Home
Rechteinhaber
Anwaelte Rechteinhaber
Abmahnung Kurzratgeber
Kontaktformular
Impressum
Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Wettbewerbswidrigkeit bei der Werbung für “Fernbehandlung”, nach § 9 HWG

22. März 2013

Die Bewerbung von Leistungen im medizinischen Bereich bringt häufig rechtliche Probleme mit sich. So verhielt es sich auch in einem durch das OLG Köln am 10.08.2012 entschiedenen Fall.

Die Antwort auf die Frage nach der Wettbewerbswidrigkeit der Erteilung von medizinischen Auskünften und der Bewerbung der Fernbehandlung war hier Gegenstand der Auseinandersetzungen, die zwischen einem und einem Verband geführt wurden.

Das OLG Köln hat letztlich dem untersagt, wie zuvor Werbung zu betreiben und Fernbehandlungen wie angegriffen durchzuführen.

Es ist insgesamt noch in der , ob die Bewerbung von “Fernbehandlungen” durch Dritte, also etwa durch die Betreiber einer Internetseite/ eines Internetportals für sich genommen als wettbewerbswidrig zu erachten ist. Hier könnte es darauf ankommen, in welchem Umfang und wie genau die “Fernbehandlung” erfolgt oder was ausdrücklich ausgeschlossen wird.

 

Haben Sie Fragen zum Bereich des ? Sprechen Sie uns gerne an.

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: kanzlei@-freundlich.de

 

 

Share

Abmahnung durch Waldorf und Frommer Rechtsanwälte – Warner Bros. Entertainment GmbH – Argo (Film)

19. März 2013

Der Film “Argo” ist derzeit Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, denen zufolge der jeweils angeschriebene Anschlussinhaber für das öffentliche Zugänglichmachen des Werkes verantwortlich sein soll.

Mit dem Abmahnschreiben, welches die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH übersendet, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert, wie auch die eines Vergleichsbetrages in Höhe von von 956,- Euro insgesamt.

Haben Sie auch ine urheberrechtliche erhalten? Wirft man Ihnen die das illegale Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss vor?

Kontaktieren Sie uns gerne für erste allgemeine zu Chancen und Risiken einer Reaktion:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 1004104

Email: Boenig@recht-freundlich.de

 

Share

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Order Online USA

19. März 2013

Uns liegt eine Abmahnung von Bode und Partner vor, die für die Order USA, Inc. tätig werden. Unserem Mandanten wird ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen – es geht um die sogenannte „“-. Hier erfahren Sie mehr über die Abmahnung von Bode und Partner. Wie bei jeder Abmahnung sollte auch hier nicht voreilig gezahlt werden – die Gegenseite lässt auf der eigenen Webpräsenz nämlich die Bereitschaft zu einem verlauten.

 

Haben Sie Fragen zum Bereich des Wettbewerbsrechts?

Gerne informieren wir Sie, auch zur wettbewerbsrechtlichen Absicherung Ihres Onlineshops.

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: kanzlei@recht-freundlich.de

 

Update: Inzwischen haben wir eine Reihe von Anfragen Betroffener vorliegen, die ebenfalls derartige Schreiben erhalten haben…

 

 

Share

Die kommenden Änderungen im Bereich Datenschutzrecht

19. März 2013

Die -Kommission hat vor einigen Monaten einen Entwurf zur Grundverordnung veröffentlicht. Darin wird unter anderem das auf Vergessenwerden vorgestellt, als auch die neu einzuführende Datenportabilität für User des Internets. Wann die Datenschutz Grundverordnung umgesetzt wird, ist noch unbekannt – es dürfte noch einige Zeit dauern, denn momentan wird noch hitzig diskutiert. Sobald die Verordnung allerdings erlassen wird, ist sie automatisch geltendes in allen -Staaten – die Datenschutzrichtlinie und das deutsche Datenschutzrecht wären damit endgültig abgelöst. Vor Monaten geisterte durch die Medienlandschaft die Einschätzung eines bekannten Verfassungsrichters, dass mit der Grundverordnung das deutsche Grundgesetz teilweise ausgehöhlt werden würde. Es bleibt also eine spannende , deren Ende noch nicht absehbar ist.

Share

Europäisches Zentralregister

12. März 2013

Wieder eine als amtlich/behördliches Schreiben getarnte Vertragsaufforderung – und bald darf mit der ersten Rechnung gerechnet werden. Diesmal versucht es eine belgische Firma unter dem Namen des „Europäischen Zentralregisters für die Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummren“ bei den Leichtgläubigen. Wir haben dazu gebloggt, und auch über die Website www.ust-idnr.org, die dahinter steckt: http://www.recht-freundlich.de/europaeisches-zentralregister-zur-erfassung-und-veroeffentlichung-von-umsatzsteuer-identifikationsnummern

 

Haben Sie Fragen zum IT-Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht?

