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Archive for the ‘Andere Rechtsgebiete’ Category

W-LAN: Buffalo bestätigt Sicherheitslücke bei Routern

Montag, Januar 2nd, 2012

Der Router-Hersteller Buffalo hat die in der vergangenen Woche gemeldete gravierende Sicherheitslücke bei ihren eigenen Geräten bestätigt. In einem Statement gibt der Hersteller an, auch bei Buffalo Technology ist standardmäßig aktiviert, was auch unsere Router für diese Art von Attacken anfällig macht. Generell ist es so, dass dieser Standard eine Schwäche hat. Aber wenn man als Hersteller kompatibel sein will, dann muss man diese Schwächen in Kauf nehmen, erklärte das Unternehmen gegenüber abmahnung-blog.de. Immerhin können die Besitzer dieser Router die -Funktion wieder deaktivieren.

Die Lücke ermögliche es Angreifern, sich auf dem Router einzuloggen und das Wi-Fi Passwort anzuzeigen. Wie der österreichische FH-Student Stefan Viehböck in seinem Blog berichtet, soll es schwere Designfehler in dem 2007 entwickelten Wi-Fi Protected Setup () geben. Dem Studenten gelang es, über einen Brute-Force-Angriff, erfolgreich in mehrere WLAN-Router einzudringen, bei denen aktiviert war. Da die Funktion bei vielen Geräten ab Werk eingeschaltet ist, könnten Millionen von Nutzern betroffen sein. Das  Computer Emergency Readiness Team (CERT) der USA, hatte eine Sicherheitswarnung veröffentlicht. Demnach seien  unter anderem Geräte der Hersteller Cisco/Linksys, Netgear, D-Link, Belkin, Buffalo betroffen.

Die Funktion wurde entwickelt, um zwei Router schneller miteinander zu verbinden. Beherrschen beide die Funktion, reicht ein Druck auf einen Knopf auf den Geräten, um sie miteinander zu verbinden. Zudem lassen sich -Geräte auch über eine PIN-Abfrage ins Netzwerk einbinden. Schützen kann man sich vor solchen Angriffen vorerst, indem man in der Konfigurationsoberfläche abschaltet.

Alternativ  lasse sich für eine benutzerfreundliche Verbindung nutzen, rät Buffalo Technology. Das sei am ehesten  mit Push-Button-WPS vergleichbar. Nach Angaben des Unternehmens ist durch die Art der Attacke nicht angreifbar, weil es das Prinzip der Eingabe eines Keys wie bei WPS hier nicht gebe. Auch lässt sich komplett deaktivieren.

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Sicherheitslücke bei iTunes ermöglicht Datenklau

Freitag, Dezember 30th, 2011

Wegen einer Sicherheitslücke müssen sich Gerätebesitzer um die darauf gespeicherten Daten sorgen. Trotz einer Code-Sperre könnten Datendiebe laut Computer-Bild mit einem einfachen Trick E-Mails, Fotos und private Kontakten auslesen. Die Computerzeitschrift hat den Trick in einem Praxistest mit mehreren Geräten ausprobiert und bei mehr als der Hälfte der Fälle erhielten die Experten Zugriff auf persönliche Daten.

Um an die gespeicherten Daten auf einem -Gerät zu gelangen, muss man dem Bericht zur Folge nur ein fremdes iPhone oder per Docking-Kabel an einen PC mit gestartetem iTunes anschließen. Akzeptiert die Software das fremde Gerät, wird per rechtem Mausklick über die Funktion “Speichern” ein Backup erstellt. Danach wird das iPhone oder per Home-Button und Power-Knopf neu gestartet. iTunes erkennt danach ein neues Gerät, auf das sich die Sicherungsdatei des ehemals per Code-Sperre gesicherten oder iPads übertragen lässt. Weil iTunes das Backup ohne Code-Sperre auf das Handy zurückspielt, kann nach dem Backup jeder auf die privaten Daten des Gerätebesitzers zugreifen. Eine neue Mobilfunkkarte (SIM) mit bekannter Kartensperre-PIN macht laut Computerbild aus dem Diebesgut dann noch ein vollwertiges Handy oder einen Tablet-PC.

