. Eine Abmahnung wäre demnach nicht erfolgreich.
Die aus der Verordnung ergebenden Verpflichtungen gelte nur für Preisangaben gegenüber Verbrauchern aus dem Inland, führten die Richter weiter aus. Fälle in denen diese einen Versand ins Ausland wünschten, seien zwar denkbar, jedoch derart selten, dass der Verstoß unterhalb der Bagatellgrenze bleibe.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Berlin in einem Beschluss vom 13.04.2010 (Az.: 5 W 62/10) entschieden, dass es sich um einen Bagatellverstoß handelt, wenn trotz der Angabe im Shop “Versand nach: Europa” keine konkreten Versandkosten aufgeführt würden. Die Richter konnten keine “besondere Marktbedeutung” des abgemahnten Anbieters erkennen. Das Gericht verweist darauf, dass der Auslandsversand eine „besondere Zusatzleistung“ sei.
In einem ähnlichen Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm ganz anders geurteilt. Am 01.02.2011 (Az.: 4 U 196/10) entschieden Richter, dass durch fehlende Auslandsversandkosten der Verbraucher irregeführt werde und die Preise nicht vergleichen könne. Der Verstoß gegen § 1 Abs. 1 und 2 Satz 2 PAngV sei nicht als Bagatelle einzustufen.Denn wer den Handel dahin erweitert, dass er Lieferungen ins Ausland einbezieht, muss dann auch den erweiterten Umfang der Preisangaben hinnehmen.
Filesharing: Weitere Auktionen von offenen Forderungen aus Abmahnungen geplant
Dienstag, Januar 10th, 2012Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) plant offenbar weitere Online-Auktionen von offenen Forderungen aus urheberrechtliche Abmahnungen. Weitere Auktionen sind für 2012 in Vorbereitung, heißt es auf der Internetseite der Anwaltskanzlei. Zuvor war nach Angaben der Kanzlei eine Onlineversteigerung von Forderungen mit einer Gesamthöhe von etwa 90 Millionen Euro beendet worden.
Die Kanzlei betonte auf ihrer Auktions-Webseite, dass sie “nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Forderungen” auftrete. Teilnehmen an der Auktion konnten nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mitbietenden mussten sich mit der Kopie ihrer Gewerbeanmeldung oder einem Handelsregisterauszugs per Mail registrieren. Zudem mussten sie eine Kaution von 5.000 Euro auf ein Konto der Sparkasse Regensburg überweisen.
IT-Branche unterstützt Gesetzpaket gegen Abmahn-Missbrauch
Montag, Januar 2nd, 2012Der Hightech-Verband BITKOM unterstützt das Gesetzespaket des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen. „Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, teilte der Verband für Firmen aus der Informations- und Kommunikationstechnik mit. Der Bundesverband vertritt mehr als 1.600 Unternehmen.
Um strenger gegen den Missbrauch, will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Anfang dieses Jahres ein Gesetzespaket vorlegen. Das geplante Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für Abmahnungen verringern.
Der finanzielle Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters Trusted Shops im Durchschnitt 5.300 Euro im Jahr. Jeder zweite Händler sehe sich nach Angaben von BITKOM dadurch in seiner Existenz bedroht. Es entstehe der Eindruck, dass diese von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht würden, so der IT-Branchenverband weiter. So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Damit werde die Unsicherheit vieler kleiner Online-Händler ausgenutzt
Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Ein häufiger Grund für Abmahnungen seien fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Online-Kunden die Ware zurückgeben dürften. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehreren Studien zufolge rund 800 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt.
Router unsicher – Sicherheitslücke im W-LAN
Donnerstag, Dezember 29th, 2011Ein Student aus Österreich hat bei Millionen von WLAN-Routern eine Sicherheitslücke aufgedeckt. Informatikstudent Stefan Viehböck dokumentiert in seinem Blog sviehb die Schwachstellen des Wi-Fi Protected Setup (WPS)-Verfahrens. Inzwischen hat auch der US-Verbund für Cyber-Sicherheit CERT eine offizielle Warnung herausgegeben und die Lücke bestätigt.
