Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Archive for the ‘Andere Rechtsgebiete’ Category

LG Hamburg: Schleichwerbung in Blogbeiträgen ist wettbewerbswidrig

Mittwoch, Januar 18th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 03.01.2012 (Az. 312 O 715/11) entschieden, dass Schleichwerbung in Kommentaren in wettbewerbswidrig ist.

In einem Beitrag für einen Blog für praktische Erfahrungen mit Rechtschutzversicherungen hatte ein Versicherungsunternehmen die eigenen Leistungen angepriesen, ohne darauf hinzuweisen, dass der Eintrag von ihr stammte. In dem Fall konnte die des Kommentators zu einer bekannten Rechtschutzversicherung zurückverfolgt werden. Das Gericht forderte das Unternehmen auf, den wettbewerbswidrigen Verstoß zu unterlassen.

Share

OLG München: Vorab Unterlassungsanspruch gegen Presseberichte rechtens

Dienstag, Januar 17th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 11.01.2o12 (Az.: 18 W 1752/11) entschieden, dass eine gegen zu erwartende identifizierende Presseberichte in einem Strafverfahren zu Recht ergangen ist. Damit bestätigte das Gericht einen im August 2011 vom Landgericht München I (Az.: 9 O 13876/11) getroffenen Beschluss zum vorbeugenden .

In dem vorliegenden Fall hatte sich eine Journalistin für die RTL-Sendung “Tatort Internet” in Chats als 13-jähriges Mädchen ausgegeben, um sich mit Männer zu verabreden. Später wurden die Treffen zwischen der vermeintlich 13-Jährigen– gespielt von einer Schauspielerin – und den Männern mit versteckter Kamera gefilmt und vom Privatsender ausgestrahlt.

Daraufhin klagte die Münchner Staatsanwaltschaft 2011 zwei dieser Männer wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern an. Als mehrere Medien über das Verfahren in identifizierender Art berichtet hatten, erwirkte einer der Angeklagten beim gegen eine Münchner Boulevardzeitung eine . Das Gericht untersagte dem Blatt vorab, den Vornamen, den ersten Buchstaben seines Nachnamens, den Wohnort und den Beruf des Mannes zu nennen. 

Die Kosten des Verfahrens musste die Zeitung tragen. Dagegen legte diese Beschwerde beim  ein, ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass die zu Recht ergangen sei und dem Antragsteller gegen die zu erwartenden Berichte ein vorbeugender zustand. Die Richter sahen eine Erstbegehungsgefahr wegen der ebenfalls identifizierenden Vorabberichterstattung über ein Parallelverfahren als gegeben an.

Share

Internetbetrug: Millionendelikt Abo-Fallen

Freitag, Januar 13th, 2012

Über acht Millionen Menschen sind eigenen Angaben zufolge Opfer eines geworden. Der größte Anteil dieser Betrügereien waren -Fallen. Über fünf Millionen Bürger sind bereits auf eine derartige Masche im Netz hereingefallen. Alleine die Verbraucherzentrale Thüringen meldet, dass 2010 rund 3.000 Menschen das Beratungsangebot dazu in Anspruch genommen hätten. Zudem machen -Fallen ein Großteil der Beratungstätigkeiten der Verbraucherschützer  aus.

-Fallen am weitesten verbreitet

Nach Zahlen des Meinungsforschungsinstituts infas sind elf Prozent der , das sind entspricht 5,4 Menschen, 2009 und 2010 Opfer einer -Falle geworden. Sie haben bei Gratisgewinnspielen oder Downloads unbeabsichtigt einen Vertrag oder ein Abonnement abgeschlossen. Hinweise, dass durch die Nutzung der Angebote ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird, werden dabei auf den Seiten meist so versteckt, dass die Nutzer diese nicht wahrnehmen.

