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Markenrecht/ Kennzeichenrecht in der praktischen Anwendung: gleichnamige Modehäuser dürfen unter Umständen im Gebiet des anderen werben, Achtung bei Duldung der “Parallelnutzung”!

28. Januar 2013

Das Markenrecht gibt grundsätzlich die Möglichkeit, anderen Unternehmungen die Verwendung des Kennzeichens im geschäftlichen zu untersagen.

Sofern aber eine Duldung der gleichlautender Bezeichnungen erfolgt, so kann dies dazu führen, dass der Markenrechtsinhaber das der Untersagung im Verhältnis zu dem geduldeten Nutzer verliert oder dass dieses zumindest eingeschränkt wird.

Es ist daher darauf zu achten, dass man die einmal eingetragene auch möglichst derart schützt, dass man eine Überwachung der durchführt, um zu vermeiden, dass Dritte gleiche oder zu ähnliche Marken eintragen und damit die einmal schon vorher eingetragene und das daran “verwässern”.

Sofern eine jahrelange Duldung eines anderen Unternehmens mit gleicher Bezeichnung erfolgte, so ist die Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen nicht mehr so einfach, wie eine Geltendmachung von Beginn an. Dasss es darüber durchaus Argumentationen und auch gerichtliche Auseinandersetzungen geben kann, zeigt der Fall, den der BGH am 24.01.2013 entschieden hat, unter anderem zum Aktenzeichen 3 U 142/10.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Marken- oder Kennzeichenrecht? Sprechen Sie uns gerne direkt an:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: Boenig@-freundlich.de

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Eine gute Idee sollte man auch gut schützen!

28. Januar 2013

Immer wieder kommt die auf, ob auch eine schon genießt, wenn etwa ein “Werbegag” entwickelt oder auch eine kreiert wird.

Die Antwort ist in aller Regel ein klares “Nein”. Es wird die konkrete Form der , das Werk oder das dann zu nutzende geschützt.

Das bedeutet, dass eine nicht unbedingt immer gleich preisgegeben werden sollte, wenn sie noch nicht verkörpert, niedergeschrieben oder anderweitig gestaltet ist.

Ein Urheberrecht an einem Slogan, ein Bildwerk, wie eine Collage oder ein abgebildetes originelles Motiv wird regelmäßig Urheberrechtsschutz genießen.

Eine für eine Ware oder eine Dienstleistung kann nach dem Markengesetz geschützt sein. Hier bietet es sich aber an, tatsächlich eine auch eintragen zu lassen, um zu verhindern, dass ein Dritter eventuell zuvor die der hat und sodann die gute dem eigentlichen Urheber “abnehmen” kann und letztlich selbst nutzt.

 

Es zeigt sich, dass gute Ideen oft hilfreich sind, jedoch darauf geachtet werden sollte, dass nicht Dritte diese gute nutzen und der Ideengeber am Ende leer ausgeht.

Möchten Sie sich davor schützen, so sprechen Sie uns gerne an:

 

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Markenrecht und der Begriff des geschäftlichen Verkehrs

22. Januar 2013

Private Nutzer müssen das nicht allzu sehr im fürchten: denn die Wirksamkeit der durchsetzbaren Rechte aus dem steht und fällt damit, ob das zu beanstandende Verhalten im sogenannten „geschäftlichen “ stattfindet. Nur dann greifen die etwaigen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch. Allerdings ist der Begriff des geschäftlichen Verkehrs mit immensen Abgrenzungsproblemen behaftet – hier berichten wir darüber.

Haben Sie Fragen zum bereich es Markenrechts?

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Marken und AdWords: Immer wieder “gern genommen”

21. Januar 2013

Auch die uns allen noch immer im Ohr klingende Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit vonm AdWord- vom vergangenen Jahr führt nicht dazu, dass am Ende alle Fragen zu der von Marken in AdWords geklärt wäre. So hatte sich das OLG Hamm mit der Thematik der Markennutzung in Anzeigen von Preissuchmaschinen zu befassen, bei der der Anzeigenkunde der Presissuchmaschine auch die Daten für die letztlich zur Verfügung gestellte hatte. Die danach von dem Anbieter der Preissuchmaschine gestaltete und geschaltete AdWord-Kampagne hat dann zu einer geführt und der Kunde der Preissuchmaschine wurde zur Unterlassung verpflichtet, weil er das Kennzeichen des Wettbewerbers nutzte, keine solche Ware des Wettbewerbers anbot und dies aber in der in der nicht kenntlich machte.

Das Thema der Markennutzung in der ist immer wieder Stoff für Diskussionen und auch Streitigkeiten. Lassen Sie es soweit nicht kommen!

