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Archive for the ‘Markenrecht’ Category

Markenrecht: Apple geht gegen Marke Apfelkind vor

Mittwoch, November 23rd, 2011

Der US-Computerhersteller hat beim deutschen Paten- und Markenamt Widerspruch gegen die Markenanmeldung  von Apfelkind eingelegt. Die Cafe-Besitzerin  Christin Römer hatte ihr Logo, einen roten Apfel mit der Silhouette eines Mädchens mit dem Schriftzug Apfelkind, als Bild- und Wortmarke eintragen lassen. 

Bevor das Patent rechtskräftig wurde legte das Unternehmen Widerspruch ein und forderte Römer auf, die in ihrem Cafe Apfelkuchen und Apfelsaft anbietet, das Patent zurückzunehmen. Die Apfelkind- greift nach Ansicht des Computerkonzerns rechtswidrig in die Markenrechte  ein. Der Konzern  begründet das damit, dass  eine bekannte  sei. Das habe zur Folge, dass eine solche auch Schutz über den eigenen Waren und Dienstleistungsbereich hinaus entfalte. Nach Einschätzung des Unternehmens  bestünde Verwechselungsgefahr, eine sogenannte Verwässerung,  zwischen dem -Logo und der  Apfelkind.

Der Streit um das Apfelkind-Logo zeigt, dass es für  Markeninhaber wichtig ist, ihre Schutzrechte auch in eher unbedeutenden Fällen zu verteidigen, weil ansonsten der Markenschutz erlöschen könnte.  Bei künftigen Streitfällen könnte ihnen sonst vorgehalten werden, dass sie die Nutzung ähnlicher Logos geduldet hätten. Dadurch sei eine Verwässerung eingetreten, die der keinen absoluten Schutz durch die Bekanntheit verleihe. 

Wenn Sie sich als Unternehmer ein bestimmtes Logo zulegen wollen, sollten Sie darauf achten, dass es keine allzu große Ähnlichkeit mit dem Logo von einer anderen Firma aufweist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es zu einer teuren beziehungsweise gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Welche Ähnlichkeit noch akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Diesbezüglich sollten Sie sich am besten schon vor der Wahl von einem bestimmten Logo beraten lassen. Dies gilt erst Recht dann, wenn Sie eine oder Klage erhalten haben.

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LG Hamburg: Drohung mit Schufa-Eintrag zulässig

Mittwoch, November 23rd, 2011
Unterlassungsansprüche im Marken- und Wettbewerbsrecht

Unterlassungsansprüche im Marken- und Wettbewerbsrecht

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 09.09.2011 (Az.: 407 HK O 90/11) entschieden, dass die Schufa es den Betreibern von Abofallen nicht untersagen kann, in Mahnungen auf einen drohenden Schufa-Eintrag hinzuweisen.

Im vorliegenden Fall hat die Kreditschutzorganisation “Schufa” eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber einer Abofalle beantragt. Damit wollte die Antragstellerin verhindern, dass der Antragsgegner weiterhin in seinen Mahnungen auf einen drohenden Schufa-Eintrag hinweist. Im Übrigen sollte erreicht werden, dass eine Benutzung der Bezeichnung “Schufa” unterbleibt.

Das Gericht wies den Antrag auf zurück.

Zwischen den Parteien bestehe kein Wettbewerbsverhältnis. Die Antragstellerin befasse sich mit Kreditauskünften, der Antragsgegner mit dem von Internetdienstleistungen. Die Drohung mit einem möglichen Eintrag sei kein Versuch des Antragsgegners, der Antragstellerin Kunden oder Marktanteile streitig zu machen. Auch ziele der Antragsgegner nicht darauf ab, durch die Nennung der Antragstellerin in seinen Mahnungen diese zugunsten einer eigenen angebotenen Leistung herabzuwürdigen oder sie in ihrer Tätigkeit als Kreditschutzunternehmen zu behindern.  

Darüber hinaus bestehe auch kein aus markenrechtlicher Sicht. Für die Verletzung von Markenrechten der Antragstellerin fehle es an einer markenmäßigen Benutzung der “Schufa” durch den Antragsgegner. Die werde nicht zur Kennzeichnung eigener Leistungen benutzt. Sie werde lediglich im Hinweis auf mögliche Folgen weiteren Zahlungsverzugs genannt. Eine Verwechslungsgefahr im Sinne von §§ 14 oder 15 MarkenG bestehe damit nicht.