Erfahrene Surfer trifft es öfter

Dabei hängt es nach Angaben von infas ausschließlich von der Intensität der Online-Nutzung ab, ob Menschen Opfer eines werden. Je häufiger jemand im Internet surft, desto öfter wird er Opfer dieser Betrugsform, fanden die Meinungsforscher heraus. Erfahrene und häufige Surfer, die die Gefahren kennen sollten, trifft es dabei öfter.

Mit Button gegen -Fallen

In diesem Jahr soll eine Gesetzespaket von Justizministerin Sabine-Leutheusser-Schnarrenberg (FDP) das Geschäft mit der Abzocke erschweren. Ziel sei es, die Verbraucher vor unerwünschten Käufen oder Abonnements  zu schützen. Künftig müssen Kunden im Internet unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, wie etwa einem Button, dann muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

Verbraucherrechte im Internet stärken

Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie der EU, die Ende November 2011 verkündet wurde, beinhaltet auch eine Button-Lösung. Zwar haben die Mitgliedsstaaten bis zum  Juni 2014 Zeit, die neuen Vorgaben aus Brüssel umzusetzen, Deutschland wird auf Betreiben des Justizministeriums die Umsetzung beschleunigen. Noch im Januar soll das Gesetzespaket vorliegen, das Verbraucherrechte im Internet stärken soll.

Share

Bundesgerichtshof verhandelt über Europa-Apotheke

Freitag, Januar 6th, 2012

Der  verhandelt am kommenden Donnerstag (12.01.2012)  über sogenannten Pick-up-Modellen in Apotheken (Az.:I ZR 211/10). Es geht um eine Apotheke im bayerischen Freilassing, die sich von einer ungarischen beliefern lässt. Die Kunden erhalten dabei Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dies hatte das 2010 (Az.: 6 U 2657/09) in der Vorinstanz bemängelt, das Konzept ansonsten nicht gerügt.

Kunden können ihre Medikamente bei der Europa Apotheke in Budapest bestellen. Die Arzneimittel werden hierzu von einem Großhändler aus Deutschland nach Budapest und wieder zurück geliefert, bezahlt wird bei Abholung in Freilassing. In der Apotheke können sich die Patienten auch zu ihrer Bestellung beraten lassen.

In der Vorinstanz hatte das München die Klage in weiten Teilen abgewiesen. Die bayerische Apotheke importiere die Arzneimittel selbst, was innerhalb der EU zulässig sei. Allerdings verantworte sie die Abgabe der Medikamente selbst und müsse sich an die deutschen Preisvorschriften halten. Die Ausgabe der aus Ungarn eingeführten Medikamente sei auch keine Dienstleistung, die außer Zusammenhang mit dem Versorgungsauftrag der Apotheken oder der  der Berufsordnung der Bayerischen Landesapothekerkammer stehe. Ein apothekenfremdes Geschäft konnte die Richter dem Konzept nicht erkennen.

Share

EU: Internetseiten für Verbraucherkredite untersucht

Freitag, Januar 6th, 2012

In einer breit angelegten Untersuchung wurden 2011 europaweit für geprüft. Von den nationalen Behörden der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und Island wurden über 500 Internetseiten vor allem daraufhin untersucht, ob die Verbraucher alle rechtlich erforderlichen Informationen erhalten, bevor sie einen Kredit online abschließen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden am Dienstag (10.01.2012) von EU-Verbraucherkommissar John Dalli vorgestellt.

Share

Twitter: US-Firma klagt wegen Follower-Diebstahl

Freitag, Januar 6th, 2012

Erstmal hat eine Internetfirma in den USA einen ehemaligen Mitarbeiter wegen -Anhängern verklagt. Der Mann soll 17.000 seines Firmenaccounts beim Kurznachrichtendienst mitgenommen haben, in  dem er den Zugang nach einem Jobwechsel einfach umbenannt, heißt es in mehreren Tweets. Das Unternehmen verlangt von dem Mann 260.000 Euro Schadensersatz.

