Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Archive for the ‘Markenrecht’ Category

OLG Düsseldorf: Apple gewinnt Patenstreit gegen Samsung

Dienstag, Januar 31st, 2012

Das hat mit einem Beschluss vom 31.01.2012 (Az.: I 20 U 175/11 und I 20 U 126/11) dem südkoreanischen Elektronikkonzern den Vertrieb von zwei Tablet-PCs in Deutschland verboten. Der Verkauf der beiden Modelle Galaxy Tab 10.1 sowie des Galaxy Tab 8.9 sei in Deutschland unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag mit. 

Der Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 verstoße “gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb”, urteilten die Richter, “weil das Modell das -Tablet ‘iPads’  “in unlauterer Weise” nachahme. nutze “das herausragende Ansehen und den Prestigewert” des iPad unlauter aus, hieß es in der Begründung. Eine von angestrebte Ausweitung des Verkaufsverbots auf Europa lehnte das Gericht jedoch ab. Geschmacksmuster habe aber nicht verletzt, hieß es weiter. Das Galaxy Tab 10.1 unterscheide sich “ausreichend deutlich von dem von angemeldeten Geschmacksmuster” fürs iPad.

Das   hatte der deutschen -Tochter Electronics GmbH im September 2011 untersagt, den “ Galaxy Tab 10.1″ in den Ländern der Europäischen Union zu verkaufen. Der koreanische Mutterkonzern selbst darf das Gerät nach dem Urteil in Deutschland nicht an die Kunden verkaufen.

brachte daraufhin ein modifiziertes Tablet-Modell heraus. Konkurrent Apple drohte vor Gericht mit dem Versuch zu scheitern, auch dieses Nachfolgemodell verbieten zu lassen. Die Änderungen seien nach vorläufiger Bewertung ausreichend, hatten die Richter am 22.12.2011 in einer mündlichen Verhandlung festgestellt. Die am Dienstag verkündete Entscheidung betreffe nicht das Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1 N. Die endgültige Entscheidung (Az.: 14c O 292/11) des Landgerichts soll in diesem Verfahren am 09.02. verkündet werden. 

Das fürs Galaxy Tab 10.1 verhängte Verkaufsverbot gilt nach Ansicht von Landgericht und Oberlandesgericht auch für das kleinere Modell 8.9. Die Entscheidung vom Dienstag sei rechtskräftig, teilte das Oberlandesgericht mit. Die Verfahren in Düsseldorf sind Teil einen weltweiten Streits zwischen Apple und Samsung.

Share

LG München I: Molkerei muss auf tatsächliche Herkunft der Milch hinweisen

Montag, Januar 30th, 2012

Der Streit zwischen einer bayerischen und der ist gerichtlich mit einem Vergleich beigelegt worden. Der milchverarbeitende Betrieb hatte sich am 12.12.2011 vor dem (Az.: 33 O 6047/11) verpflichtet, seine Produkte nicht mehr mit geografischen Herkunftsangaben zu versehen, ohne dazu auf die tatsächliche Herkunft hinzuweisen, wie die  mitteilte. Die Wettbewerbshüter wollten der  verbieten lassen, bei den Verbrauchern den Eindruck zu erwecken, dass die Produkte mit Milch aus der Region des Molkereistandortes hergestellt würden. 

Wiederholt hatte die gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen und weitere Milchprodukte mit irreführender Herkunftsangabe in den Handel gebracht. Dagegen hatte die geklagt. Die beanstandeten Produkte wurden nicht in Bayern hergestellt, sondern in Österreich. Das Unternehmen verpflichtete sich auch die Herkunftshinweise auf ihrer Internetseite zu ändern.

Share

Patentstreit: Apple weitet Klage gegen Samsung aus

Donnerstag, Januar 19th, 2012

Die Firma hat die Klage am Düsseldorfer Landesgericht gegen ausgeweitet. Der Konzern geht damit gerichtlich gegen zehn Smartphones und fünf Tablet-Computer des südkoreanischen Herstellers vor, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von abmahnung-blog mit.

Demnach geht es in der Klage unter anderem um das Galaxy SII. Streitpunkt ist den Angaben zufolge das Design der Produkte, die angeblich Apples iPhone und iPad ähneln. Patent-Experte Florian Müller hat auf seinem Blog fosspatents.blogspot.com die Geschmacksmuster veröffentlicht, auf die sich in seiner Klage gegen die -Smartphones bezieht.