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Bereich des -Rechts, des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts haben:

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Startschuss Markenanmeldung

21. Januar 2013

Die einer „Topmarke“ beginnt nicht selten mit der des Kennzeichens.

Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Markeninhaber ausschließliche Rechte gegenüber Dritten zu – so lässt sich der Missbrauch des eigenen guten Rufes effektiv bekämpfen. Allerdings ist es mit der Markeneintragung nicht getan, denn vielmehr muss das Unternehmen dafür sorgen, dass die erworbenen Markenrechte auch genutzt und verteidigt werden. Worauf in dieser Phase zu achten ist, und weshalb besonders die Markenüberwachung eine große Rolle spielt, können Sie hier nachlesen.

Haben Sie Fragen zum Bereich des Marken- oder IT- Rechts, zum - oder Wettbewerbsrecht?

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Domaingrabbing und mehr

17. Januar 2013

Dass die Aktivitäten im ständig mit rechtlichen Anforderungen kollidieren, ist nicht nur aus der Welt der Abmahnung bekannt. Denn beispielsweise das Registrieren einer Domain kann durchaus Markenrechte Dritter verletzen. Wer die Domainregistrierung professionell betreibt und vorhat, durch „kluges“ Anmelden etwaige Interessenten unter Druck setzen zu können, die Domain abzukaufen (sog. Domain ), der wird schnell die rechtliche Seite seines Tuns kennenlernen müssen: die Rechtsprechung ist hier eindeutig und rigide in der Annahme, wann vorliegt. Unser Markenrecht Blog hat für Sie Informationen zum Thema Markenrecht und Domaingrabbing zusammengetragen. Aber nicht nur das gezielte Anmelden von Domains, die eigentlich Dritten namensrechtlich zustehen müssten ist in den markenrechtlichen Fokus gerückt: auch die Markenüberwachung in der Domainwelt muss betrieben werden, sonst kann es sein, dass Kunden auf falschen Websites landen und ihr Vertrauen in das Original dadurch verlieren. Hier können Sie detaillierter nachlesen, weshalb die eigenen Markenrechte auch in Bezug auf Domains überwacht werden sollten.

 

Haben Sie Fragen zum Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder zum Urheberrecht?

Gerne können SIe uns dazu kontaktieren:

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Geschmacksmusterrecht (auch EU-weit)

15. Januar 2013

Designschutz und Produktdesign sind aus der Wirtschaftswelt nicht mehr wegzudenken. Kaum ein wird es noch zulassen, dass im eigenen Marktsegment Fälschungen und Imitate aus dem Ausland eingeführt und vertrieben werden – zumindest nicht rechtsfolgenlos. Dass dieser gewerbliche Rechtsschutz sich mittlerweile auch auf den europäischen Raum erstrecken lässt, wissen die meisten erfolgreichen bereits. Sie nutzen die Möglichkeiten einer Eintragung als Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Auf unserem haben wir deshalb einen Beitrag darüber verfasst. Rechtsgrundlage ist die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung und der Schutzumfang erstreckt sich wie aus der bekannt auf alle Mitgliedsstaaten.

 

Haben Sie Fragen zum Kennzeichenrecht, zum Wettbewerbs-, Urheber- oder -?

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Vorsicht bei der Markennutzung im Onlineshop

8. Januar 2013

Bei der Verwendung von Marken zur Gestaltung von Onlineshops kann eine Menge falsch gemacht werden. Beispielsweise ist es nicht immer zulässig, in der Bezeichnung einer Internetseite (URL) einen Markennamen zu verwenden oder auch in der auf der Seite genutzten Überschrift.

 

Insbesondere dann, wenn auf der Internetseite nicht der markenmäßig zulässig gekennzeichnete Gegenstand tatsächlich angeboten wird, sondern vielleicht sogar ein Konkurrenzprodukt, ist große Vorsicht geboten. Üblicherweise darf dies Vorgehen nicht genutzt werden, da damit augenscheinlich die interessierten Personen auf eine Seite gelenkt werden, auf der gerade nicht das Markenprodukt angeboten wird. Hier nutzt also der Seitenbetreiber eine , um Fremdprodukte zu bewerben, was grundsätzlich als rechtswidrig anzusehen wäre. Es drohen kostenträchtige Abmahnungen und gegebenenfalls auch gerichtliche .

 

Vorsicht ist auch und insbesondere geboten, wenn man seinen eigenen Artikel „nur mit der beschreiben“ möchte.

 

Wenn beispielsweise die Formulierung „wie Rolex“ genutzt wird, für die Bewerbung oder Beschreibung von Schmuckartikeln, so kann es sich hierbei regelmäßig auch um eine Markenrechtsverletzung handeln.

 

Haben Sie Fragen zum , so können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Telefon: 0511/473906-0, E-Mail: boenig@recht-freundlich.de

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