Der ehemalige Arbeitgeber verlangt für jeden - 2,50 US-Dollar pro Monat und das rückwirkend für die vergangenen acht Monate. Das Unternehmen betrachtet die Gefolgsleute, die der Mitarbeiter bei seinem Arbeitsplatz-Wechsel mitgenommen hat, als Kunden-Datenbank. Diese sei Eigentum des Unternehmens. Der Mitarbeiter habe den -Namen eigenmächtig umbenannt und die 17.000 widerrechtlich behalten.

Mittlerweile arbeitet der Mann  für eine konkurrierende Website, die beinahe 24.000 Anhänger hat. Er gibt vor Gericht an, den ehemaligen  Account vor allem für Persönliches genutzt zu haben. Ein Problem sei sein -Account der Firma erst, seit er diese im Juni wegen ausstehender Gehälter verklagt habe. Vorher habe das Unternehmen nichts an seinem umbenannten -Zugang und seinen Anhängern auszusetzen gehabt. Eine Anhörung zum Fall soll noch im Januar in San Francisco stattfinden.

Share

Kompromiss bei Streit um Tagesschau-App in Sicht

Freitag, Januar 6th, 2012

Im Rechtsstreit um die Tagesschau-App scheint eine Einigung zwischen Verlegern und der in greifbare Nähe gerückt zu sein. Das Medienmagazin Journalist berichtet in seiner aktuellen Ausgabe davon, dass die Verlage  und die Vertreter der öffentlich-rechlichen Rundfunkanstalt zur vorläufigen Beilegung des Streits ein sogenanntes “Agreement of Understanding” ausgehandelt haben, das einen Verhaltenskatalog enthält. Denkbar sei dem Bericht zur Folge, ein Umbau innerhalb des -Angebots: Videos und Audios könnten stärker nach vorn gestellt, reine Textteile etwas entschlackt werden.

Im Juni 2011 hatten acht Zeitungsverlage, darunter der Süddeutsche Verlag, der Axel Springer Verlag und die FAZ, Klage vor dem gegen die und den NDR eingereicht  (Az. 31 O 360/11). Sie werfen dem mobilen Internetangebot “Presseähnlichkeit” vor. Die Verlage wehren sich “gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau- ohne jeglichen Sendungsbezug”. Sie sind der Ansicht, dass die Textanteile, die zusätzlich zu Videos und Audiobeiträgen in der Tagesschau- angeboten werden, den Zeitungen unrechtmäßig Konkurrenz machen.Die Richter forderten die Zeitungsverleger und die   im Oktober 2011 zu einer außergerichtlichen Einigung auf.  Diese hatte das mobile Angebot für Smartphones und Tablet Computer 2010 gestartet. Bisher haben knapp 2,5 Millionen die kostenlose heruntergeladen. Nach der Weihnachtspause, wollten Verleger und Öffentlich-Rechtliche weiter verhandeln. Der nächste Gerichtstermin ist für den 22. März geplant.

Share

D-Link-Router: Geräte weisen Sicherheitslücke auf

Mittwoch, Januar 4th, 2012

Nachdem Router-Hersteller hat nun auch das Unternehmen D-Link die in der vergangenen Woche gemeldeten  Schwachstellen bei ihren W-LAN-Geräten eingeräumt. Auf Anfrage bestätigte D-Link, dass einige Router und Access Points von der Sicherheitslücke betroffen seien. Grund sei das die werksseitig aktiviert ist.  Man arbeite langfristig gemeinsam mit der an einer Lösung, so das Unternehmen weiter.

In Kürze will der Hersteller seinen Kunden ein zur Verfügung stellen, die die Funktion deaktiviert. Updates zum aktuellen Status finden die Nutzer auf der Seite sowie über den Kurznachrichtendienst , erklärte das Unternehmen gegenüber abmahnung-blog.de. 

