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Archive for the ‘Andere Rechtsgebiete’ Category

OLG Köln: Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung muss glaubhaft sein

Donnerstag, Februar 9th, 2012

Das verwies in einem Beschluss vom 19.01.2012 (Az.: 15 U 195/11) darauf, dass die Dringlichkeit aufgrund Selbstwiderlegung entfällt, wenn das Eilverfahren nicht mit Nachdruck betrieben wurde.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Anwalt zunächst eine erwirkt. Dem hatte ein Verlag erfolgreich widersprochen. Daraufhin legte der Anwalt vor dem Landgericht rechtzeitig Berufung ein. Er hatte jedoch die Frist dazu um einen Monat verlängern lassen und die verlängerte Frist voll ausgeschöpft.

Dadurch sah der Senat, die für die beantragte vorausgesetzte Dringlichkeit als hinfällig an. Die zunächst bestehende Eilbedürftigkeit kann durch das prozessuale Verhalten, der sogenannten ”“, entfallen. Dies gelte nach Auffassung der Richter, wenn die Frist zur Berufungsbegründung um einen Monat verlängert und in Anspruch genommen werde.

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Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main: Festnahmen nach Telefonbetrug

Donnerstag, Februar 9th, 2012

Mindestens 100.000 Telefonkunden sollen deutschlandweit Opfer eines Betrügerrings geworden sein, der Geld über die Telefonrechnung einzog. Die Polizei nahm am Dienstag acht Verdächtige fest, darunter den 31-Jährigen mutmaßlichen Kopf der Bande, wie die mitteilte. 1.000 Polizisten hatten zuvor 64 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland, Österreich und der Schweiz vollstreckt, der Schwerpunkt der Razzia war im Rhein-Main-Gebiet.

Das Verfahren richte sich gegen 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Betrüger riefen aus Callcentern im Kosovo und in Bulgarien vor allem ältere Menschen an und behaupteten, sie hätten Kosmetik- oder Benzingutscheine gewonnen. Dann brachten sie ihre Opfer dazu, einen kostenpflichtigen Vertrag zur Eintragung in über 200 Gewinnspielen zum wöchentlichen Abonnementpreis von 9,90 Euro abzuschließen. Bei diesem Gespräch wurde den Kunden auch der Berechtigungscode genannt, um die Voraussetzungen für den Forderungseinzug nach dem zu erfüllen. Telomax buchte als Carrier anschließend das Geld ab.

Die Beschuldigten sollen sich laut Staatsanwaltschaft eine neu ins eingeführte Vorschrift zunutze gemacht haben,  die es Netzbetreibern ermöglicht, sogenannte über die Telefonrechnung einzuziehen. Der 31 Jahre alte Bandenchef habe offensichtlich erkannt, “dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteneinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist und Betroffene somit bei der ausgewiesenen ‘Mehrwertdienstleistung‘ nicht ohne Weiteres an einen unberechtigten Forderungseinzug, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Die Firma Telomax soll auf diese Weise insgesamt rund 1,6 Millionen Euro eingenommen haben. Weitere 810.000 Euro, die Telomax beanspruchte, wurde aufgrund von Auszahlungsverboten der auf ein Notanderkonto einbezahlt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs.

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ACTA: Kampfansage der Jungen Union an Internetzensur

Freitag, Februar 3rd, 2012

Die Junge Union (JU) wendet sich gegen den umstrittene internationalen Pakt ACTA. Die CSU-Vizegeneralsekretärin Dorothee Bär und das JU-Bundesvorstandsmitglied Henrik Bröckelmann kritisieren das “intransparente Aushandlungsverfahren” und die Verletzung des Datenschutzes. Das Abkommen sei ein ”Angriff auf die Freiheit im Netz” und habe “unabsehbare Folgen für den ungehinderten Zugang der Nutzer zu digitalen Informationen.”