Dem Sprecher zufolge ist der 28. August als Verhandlungstermin geplant. Zudem führe den Rechtsstreit gegen die Tablet-Computer von im Hauptverfahren fort. Fünf Tablet-Modelle würden angegriffen. Dieser Streit soll den Angaben zufolge am 25.09. verhandelt werden. Vor dem hatte ein bundesweites Vertriebsverbot durchsetzen können. Vor dem Oberlandesgericht versuche der Konzern, dies in ein europaweites Vertriebsverbot auszuweiten. Hier will das Gericht am 31.01. entscheiden.

brachte daraufhin ein modifiziertes Tablet-Modell heraus. Konkurrent drohte vor Gericht mit dem Versuch zu scheitern, auch dieses Nachfolgemodell verbieten zu lassen. Die Änderungen seien nach vorläufiger Bewertung ausreichend, hatten die Richter am 22.12.2011 in einer mündlichen Verhandlung festgestellt. Die endgültige Entscheidung des Landgerichts soll am 09.02. erkündet werden. Die Verfahren in Düsseldorf sind Teil einen weltweiten Streits zwischen  und .

Share

BGH: Einsicht in Gerichts- und Verfahrenakten bei Markensachen zulässig

Montag, Januar 16th, 2012

Der hat in einem Beschluss vom 30.11.2011 (Az.: I ZB 56/11) entschieden, dass grundsätzlich Einsicht in die Gerichts- und Verfahrensakten zu gewähren ist, die eine eingetragene betreffen. Für diese Akteneinsicht braucht anders als bei der Einsicht in die Akten von Markenanmeldungen kein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht zu werden.

In dem vorliegenden Fall hatte das einer Schokoladenstäbchen- den Schutz für Deutschland entzogen. Daraufhin hatte die Markeninhaberin Beschwerde eingelegt. Einige an dem Verfahren Unbeteiligte wollten die Akten dieses Verfahrens beim , beim und beim einsehen.

Der I. Zivilsenat gab dem Antrag statt. Außerdem stellten die Richter in ihrem Beschluss fest, dass die Vorschriften des auf die Akteneinsicht in Markenangelegenheiten keine Anwendung findet, nachdem sich der Anspruch auf Akteneinsicht bereits aus dem MarkenG ergebe.

Share

BPatG: Marke EuroShop nicht schutzfähig

Donnerstag, Januar 12th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 14.12.2011 (Az.: 29 W (pat) 3/11) entschieden, dass die Wortzusammensetzung “EuroShop” wegen der fehlenden Unterscheidungskraft nicht schutzfähig ist. Zudem diene der Begriff nach Auffassung des Patengerichts vielmehr als Oberbegriff für Billigdiscounterketten und könne damit nicht als Marke für Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen eingetragen werden.

Die Wortzusammensetzung werde von den angesprochenen Adressaten nur als Hinweis auf eine Vertriebsstätte in Europa, für Europa, für europäische Waren oder europaweite Dienstleistungen verstanden werden, entschied der Senat.  

Auch die grafische Gestaltung, ändere daran nichts, weil sie sich nicht vom Werbeüblichen abhebe. Das rote Rechteck mit weißer Schrift in einer gewöhnlichen Schriftart sei einfach gehalten und überaus unauffällig. Zudem habe sich bei einer Online-Recherche gezeigt, dass sich am Markt zahlreiche Euro-Läden, auch im Internet, etabliert hätten und der Begriff “EuroShop” als Synonym für einen Kleinpreismarkt gelte und nicht als Marke für den Anmelder geschützt werden könne.

Share

BGH: Zusammengesetzter Begriff als Marke eintragungsfähig

Mittwoch, Januar 11th, 2012

Der Bundesgerichthof () hat in einem Beschluss vom 21.12.2011 (Az.: I ZB 56/09) entschieden, dass der zusammengesetze Begriff “Link economy” als für Waren- und Dienstleistungen eintragungsfähig ist. Damit hat der  eine anderslautende Entscheidung des Bundespatentgerichts aufgehoben.

Die Markenanmeldung wurde zunächst vom  wegen eines Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 18.03.2009, Az.: 29 W (pat) 72/06), da das davon ausgegangen ist, dass der “Link economy” für die beantragten Waren und Dienstleistungen jegliche im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle.