Das System WPS wurde 2007 eingeführt und soll die Einrichtung verschlüsselter WLANs vereinfachen. Über einen Knopfdruck am Router oder einer vorgegebene PIN-Nummer lässt sich das als sicher erachtete Verschlüsselungsverfahren konfigurieren. Danach ist der Laptop ohne weitere Passworteingabe ans Netzwerk angeschlossen. Wird dieser PIN vom Router konfiguriert, kommt es zu der von dem FH-Studenten erkannten Sicherheitslücke. Demnach lassen sich, ohne dass die Verbindung unterbrochen wird, unzählige PIN-Kombinationen ausprobieren. Von der Sicherheitslücke sollen Millionen von Routern betroffen sein.
Die Sicherheitslücke, die Viehböck aufgespürt hat, soll offenbar schon länger bekannt gewesen sein und könnte jetzt ein rechtliches Nachspiel haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai 2010 ein Urteil (Az.: I ZR 121/08) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet. Demnach können Privatpersonen “auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird”, urteilten die Richter.
Die US-Behörde CERT empfiehlt den Nutzern, WPS zu deaktivieren, bis es eine Lösung für das Sicherheitsproblem gibt. Schützen kann man ein Funknetz vor solchen Angriffen vorerst, indem man in der Konfigurationsoberfläche WPS abschaltet, empfiehlt Vieböck.
Schutz vor Kostenfalle Internet geplant
Donnerstag, Dezember 29th, 2011Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr im nächsten Jahr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet, teilte der Hightech-Verband BITKOM mit. Ziel sei es, die Verbraucher vor unerwünschten Käufen oder Abonnements zu schützen.
In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, wie etwa einem Button, dann muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.
Gefälschte E-Mails: Abmahnbetrüger zocken Internetnutzer ab
Dienstag, Dezember 27th, 2011Mit gefälschten Abmahnungen versuchen Betrüger derzeit offenbar Kasse zu machen. Internetnutzer bekommen mehrfach E-Mails, angeblich von der Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein, im Auftrag der Universal Pictures und Sony. Die Kanzlei weist in einer Stellungnahme auf Anfrage der Redaktion abmahnung-blog.de ausdrücklich darauf hin, dass sie die Abmahnungen nicht verschickt. Die Kanzlei hat Strafantrag gegen die Betrüger gestellt.
Der Adressat sei beim illegalen Herunterladen von Musik und Filmen in einer Tauschbörse ertappt worden. Wer bis zum 30.12.2011 einen Mahnbetrag von 50 Euro auf ein Konto der Swissquote Bank in der Schweiz überweise, erspare sich “gerichtliche Schritte”. Von einem Strafverfahren ist auch die Rede und von 6.820 Euro, die das Verfahren sonst kosten würde.
Betroffene die derartige Mails erhalten sollten sich an einen Anwalt wenden. Echte Abmahnschreiben erhalten eine Unterlassungs- und -Verpflichtungserklärung, die die Abgemahnten abgeben sollen. Zudem weist der geringfügige Betrag von 50 Euro, der auf ein Konto in der Schweiz überwiesen werden soll, auf einen Betrugsversuch hin.
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian – DigiRights Administration GmbH – DJ Antoine Vs. Timati Feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez
Freitag, Dezember 23rd, 2011Der Rechtsanwalt Daniel Sebastain mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die Single “Welcome To St. Tropez” von DJ Antoine versus Timati Featuring Kalenna ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrags von 680,00 Euro gefordert.
Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104.
Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Track by Track Records UG haftungsbeschränkt) – Delirious
Freitag, Dezember 23rd, 2011Die Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt) mahnt durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Album “Delirious” von dem Produzentenduo Michael Mind Project ab. In dem Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Beitrages von 450,00 Euro gefordert.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Christian Königseder – Glasperlenspiel – Echt
Freitag, Dezember 23rd, 2011- “Glasperlenspiel – Echt” wird durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt. Rechteinhaber ist Christian Königseder. Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Goodbye Lullaby (Limited Deluxe Edition)
Freitag, Dezember 23rd, 2011Die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt durch die Kanzlei Waldorf Frommer das Album “Goodbye Lullaby” (Limiuted Deluxe Edition) der kanadischen Rock- und Popsängerin Avril Lavigne ab. In dem Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von956,00 Euro gefordert.