In der Erklärung wird auch die “Anpassung des Urheberrechts an die aktuellen Gegebenheiten” gefordert. Grundsätzlich sei es zwar begrüßenswert, sich für den Schutz von Urheberrechten im Internet einzusetzen, gleichzeitig bemerken die beiden Politiker, dass eine demokratische Legitimierung zweifelhaft sei und die Öffentlichkeit nicht an diesem Abkommen beteiligt werden konnte. Die CDU/CSU-Jugendorganisation fordert die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, in der jetzigen Form nicht zu unterschreiben. Der Pakt müsse als Instrument zur Durchsetzung von Urheberrechten abgelehnt werden, “da es die Interessen der Urheber über fundamentale Werte wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und das Recht auf ungehinderten Zugang zu Information und Kultur stellt.”

könnten damit für Verstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden und somit zu einer verschärften Überwachung ihrer Netzinhalte gezwungen werden, heißt es weiter. Dies  bedeute, dass Internet-Seiten gesperrt und private Daten durch den Anbieter ”an die zuständigen Behörden” übermittelt würden. ”Der Effekt wäre eine Tendenz zu Internet-Zensur und der Anreiz zur Verletzung des Datenschutzes.” 

Die Europäische Union hatte den internationalen Pakt ACTA in der vergangenen Woche in Japan unterzeichnet. Die USA, Kanada, Japan und Südkorea hatten das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), mit dem  und bekämpft werden sollen, bereits im vergangenen Jahr unterschrieben.

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Falsche Media-Markt Gutscheine auf Facebook

Donnerstag, Februar 2nd, 2012

Bei lockten Betrüger Nutzer des sozialen Netzwerkes mit falschen Gutscheinen auf externe Internetseiten. Damit wollten sie mit den erzeugten Klicks Geld zu verdienen. Für jeden Besuch der Seiten erhalten sie einen bestimmten Summe von den Betreibern. Auf den Seiten sehen Besucher Werbeeinblendungen der Handelsketten Media-Markt und Saturn. Einen Gutschein erhalten die Nutzer nicht. 

Beide Häuser haben sich von der Aktion distanziert und raten, die Nachrichten zu löschen, es gebe derzeit keine Gutscheinaktionen. Schadsoftware werde beim Besuch der externen Seiten aber nicht auf den heimischen Rechner geladen, hieß es.

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E-Petition gegen Versteigerungen von Abmahnungen im Internet

Mittwoch, Februar 1st, 2012

Eine richtet sich dagegen weitere Abmahn-Forderungen im Internet zu versteigern. Der möge beschließen, dass Massenklagen sowie Auktionen von Abmahnungen im Zusammenhang mit im Internet unmöglich gemacht werden sollen, heißt es auf der Seite des Petenten. Der Initiator erkennt im Vorgehen “klare Profitabsichten auf Seiten der Anwälte und Firmen” und versucht diese mit seiner zu verhindern.

Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) hatte 2011 nach eigenen Angaben bei einer Onlineauktion offene Forderungen aus urheberrechtlichen Abmahnungen mit einer Gesamthöhe etwa 90 Millionen Euro versteigert. Weitere Auktionen für 2012 sind in Vorbereitung, heißt es auf einer eigens eingerichteten Webseite der Anwaltskanzlei. Die Kanzlei U+C, ist nach eigenen Angaben auf der Homepage spezialisiert auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Die Kanzlei betonte auf ihrer Auktions-Webseite, dass sie  “nur als Vermittler und nicht als Verkäufer der Forderungen” auftrete.

Mitte Dezember hatte Wilfried Oblau die  ins Netz gestellt. Nach Angaben auf der Internetseite haben bislang 131 Menschen (Stand: 01.02.2012) Online eine Zustimmungserklärung abgegeben. Bis zum 29.02.2012 kann die Petition noch gezeichnet werden.

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BVerG: Foto auf Homepage rechtfertigt keine Hausdurchsuchung

Mittwoch, Februar 1st, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 26.10.2011 (Az.: 2 BvR 15/11) an Wohnungsdurchsuchungen rechtliche Hürden geknüpft. Ein Eingriff in die , setzt den Verdacht einer Straftat voraus, heißt es in der Entscheidung vom  26.10.2011. Unabdingbar ist das die Verdachtsgründe über vage Anhaltspunkte und Vermutungen hinausgehen müssen. Ein Foto auf einer Homepage alleine reiche nach Ansicht der Richter nicht aus.

Nach der Trennung von seiner Frau wurde ein Mann als Praktikant bei einer Firma beschäftigt. Diese stellte sein Foto auf die eigene Homepage des Betriebs. Ein Amtsgericht sah in dem Foto ein Indiz für Einkünfte und damit eine Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seiner von ihm getrennt lebenden Frau.