Das Patentgericht befand, dass der Wortkombination „Link economy” ein verständlicher Sinngehalt zu entnehmen sei. „Link” sei das englische Wort für Verbindung oder verbinden. Unter Link werde eine Verknüpfung auf einer Webseite mit einem anderen Dokument verstanden. Das englische Wort „economy” bedeute „Wirtschaft”, „Ökonomie” oder „Wirtschaftlichkeit”. Der Gesamtbegriff „Link economy” könne als Wirt-schaftlichkeit einer Verlinkung im Internet gedeutet und als Wert einer Internet-seite verstanden werden. Der Sinngehalt werde vom Verkehr erfasst.

Die Richter des  stellten dagegen fest, dass das Patentgericht einen denkbaren beschreibenden Gehalt der unzulässigerweise in mehreren gedanklichen Schritten ermittelt habe. Eine derartige analysierende Betrachtungsweise bei der Beurteilung der eines Zeichens sei unzulässig, weil sich daraus keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung des Inhalts von Waren oder Dienstleistungen ergebe, begründete der I. Zivilsenat.

Share

Modelabel Louis Vuitton verklagt Hang Over 2-Macher

Freitag, Dezember 30th, 2011

Das Filmstudio . befindet sich nach US-Medienberichten in einem Rechtsstreit wegen der Kinokomödie . Das Modehaus hat Klage eingereicht, weil ein Darsteller auf eine Handtasche des Labels hinweist, die eigentlich von einem anderen Hersteller stammt.

Der US-Film handelt von amerikanischer Männer, die vor einer Hochzeit in Thailand noch einen Junggesellenabschied feiern. Bei der Reise ist ein Schaupieler mit einer Reisetasche angetreten, die er bei einer Flughafen-Szene um die Schulter trägt. Ob die Ausstatterin des Films absichtlich eine Kopie  für die Dreharbeiten organisiert hat, ist unklar. Fest steht, es soll sich den Berichten zur Folge um eine Kopie handeln.
 
Daher ist das Luxuslabel  an die Macher von Hang Over 2 herangetreten, um die Szene für den DVD-Verkauf zu entfernen und drohte bereits juristische Schritten an. Doch . reagierte bisher nicht und ließ die Szene einfach drinnen. Der Luxuskonzern entschied, laut des Blog The Hollywood Reporter, rechtliche Schritte gegen . einzuleiten.
Share

BGH: Vorlagebeschlüsse zu Fragen der rechtserhaltenden Benutzung von Marken

Donnerstag, Dezember 22nd, 2011

Der hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in zwei Verfahren (, Beschluss v. 17.08.2011 – Az.: I ZR 84/09 – PROTI und Beschluss v. 24.11.2011 – Az.: I ZR 206/10 – Stofffähnchen II) Fragen zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Zur Sache:

Im ersten Verfahren ist der Kläger Inhaber der “PROTI”. Es sieht in der vom Beklagten verwendeten Bezeichnung “Protifit” eine Verletzung seiner Rechte an der “PROTI”. Der Beklagte hat die Einrede mangelnder Benutzung gemäß § 43 MarkenG erhoben, weil der Kläger die “PROTI” nur in einer abgewandelten, ebenfalls als eingetragenen Form benutzt hat.

Das zweite Verfahren betrifft den Rechtsstreit zwischen Levi Strauss & Co. und einem Einzelhandelsunternehmen. Das Jeans- und Modeunternehmen Levi Strauss & Co. ist Inhaberin verschiedener nationaler und internationaler Marken, unter anderem einer für Hosen eingetragenen Gemeinschaftsbildmarke. Laut der Markenregisterbeschreibung handelt es sich hierbei um eine Positionsmarke, die aus einem roten rechteckigen Label aus textilem Material besteht, das oben links in die Gesäßtasche von Hosen, Shorts oder Röcken eingenäht ist und aus der Naht hervorsteht. Die Beklagte brachte seit 2001 Jeanshosen auf den Markt, die an der rechten Seitennaht der Gesäßtasche mit einem roten Stofffähnchen versehen sind. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Markenrechte. Die Beklagte hingegen beruft sich darauf, dass die Klägerin die Klagemarke ausschließlich in abgewandelter Form und zwar mit der Aufschrift “LEVI`S” benutzt. Die tatsächlich verwendete Form sei ebenfalls als registriert. Aus diesem Grund sei nur diese und nicht auch die Positionsmarke rechtserhaltend benutzt worden.