Damit lassen sich nur verlorene oder gestohlene -Geräte ausspähen. Selbst wer sein iPhone oder nur für kurze Zeit etwa zum Aufladen aus der Hand gibt, kann in die Backup-Falle geraten. Denn fremde Backups lassen sich mit allen Daten ebenfalls auf andere Geräte überspielen. So können Datendiebe und iPads regelrecht klonen. Ob und wie viele bisher auf diese Weise auspioniert worden sind, ist laut Computerbild nicht bekannt.

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Gesetzespaket gegen Internetabzocke und unseriöse Abmahnungen geplant

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Verbraucher sollen bei Geschäften am Telefon und im besser vor Abzocke geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant ein Gesetzespaket, um strenger gegen Inkassofirmen, unerlaubte Telefonwerbung und den Missbrauch von vorzugehen. “Das beginnt bei den systematischen wegen angeblicher und geht bis zu unlauteren Methoden beim Abschluss von Verträgen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag in Berlin. Anfang des Jahres soll das Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im vorlegt werden.

„Häufig merken die Nutzer gar nicht, dass sie etwas bestellt haben, bis dann die Rechnung kommt oder ein Inkassobüro sich meldet.“ Mit einem Bündel von Maßnahmen werden diese Missbräuche nun eingedämmt, kündigte die Ministerin an. Zudem soll das Gesetz der “Abmahnindustrie” einen Riegel vorschieben. Das geplante Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für diese verringern.

Die Bundesjustizministerin sprach sich außerdem für Regelungen im Bereich des aus. Erforderlich sei ein „gesetzlicher Rahmen, der die Grenzen des Erlaubten klar umreißt“. Daten dürften nur genutzt werden, wenn der Einzelne über die Verwendung informiert wurde und er ausdrücklich zugestimmt habe.

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Telekommunikationsgesetz: Verbraucher werden am Telefon und im Internet besser geschützt

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Verbraucher sollen in Zukunft nicht mehr für Warteschleifen bezahlen müssen und ihren Telefonanbieter leichter wechseln können. Ab 2012 soll geltend. Dann tritt das neue () in Kraft.

Künfntig wird bei Servicenummern kein Geld mit der Geduld der Menschen verdient. Demnach wird Schluss gemacht mit kostenpflichtigen Warteschleifen. Das räumt Anbietern eine einjährige Übergangsfrist ein. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung nach Angaben des Hightech-Verbands schrittweise umgesetzt. In den ersten drei Monaten müssen sie demnach gar nichts ändern. Danach gibt es neun Monate, in denen die ersten beiden Minuten in der Schleife kostenlos sind. Erst ab 2013 darf das Warten dann gar nichts mehr kosten. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn für die Wartezeit eine Pauschale fällig wird. 

Außerdem führt ein Umzug nicht mehr dazu, dass Kunden tagelang ohne Telefon und sind. Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer ist möglich. Ihre Handynummer können Verbraucher im Fall eines Anbieterwechsels ebenfalls einfacher behalten. Weitere Verbraucherschutzregeln betreffen die - und Telefonverträge. Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.

Änderungen wird es auch bei den Datenströme im geben. Bei Internetanschlüsse im Festnetz ist künftig die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben. Bei , also Verbindungen über einen anderen Provider als dem Telefonanschluss-Anbieter, hört man künftig immer eine Tarifansage.  

Die Novelle des  wurde vom am 27.10.2011 mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet hat. Damit wurden entsprechende -Vorgaben umgesetzt.

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LG Osnabrück: Berufungsverfahren wegen Ebay-Betrug

Mittwoch, Dezember 28th, 2011

Das verhandelt am Donnerstag (5. Januar 2012) das Berufungsverfahren (Az.:22 Ns 49/11) gegen einen 27-jährigen Mann wegen Betrugs. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitte 2011 auf der OnlineAuktionsplattform  ein Mobiltelefon ersteigert zu haben. Bei der Bezahlung über den Zahlungsdienstleister soll er die Kontodaten seines Nachbarn benutzt haben.

Das Amtsgericht in Lingen hatte den 27-Jährigen Anfang November wegen Betruges zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Mann verbüßt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Lingen seine Haft. Die Verhandlung der 22. kleinen Strafkammer beginnt um 11.30 Uhr.

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Facebook: Betrüger geben sich als Amazon aus

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Schon lange warnen Banken ihre Kunden vor . Jetzt besteht nach Ansicht von IT-Experten eine neue Gefahr durch  in sozialen Netzwerken. Unternehmen wie der Online-Anbieter befürchten dadurch einen Imagesschaden.