Derzeit empfiehlt das Unternehmen seinen Kunden  bis auf weiteres abzuschalten und den WLAN-Schlüssel aufzuschreiben. Die  Anmeldung erfolge dann abgesichert auf dem klassischen Weg über den WPA-Schlüssel. Bei handelt es sich um einen Standard zum einfachen Aufbau eines drahtlosen Heimbnetzwerks mit Verschlüsselung, der im Jahr 2007 verabschiedet wurde.

Wie der österreichische FH-Student Stefan Viehböck in in seinem Blog berichtete, soll es schwere Designfehler bei der -Funktion geben. Die Lücke ermögliche es Angreifern, sich auf dem Router einzuloggen und das Wi-Fi Passwort anzuzeigen.Dem Studenten gelang es, über einen Brute-Force-Angriff, erfolgreich in mehrere WLAN-Router einzudringen, bei denen aktiviert war. Da die Funktion bei vielen Geräten ab Werk eingeschaltet ist, könnten Millionen von Nutzern betroffen sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik () und das Computer Emergency Readiness Team (CERT) der USA, hatten Sicherheitswarnung veröffentlicht. Demnach seien unter anderem Geräte der Hersteller Cisco/Linksys, Netgear, D-Link, Belkin, betroffen.

Share

Telefonbetrüger mit falschen Gewinnversprechen

Dienstag, Januar 3rd, 2012

Ein 80-jähriger Mann aus Stuhr (Landkreis Diepholz) ist am Montag Opfer eines falschen geworden. Bei einem Anruf, so die Polizei, ist ihm der Gewinn eines teuren Autos versprochen worden. Dazu sollten vorab 1.800 Euro für die Gebühren bezahlt werden.

Der Geschädigte lies sich überzeugen und zahlte den geforderten Betrag über ein. Zu einer Auszahlung des Gewinns kam es nicht. Vielmehr war die überwiesene Summe bei der Zahlungsart über unwiderruflich verloren. 

Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 – 24 Stunden an 7 Tagen!

Share

IT-Experten: Schwachstelle WPS erleichtert Angriffe

Montag, Januar 2nd, 2012
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik () warnt vor Brute-Force-Angriffen durch die Router-Funktion Wi-Fi Protected Setup (). Die Schwachstelle betreffe alle W-LAN-Router und Acess Points, bei denen mit Authentifizierung über einen von Router vorgegebenen PIN standardmäßig aktiviert sei, teilte das mit. Anfällig seien zudem Geräte bei denen  innerhalb einer Zeitspanne die möglichen Authentizifizierungsversuche nicht eingeschränkt seien.

Nutzer sollten deshalb, wenn vorhanden,  auf allen Routern und Access Points deaktivieren, rät das . Wer nicht auf verzichten möchte, sollten den Experten zufolge im Router-Menü zumindest die halbautomatische Verbindungsmethode Push Button Connect wählen. Dann muss zum WLAN-Aufbau ein Schalter am Gerät gedrückt werden.

Die Router-Funktion Wi-Fi Protected Setup () soll laut unerfahrenen Anwendern helfen, ein WLAN-Heimnetzwerk einfach, schnell und sicher aufzubauen. Doch jetzt wurde eine Design-Schwachstelle entdeckt, die dazu führe das sich die bei Brute-Force-Angriffen notwendigen Rateversuche der PIN reduziere. Ein Angreifer, der sich in Reichweite eines anfälligen WLANs befände, könnte sich dadurch laut unberechtigten Zugriff auf das Netz erschaffen.

Share

Offenbar nicht alle Router von Sicherheitslücke betroffen

Montag, Januar 2nd, 2012

Bei den Geräten des Netzwerkausrüster tritt die  kurz vor dem Jahreswechsel bekannt gewordene Sicherheitslücke im W-LAN Einrichtungsverfahren  (Wi-Fi Protected Setup) nicht auf. Die AVMs Fritzboxen sind nicht von diesem Fehler betroffen, da  bei der Box nicht dauerhaft aktiviert seit, wie das Unternehmen in einer kurzen Stellungnahme am Montag mitteilte. 