Das Bundesverfassunsgericht erklärte die daraus resultierende  bei dem Unterhaltspflichtigen für rechtswidrig. Eine Durchsuchung kann nicht alleine deswegen angeordnet werden, weil ein Unterhaltspflichtiger mit Foto auf einer firmeneigenen Homepage gezeigt wird. Durch den Internetauftritt eines Betriebes kann nach Auffassung der Richter nicht auf ein bestimmtes Einkommen geschlossen werden. Die bloße Vermutung ohne hinreichende Beweise rechtfertigt keine .

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Wettbewerbszentrale: Verbraucher reichen mehr Beschwerden über Immobilienmakler ein

Mittwoch, Januar 25th, 2012

Die Zahl der Beschwerden bei der über die Immobilienbranche ist 2011 gestiegen. Im vergangenen Jahr seien 260 Eingaben eingegangen, teilte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs auf Anfrage von abmahnung-blog.de mit. Im Vorjahr registrierten die Wettbewerbshüter 150 Beschwerden und Anfragen.

Ein Schwerpunkt der Beschwerden war 2011 die unzureichende Angabe der Höhe der Maklerprovision. Mit dem Verschweigen des Endpreises einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile wurden die Verbraucher an der Nase herumgeführt.

Der Verein, dem über tausend Unternehmen und Verbände angehören, fand zudem in einem Immobilienportal  zu vermittelndes Häuser und Grundstücke in Brandenburg mit einer Berliner Postleitzahl versehen. Damit werde der Verbraucher laut in die Irre geführt.

Das Selbstkontrollgremium monierte auch die zunehmende unerlaubte Werbung die den Verbraucher belästigt. Ohne vorherige Einwilligung erhalten diese E-Mails, Post oder Anrufe von der Branche. 

Auch unvollständige oder fehlende Impressum-Angaben auf den Internetseiten der Makler reklamierten die Wettbewerbshüter. Zur Vollständigkeit dieser Angaben sind diese laut § 5  wie alle anderen Gewerbetreibenden verpflichtet.

Die prüfte alle eingehenden Beschwerden und einigte sich nach eigenen Angaben in fast allen Fällen außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit den betroffenen Unternehmen.

In einem Fall klappte das im vergangenen Jahr allerdings nicht. Die gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden reichte vor dem Wettbewerbsklage gegen einen Makler ein. Diesem wurden untersagt, für die Vermittlung von Wohnräumen zu werben, ohne auf seine Eigenschaft als Immobilienmakler hinzuweisen (Urteil vom 28.11.2011, Az. 52 O 143/11).

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LG Lübeck: Irreführende Verpackung bei Fruchtgetränk

Dienstag, Januar 24th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 17.01.2012 entschieden (Az.: 11 O 69/11) dass ein Marmeladen-Hersteller nicht mehr mit einer irreführenden Verpackungsaufmachung für das Fruchtgetränk „Fruit2day, Kirsche – rote Traube“ werben darf.

Geklagt hatte die  gegen den Hersteller der sogenanten Smoothies. Dem Unternehmen wurde eine Aufbrauchfrist bis 30.06.2012 eingeräumt. Durch die Verpackung bekamen die Verbraucher nach Auffassung des vzbv den Eindruck, dass das  Getränk überwiegend Kirschen und Trauben enthalte. Zudem wies nicht nur der Name auf die Früchte hin, auch auf der Verpackung waren Kirschen und Trauben abgebildet. Diese machen 25 Prozent der Zutaten des Inhalts aus.  

Diese Irreführung konnte der Hersteller durch das abgebildete Sternchen hinter “rote Trauben” nicht ausräumen. Auf der Rückseite der Verpackung befand sich das Sternchen anders gestaltet als auf der Vorderseite. Das Gericht war der Ansicht, dass der Hinweis “mit knackigen Fruchtstückchen” den Verbraucher erwarten lasse, dass damit Kirschen und rote Trauben gemeint seien. Im Getränk sind nach vzbv-Angaben nur Stückchen von Birnen enthalten.

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Deutscher Anwaltsverein: Geteiltes WLAN birgt für Betreiber rechtliches Risiko

Donnerstag, Januar 19th, 2012

Rechtsexperten warnen in Medienberichten Betreiber drahtloser Netzwerke davor, ihren Onlinezugang für Dritte zu öffnen. “Ein geteiltes ist für den Betreiber ein rechtliches Risiko“, warnt Niko Härting von der Arbeitsgemeinschaft Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn Nachbarn oder Freunde über den eigenen Zugang Raubkopien herunterladen. Im Zweifelsfall haftet der Anschlussinhaber, schreibt dpa weiter.

Einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010 zufolge kann jemand, der seinen Netzzugang nicht verschlüsselt, für zur Verantwortung gezogen werden. “Darunter fällt auch, wenn ich jemandem mein Passwort gebe“, sagte Härting der Nachrichtenagentur.

Mit Internetdiensten wie wifis.org könnten dem Bericht zufolge -Besitzer den Namen ihres Netzes (SSID) in eine Kontaktadresse für neue Nachbarn verwandeln. Der Service Service diene nur zur Kontaktaufnahme, es lasse sich darüber auch eine Mitnutzung des Anschlusses einrichten. Dabei sei es später schwer nachzuvollziehen, wer im Internet was gemacht habe. Andere Anbieter wie Fon oder Hotsplot verwendeten zum Teilen von s dagegen spezielle Soft- oder Hardware, mit der verschiedene Nutzer und ihre Downloads besser zu überprüfen seien. 

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LG Hamburg: Schleichwerbung in Blogbeiträgen ist wettbewerbswidrig

Mittwoch, Januar 18th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 03.01.2012 (Az. 312 O 715/11) entschieden, dass Schleichwerbung in Kommentaren in wettbewerbswidrig ist.

In einem Beitrag für einen Blog für praktische Erfahrungen mit Rechtschutzversicherungen hatte ein Versicherungsunternehmen die eigenen Leistungen angepriesen, ohne darauf hinzuweisen, dass der Eintrag von ihr stammte. In dem Fall konnte die des Kommentators zu einer bekannten Rechtschutzversicherung zurückverfolgt werden. Das Gericht forderte das Unternehmen auf, den wettbewerbswidrigen Verstoß zu unterlassen.

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OLG München: Vorab Unterlassungsanspruch gegen Presseberichte rechtens

Dienstag, Januar 17th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 11.01.2o12 (Az.: 18 W 1752/11) entschieden, dass eine gegen zu erwartende identifizierende Presseberichte in einem Strafverfahren zu Recht ergangen ist. Damit bestätigte das Gericht einen im August 2011 vom Landgericht München I (Az.: 9 O 13876/11) getroffenen Beschluss zum vorbeugenden .

In dem vorliegenden Fall hatte sich eine Journalistin für die RTL-Sendung “Tatort Internet” in Chats als 13-jähriges Mädchen ausgegeben, um sich mit Männer zu verabreden. Später wurden die Treffen zwischen der vermeintlich 13-Jährigen– gespielt von einer Schauspielerin – und den Männern mit versteckter Kamera gefilmt und vom Privatsender ausgestrahlt.

Daraufhin klagte die Münchner Staatsanwaltschaft 2011 zwei dieser Männer wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern an. Als mehrere Medien über das Verfahren in identifizierender Art berichtet hatten, erwirkte einer der Angeklagten beim gegen eine Münchner Boulevardzeitung eine . Das Gericht untersagte dem Blatt vorab, den Vornamen, den ersten Buchstaben seines Nachnamens, den Wohnort und den Beruf des Mannes zu nennen. 

Die Kosten des Verfahrens musste die Zeitung tragen. Dagegen legte diese Beschwerde beim  ein, ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass die zu Recht ergangen sei und dem Antragsteller gegen die zu erwartenden Berichte ein vorbeugender zustand. Die Richter sahen eine Erstbegehungsgefahr wegen der ebenfalls identifizierenden Vorabberichterstattung über ein Parallelverfahren als gegeben an.

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Internetbetrug: Millionendelikt Abo-Fallen

Freitag, Januar 13th, 2012

Über acht Millionen Menschen sind eigenen Angaben zufolge Opfer eines geworden. Der größte Anteil dieser Betrügereien waren . Über fünf Millionen Bürger sind bereits auf eine derartige Masche im Netz hereingefallen. Alleine die Verbraucherzentrale Thüringen meldet, dass 2010 rund 3.000 Menschen das Beratungsangebot dazu in Anspruch genommen hätten. Zudem machen ein Großteil der Beratungstätigkeiten der Verbraucherschützer  aus.

am weitesten verbreitet

Nach Zahlen des Meinungsforschungsinstituts infas sind elf Prozent der , das sind entspricht 5,4 Menschen, 2009 und 2010 Opfer einer Abo-Falle geworden. Sie haben bei Gratisgewinnspielen oder Downloads unbeabsichtigt einen Vertrag oder ein Abonnement abgeschlossen. Hinweise, dass durch die Nutzung der Angebote ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird, werden dabei auf den Seiten meist so versteckt, dass die Nutzer diese nicht wahrnehmen.

