Die Telepool GmbH lässt über die Kanzlei Baumgarten Brandt den Film “Ein Engel im Winter” abmahnen.
Archive for the ‘Abmahnwarner’ Category
Abmahnung Telepool GmbH – Ein Engel im Winter
Freitag, Juli 30th, 2010Abmahnung Splendid Film GmbH – Final Target
Freitag, Juli 30th, 2010Abmahnung Planet Punk Music – Sexy Bitch
Freitag, Juli 30th, 2010Abmahnung Rechtsanwalt Marcus Meier – Trak Music GnbR – Rock to the beat
Freitag, Juli 30th, 2010Die Rechtsanwaltskanzlei Marcus Meier aus Lünen mahnt für die Trak Music GnbR aus Österreich, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Johann Gmachl und Herrn Christian Gmeiner aus Seekirchen, ab.
Betroffen ist das Lied „Rock to the beat“ der Interpreten Darius & Finlay feat Nicco.
Das Lied befindet sich auf dem German Top 100 Single Charts vom 01.03.2010.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im April 2010 stattgefunden haben.
Rechtsanwalt Meier ist einer der wenigen abmahnenden Kanzlei, die keine Vollmacht beilegen, sondern die ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 390,00. Bedrohlich wird dann weiter formuliert:
„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Urheberrechtsverletzer die finanziellen Konsequenzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Unterlassung zukünftiger Verstöße nicht kennen. Da die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet rechtlich eine weltweite Lizenz erfordern würde, bemisst sich der Gegenstandswert der gerichtlichen Verfahren an dem Wert einer solchen Lizenz.“
Diese Passage ist in der Abmahnung auch fett gedruckt. Rechtsanwalt Marcus Meier kommt dann zu dem Ergebnis, dass allein für die außergerichtliche Vertretung Gebühren in Höhe von insgesamt € 1.085,04 brutto anfallen würden. Richtig ist, dass bezüglich des Unterlassungsanspruchs durchaus Prozesskostenrisiken entstehen können. Dies sollte aber niemanden davon abhalten, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Am Schluss der Abmahnung wird dann noch auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird. Hier heißt es:
„Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.“
Hier erstaunt die „Ich“-Formulierung. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass – wenn überhaupt – Strafanzeigen von den Rechteinhabern ausgelöst werden.
Abmahnung Yvonne Catterfeld – Blau im Blau
Freitag, Juli 30th, 2010Koch Media GmbH mahnt uns ab
Freitag, Juli 30th, 2010Und nicht nur die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen uns ab, sondern wir erhalten eine weitere Abmahnung der Koch Media GmbH, die ebenfalls in dem Blog-Beitrag angesprochen war, der hier von der Gegenseite beanstandet wird. Die Abmahnung ist angeblich von der Sorge angetrieben, der gute Ruf der Koch Media GmbH könnte in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Persönlichkeitsrecht und die wirtschaftliche Ehre seien betroffen. Bei der Koch Media GmbH aus Planegg stellt sich hier die Frage, ob die Internet-Berichterstattung über die vielen Abmahnungen übersehen wurde. Die Abmahnung enthält eine Passage, die wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wollen. .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann versuchen, zu argumentieren, dass zwischen unserer Kanzlei und der Koch Media GmbH ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht?! Dies mit folgender Argumentation:
„Ein solches ist immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann. Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen unterschiedlichen Branchen angehören. Das ist hier der Fall. Beide Parteien wenden sich mit ihrem Angebot an Computernutzer. Dabei versuchen sie mit ihrer vermeintlich ehrbaren Aufklärung über Abmahnungen nicht nur um Einzelmandate zu werben, sondern sich Dritten gegenüber auch reputierlich darstellen Sie sprechen damit auch potenzielle Kunden unserer Mandantin an.“
Um es vorsichtig zu formulieren, dies ist schon eine Argumentation der „besonderen Art“. Offensichtlich hat die Kollegin übersehen, dass die von ihr selbst als erstes zitierte Voraussetzung nicht vorliegt. Es werden weder gleichartige Waren noch Dienstleistungen von der Koch Media GmbH und unserer Kanzlei angeboten. Aber wir verstehen schon, dass im Eifer des Gefechts juristisch feinsinnige Argumentationen nicht mehr möglich sind.