Auf einer eigenen -Seite warnt das Unternehmen: ”Service: Liebe Fans, die Seite .sales-for-you.com ist KEINE offizielle Aktion von .de, bitte nicht auf „Teilen“ klicken!“ Die Nutzer werden getäuscht, dass die ersten 5.000 Nutzer die auf den “Like”-Button klicken, einen Gutschein über 50 Euro von erhalten. Sie müssen nur den Link über ihre Pinnwand teilen. Den Gutschein erhalten die Benutzer nie. Dafür wird man auf eine neue Seite weitergeleitet, damit den Unbekannten die Daten oder Informationen des jeweiligen Nutzerprofils zugänglich gemacht werden. Immer mehr Phishing-Anzeigen tauchen in sozialen Netzwerken wie auf, und es ist schwierig sie zu stoppen.

Über derart unseriösen Angebote, die nur schwer zu erkennen sind, ärgert sich der Online-Versandhändler schon lange. „Wir versuchen unseren Kunden über diese Phishing-Anzeigen zu informieren. Außerdem haben wir eine Hilfe-Seite eingerichtet, die Tipps rund um Phishing und Spoof-E-Mails bietet“, sagt -Unternehmenssprecherin Karin Schmitz.

Die Masche ist nicht neu. Betrüger nutzen längst die sozialen Netzwerke. Phishing ist der Versuch, -Benutzern persönliche Daten und Passwörter zu entlocken. Es wird beispielsweise mit einem Wellness-Wochenende auf eine andere Homepage gelockt, um dann die Daten wie Bankverbindung oder Kreditkartennummer von dem ahnungslosen Opfer zu sammeln.

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Marktforscher warnen vor unseriösen Abonnentenverkauf

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Die Marktforschungsinstitute warnen vor unseriösen Maschen von Abonnementwerbern. Potentielle Kunden werden dabei zunächst als Befragte für eine Umfrage angesprochen, ehe sie dann um eine Unterschrift gebeten werden und damit einen Vertrag über ein  unterzeichnen, teilte die Initiative Markt- und Sozialforschung mit.

Bundesweit trete dieses unseriöse Vorgehen der Abonnentenwerbung immer wieder auf, heißt es. Die Initiative weist darauf hin, dass seriöse Marktforschung niemals mit Werbung oder Verkauf gekoppelt sei. Zudem garantieren die Befrager die Anonymität der erhobenen Daten. Wer um ein Interview gebeten wird, sollte sich immer nach dem Namen des Instituts, das die Umfrage durchführt erkundigen und auch bei diesen nachfragen. Bei Straßenumfragen oder zu Hause rät die Initiative dazu sich den Ausweis des Interviewers zeigen zu lassen.

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Facebook muss beim Datenschutz nachbessern

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Die Datenschützer in Irland, wo das Online-Netzwerk seine Europa-Zentrale hat, haben nun einen Bericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass beim nachbessern muss (Speicherung von Informationen über Nicht-Mitglieder auf ein Minimum reduzieren, schnelle Löschung von Daten, mehr Transparenz bei der Nutzung von -Apps, klare Grenzziehung bei der Verwendung von Nutzerdaten für gezielte Werbung etc.). Gravierende datenschutzrechtliche Verstöße wurden bei der breit angelegten Untersuchung hingegen nicht gefunden.

Die Datenschutzbehörde teilte am Mittwoch mit, dass sich das Unternehmen bereiterklärt habe, besser über die Gesichtserkennungsfunktion zu informieren und von Nutzern gelöschte Daten schneller von den Servern zu entfernen.

Im Juli 2012 will die irische Behörde prüfen, inwieweit den Empfehlungen nachgekommen ist.

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Bundesnetzagentur geht gegen Betrugsmasche vor

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Die hat weiteren Telefonbetrügern das Handwerk gelegt. Netzbetreiber dürfen nun Leistungen mit bestimmten Merkmalen nicht mehr in Rechnung stellen. Auch diejenigen die bereits gezahlt haben, können hoffen, dass sie ihr Geld wieder bekommen.