Zu den Vorlagebeschlüssen:

Ausgangspunkt der Vorlagebeschlüsse ist eine Entscheidung des aus dem Jahr 2007. Im Verfahren BAINBRIDGE (, Urteil v. 13.09.2007 – Az.: C-234/06) entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine eingetragene nicht durch die Verwendung eines abgewandelten Zeichens rechtserhaltend benutzt werden kann, wenn dieses abgewandelte Zeichen ebenfalls als eingetragen ist. Der hat die bei ihm anhängigen zwei Revisionsverfahren ausgesetzt und dem mehrere Fragen zur Reichweite dieser Aussage vorgelegt

In dem Verfahren “PROTI” betrifft die Vorlagefrage des die Vereinbarkeit des § 26 Abs. 3 S. 2 MarkenG mit der Markenrechtsrichtlinie. § 26 Abs. 3 S. 2 MarkenG gestattet die rechtserhaltende Benutzung einer in einer abgewandelten, ebenfalls als eingetragenen Form, wenn die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der nicht verändern. Nach Ansicht des verstößt die deutsche Bestimmung nicht gegen die Markenrechtsrichtlinie. Zur Begründung hat der im Wesentlichen auf das erhebliche wirtschaftliche Interesse der Markeninhaber abgestellt, ihre häufig wertvollen älteren Marken zu modernisieren, ohne den Markenschutz und damit die Priorität der älteren nicht mehr benutzten zu verlieren.

Das zweite Verfahren unterscheidet sich demgegenüber dadurch, dass die benutzte, als Marke eingetragene Form (rotes Stofffähnchen mit der Aufschrift LEVI`S) eine Kombination von zwei weiteren Marken des Markeninhabers ist (Marke “rotes Stofffähnchen” und “LEVI`S”) und die zusammengesetzte Marke keine geringfügige Abwandlung der aus den einzelnen Bestandteilen bestehenden Marken darstellt. Der sieht derzeit im Interesse einer effektiven Durchsetzung der Markenrechte auch in einem solchen Fall eine rechtserhaltenden Benutzung eines als Marke eingetragenen Zeichenbestandteils durch Verwendung der zusammengesetzten Marke. Der Markeninhaber habe ein schützenswertes Interesse, auch einen einzelnen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke eintragen zu lassen, der vom Verkehr als eigenständiges Kennzeichenmittel aufgefasst wird. Dies sei bei dem roten Label von Levi Strauss & Co. der Fall.

Share

Patentstreit: Apple erringt Erfolg gegen HTC

Dienstag, Dezember 20th, 2011

Der -Konzern hat einen Teilerfolg im Patentkrieg erzielt. Die Internationale Trade Commission () hat entschieden, dass der taiwanische Handyhersteller ein -Patent verletzt. Der Elektronikkonzern  darf bestimmte Smartphones mit dem Betriebssystem Android ab 12. April 2012 nicht mehr in die USA einführen, teilte die auf ihrer Internetseite mit.

Share

LG Berlin: Offenlegung von Anbieterdaten bei offensichtlicher Markenrechtsverletzung

Donnerstag, Dezember 15th, 2011

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin vom 06.10.2011 (Az.: 16 O 417/10) muss ein Plattformbetreiber die Anbieterdaten (Namen und Anschrift) offenlegen, wenn eine offensichtliche vorliegt.

Im zugrunde liegenden Fall fand ein Unternehmen, welches auf der Basis von Lizenzverträgen verschiedene Markenparfums herstellt, auf der Plattform Ebay verschiedene Nachahmungen der hergestellten und geschützten Parfums zum Kauf angeboten. Das Unternehmen wandte sich an Ebay und erbat die Mitteilung der Anbieterdaten, um der weiter nachgehen zu können.

Aufgrund der hier vorliegenden offensichtlichen bejahte das Gericht einen Auskunftsanspruch. Wörtlich heißt es:

“… Die Klage ist … hinsichtlich des Auskunftsanspruchs … begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG betreffend den Namen und die Anschrift der Inhaber der Verkäuferkonten … Das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht … zwischen den Parteien außer Streit.”