Für den Verbindungsaufbau zu einem anderen WLAN-Gerät muss  (Wi-Fi Protected Setup) durch den Anwender temporär aktiviert werden. Dies sei entweder über die -Taste oder die Benutzeroberfläche der Box möglich. Anschließend kann innerhalb von zwei Minuten eine sichere Verbindung aufgebaut werden. Nach einem erfolgreichen Verbindungsaufbau oder nach Ablauf dieser zwei Minuten werde die -Funktion der Box wieder automatisch deaktiviert. Wenn mehrere Geräte gleichzeitig versuchten, eine -Verbindung aufzubauen, wird WPS sofort deaktiviert, erklärte  weiter. Damit sei  ein Zugriff von außen auf den Router nicht möglich.

Der österreichischen FH-Studenten Stefan Viehböck berichtete in seinem Blog, dass es schwere Designfehler in dem 2007 entwickelten Wi-Fi Protected Setup () geben soll. Die Lücke ermögliche es Angreifern, sich auf dem Router einzuloggen und das Wi-Fi Passwort anzuzeigen.

Share

W-LAN: Buffalo bestätigt Sicherheitslücke bei Routern

Montag, Januar 2nd, 2012

Der Router-Hersteller hat die in der vergangenen Woche gemeldete gravierende Sicherheitslücke bei ihren eigenen Geräten bestätigt. In einem Statement gibt der Hersteller an, auch bei Technology ist standardmäßig aktiviert, was auch unsere Router für diese Art von Attacken anfällig macht. Generell ist es so, dass dieser Standard eine Schwäche hat. Aber wenn man als Hersteller kompatibel sein will, dann muss man diese Schwächen in Kauf nehmen, erklärte das Unternehmen gegenüber abmahnung-blog.de. Immerhin können die Besitzer dieser Router die wieder deaktivieren.

Die Lücke ermögliche es Angreifern, sich auf dem Router einzuloggen und das Wi-Fi Passwort anzuzeigen. Wie der österreichische FH-Student Stefan Viehböck in seinem Blog berichtet, soll es schwere Designfehler in dem 2007 entwickelten geben. Dem Studenten gelang es, über einen Brute-Force-Angriff, erfolgreich in mehrere WLAN-Router einzudringen, bei denen aktiviert war. Da die Funktion bei vielen Geräten ab Werk eingeschaltet ist, könnten Millionen von Nutzern betroffen sein. Das  Computer Emergency Readiness Team (CERT) der USA, hatte eine Sicherheitswarnung veröffentlicht. Demnach seien  unter anderem Geräte der Hersteller Cisco/Linksys, Netgear, D-Link, Belkin, betroffen.

Die Funktion wurde entwickelt, um zwei Router schneller miteinander zu verbinden. Beherrschen beide die Funktion, reicht ein Druck auf einen Knopf auf den Geräten, um sie miteinander zu verbinden. Zudem lassen sich -Geräte auch über eine PIN-Abfrage ins Netzwerk einbinden. Schützen kann man sich vor solchen Angriffen vorerst, indem man in der Konfigurationsoberfläche abschaltet.

Alternativ  lasse sich für eine benutzerfreundliche Verbindung nutzen, rät Technology. Das sei am ehesten  mit Push-Button- vergleichbar. Nach Angaben des Unternehmens ist durch die Art der Attacke nicht angreifbar, weil es das Prinzip der Eingabe eines Keys wie bei WPS hier nicht gebe. Auch lässt sich komplett deaktivieren.

Share

Sicherheitslücke bei iTunes ermöglicht Datenklau

Freitag, Dezember 30th, 2011

Wegen einer Sicherheitslücke müssen sich Gerätebesitzer um die darauf gespeicherten Daten sorgen. Trotz einer Code-Sperre könnten Datendiebe laut Computer-Bild mit einem einfachen Trick E-Mails, Fotos und private Kontakten auslesen. Die Computerzeitschrift hat den Trick in einem Praxistest mit mehreren Geräten ausprobiert und bei mehr als der Hälfte der Fälle erhielten die Experten Zugriff auf persönliche Daten.