Seit mehreren Wochen erhalten Verbraucher vermehrt Werbeanrufe, die einen Gewinn von 10 Euro in Form eines Aral-Tankgutscheins versprechen. Das Opfer solle dafür lediglich bei einer kostenlosen 0800er-Nummer anrufen. Um den Gutschein schlussendlich zu bekommen, muss eine Taste zwischen 1 und 9 gedrückt werden. Was der Anrufer jedoch nicht weiß, ist, dass er sich mit Betätigen dieser Taste bei einem Gewinnspieleintragsdienst anmeldet. Dieser kostet wöchentlich 9,90 Euro und wird über die Telefonrechnung abgebucht.

Nachdem die von diesen Fällen Kenntnis erlangt hat, hat sie laut der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nun herausfinden können, dass es sich bei den Betrügern um ein Unternehmen namens “” (ehemals: NEXT ID technologies GmbH), Mildred-Scheel-Str. 1 in Bonn handeln muss.

Darüber hinaus hat die allen Netzbetreibern untersagt, Beträge mit den Artikel- und Leistungsnummern 82583 und 67965 bzw. den Produkt-IDs 91960, 91994 oder 91022, 91023 und 91024 ab dem 12. Mai 2011 in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.

Des Weiteren haben auch Verbraucher, die bereits Opfer der Telefonbetrüger geworden sind, den Bund auf ihrer Seite. Diejenigen, die bereits gezahlt haben, können nun ihr Geld zurückfordern, indem sie auf das so genannte verweisen.  

Im Übrigen weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Telefonrechnung nicht immer einen Hinweis auf “” enthalten muss. In solch einem Fall soll der jeweilige Telefonanbieter nach den o.g. Nummern gefragt werden. Nur mit der ID kann geprüft werden, ob die Verbote auch die ihm berechnete Leistung betreffen.

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LG München I: Nachträgliche Verlängerung einer befristeten Rabattaktion ist irreführend

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 (Az.: 17 HK O 2017/11) entschieden, dass die einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter und damit unzulässig ist.

Bei der nachträglichen Verlängerung einer befristeten Preisrabattaktion handelt es sich um eine objektive Irreführung des Verkehrs im Sinne des   § 5 UWG. Darauf, dass der Werbende schon bei der Werbung für den ersten Zeitraum des Angebots die Absicht der Verlängerung hatte, kommt es nicht an, da der Irreführungstatbestand des § 5 UWG insoweit allein an die objektive Eignung zur Irreführung des Verkehrs anknüpft, ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht wird nicht von subjektiven Voraussetzungen abhängig gemacht. Das irreführende Moment bei einer nachträglichen Verlängerung einer zeitlich befristeten Rabattaktion ist gerade darin zu sehen, dass der Verbraucher irrtümlich meint, nur den ersten kurzen Aktionszeitraum für eine Kaufentscheidung zur Verfügung zu haben, daher wird sich der Verbraucher auch eher zum Kauf veranlasst sehen, als derjenige, der mehr Zeit hat, das Angebot mit anderen auf dem Markt angebotenen Waren zu vergleichen.

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LG Potsdam: Werbeaussage “nur für kurze Zeit” ist unzulässig

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 16.02.2011 (Az.: 52 O 174/10) entschieden, dass die Aussage “nur für kurze Zeit” im Zusammenhang mit einer Preisangebotswerbung unzulässig ist. Nach Ansicht des Gerichts ist der Händler verpflichtet, die Dauer der zeitlich begrenzten Preisrabattaktion zu nennen. Der Hinweis “nur für kurze Zeit” ist nicht transparent und daher wettbewerbswidrig.

Wörtlich heißt es:

“Eine “kurze Zeit” kann aus der Sicht eines verständigen Verbrauchers eine Aktion für zwei bis drei Tage, aber auch für zwei bis drei Monate sein. Dies muss die Beklagte klarstellen, das erfordert das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG.”

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BGH: Streit um Schadensersatz nach Ebay-Auktion

Mittwoch, Dezember 21st, 2011

Der prüft am 18. Januar 2012, ob durch einen nach einer -Auktion abgeschlossenen Kaufvertrag Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bestehen. Im konkreten Fall hatte eine Frau auf der Website der Firma ein Handy mit der Bezeichnung „Vertu Weiss Gold“ zur Versteigerung angeboten.