Share

OLG Düsseldorf: HTML-Befehle für Bilder können Markenrecht verletzen

Dienstag, Dezember 13th, 2011

Das  hat in einem Urteil vom 22.11.2011 (Az.: I-20 U68/11) entschieden, dass das Verwenden eines geschützten Begriffs im  für Bilder im Internet das verletzen kann. Mit dem sogenannten “Alt”-Attribut wird ein Alternativtext für ein Bild angezeigt, wenn etwa der Browser keine Bilder unterstützt. Zudem ist dieser Befehl für barrierefreie Webseiten für Blinde wichtig.   

Geklagt hatte die Inhaberin einer Gemeinschaftbildmarke, deren  Wortbestandteil von der Beklagten auf ihrer Interseite für den Alternativtext eines Bildes verwendet worden war. Die Klägerin sah darin ihre Markenrechte verletzt und mahnte die Beklagte ab. Das hatte der Klägerin einen Anspruch auf 1,379, 80 Euro zuerkannt. Gegen diese Entscheidung  legte die Beklagte Berufung ein.    

Die Richter befanden, dass sich ein solches Attribut erheblich von Metatags und Keywords unterscheide. Während diese im Quellcode einer Webseite nur von einer Suchmaschine wahrgenommen würden, sei der Alternativtext tatsächlich zur sinnlichen Wahrnehmung bestimmt. Vom Rechteinhaber könne dies abgemahnt werden, wenn ein geschützter Begriff unrechtmäßig verwendet werde, urteilten die Richter.

Share

OLG Düsseldorf: Berufungsverfahren zwischen Apple und Samsung vor Weihnachten

Montag, Dezember 12th, 2011

Der Rechtsstreit zwischen den beiden -Herstellern und geht in die nächste Runde. Den Geschmacksmuster-Streit wird der 20. Zivilsenat am 20. Dezember mündlich verhandeln. Das teilte das am Montag mit.

Das koreanische Unternehmen und seine deutsche Tochter hatten Berufung gegen ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom 9. September 2011 (Az.: 14c O 194/11) eingelegt, wonach das Unternehmen seinen iPad-Rivalen Galaxy Tab 10.1 weiter nicht in Deutschland verkaufen darf. Das Gericht hatte den Tablet-Computer von wegen einer zu großen Ähnlichkeit mit Apples ipad verboten, weil Geschmacksmusterrechte verletzt worden ist. Zudem wies das Landgericht am 15. September eine Antrag (Az.: 14c O 219/11) von zurück, wonach auch der Vetrieb des Galaxy 8.9 in der Europäsichen Union zu verbieten sei. Die Richter befanden, dass ihre zuvor getroffene Entscheidung auch für den kleineren gelte. Dagegen hatten das kalifornische Unternehmen sofortige Beschwerde eingelegt. Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Streits von und .

Share

Apple vs. Samsung: Berufung gegen die Ablehnung eines Verkaufsstopps

Freitag, Dezember 9th, 2011

Im weltweiten zwischen den Unternehmen und musste nun eine Niederlage hinnehmen. 

In den USA versucht mit allen Mitteln ein vorläufiges Verkaufsverbot für mehrere Smartphones und einen Tablet-Computer des Rivalen zu erreichen. wirft vor, Design und Technik von iPhone und iPad kopiert zu haben. Nachdem die zuständige Richterin im Gericht der Ersten Instanz keine ausreichende Grundlage für einen vorläufigen Verkaufsstopp gesehen hatte, reichte der iPhone-Hersteller jetzt Berufung gegen das Urteil ein. Es bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht der nächsthöheren Instanz entscheidet.

Share

Apple: Markenrecht am “iPad” verloren

Freitag, Dezember 9th, 2011

Der Markenrechtsstreit zwischen und dem chinesischen Konzern hat ein vorläufiges Ende genommen. Das Shenzhen Gericht hat der Klage von stattgegeben.  ist es künftig nicht mehr erlaubt, die iPad zu verwenden. Grund hierfür ist, dass bereits vor zehn Jahren einen Computer auf den Markt gebracht hatte, der auf den Namen “” registriert war.

In weiteren Gerichtsverfahren fordert nun die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1,17 Milliarden Euro sowie ein Verkaufsverbot des Tablets. Jedoch hat nach chinesischem Recht noch die Möglichkeit, in die nächsthöhere Gerichtsinstanz zu gehen, um dort auf ein anderes Urteil zu hoffen.