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Markenrecht: Werbung mit geografischen Herkunftsangaben

Montag, November 21st, 2011

Mit geografischen Herkunftsangaben werden viele Produkte beworben. Das ist reizvoll, wenn Waren in einem Land hergestellt werden, mit dem die Verbraucher eine hohe Qualität verbinden. Rechtlich zulässig ist das, solange diese Angaben nicht irreführend sind. Das ist der Fall, wenn bei einem nicht unwesentlichen Teil der Verbraucher eine unrichtige Vorstellung über die geografische Herkunft der beworbenen Waren hervorgerufen wird. Geschützt sind die Herkunftsangaben durch die §§ 126-129 Markengesetz (MarkenG).  Unmittelbare geografische Angaben sind die im Gesetz genannten ”Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern”. 

Verwirrung gab es unlängst um die Werbung für ein aus Pakistan stammendes Steinsalz. Obwohl das Abbaugebiet etwa 200 Kilometer entfernt von Himalaya-Massiv liegt, wurde das Salz mit der Bezeichnung “Himalaya-Salz” beworben. Dabei zeigt die Außenseite des Etiketts an der Produktverpackung einen schneebedeckten Berggipfel. Einige Landgerichte sahen die Angabe ”Himalaya-Salz” nicht als irreführend an. Dem hielt das Kölner Oberlandesgericht entgegen, dass der durchschnittlich informierte deutsche Verbraucher mit der Bezeichnung  „Himalaya” die Vorstellung einer Hochgebirgsregion verbinde. Da komme es nicht entscheidend auf die Frage an, ob die Region, aus der das Steinsalz stamme, nach objektiven geografischen Begriffen zum Himalaya gehöre. Maßgebend sei vielmehr die durch Produktbezeichnung und Aufmachung geweckte Erwartung der angesprochenen Verbraucher.

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Shopbetreiber: Button-Pflicht und Widerrufsbelehrung

Mittwoch, Oktober 19th, 2011

Im August 2011 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur sog. eingebracht. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr besser zu schützen.

Neben konkreten Informationspflichten im Bestellablauf wird es eine neue Pflicht geben, dass durch einen Button im Bestellablauf deutlich wird, dass die Bestellung Geld kostet. Wenn ein Button verwendet wird, soll dieser ohne weitere Zusätze, transparent und gut erkennbar, lauten “zahlungspflichtig bestellen”.

Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, wird es eine dreimonatige Übergangsfrist geben. Die haben in dieser Zeit die Gelegenheit, den Bestellablauf den neuen gesetzlichen Verpflichtungen anzupassen. Wer eine Anpassung nicht vornimmt, bekommt nicht nur wettbewerbsrechtliche Probleme, sondern ist auch in seiner Existenz bedroht. Ohne einen ordnungsgemäß gestalteten Button wird es zukünftig nämlich keinen Vertrag mehr zwischen und Verbraucher geben. Die Wirksamkeit eines über das geschlossenen Vertrages hängt somit direkt von der ordnungsgemäßen Gestaltung des Buttons ab.

Im Übrigen sollten nicht vergessen, dass die Übergangsfrist für die neue am 04.11.2011 abläuft. Eine Verwendung des alten Belehrungsmusters

Shopprüfung - Abmahnungen vermeiden

Shopprüfung - vermeiden

nach dieser Zeit ist auf jeden Fall wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.

Schützen Sie sich vor wettbewerbsrechtlichen . Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Webshop inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnsicher zu gestalten. Für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen unter unserer kostenlosen Hotline 0800 / 100 41 04 zur Verfügung.

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Abmahnumfrage 2011: Die häufigsten abgemahnten Verstöße

Montag, Oktober 17th, 2011

Nach 2007 und 2009 wurde zum dritten Mal eine Umfrage zum Thema im durchgeführt. Den häufigsten Abmahngrund stellt nach wie vor die fehlerhafte dar. Die Mehrzahl der Abgemahnten verwendete das seit 11.06.2010 nicht mehr gültige Muster. Weitere Abmahngründe betrafen das Marken- und Urheberrecht. Im Übrigen stieg der Anteil von wegen fehlender Grundpreise von 1,6 Prozent auf jetzt 5,6 Prozent.

Die 10 häufigsten Abmahngründe im Überblick:

  1. Markenrechtsverletzungen (12 %)
  2. Urheberrechtsverletzungen (9,5 %)
  3. Erfüllungs- und Gerichtsstandklauseln im Handel mit Verbrauchern (7,1 %)
  4. Werbung mit Selbstverständlichkeiten (6,3 %)
  5. : fehlende oder fehlerhafte Angaben (5,6 %)
  6. fehlende Grundpreisangabe (5,6 %)
  7. Widerrufsrecht: Verwendung der alten Belehrung nach dem 11.06.2010 (5,6 %)
  8. Widerrufsrecht: unzulässige Rücksendekostenregelung (5,4 %)
  9. Widerrufsrecht: Fristbeginn falsch dargestellt (4,6 %)
  10. Widerrufsrecht: angeblich unzulässige Wertersatzklausel (4,4 %)   
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LG Berlin: Fehlende Handelsregisterdaten sind Bagatelle