Sie verkaufte es für 789 Euro. Bis heute versucht der Käufer, dieses Geld nicht zu bezahlen. Denn der Ersteigerer verweigerte die Annahme und Bezahlung des Handys, weil er es für ein Plagiat hält. Er klagte und behauptet, dass ein Original-Handy dieser Marke 24.000 Euro kosten würde. Vor Gericht forderte er die Zahlung von 23.218 Euro Schadensersatz (24.000 Euro abzüglich des Kaufpreises von 782 Euro) nebst Zinsen und Rechtsanwaltskosten.

Sowohl das  (Az.: 12 O 75/09) als auch das  (Az.:  8 U 472/09 -122) gestanden dem enttäuschten Käufer kein Schadensersatz zu.  Schließlich kam der Fall zum (Az.: VIII ZR 244/10).

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OLG Köln: Unity Media darf nicht mit “doppelt schnellem” Internetzugang werben

Mittwoch, Dezember 21st, 2011

Das hat dem Kabelanbieter mit einer einsweiligen verfügung untersagt Werbung mit dem Slogan “dopppelt so schnell wie normales DSL” zu machen. Der Werbespruch sei nach Ansicht der Richter in “mehrfacher Hinsicht irreführend”. Damit wurden zwei Urteile des Landgerichts Köln vom 16. Dezember ( Az.: 6 U 146/11 und 6 U 150/11) bestätigt. Die Werbung war auf Antrag eines  eines Konkurrenten durch eine einstweilige Verfügung gestoppt worden. Das Unitymedia-Angebot sei nicht in jedem Fall doppelt so schnell wie bei anderen Anbietern, urteilte das Gericht.

Zum einen ergebe sich erst aus einer Fußnote, dass unter “normalem” DSL eine Datenübertragungsrate beim Download von 16.000kbit/s verstehe und mit der Angabe “doppelt so schnell” daher eine Übertragungsrate von 32.000 kbit/s meine, entschieden die Richter. Zudem würdenvon den Konkurrenten auch Internetverbindungen mit einer höheren Übertragungsrate als 16.000 kbit/s angeboten, so dass  mit ihrem Angebot von 32.000 kbit/s nicht in jedem Fall doppelt so schnell sei wie andere Anbieter.

Beim Upload von Daten bleibe das Angebot mit einer Geschwindigkeit von 1 Mbit/s sogar noch hinter den Angeboten der Antragstellerin zurück, die ihren Kunden bis zu 10 Mbit/s Uploadgeschwindigkeit zur Verfügung stelle. Die Werbung erwecke den Eindruck, so die Richter, dass es für die Schnelligkeit des Internezugangs auf weitere Faktoren, wie die Leistungsfähigkeit des Computers oder dessen hausinterne Verkabelung, gar nicht ankomme. Alleine mit dem Anbieterwechsel könne der Kunde auf jeden Fall schneller surfen können als beim vorherigen Anbieter.

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Staatsanwaltschaft Darmstadt klagt Abo-Fallen-Anbieter an

Montag, Dezember 19th, 2011

Die hat Anklage wegen des gewerbsmäßigen Betrugs mit im  erhoben. Vier Männern wird vorgeworfen mit den Portalen opendownload.de und softwaresammler.de von 2008 bis 2010 Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse gebeten haben. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen versuchten die Beschuldigten Nutzer abzukassieren.

Betroffene die im nach kostenlosen Programmen oder nach Virenschutzprogrammen gesucht hatten, wurden auf die Internetseiten opendownload.de geleitet. Die Nutzer sollten sich dort über ein Onlineformular registrieren, um angeblich kostenlos Software herunterladen zu können. Dort fand sich ein kaum lesbarer Hinweis auf Kosten und Laufzeit von zwei Jahren. Wer sich anmeldete, musste zudem auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.

Andere Verfahren, die etwa die Internetseite top-of-software.de betreffen, wurden den Angaben zufolge vorläufig eingestellt.

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Vorratsdatenspeicherung: DJV gegen Wiedereinführung

Montag, Dezember 19th, 2011

Der Deutsche Journalisten Verband () spricht sich entschieden gegen eine Wiedereinführung der in Deutschland aus.