Share

OLG Celle: Anwälte dürfen sich „Kanzlei-Niedersachsen“ nennen

Montag, Dezember 5th, 2011

Das Oberlandesgericht in Celle hat mit einem Urteil vom 1711.2011 (Az.: 13 U 168/11) entschieden, dass das Nutzen der Bezeichnung “Kanzlei-Niedersachsen” durch eine Rechtsanwaltskanzlei keine wettbewerbsrechtliche darstellt.

In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger eingewendet, dass der betreffende Anwalt mit der Bezeichnung “Kanzlei-Niedersachsen” gegen das Sachlichkeitsverbot verstoße. Zudem könne der unbedarfte wegen diesem Namen auf die Idee kommen, das hoheitliches Handeln vorlege, da Kanzlei-Niedersachsen ähnlich klingen würde wie Staatskanzlei.   

Die Richter waren der Ansicht, dass der Kanzleiinhaber sich weder an die hoheitlich agierende niedersächsische Staatskanzlei anlehne, noch, dass eine unzulässige Allein- bzw. Spitzenstellungsbehauptung vorliegt. Zudem verbinde der Bürger mit dem Ausdruck “Kanzlei” gerade keine hoheitliche Funktion. Das Oberlandesgericht stützt sich in dem Urteil unter anderem auf eine Entscheidung  (Az.: StbSt (R) 2/10 des Bundesgerichtshofs. Diese hatte 2010 entschieden, dass die Registrierung und Benutzung der   “www.steuerberater-suedniedersachsen.de” durch einen Steuerberater nicht berufsrechtswidrig ist.

Share

LG München I: Starkoch Schuhbeck streitet um Domainadresse

Mittwoch, November 30th, 2011

Der Starkoch klagt auf die Herausgabe der Domainadresse Schuhbeck.com. Der Prozess darüber beginnt am 6. Dezember vor dem , wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Redaktion abmahnung-blog.de bestätigte. Der Münchner Sterne-Koch ist bisher unter anderem auf der Schuhbeck-Seite mit der “.de“-Endung zu finden.

Schuhbeck.com ist eine Informationsseite für Religionsunterricht und Computereinsatz an bayerischen Schulen und gehört seit dem 13. März 2004 laut Angaben in dem Online-Tool whois dem Gymnasiallehrer Sebastian Schuhbeck aus Traunstein. Auf der Homepage bezeichnet sich der Lehrer als “Landesbeauftragten für Computereinsatz im Religionsunterricht”.

Share

OLG Köln: DuMont Kölsch verletzt keine Markenrechte

Donnerstag, November 24th, 2011

Das Oberlandesgericht in Köln hat in einem Urteil vom 08.04.2011 (Az.: 6 U 176/10) entschieden, dass obergäriges Kölsch nicht die Markenrechte eines Kölner Verlages verletzt. 

In dem vorliegenden Fall hatte eine Kölner Privatbrauerei geplant, ein Bier als DuMont Kölsch zuverkaufen. Dagegen erwirkte ein gleichnamiges Kölner Medienunternehmen, dass Inhaber der Marken wie ”DuMont” und “DUMONT” ist, eine einstweilig Verfügung, weil man die Markenrechte des Verlages gefährdet sah. Gegen das Urteil des Kölner Landgerichts und die einstweilige Verfügung legte die Brauerei-Besitzerin Berufung ein.   

Das Oberlandesgericht sah in dem Verfahren das Recht des Medienunternehmens nicht verletzt. Die Richter entschieden, dass die Privatbrauerei ihr Bier  unter den Namen DuMontKölsch verkaufen darf. In dem Urteil heißt es: dass trotz der hochgradig ähnlichen Markenzeichen eine Verwechselungsgefahr wegen der unterschiedlichen eingetragenen Warenklassen zu verneinen sei.

Share

BPatG: Branntwein-Marke “Berliner Reichstagsbrand” zulässig

Donnerstag, November 24th, 2011

Das in München hat mit Beschluss vom 14.09.2011 (Az.: 26 W (pat) 502/11) entschieden, dass die “Berliner Reichstagsbrand” für Spirituosen nicht gegen die guten Sitten verstößt. In dem vorliegenden Fall, hatte das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) zunächst die Eintragung der beantragten „Reichstagsbrand“ verwehrt. Die Eintragung einer kann nach § 8 Absatz 2 Nr. MarkenG abgelehnt werden, wenn diese gegen “die guten Sitten verstößt”.