Erfahrene Surfer trifft es öfter

Dabei hängt es nach Angaben von infas ausschließlich von der Intensität der Online-Nutzung ab, ob Menschen Opfer eines werden. Je häufiger jemand im Internet surft, desto öfter wird er Opfer dieser Betrugsform, fanden die Meinungsforscher heraus. Erfahrene und häufige Surfer, die die Gefahren kennen sollten, trifft es dabei öfter.

Mit Button gegen

In diesem Jahr soll eine Gesetzespaket von Justizministerin Sabine-Leutheusser-Schnarrenberg (FDP) das Geschäft mit der Abzocke erschweren. Ziel sei es, die Verbraucher vor unerwünschten Käufen oder Abonnements  zu schützen. Künftig müssen Kunden im Internet unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, wie etwa einem Button, dann muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

Verbraucherrechte im Internet stärken

Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie der EU, die Ende November 2011 verkündet wurde, beinhaltet auch eine Button-Lösung. Zwar haben die Mitgliedsstaaten bis zum  Juni 2014 Zeit, die neuen Vorgaben aus Brüssel umzusetzen, Deutschland wird auf Betreiben des Justizministeriums die Umsetzung beschleunigen. Noch im Januar soll das Gesetzespaket vorliegen, das Verbraucherrechte im Internet stärken soll.

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Bundesgerichtshof verhandelt über Europa-Apotheke

Freitag, Januar 6th, 2012

Der  verhandelt am kommenden Donnerstag (12.01.2012)  über sogenannten Pick-up-Modellen in Apotheken (Az.:I ZR 211/10). Es geht um eine Apotheke im bayerischen Freilassing, die sich von einer ungarischen beliefern lässt. Die Kunden erhalten dabei Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dies hatte das 2010 (Az.: 6 U 2657/09) in der Vorinstanz bemängelt, das Konzept ansonsten nicht gerügt.

Kunden können ihre Medikamente bei der Europa Apotheke in Budapest bestellen. Die Arzneimittel werden hierzu von einem Großhändler aus Deutschland nach Budapest und wieder zurück geliefert, bezahlt wird bei Abholung in Freilassing. In der Apotheke können sich die Patienten auch zu ihrer Bestellung beraten lassen.

In der Vorinstanz hatte das München die Klage in weiten Teilen abgewiesen. Die bayerische Apotheke importiere die Arzneimittel selbst, was innerhalb der EU zulässig sei. Allerdings verantworte sie die Abgabe der Medikamente selbst und müsse sich an die deutschen Preisvorschriften halten. Die Ausgabe der aus Ungarn eingeführten Medikamente sei auch keine Dienstleistung, die außer Zusammenhang mit dem Versorgungsauftrag der Apotheken oder der  der Berufsordnung der Bayerischen Landesapothekerkammer stehe. Ein apothekenfremdes Geschäft konnte die Richter dem Konzept nicht erkennen.

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EU: Internetseiten für Verbraucherkredite untersucht

Freitag, Januar 6th, 2012

In einer breit angelegten Untersuchung wurden 2011 europaweit für geprüft. Von den nationalen Behörden der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und Island wurden über 500 Internetseiten vor allem daraufhin untersucht, ob die Verbraucher alle rechtlich erforderlichen Informationen erhalten, bevor sie einen Kredit online abschließen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden am Dienstag (10.01.2012) von EU-Verbraucherkommissar John Dalli vorgestellt.

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Twitter: US-Firma klagt wegen Follower-Diebstahl

Freitag, Januar 6th, 2012

Erstmal hat eine Internetfirma in den USA einen ehemaligen Mitarbeiter wegen -Anhängern verklagt. Der Mann soll 17.000 seines Firmenaccounts beim Kurznachrichtendienst mitgenommen haben, in  dem er den Zugang nach einem Jobwechsel einfach umbenannt, heißt es in mehreren Tweets. Das Unternehmen verlangt von dem Mann 260.000 Euro Schadensersatz.