Um an die gespeicherten Daten auf einem -Gerät zu gelangen, muss man dem Bericht zur Folge nur ein fremdes iPhone oder per Docking-Kabel an einen PC mit gestartetem iTunes anschließen. Akzeptiert die Software das fremde Gerät, wird per rechtem Mausklick über die Funktion “Speichern” ein Backup erstellt. Danach wird das iPhone oder per Home-Button und Power-Knopf neu gestartet. iTunes erkennt danach ein neues Gerät, auf das sich die Sicherungsdatei des ehemals per Code-Sperre gesicherten oder iPads übertragen lässt. Weil iTunes das Backup ohne Code-Sperre auf das Handy zurückspielt, kann nach dem Backup jeder auf die privaten Daten des Gerätebesitzers zugreifen. Eine neue Mobilfunkkarte (SIM) mit bekannter Kartensperre-PIN macht laut Computerbild aus dem Diebesgut dann noch ein vollwertiges Handy oder einen Tablet-PC.

Damit lassen sich nur verlorene oder gestohlene -Geräte ausspähen. Selbst wer sein iPhone oder nur für kurze Zeit etwa zum Aufladen aus der Hand gibt, kann in die Backup-Falle geraten. Denn fremde Backups lassen sich mit allen Daten ebenfalls auf andere Geräte überspielen. So können Datendiebe und iPads regelrecht klonen. Ob und wie viele bisher auf diese Weise auspioniert worden sind, ist laut Computerbild nicht bekannt.

Share

Gesetzespaket gegen Internetabzocke und unseriöse Abmahnungen geplant

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Verbraucher sollen bei Geschäften am Telefon und im Internet besser vor Abzocke geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant ein Gesetzespaket, um strenger gegen Inkassofirmen, unerlaubte Telefonwerbung und den Missbrauch von vorzugehen. “Das beginnt bei den systematischen wegen angeblicher und geht bis zu unlauteren Methoden beim Abschluss von Verträgen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag in Berlin. Anfang des Jahres soll das Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet vorlegt werden.

„Häufig merken die Nutzer gar nicht, dass sie etwas bestellt haben, bis dann die Rechnung kommt oder ein Inkassobüro sich meldet.“ Mit einem Bündel von Maßnahmen werden diese Missbräuche nun eingedämmt, kündigte die Ministerin an. Zudem soll das Gesetz der “Abmahnindustrie” einen Riegel vorschieben. Das geplante Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für diese verringern.

Die Bundesjustizministerin sprach sich außerdem für Regelungen im Bereich des aus. Erforderlich sei ein „gesetzlicher Rahmen, der die Grenzen des Erlaubten klar umreißt“. Daten dürften nur genutzt werden, wenn der Einzelne über die Verwendung informiert wurde und er ausdrücklich zugestimmt habe.

Share

Telekommunikationsgesetz: Verbraucher werden am Telefon und im Internet besser geschützt

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Verbraucher sollen in Zukunft nicht mehr für Warteschleifen bezahlen müssen und ihren Telefonanbieter leichter wechseln können. Ab 2012 soll geltend. Dann tritt das neue () in Kraft.

Künfntig wird bei Servicenummern kein Geld mit der Geduld der Menschen verdient. Demnach wird Schluss gemacht mit kostenpflichtigen Warteschleifen. Das räumt Anbietern eine einjährige Übergangsfrist ein. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung nach Angaben des Hightech-Verbands schrittweise umgesetzt. In den ersten drei Monaten müssen sie demnach gar nichts ändern. Danach gibt es neun Monate, in denen die ersten beiden Minuten in der Schleife kostenlos sind. Erst ab 2013 darf das Warten dann gar nichts mehr kosten. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn für die Wartezeit eine Pauschale fällig wird. 