Freitag, Oktober 14th, 2011

Das hat mit Urteil vom 31.08.2011 (Az.: 103 O 34/10) entschieden, dass die Daten – in welchem Handelsregister, unter welcher Nummer der Händler registriert ist und welche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer er führt – im eines Onlinehändlers zu erscheinen habe. Das Fehlen dieser Daten stelle aber einen Bagatellverstoss dar, der nicht abgemahnt werden könne. Es liege keine spürbare Beeinträchtigung vor. Auch brauche der Verbraucher zur Geltendmachung von Rechten keine Handelsregisterdaten.

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Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung HAZ am 10.09.2011 zur Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung

Dienstag, September 20th, 2011

http://www.recht-freundlich.de/interview-haz-am-10-09-2011-zur-auseinandersetzung-zwischen-apple-und-samsung

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Termin zur mündlichen Verhandlung im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung anberaumt

Montag, August 15th, 2011

Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen und Termin zur mündlichen Verhandlung
anberaumt auf Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr, Raum 2.122.

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Einstweilige Verfügung von Apple gegen Samsung

Freitag, August 12th, 2011

Uns liegt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 04.08.2011 vor, den die Firma an das Landgericht Düsseldorf übermittelt hat. In dem Antrag soll untersagt werden, Computerprodukte entsprechend den Abbildungen (es wird das Produkt 10.1 gezeigt) in den Verkehr zu bringen, zu benutzen, herzustellen oder einzuführen. Auch weitere Handlungen werden noch untersagt. 

Der Antrag wird damit begründet, dass das „berühmte“ iPad durch das Produkt 10.1 kopiert. Dadurch sollen die Schutzrechte von verletzt werden. Wörtlich heißt es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung:

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Streit um die Marke „xt:commerce“

Dienstag, Juni 21st, 2011

Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste über die Frage entscheiden, inwieweit die Gemeinschaftsbildmarke „xt:Commerce“ geschützt ist. Die Inhaber der Gemeinschaftsbildmarke „xt:Commerce“ waren gegen einen Betreiber vorgegangen, der u.a. die www.topseoschmiede.com betrieb. Dort wurden Leistungen für die Software „xt:Commerce“ angeboten.

http://www.recht-freundlich.de/sonstige-rechtsgebiete/….

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Generalanwalt beim EuGH: Selektiver Vertrieb und Ausschluss des Internet-Handels

Montag, Mai 30th, 2011

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte sehen sich vielfach mit dem Umstand konfrontiert, dass ihre Produkte zu erheblich herab gesetzten Preise über das verkauft und dort teilweise auch „verramscht“ werden. Die Industrie sucht daher nach Wegen, dieses Gebaren zu unterbinden und greift dazu auch zu dem Mittel, den Internetvertrieb auszuschließen. Dem sind jedoch rechtlich enge Grenzen gesetzt, wie ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zeigt, in dem der Generalanwalt seinen Schlussantrag vorgelegt hat.
http://wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_…

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Bundesgerichtshof zur Werbung einer Autoreparaturwerkstatt mit VW-Zeichen

Montag, April 25th, 2011

Der unter anderem für das zuständige I. Zivilsenat hat am 14. April 2011 entschieden, dass ein Automobilhersteller es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen kann, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben.

Die Klägerin, die Volkswagen AG, ist Inhaberin der für Kraftfahrzeuge und deren Wartung eingetragenen Bildmarke, die das VW-Zeichen in einem Kreis wiedergibt. Sie wendet sich dagegen, dass die Beklagten, ATU Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, die mehrere hundert markenunabhängige Reparaturwerkstätten betreibt, in der Werbung für die Inspektion von VW-Fahrzeugen die Bildmarke der Klägerin verwendet.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben der Beklagten die Verwendung der Bildmarke verboten. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung der eingetragenen der Klägerin bejaht. Die Beklagte hat mit der in ihrer Werbung für Inspektionsarbeiten an VW-Fahrzeugen angeführten Bildmarke der Klägerin ein mit der Klagemarke identisches Zeichen für identische Dienstleistungen (Wartung von Fahrzeugen) verwendet. Dadurch hat die Beklagte die Werbefunktion der Klagemarke beeinträchtigt. Mit der Verwendung des bekannten Bildzeichens der Klägerin ist ein Imagetransfer verbunden, der die Klagemarke schwächt.