Hätten die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mit ihrer Argumentation recht, so würde sich für manche Abmahnkanzlei das lästige Suchen nach Mandanten, die abmahnen wollen, erübrigen.
Die Abmahnung wird uns nicht abhalten, weiter über die Abmahntätigkeit der Koch Media GmbH aus Planegg zu berichten. Die Koch Media GmbH hat mit ihrer Abmahnung signalisiert, dass sie zukünftig eine besondere Aufmerksamkeit in der Berichterstattung erlangen möchte.
.rka Rechtsanwälte mahnen uns ab
Freitag, Juli 30th, 2010Wir freuen uns, dass die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann aus Hamburg regelmäßig unser Abmahnungs-Blog und unsere Internetpräsenz lesen. Nunmehr versuchen die .rka Rechtsanwälte Druck aufzubauen, indem sie einen Blog-Beitrag abmahnen. Sie sehen sich durch die Berichterstattung in ihren Rechten verletzt und fühlen sich herabgesetzt. In der Abmahnung der .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann fallen Worte wie „Anschwärzung“. Besonders gut hat uns folgender Satz der Abmahnung gefallen:
„Besonders schwer wiegt, dass Sie versuchen, den guten Ruf der Kanzlei der Unterzeichnerin dafür zu nutzen, im Internet auf Mandantenfang zu gehen.“
Da sich unser Blog erkennbar kritisch mit den Praktiken der abmahnenden Kanzleien auseinandersetzt, erscheint diese Argumentation nicht haltbar. Bei den Lesern unseres Blogs – mit Ausnahme der mitlesenden Kollegen der .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann – ist der gute Ruf der Kanzlei wohl weitgehend unbekannt. Wer eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann bekommen hat und sich auf unseren Seiten informiert, hat schon ein eigenes Bild von dem Ruf der Kanzlei. Wie sollen wir dann von einem „guten Ruf“ profitieren?
Der Reigen der „Unterstellungen“ wird dann in der weiteren Abmahnung fortgesetzt. Offensichtlich ist der Kanzlei .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg entgangen, dass viel über Abmahnungen dieser Kanzlei im Internet berichtet wird. Sollten sich daraus die Sorgen um den guten Ruf der Kanzlei ergeben? Wir sind gespannt, mit welchen weiteren Mitteln die Kanzlei .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann versuchen will, unsere Berichterstattung zu beeinflussen.
Offensichtlich erliegt die eine oder andere Kanzlei, die eine Vielzahl von Abmahnungen verschickt, immer wieder der Versuchung, mit solchen Aktionen unangenehme Berichte zu unterbinden. Dabei wird häufig übersehen, dass sich aus solchen Abmahnungen Stoff für viele neue Blog-Beiträge ergibt.
Wir werden uns jedenfalls nicht davon abschrecken lassen, weiter intensiv und ausführlich über die Abmahntätigkeit der .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann aus Hamburg zu berichten.
Abmahnung- Aktuelle Links 47
Freitag, Juli 30th, 2010“Digitale Sicherheit” – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke
Abmahnung Play It Again Sam SPRL – The Dance
Donnerstag, Juli 29th, 2010Hier wird über aktuelle Abmahnung der Firma Play It Again Sam SPRL aus Brüssel berichtet, die über die Kanzlei Sasse und Partner abmahnt. Betroffen ist “The Dance” von Faithless.
Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH – Auftrag Rache
Donnerstag, Juli 29th, 2010Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München mahnt für die Wild Bunch Germany GmbH den Film „Auftrag Rache“ ab. In der Abmahnung wird behauptet, dass die Wild Bunch Germany GmbH die ausschließlichen Rechte für das deutsche Territorium besitzt. Der Film soll angeblich am 11.03.2010 in den deutschen Kinos erschienen sein.