Vor sechs Jahren hatte das -Parlament eine Richtlinie beschlossen, die alle Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der verpflichtet. Der kritisiert diese Richtlinie, weil sie von Telekommunikations-Dienstleister verlange, “sensible Informationen aller ihrer Kunden über soziale und geschäftliche Standorte, Beziehungen und individuelle Lebenssituationen von über 80 Millionen Bürgern in Deutschland ohne jeden Verdacht einer Straftat jeweils über mehrere Monate zu dokumentieren, um strafrechtliche Ermittlungen zu erleichtern”. Der Journalisten-Verband befürchtet, dass die Berufsgeheimnisse von Anwälten, Ärzten, Seelsorgern, Journalisten und Beratungsberufen zerstöre. Sie begünstige Datenpannen und Datenmissbrauch. Für Journalisten untergrabe sie den Schutz von deren Quellen und beschädige damit im Kern die Pressefreiheit. “Die Wiedereinführung der würde den Informantenschutz aushebeln und die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Journalisten zerstören.”

Der Deutsche Journalisten Verband appelliert daher an das Parlament und die Bundesregierung, nicht erneut eine verdachtslose zu ermöglichen. Er fordert die Bundesregierung auf, sich für eine Aufhebung der -Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.

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Bundesrat: Löschung von Kinderpornoseiten zugestimmt

Montag, Dezember 19th, 2011

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2011 hat der  grünes Licht für das komplette Löschen von Webseiten mit gegeben. Nach dem hat auch die Länderkammer dem Vorhaben zugestimmt, die umstrittenen -Sperren zu kippen. Das noch von der großen Koalition beschlossene und bereits ausgesetzte wird damit endgültig aufgehoben. Kritiker dieser Regelung hatten den Aufbau einer staatlichen Zensurbehörde befürchtet. Zudem äußerten Kritiker Zweifel an der Wirksamkeit, weil die Sperren leicht zu umgehen seien. Deshalb sollen Seiten mit kinderpornografischen Inhalten künftig nicht mehr gesperrt sondern komplett gelöscht werden.

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Polizei Bremerhaven: Betrugsverdacht bei Lotto 3000

Freitag, Dezember 16th, 2011

Die jüngste Warnung zu kommt von der in Bremerhaven. Eine 77-jährige Rentnerin aus Geestemüde wurde per Telefon massiv aufgefordert 3.000 Euro an die dubiose Firma zu überweisen, teilten die Beamten mit. Die Frau habe angeblich einen Lotto-Vertrag abgeschlossen, aber die Beiträge nie bezahlt. Dafür habe sie aber Gewinne kassiert und soll jetzt nachzahlen, hieß es am Telefon. Die Seniorin habe laut daraufhin sofort aufgelegt. Doch die Anrufe hörten nicht auf. Immer wieder klingelte das Telefon und die Stimme forderte Geld.

Auf Anfrage der Beamten bei anderen Dienststellen sei diese Masche offenbar kein Einzelfall. In Heidelberg wird dazu inzwischen ein Sammelverfahren wegen Betrugs­verdachts geführt, teilte die Bremerhaven mit. Die Beamten vermuten, dass diese Anrufe durch einen Computer gesteuert werden und die angeblichen Kunden immer wieder angerufen, wenn sie vorzeitig auflegen. Dabei wurde nach Polizeiangaben statt des Firmennamens , auch schon der Name „Compresent Erfurt GmbH“ verwandt.

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Neue IT-Sicherheitsstrategie für die EU

Freitag, Dezember 16th, 2011

Im Rahmen der am 14.12.2011 stattgefundenen Ratssitzung der für Telekommunikation zuständigen Minister in Brüssel, kündigte die -Kommissarin für die Digitale Agenda, , für das kommende Jahr eine “große europäische Strategie für die Sicherheit der europäischen Netze” an. Sie berichtete, sie habe in einem Schreiben an die für IT-Sicherheit zuständigen Ministerien in den Mitgliedsländern zunächst die dortigen Sicherheitskapazitäten abgefragt. Kroes erklärte, die müsse sich politisch zukünftig mehr im Bereich der IT-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen engagieren. In der nun ausgearbeiteten Strategie soll insbesondere die europäische Sicherheitsagentur “European Network and Information Security Agency” (ENISA) eine Schlüsselrolle spielen.

Unterstützt werden soll die ENISA zukünftig vom  CERT sowie vom European Cybercrime Center, das 2013 seinen Dienst aufnehmen soll. Der ENISA wird den Plänen von Kroes zufolge künftig in stärkerem Maße auch eine operative Funktion zukommen. Bislang ist sie primär in der Forschung und Beratung tätig. So gibt die Behörde etwa Empfehlungen an -Mitgliedsländer heraus, wenn Sicherheitsprobleme wie Angriffe oder massive Malware-Kampagnen bekannt werden.