Außerdem führt ein Umzug nicht mehr dazu, dass Kunden tagelang ohne Telefon und Internet sind. Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer ist möglich. Ihre Handynummer können Verbraucher im Fall eines Anbieterwechsels ebenfalls einfacher behalten. Weitere Verbraucherschutzregeln betreffen die Internet- und Telefonverträge. Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.

Änderungen wird es auch bei den Datenströme im Internet geben. Bei Internetanschlüsse im Festnetz ist künftig die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben. Bei , also Verbindungen über einen anderen Provider als dem Telefonanschluss-Anbieter, hört man künftig immer eine Tarifansage.  

Die Novelle des  wurde vom Bundestag am 27.10.2011 mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet hat. Damit wurden entsprechende EU-Vorgaben umgesetzt.

Share

LG Osnabrück: Berufungsverfahren wegen Ebay-Betrug

Mittwoch, Dezember 28th, 2011

Das verhandelt am Donnerstag (5. Januar 2012) das Berufungsverfahren (Az.:22 Ns 49/11) gegen einen 27-jährigen Mann wegen Betrugs. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitte 2011 auf der OnlineAuktionsplattform  ein Mobiltelefon ersteigert zu haben. Bei der Bezahlung über den Zahlungsdienstleister soll er die Kontodaten seines Nachbarn benutzt haben.

Das Amtsgericht in Lingen hatte den 27-Jährigen Anfang November wegen Betruges zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Mann verbüßt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Lingen seine Haft. Die Verhandlung der 22. kleinen Strafkammer beginnt um 11.30 Uhr.

Share

Facebook: Betrüger geben sich als Amazon aus

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Schon lange warnen Banken ihre Kunden vor . Jetzt besteht nach Ansicht von IT-Experten eine neue Gefahr durch  in sozialen Netzwerken. Unternehmen wie der Online-Anbieter befürchten dadurch einen Imagesschaden.

Auf einer eigenen -Seite warnt das Unternehmen: ”Service: Liebe Fans, die Seite .sales-for-you.com ist KEINE offizielle Aktion von .de, bitte nicht auf „Teilen“ klicken!“ Die Nutzer werden getäuscht, dass die ersten 5.000 Nutzer die auf den “Like”-Button klicken, einen Gutschein über 50 Euro von erhalten. Sie müssen nur den Link über ihre Pinnwand teilen. Den Gutschein erhalten die Benutzer nie. Dafür wird man auf eine neue Seite weitergeleitet, damit den Unbekannten die Daten oder Informationen des jeweiligen Nutzerprofils zugänglich gemacht werden. Immer mehr Phishing-Anzeigen tauchen in sozialen Netzwerken wie auf, und es ist schwierig sie zu stoppen.

Über derart unseriösen Angebote, die nur schwer zu erkennen sind, ärgert sich der Online-Versandhändler schon lange. „Wir versuchen unseren Kunden über diese Phishing-Anzeigen zu informieren. Außerdem haben wir eine Hilfe-Seite eingerichtet, die Tipps rund um Phishing und Spoof-E-Mails bietet“, sagt -Unternehmenssprecherin Karin Schmitz.

Die Masche ist nicht neu. Betrüger nutzen längst die sozialen Netzwerke. Phishing ist der Versuch, Internet-Benutzern persönliche Daten und Passwörter zu entlocken. Es wird beispielsweise mit einem Wellness-Wochenende auf eine andere Homepage gelockt, um dann die Daten wie Bankverbindung oder Kreditkartennummer von dem ahnungslosen Opfer zu sammeln.

Share

Marktforscher warnen vor unseriösen Abonnentenverkauf

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Die Marktforschungsinstitute warnen vor unseriösen Maschen von Abonnementwerbern. Potentielle Kunden werden dabei zunächst als Befragte für eine Umfrage angesprochen, ehe sie dann um eine Unterschrift gebeten werden und damit einen Vertrag über ein  unterzeichnen, teilte die Initiative Markt- und Sozialforschung mit.