Sprechen Sie uns an:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0511 4739060

Email: kanzlei@-freundlich.de

Share

Straftaten in Form einer “DDos-Attacke”

15. Februar 2013

Das Strafgesetzbuch sieht eine ganz Reihe von Straftatbeständen vor. Einige davon betreffen auch den Bereich des Computerstrafrechts, wie beispielsweise die §§ 303a und 303b StGB.

Wenn etwa mit einem Angriff auf einen Server, in Form einer sogenannten DDOs-Attacke letztlich Daten verändert werden und dadurch die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt wird, so kann es sich dabei um eine Straftat handeln, die jedoch nur auf Antrag verfolgt wird. Daher ist es ncotwendig, dass die Betroffenen sich aktiv an die Strafverfolgungsbehörden wenden und nicht nur Strafanziege erstatten, sondern auch Strafantrag stellen, zuvor aber auch jedenfalls weitstmöglich Fakten sammeln und die Angriffe dokumentieren, damit im Nachhinein auch noch anhand der so gesammelten Daten ermitelt werden könnte.

Haben Sie Fragen zum Themenbereich des -Rechts? Kontaktieren Sie uns:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 1004104

Email: Kanzlei@-freundlich.de

Share

“Echtheitsgarantie” und “versicherter Versand” – Werbung mit Selbstverständlichkeiten bringt Abmahngefahr mit sich

4. Februar 2013

Wenn ein Onlinehändler seine angebotenen Artikel mit dem Attribut der “Echtheit” preist, so sollte er sich im Klaren darüber sein, dass natürlich der angesprochene Verkehrskreis, also die Verbraucher, davon ausgehen dürfen, dass auch sowieso nur “Originale” angeboten werden dürfen, da da Angebot von Plagiaten/ Nachbauten nicht nur eine Markenrechtsverletzung darstellt, sondern auch eine Irreführung des Verbrauchers, die wettbewerbswidrig ist.

Das bedeutet, dass die Werbung mit der Echtheit der Ware in aller Regel als abmhangefährdet anzusehen ist und unterlassen werden sollte.

Auch gilt dies für die Werbung mit dem “versicherten ”.

Aufgrund der Tatsache, dass der , der Waren im Fernabsatz anbietet, auch sicherstellen sollte, dass die Ware unbeschädigt beim Verbraucher ankommt, da der sowieso das Risiko der Versendung trägt, ist auch der Hinweis auf den “versicherten ” eine Werbung mit , bei der sowieso gesetzlich so vorgeschriebenen Eigenschaften oder Leistungen besonders hervorgehoben werden. Der rühmt sich dabei also der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, was aber gerade nichts besonderes und besonders zu bewerbendes darstellen darf.

Haben Sie Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Absicherung Ihres Onlineauftritts?

Gerne können Sie uns dazu kontaktieren:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: Boenig@-freundlich.de

 

Share

wettbewerbsrechtl. Abmahnung wegen irreführender AGB – Unterlassungsforderung und Zahlugsforderung – Erst informieren, dann reagieren!

3. Februar 2013

Immer wieder werden auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen, die sich auf die Nutzung von unzulässigen AGB beziehen.

Beispielsweise ist es nicht zulässig, den Verbrauchern im Rahmen des Internetauftritts zum Abschluss von Kaufverträgen mitzuteilen, dass die Gewährleistungsfrist 12 Monate betrage, da dies bei Neuwaren nicht zurtifft. Es würde damit irreführend belehrt, was wettbewerbswidrig ist.

Weiterhin ist auch ein Eigentumsvorbehalt mit der nicht zulässig, dass man als Verkäufer die Ware direkt zurückfordern und auch im Zweifel freihändig verkaufen könne.

 

Bevor Sie im Fernsabsatz Waren anbieten, sollten Sie sich genau überlegen, welche Regelungen Sie mit dem Verbraucher vereinbaren wollen und vor allem auch zu vereinbaren versuchen dürfen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie wettbewerbswidrig handeln und insoweit angreifbar sind, mit Unterlassungsforderungen und Zahlungsforderungen von Mitbewerbern.

Wenn Sie eine erhalten sollten, lassen Sie sich anwaltlich beraten, BEVOR Sie reagieren oder auch nicht reagieren. Die damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken sollten Sie vorab kennen!

Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlinehandels? Sprechen Sie uns gerne direkt an:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: Boenig@-freundlich.de

Share

email facebook rss