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Vorratsdatenspeicherung: Protestaktion in mehreren Städten

Freitag, Dezember 16th, 2011

Am 14.12.2011 fanden zahlreiche Protestaktionen in Deutschland, Luxemburg und Österreich statt. Anlass hierfür war der sechste Jahrestag des Beschlusses des -Parlaments. Inhalt des Beschlusses ist die Wiedereinführung der .

In Deutschland wurde u.a. vor dem Brandenburger Tor und den Büros mehrerer Abgeordneter gegen die anlasslose und flächendeckende Überwachung aller Kommunikationsdaten protestiert. Die Teilnehmer spannten Datennetze auf, in denen symbolträchtig beispielsweise die Begriffe Freiheit, Privatsphäre und Unschuldsvermutung eingefangen wurden. Am Ende der Aktion wurde das Datennetz dann durchtrennt. Gleichzeitig veröffentlichten der Arbeitskreis und weitere 34 Verbände eine gemeinsame Erklärung, damit sich die Bundesregierung auf -Ebene mit Hilfe rechtlicher Schritte für eine “Wahrung der Grundrechte” aller Bürgerinnen und Bürger stark macht.

Des Weiteren versuchte man in Wien mit der Übergabe von mehr als 4.000 Unterschriften an das Parlament das geplante Inkrafttreten der Umsetzung der -Richtlinie durch Österreich zu verhindern.

Es bleibt nun abzuwarten, ob die durchgeführten Proteste in mehr als 20 Städten etwas bewirkt haben.

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Düsseldorfer Kreis: Datenschutz in sozialen Netzwerken

Freitag, Dezember 16th, 2011

Am 08.12.2011 haben die zum zusammengeschlossenen obersten Aufsichtsbehörden für den im nichtöffentlichen Bereich einen gemeinsamen Beschluss zum “ in sozialen Netzwerken” gefasst. Der Kreis macht in seinem Beschluss deutlich, dass Anbieter wie und Google, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, gemäß § 1 Abs. 5 S. 2 BDSG dem hiesigen Datenschutzrecht unterliegen, soweit sie ihre Daten durch Rückgriff auf Rechner von Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland erheben. Die Anwendung des BDSG könne auch nicht durch das schlichte Gründen einer rechtlich selbstständigen Niederlassung in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes umgangen werden.

Darüber hinaus fordert der wörtlich weiter:

“Es muss zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eine leicht zugängliche und verständliche Information darüber gegeben werden, welche Daten erhoben und für welche Zwecke verarbeitet werden. [...] Die Voreinstellungen des Netzwerkes müssen auf dem Einwilligungsprinzip beruhen, jedenfalls soweit nicht der Zweck der Mitgliedschaft eine Angabe von Daten zwingend voraussetzt. Eine Datenverarbeitung zunächst zu beginnen und nur eine Widerspruchsmöglichkeit in den Voreinstellungen zu ermöglichen, ist nicht gesetzesmäßig.

Es muss eine einfache Möglichkeit für Betroffene geben, ihre Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten geltend zu machen. Grundvoraussetzung hierfür ist die Angabe von entsprechenden Kontaktdaten an leicht auffindbarer Stelle, damit die Betroffenen wissen, wohin sie sich wenden können.

Die Verwertung von Fotos für Zwecke der Gesichtserkennung und das Speichern und Verwenden von biometrischen Gesichtserkennungsmerkmalen sind ohne ausdrückliche und bestätigte Einwilligung der abgebildeten Person unzulässig.

Das Telemediengesetz erfordert jedenfalls pseudonyme Nutzungsmöglichkeiten in sozialen Netzwerken. Es enthält im Hinblick auf Nutzungsdaten – soweit keine Einwilligung vorliegt – ein Verbot der personenbeziehbaren Profilbildung und die Verpflichtung, nach Beendigung der Mitgliedschaft sämtliche Daten zu löschen.

Das direkte Einbinden von , beispielsweise von , Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig.

[...]

Betreiber, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, müssen gemäß § 1 Abs. 5 S. 3 BDSG einen Inlandsvertreter bestellen, der Ansprechperson für die Datenschutzaufsicht ist.

In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.

Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch ausgelöst werden, sind regelmäßig nicht in der Lage, die für eine informierte Zustimmung ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen. Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.

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