Das sieht allerdings vor, dass der Markeninhaber einem Dritten die Verwendung der als notwendigen Hinweis auf den Gegenstand der Dienstleistungen des Dritten nicht verbieten kann, solange die Benutzung nicht gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel verstößt. Im Streitfall sind die Voraussetzungen dieser Schutzrechtsschranke indessen nicht erfüllt, weil die Beklagte zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen “VW” oder “Volkswagen” zurückgreifen kann und nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen ist.

Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 33/10

OLG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 5 U 47/08

LG Hamburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - 315 O 768/07

Pressemitteilung des BGH vom 19. April 2011

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Geistiges Eigentum: WIPO diskutiert Haftung von Onlinediensten

Mittwoch, März 30th, 2011

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geistiges-…

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Geänderte Markenrichtlinie – Google erleichtert Werbung mit fremden Namen

Mittwoch, November 24th, 2010

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/…

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Abmahnung Markenrecht – Vorsicht bei Angeboten im Internet – Namensrecht – Kennzeichenrecht

Montag, April 26th, 2010

Es ist große Vorsicht geboten, wenn man einen Artikel im anbieten möchte und die Bezeichnung des Artikels entweder nicht kennt oder schlicht durch eine andere – vielleicht schöner klingende – Bezeichnung ersetzen möchte.

Die Notwendigkeit der genauen Überlegung, ob man einen angebotenen Artikel umbenennt und wie man ihn benennt, ist der Kennzeichenschutz, der ewtwa für eine eingetragene bestehen kann. Nur der Inhaber der darf danach entscheiden, welche Artikel mit der gekennzeichnet werden dürfen.

Schnell kann man sich so einer Markenrechtsverletzung schuldig machen, die erhebliche Folgen haben kann. Hierzu zählen neben Auskunftsansprüchen auch solche auf Herausgabe des erlangten Gewinns und auch Ersatzansprüche der dem Markeninhaber entstandenen .

Da in MArkenstreitverfahren die Gegenstandswerte/ Streitwerte sehr schnell sehr hoch angesetzt werden (regelmäßig kommt man auf einen in Höhe von ), bestehen auch große finanzielle Risiken.

Wenn Sie eine Ahbmahnung erhalten, weil Sie angeblich Rechte eines Markeninhabers verletzt haben sollen, so ist dringend anzuraten, sich schnellstmöglich professionell beraten zu lassen, um nicht weitere Gefahren und Risiken entstehen zu lassen.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung direct-sports.de GmbH Marke “Stealth”

Montag, Dezember 7th, 2009

Die mahnt durch die Kanzlei die Benutzung der ” ab. Es werden in Höhe von 1.379,80 EUR und eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR gefordert.

http://www.markenmagazin.de/abmahnung-marke-stealth-der-direct-sports-de-gmbh/

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Anwaltskosten im Nachhinein fordern?

Dienstag, November 24th, 2009

Wenn der keine Forderung über die Begleichung der beiliegt, heißt dies nicht, dass keine Forderung geltend gemacht werden soll. Oft wird die Anwaltsrechnung bewusst erst später verschickt, um den Abgemahnten „gefügiger“ zu machen, denn er wird eher dazu bereit sein, eine Unterlassungserklärung in dem Glauben, dass keine weiteren auf ihn zukommen, zu unterschreiben.

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Wer trägt das Kostenrisiko einer Abmahnung?

Montag, November 23rd, 2009

Die (Anwalts-) einer trägt grundsätzlich zunächst einmal der Abmahnende. Dieser kann im Falle der berechtigten seine Aufwendungen dem Abgemahnten in Rechnung stellen. Kann der Abgemahnte nicht zahlen, weil er insolvent ist oder sollte sich herausstellen, dass die unberechtigt ist, bleibt der Abmahnende auf den sitzen. Insofern trägt er das der .

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Abmahnung Safecor

Freitag, September 4th, 2009

Mit einer “markenrechtlichen ” hat die GmbH Rechte an einer ihr bisher nicht zugeordneten behauptet. Es wird weiterhin gefordert, die Nutzung der einzustellen.

Der soll hier betragen, womit der abmahnende Anwalt eine Kostenrechnung in Höhe von mehr als 1.300 Euro aufstellen könnte.

Im vorliegenden Fall ist nach hiesiger Ansicht jedoch kein Verstoß gegen gegeben, so dasss abzuwarten bleibt, ob nicht doch eine anderweitige Erledigung der Sache zur Auflösung der Streitigkeit führen kann.

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Streitwert bei Ed Hardy

Mittwoch, August 26th, 2009

Nach Presseberichten hat das in einer aktuellen Entscheidung den Streitwert bei einer von auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

Begründung: Der Streitwert sei angemessen, wenn es zu einem einmaligen eines T-Shirts auf einer Internetplattform wie eBay käme.

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