Der ehemalige Arbeitgeber verlangt für jeden 2,50 US-Dollar pro Monat und das rückwirkend für die vergangenen acht Monate. Das Unternehmen betrachtet die Gefolgsleute, die der Mitarbeiter bei seinem Arbeitsplatz-Wechsel mitgenommen hat, als Kunden-Datenbank. Diese sei Eigentum des Unternehmens. Der Mitarbeiter habe den -Namen eigenmächtig umbenannt und die 17.000 widerrechtlich behalten.

Mittlerweile arbeitet der Mann  für eine konkurrierende Website, die beinahe 24.000 Anhänger hat. Er gibt vor Gericht an, den ehemaligen  Account vor allem für Persönliches genutzt zu haben. Ein Problem sei sein -Account der Firma erst, seit er diese im Juni wegen ausstehender Gehälter verklagt habe. Vorher habe das Unternehmen nichts an seinem umbenannten -Zugang und seinen Anhängern auszusetzen gehabt. Eine Anhörung zum Fall soll noch im Januar in San Francisco stattfinden.

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Kompromiss bei Streit um Tagesschau-App in Sicht

Freitag, Januar 6th, 2012

Im Rechtsstreit um die Tagesschau-App scheint eine Einigung zwischen Verlegern und der in greifbare Nähe gerückt zu sein. Das Medienmagazin Journalist berichtet in seiner aktuellen Ausgabe davon, dass die Verlage  und die Vertreter der öffentlich-rechlichen Rundfunkanstalt zur vorläufigen Beilegung des Streits ein sogenanntes “Agreement of Understanding” ausgehandelt haben, das einen Verhaltenskatalog enthält. Denkbar sei dem Bericht zur Folge, ein Umbau innerhalb des -Angebots: Videos und Audios könnten stärker nach vorn gestellt, reine Textteile etwas entschlackt werden.

Im Juni 2011 hatten acht Zeitungsverlage, darunter der Süddeutsche Verlag, der Axel Springer Verlag und die FAZ, Klage vor dem gegen die und den NDR eingereicht  (Az. 31 O 360/11). Sie werfen dem mobilen Internetangebot “Presseähnlichkeit” vor. Die Verlage wehren sich “gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau- ohne jeglichen Sendungsbezug”. Sie sind der Ansicht, dass die Textanteile, die zusätzlich zu Videos und Audiobeiträgen in der Tagesschau- angeboten werden, den Zeitungen unrechtmäßig Konkurrenz machen.Die Richter forderten die Zeitungsverleger und die   im Oktober 2011 zu einer außergerichtlichen Einigung auf.  Diese hatte das mobile Angebot für Smartphones und Tablet Computer 2010 gestartet. Bisher haben knapp 2,5 Millionen die kostenlose heruntergeladen. Nach der Weihnachtspause, wollten Verleger und Öffentlich-Rechtliche weiter verhandeln. Der nächste Gerichtstermin ist für den 22. März geplant.

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D-Link-Router: Geräte weisen Sicherheitslücke auf

Mittwoch, Januar 4th, 2012

Nachdem Router-Hersteller hat nun auch das Unternehmen D-Link die in der vergangenen Woche gemeldeten  Schwachstellen bei ihren W-LAN-Geräten eingeräumt. Auf Anfrage bestätigte D-Link, dass einige Router und Access Points von der Sicherheitslücke betroffen seien. Grund sei das die -Funktion werksseitig aktiviert ist.  Man arbeite langfristig gemeinsam mit der an einer Lösung, so das Unternehmen weiter.

In Kürze will der Hersteller seinen Kunden ein zur Verfügung stellen, die die Funktion deaktiviert. Updates zum aktuellen Status finden die Nutzer auf der Seite sowie über den Kurznachrichtendienst , erklärte das Unternehmen gegenüber abmahnung-blog.de. 

Derzeit empfiehlt das Unternehmen seinen Kunden  bis auf weiteres abzuschalten und den -Schlüssel aufzuschreiben. Die  Anmeldung erfolge dann abgesichert auf dem klassischen Weg über den WPA-Schlüssel. Bei handelt es sich um einen Standard zum einfachen Aufbau eines drahtlosen Heimbnetzwerks mit Verschlüsselung, der im Jahr 2007 verabschiedet wurde.