Bundesweit trete dieses unseriöse Vorgehen der Abonnentenwerbung immer wieder auf, heißt es. Die Initiative weist darauf hin, dass seriöse Marktforschung niemals mit Werbung oder Verkauf gekoppelt sei. Zudem garantieren die Befrager die Anonymität der erhobenen Daten. Wer um ein Interview gebeten wird, sollte sich immer nach dem Namen des Instituts, das die Umfrage durchführt erkundigen und auch bei diesen nachfragen. Bei Straßenumfragen oder zu Hause rät die Initiative dazu sich den Ausweis des Interviewers zeigen zu lassen.

Share

Facebook muss beim Datenschutz nachbessern

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Die Datenschützer in Irland, wo das Online-Netzwerk seine Europa-Zentrale hat, haben nun einen Bericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass beim nachbessern muss (Speicherung von Informationen über Nicht-Mitglieder auf ein Minimum reduzieren, schnelle Löschung von Daten, mehr Transparenz bei der Nutzung von -Apps, klare Grenzziehung bei der Verwendung von Nutzerdaten für gezielte Werbung etc.). Gravierende datenschutzrechtliche Verstöße wurden bei der breit angelegten Untersuchung hingegen nicht gefunden.

Die Datenschutzbehörde teilte am Mittwoch mit, dass sich das Unternehmen bereiterklärt habe, besser über die Gesichtserkennungsfunktion zu informieren und von Nutzern gelöschte Daten schneller von den Servern zu entfernen.

Im Juli 2012 will die irische Behörde prüfen, inwieweit den Empfehlungen nachgekommen ist.

Share

Bundesnetzagentur geht gegen Betrugsmasche vor

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Die hat weiteren Telefonbetrügern das Handwerk gelegt. Netzbetreiber dürfen nun Leistungen mit bestimmten Merkmalen nicht mehr in Rechnung stellen. Auch diejenigen die bereits gezahlt haben, können hoffen, dass sie ihr Geld wieder bekommen.

Seit mehreren Wochen erhalten Verbraucher vermehrt Werbeanrufe, die einen Gewinn von 10 Euro in Form eines Aral-Tankgutscheins versprechen. Das Opfer solle dafür lediglich bei einer kostenlosen 0800er-Nummer anrufen. Um den Gutschein schlussendlich zu bekommen, muss eine Taste zwischen 1 und 9 gedrückt werden. Was der Anrufer jedoch nicht weiß, ist, dass er sich mit Betätigen dieser Taste bei einem Gewinnspieleintragsdienst anmeldet. Dieser kostet wöchentlich 9,90 Euro und wird über die Telefonrechnung abgebucht.

Nachdem die von diesen Fällen Kenntnis erlangt hat, hat sie laut der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nun herausfinden können, dass es sich bei den Betrügern um ein Unternehmen namens “” (ehemals: NEXT ID technologies GmbH), Mildred-Scheel-Str. 1 in Bonn handeln muss.

Darüber hinaus hat die allen Netzbetreibern untersagt, Beträge mit den Artikel- und Leistungsnummern 82583 und 67965 bzw. den Produkt-IDs 91960, 91994 oder 91022, 91023 und 91024 ab dem 12. Mai 2011 in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.

Des Weiteren haben auch Verbraucher, die bereits Opfer der Telefonbetrüger geworden sind, den Bund auf ihrer Seite. Diejenigen, die bereits gezahlt haben, können nun ihr Geld zurückfordern, indem sie auf das so genannte verweisen.  

Im Übrigen weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Telefonrechnung nicht immer einen Hinweis auf “” enthalten muss. In solch einem Fall soll der jeweilige Telefonanbieter nach den o.g. Nummern gefragt werden. Nur mit der ID kann geprüft werden, ob die Verbote auch die ihm berechnete Leistung betreffen.

Share