Die SKW Schwarz Rechtsanwälte sind eine der wenigen abmahnenden Kanzleien, die die Ermittlungsfirma benennt, die den angeblichen Urheberrechtsverstoß festgestellt hat. Es handelt sich dabei um die Firma Logistep AG. In der uns vorliegenden Abmahnung ging es um einen Download von der Seite www.top-hitz.com. Weiter heißt es in der Abmahnung zu den Recherchen der Firma Logistep AG wie folgt:
„Diese Daten sind beweissicher dokumentiert und gerichtsverwertbar, was in einer Vielzahl von Gerichtsurteilen in Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich bestätigt worden ist. Auch der Bundesgerichtshof hat keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der von der Firma Logistep AG verwendeten Software zu Erfassung der Daten. … Mehrere Gutachten von öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen im In- und Ausland haben die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Protokollierung bestätigt. … Eine fehlerhafte Datenermittlung kann daher ausgeschlossen werden.“
Dies mag vielleicht mit Blick auf die von der Firma Logistep festgestellten Daten so sein. Obwohl die entsprechenden Gutachten, die angeblich vorliegen, nicht weiter veröffentlicht werden, stellt sich aber darüber hinaus die Frage, ob die Ermittlung der IP-Adresse und der dazugehörigen Anschrift bei dem jeweiligen Provider ohne Fehler funktioniert. In Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen, der Vielzahl der Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG und des umfangreichen Austausches von Daten ist es nach unserer Einschätzung durchaus möglich, dass Fehler auftreten. Daher kann nach unserer Einschätzung die Formulierung nicht unterstrichen werden, dass „eine fehlerhafte Datenermittlung“ ausgeschlossen ist.
Abmahnung Eshuijs, Peifer, Reuter – Evacuate The Dancefloor
Donnerstag, Juli 29th, 2010Die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mahnt weiter den Titel Evacuate The Dancefloor ab. Angeblicher Tatzeitpunkt soll im Dezember 2009 gewesen sein. Die uns vorliegende Abmahnung bezieht sich auf einen Chartcontainer „Die ultimative Chart Show (Die erfolgreichsten Hits 2009)“.
Gefordert wird die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ von € 450,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Weiter heißt es in der Abmahnung:
„Wenn Sie nach den o.g. Kriterien nicht für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich sind, machen Sie Ihre Einwendung bitte ebenfalls innerhalb der o.G. Frist schriftlich geltend. Wir prüfen Ihren Vortrag. Bitte informieren Sie sich jedoch ggf. über die Rechtslage, da bei unbegründeten Einwendungen das Vergleichsangebot verfällt und höhere Kosten entstehen können.“
Den Hinweis, dass Sie sich über die Rechtslage informieren sollten, können wir nur unterstreichen. Allerdings halten wir die Aufforderung, sich mit „Einwendungen“ direkt an die abmahnende Kanzlei zu wenden, für falsch. Wir haben schon häufig erlebt, dass sich Mandanten im direkten Kontakt mit den abmahnenden Kanzleien im wahrsten Sinne des Wortes um Kopf und Kragen argumentiert haben.
Abmahnung KSM GmbH – Midnight Chronicles
Donnerstag, Juli 29th, 2010Im Juli 2010 mahnt die KSM GmbH durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus Berlin weiter munter ab. Dieses Mal geht es u.a. um den Film „Midnigth Chronicles“. In der Abmahnung wird wieder nicht offen gelegt, welcher „unabhängiger Sicherheitsdienstleister“ die angebliche Urheberrechtsverletzung ermittelt hat. Es heißt nur nebulös in der Abmahnung:
„Diese Datenerfassung erfolgt durch eine von diesem Unternehmen entwickelte Software. Die ordnungsgemäße Funktionsweise dieser Software wurde in dem o.g. Gerichtsverfahren glaubhaft gemacht und vom Gericht bestätigt.“
Wie so häufig, wird ein Betroffener nur mit wenig Informationen über die Ermittlungen „versorgt“. Auch ist stark zu bezweifeln, dass sich das Gericht mit der Funktionsweise der Ermittlungssoftware näher auseinander gesetzt hat. Für uns stellt sich immer wieder die Frage, warum zum einen die Ermittlungsunternehmen nicht offen benannt werden, wie dies ein Teil der Kanzlei durchaus macht. Zum anderen kann, wenn doch alles mit rechten Dingen zugeht, es keine großartige Hürde sein, die ordnungsgemäße Funktionsweise der Ermittlungssoftware im Einzelnen darzulegen.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 850,00 gefordert.