Wie der österreichische FH-Student Stefan Viehböck in in seinem Blog berichtete, soll es schwere Designfehler bei der -Funktion geben. Die Lücke ermögliche es Angreifern, sich auf dem Router einzuloggen und das Wi-Fi Passwort anzuzeigen.Dem Studenten gelang es, über einen Brute-Force-Angriff, erfolgreich in mehrere -Router einzudringen, bei denen aktiviert war. Da die Funktion bei vielen Geräten ab Werk eingeschaltet ist, könnten Millionen von Nutzern betroffen sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik () und das Computer Emergency Readiness Team (CERT) der USA, hatten Sicherheitswarnung veröffentlicht. Demnach seien unter anderem Geräte der Hersteller Cisco/Linksys, Netgear, D-Link, Belkin, betroffen.

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Telefonbetrüger mit falschen Gewinnversprechen

Dienstag, Januar 3rd, 2012

Ein 80-jähriger Mann aus Stuhr (Landkreis Diepholz) ist am Montag Opfer eines falschen geworden. Bei einem Anruf, so die Polizei, ist ihm der Gewinn eines teuren Autos versprochen worden. Dazu sollten vorab 1.800 Euro für die Gebühren bezahlt werden.

Der Geschädigte lies sich überzeugen und zahlte den geforderten Betrag über ein. Zu einer Auszahlung des Gewinns kam es nicht. Vielmehr war die überwiesene Summe bei der Zahlungsart über unwiderruflich verloren. 

Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 – 24 Stunden an 7 Tagen!

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IT-Experten: Schwachstelle WPS erleichtert Angriffe

Montag, Januar 2nd, 2012
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik () warnt vor Brute-Force-Angriffen durch die Router-Funktion Wi-Fi Protected Setup (). Die Schwachstelle betreffe alle W-LAN-Router und Acess Points, bei denen mit Authentifizierung über einen von Router vorgegebenen PIN standardmäßig aktiviert sei, teilte das mit. Anfällig seien zudem Geräte bei denen  innerhalb einer Zeitspanne die möglichen Authentizifizierungsversuche nicht eingeschränkt seien.

Nutzer sollten deshalb, wenn vorhanden,  auf allen Routern und Access Points deaktivieren, rät das . Wer nicht auf verzichten möchte, sollten den Experten zufolge im Router-Menü zumindest die halbautomatische Verbindungsmethode Push Button Connect wählen. Dann muss zum -Aufbau ein Schalter am Gerät gedrückt werden.

Die Router-Funktion Wi-Fi Protected Setup () soll laut unerfahrenen Anwendern helfen, ein -Heimnetzwerk einfach, schnell und sicher aufzubauen. Doch jetzt wurde eine Design-Schwachstelle entdeckt, die dazu führe das sich die bei Brute-Force-Angriffen notwendigen Rateversuche der PIN reduziere. Ein Angreifer, der sich in Reichweite eines anfälligen WLANs befände, könnte sich dadurch laut unberechtigten Zugriff auf das Netz erschaffen.

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Offenbar nicht alle Router von Sicherheitslücke betroffen

Montag, Januar 2nd, 2012

Bei den Geräten des Netzwerkausrüster tritt die  kurz vor dem Jahreswechsel bekannt gewordene Sicherheitslücke im W-LAN Einrichtungsverfahren  (Wi-Fi Protected Setup) nicht auf. Die AVMs Fritzboxen sind nicht von diesem Fehler betroffen, da  bei der Box nicht dauerhaft aktiviert seit, wie das Unternehmen in einer kurzen Stellungnahme am Montag mitteilte. 

Für den Verbindungsaufbau zu einem anderen -Gerät muss  durch den Anwender temporär aktiviert werden. Dies sei entweder über die oder die Benutzeroberfläche der Box möglich. Anschließend kann innerhalb von zwei Minuten eine sichere Verbindung aufgebaut werden. Nach einem erfolgreichen Verbindungsaufbau oder nach Ablauf dieser zwei Minuten werde die der Box wieder automatisch deaktiviert. Wenn mehrere Geräte gleichzeitig versuchten, eine -Verbindung aufzubauen, wird sofort deaktiviert, erklärte  weiter. Damit sei  ein Zugriff von außen auf den Router nicht möglich.

Der österreichischen FH-Studenten Stefan Viehböck berichtete in seinem Blog, dass es schwere Designfehler in dem 2007 entwickelten Wi-Fi Protected Setup () geben soll. Die Lücke ermögliche es Angreifern, sich auf dem Router einzuloggen und das Wi-Fi Passwort anzuzeigen.

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