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.
Wettbewerbszentrale: Keine irreführenden Angaben bei Tierfutter
Montag, Dezember 19th, 2011Die Wettbewerbszentrale hat einen Hersteller von Hundefutter wegen irreführender Angaben auf der Verpackung abgemahnt. Das Unternehmen habe mit der Aufmachung auf den Dosen einen höheren Anteil von Lammfleisch vorgetäuscht. Darin sahen die Wettbewerbshüter einen Verstoß gegen § 19 Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Das Tierfutter bestand den Angaben zufolge nur zu 25 Prozent aus Lamm- und zu 75 Prozent aus Rindfleisch.
Wettbewerbszentrale mahnt Sparkasse wegen Gewinnspiel ab
Montag, Dezember 19th, 2011Die Wettbewerbszentrale hat eine Kreis- und Stadtsparkasse wegen einer irreführenden Gewinnspielankündigung abgemahnt. Die Sparkasse habe bei der Verlosung den Eindruck erweckt, das jeder Gewinner einen Bausparvertrag in Höhe von 15.000 Euro erhalte. Auf die Einschränkung, dass die Sparkasse nur die erste Sparrate in Höhe von 256 Euro und eine Abschlussgebühr übernimmt, sei nicht ausreichend hingewiesen worden.
Bundestag: Kritik an hohen Streitwerten bei Abmahnverfahren
Freitag, Dezember 16th, 2011Bei Urheberrechtsverletzung reagieren viele darauf spezialisierte Anwaltskanzleien mit Abmahnungen, denen hohe Streitwerte zugrunde liegen. Daraus ist eine regelrechte Abmahnindustrie geworden, bei denen hohe Forderungen zum Geschäftsmodell gehören. Dies wird von allen Bundestagsfraktionen kritisiert. Die Linke hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser fand bei den ürbigen Fraktionen wenig Zuspruch.
Die netzpolitsche Sprecherin der Linken, Halina Wawzyniak, bezeichnete die Abmahnverfahren als „lukratives Geschäft mit der Angst der Bürger, durch die Androhung ungeheurer Kosten“. Sie forderte eine Beschränkung der Abmahnkosten. Sie zeigte sich erfreut, dass auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) „der Abmahnindustrie den Kampf ansagen will“. Dabei, so Wawzyniak, dürfe die Ministerin gern bei dem von ihrer Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf abschreiben.
Während für Unionsabgeordnete Ansgar Heveling Abmahnungen grundsätzlich ein legitimes Mittel zur Rechtsdurchsetzung sei, kritisierte die SPD-Politikerin Brigtte Zypries den Gesetzentwurf aus dem Justizministerium als überfällig. Ziel der Liberalen sei nach Ansicht ihres Rechtsexperten Stephan Thomae eine nachvollziehbare Streitwertermittlung. Jerzy Montag (Bündnisgrüne) erkennt die Problemdarstellung der Linken an und kritisierte die spezialisierten Anwaltskanzleien, die “das Internet nach noch so banalen Verletzungen des Urheberrechts durchrastern und überhöhte Abmahngebühren verlangen”.
Die Mehrheit der Abgeordneten war sich einig, dass Abmahnungen das richtige Mittel zur Rechtsdurchsetzung sei, doch ist immer wieder von „Schwarzen Schafen“ die Rede, gegen deren Geschäftsmodell mit hohen Streitwerte vorgegangen werden müsste. Einstimmig forderten alle Fraktionen verhältnismäßige Streitwerte.