Auf keinen Fall sollte die im Entwurf der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung so unterzeichnet werden. Hier wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße in Höhe von € 5.100,00 gefordert. Dies sollte geändert werden. Hier gibt es die Möglichkeit, mit einer modifizierten Unterlassungserklärung durchaus rechtlich zuverlässig den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch abzuwehren.
Abmahnung DigiProtect – Masters of Reality Porn 6
Donnerstag, Juli 29th, 2010Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main ab. Aktuell wird u.a. der Pornofilm „Masters of Reality Porn 6“ abgemahnt.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juli 2010 stammen. Die Abmahnung wurde noch im Juli 2010 ausgesprochen, so dass hier die abmahnende Kanzlei wirklich schnell war.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00.
Bitte reagieren Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung auf die Abmahnung, auch wenn die Formulierungen sich für Laien sehr bedrohlich anhören.
Abmahnung – Aktuelle Links 46
Donnerstag, Juli 29th, 2010Ausnahmen vom Urheberrecht bringen 1,1 Billionen Euro im Jahr
Jailbreak ist legal
http://www.macwelt.de/artikel/_News/372581/jailbreak_ist_legal/1
FDP-Mitarbeiter zu fleißig: Abmahnung vom Deutschen Rat für Public Relations
Abmahnungen treffen immer mehr Firmen
http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/247747/
Kritik an Anti-Piraterie-Abkommen
http://www.dcrs.de/acta-kritik-an-anti-piraterie-abkommen,372578
Abmahnung Fareds – Monrose – Like a Lady
Mittwoch, Juli 28th, 2010Abmahnung Fareds für MIG Film GmbH – The Way – Der Weg des Drachen
Mittwoch, Juli 28th, 2010Abmahnung Michael Mind Project – Feel your Body
Mittwoch, Juli 28th, 2010Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt für Herrn Frank Bülles und Herrn Jens Kindervater das Werk “Michael Mind Project – Feel your Body” ab. In den aktuellen Abmahnungen soll im Mai 2010 ein angeblicher Urheberrechtsverstoß stattgefunden haben.
Auch hier wird von der abmahnenden Kanzlei nicht weiter offen gelegt, mit welcher Software die Ermittlungen durchgeführt worden sind, und ob beispielsweise ein externes Ermittlungsunternehmen mit Blick auf die angeblichen Urheberrechtsverstöße eingeschaltet wurde.
Auch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versucht in Ihren Abmahnungen, mit möglichst wenig Informationen einen möglichst maximalen „Erfolg“ zu erreichen.
Abmahnung Lena – My Cassette Player
Mittwoch, Juli 28th, 2010Die Universal Music GmbH aus Berlin mahnt über die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg das Album “My Cassette Player“ von Lena ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Juni 2010 stammen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die sich auf das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH bezieht. Weiterhin soll ein Betrag in Höhe von € 1.200,00 gezahlt werden.
Wir raten dringend, vor Unterzeichnung und Zahlung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Abmahnung Bravo Hits 68
Mittwoch, Juli 28th, 2010Abmahnung Planet Punk Music GbR – One Vision
Mittwoch, Juli 28th, 2010Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt für die Firma Planet Punk Music GbR den Titel “One Vision” der Interpreten G&G ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Dezember letzten Jahres stattgefunden sein. Der Titel befindet sich auf der CD „Apres Ski Top 100“.
Gefordert werden – wie üblich – die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 450,00.
Unter anderem heißt es in der Abmahnung:
„Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde von uns bislang nicht veranlasst. Wir bezichtigen Sie als Anschlussinhaber nicht, eine Straftat begangen zu haben. Die Einsendung der strafbewehrten Unterlassungserklärung werten wir nicht als Eingeständnis, die mit diesem Schreiben verfolgte Tat selbst begangen zu haben.“
Auch dies sollte nicht dazu verleiten, vorschnell die der Abmahnung im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Es sollte auf jeden Fall die Formulierung mit aufgenommen werden, dass die Unterlassungserklärung zwar rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird.