Das DPMA hatte es als unerträglich und sarkastisch angesehen, dass man sich mit einer markenrechtlich geschützten Spirituose „Berliner Reichstagsbrand“ zuprosten könne. Der verletzende, unerträglich sarkastische Hintergrund der ergebe sich für den angesprochenen Durchschnittsverbraucher aus der Kombination der beanspruchten Waren, deren Genuss im Allgemeinen zu einer ausgelassenen, enthemmenden Wirkung führe, und dem Namen des geschichtlichen Ereignisses, welches die Nationalsozialisten zum Anlass genommen hätten, den demokratischen Rechtsstaat zu beseitigen.

Diese Entscheidung wurde vom aufgehoben. Das Gericht entschied, dass es sich bei der „Reichstagsbrand“ für einen Branntwein um ein provokatives Wortspiel handelt, das von den Verbrauchern erkannt werde. Die Richter urteilten, dass der Durchschnittsbürger mit dem Begriff “Reichstagsbrand“ den Beginn der Nazi-Herrschaft verbinden würde. Doch in Zusammenhang mit Spirituosen werde der “Brand” eher mit dem gleichnamigen  Branntwein verbunden, urteilten die Richter. Deshalb werde nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Auch eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus sah das Gericht als nicht gegeben an, weil sich das NS-Regime nie die Urheberschaft des Reichstagsbrands selbst zugeschrieben hatte.

 

Share

BGH: Bildmotiv auf Verpackung darf Original ähneln

Mittwoch, November 23rd, 2011

Der in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 28.09.2011 (Az.: I ZR 48/10) entschieden, dass sich  auf Verpackungen an die Originalprodukte anlehnen können. Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil der Vorinstanzen auf, die vergleichbare als unzulässig ansahen. 

In dem vorliegenden Fall hatte der Pelikan-Konzern auf seine Verpackungen von Druckerpatronen ähnliche Tiermotive aufgeklebt, wie sie Epson verwendet. In seinem Urteil verwies der  darauf, dass es sich dabei zwar um handele, diese sei aber nur dann unzulässig, wenn das fremde Motiv herabgesetzt oder verunglimpft werde. Dies sei nach Ansicht der Richter hier nicht der Fall. Bei den Bilder auf den Druckpatronen werde nur die  der beeinträchtig, hieß es in der Entscheidung.

Zwar liege eine Rufausnutzung vor, diese sei bei vergleichender Werbung unvermeidbar. Daher komme aus diesem Grund kein Verbot in Betracht. Mitentscheiden für den war auch, dass Verbraucherinteresse. Im Fall der Druckerpatronen orientierten sich die Kunden beim Kauf vor allem an den Bildmotiven. Aus diesem Grund müsse es Ansicht des  im Interesse der erlaubt sein, nicht nur auf die  Bestellnummern, sondern auch auf ähnliche ” zu verweisen”. 

 

Share

BGH: Microsoft gewinnt Rechtsstreit um Windows-Zertifikate

Mittwoch, November 23rd, 2011

Der in Karlsruhe hat mit Urteil vom 6.10.2011 (Az.: I ZR 6/10) entschieden, dass Echtheitszertifikate für Computerprogramme nur mit Zustimmung des Unternehmens auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen. In dem vorliegenden Fall, hatte ein Computerhändler von Firmen gebrauchte Rechner aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs auf denen Programme von installiert waren. Diese sogenannten Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat aufgeklebt ist. 

Der Händler löste diese Zertifikate ab und kombinierte die Software auf andere Computer, die er dann weiter verkaufte. Er  hatte argumentiert, dass die Geräte und Datenträger mit Zustimmung vom in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelangt seien, so dass  § 24 MarkenG gelte. Dem widersprachen die Karlsruher Richter in ihrer Urteilsbegründung: Mit der “Umetikettierung” des Zertifikats habe der Händler vorgetäuscht, dass die Verbindung zwischen Rechner und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall, da die Echtheitszertifikate zuvor an Computern nicht aber an den Datenträgern angebracht worden waren. Nach Ansicht der Richter verletzte der Händler laut Urteil die Markenrechte von . Die Karlsruher Richter bestätigend damit die Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Frankfurt, in denen der Händler dazu verurteilt wurde Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte -Programme auf Computer installiert.

Share