Webseite macht Torrent-Downloads transparent
Dienstag, Dezember 13th, 2011Auf einer neuen Webseite lassen sich die IP-Adressen von Nutzern anzeigen, die per Torrent geschützte Inhalte auf ihren Rechner geladen haben. Die Seite youhavedownloaded.com ermöglicht auch Einsicht in das “Laderegister” anderer IP-Adressen und zeigt auf, welche Inhalte diese in welchem Monat bezogen haben.
In der Datenbank finden sich 52 Millionen Einträge, über die eingesehen werden kann, welche Programme, Spiele oder Filme von bestimmten IP-Adressen heruntergeladen wurden. Aufgeführt sind 110.000 Torrents, die knapp zwei Millionen Dateien umfassen. Die Webseite listet zudem nicht nur Schwarzkopien, sondern umfasst auch legale Torrent-Dateien. Ablesen lässt sich dass Musik-Dateien am beliebtesten sind, gefolgt von Filmen, TV-Serien, Spielen und Programmen.
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.
Filesharing: Anwaltskanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Abmahnungen
Mittwoch, Dezember 7th, 2011Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert bei einer Online-Auktion offene Forderungen aus urheberrechtliche Abmahnungen. Diese stammen offenbar aus der illegalen Nutzung von Tauschbörsen. Bei der Versteigerung geht es den Angaben der Kanzlei zufolge um Forderungen in einer Gesamthöhe von etwa 90 Millionen Euro.
Die Kanzlei U+C, nach Angaben auf der Homepage spezialisiert auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz, mahnt seit Jahren eine große Anzahl von Tauschbörsennutzer ab. Laut dem Portal anwalt24.de, vertritt sie erster Linie Rechteinhaber aus der “Adult Entertainment”-Branche. Demnach verlangt U+C in den Abmahnungen von den Betroffenen einen “Pauschalbetrag” von 650 Euro. Damit seien die Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöhe U+C diese Kosten auf 1286,80 Euro. Bei der laufenden Auktion handle es sich um 70.000 Abmahnungen mit jeweils Kosten in Höhe von 1286.80 Euro.
Die Kanzlei betont auf ihrer Auktions-Webseite, dass sie “nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Forderungen” auftrete. Teilnehmen an der Auktion können nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mitbietenden müssen sich mit der Kopie ihrer Gewerbeanmeldung oder einem Handelsregisterauszugs per Mail registrieren. Zudem müssen sie eine Kaution von 5.000 Euro auf ein Konto der Sparkasse Regensburg überweisen. Auktionsende ist den Angaben zufolge am nächsten Montag (12. Dezember). Dann läuft die Versteigerung ab 10 Uhr im Abstand von zehn Minuten aus.
Betrug: Falsche Abmahnungen im Umlauf
Montag, Dezember 5th, 2011Betrüger versuchten derzeit, mit gefälschten Abmahnungen an das Geld von Internetnutzern zu gelangen. In E-Mails wird ihnen angedroht, ein teures Verfahren zu eröffnen, wenn die Abgemahnten nicht 50 Euro auf das Konto der Swissquote Bank in der Schweiz zahlen.
Die Mails kommen angeblich von der Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein. Die Kanzlei weist in einer Stellungnahme auf Anfrage der Redaktion abmahnung-blog.de ausdrücklich darauf hin, dass sie die Abmahnungen nicht verschickt hat.
In den Abmahnungen wird behauptet, die Kanzlei vertrete die Universal Pictures International und Sony, in deren Aufträgen nun abgemahnt werde. Wer sich nicht darauf einlasse, den Fall außergerichtlich zu klären und nicht bereit ist 50 Euro Schadenersatz zu zahlen, müsse mit einem Gerichtsverfahren, in dem Forderungen in Höhe von 6.820 Euro geltend gemacht würden, rechnen.
Betroffene können die Mail ignorieren. Echte Abmahnschreiben erhalten eine Unterlassungs- und -Verpflichtungserklärung, die die Abgemahnten abgeben sollen. Zudem weist der geringfügige Betrag von 50 Euro, der auf ein Konto in der Schweiz überwiesen werden soll, auf einen Betrugsversuch hin.
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.













