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Archive for the ‘Urheberrecht’ Category

GVU: Kreativwirtschaft ohne Rechte im Internet? – Hohe Investitionen und kreativer Einsatz brauchen funktionierende Rahmenbedingungen

Freitag, Mai 4th, 2012

Lautstark, häufig anonym und oft inhaltlich fragwürdig wird im Netz aktuell die Abschaffung oder zumindest der Umbau des Urheberrechts zu Lasten professioneller Kreativer und ihrer Wirtschaftspartner gefordert. Kulturschaffende gehen dagegen nun zunehmend öffentlich auf die Barrikaden. Damit ist die Frage des Rechts auf geistiges Eigentum endlich in Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Es ist dringend Zeit, notwendige Grundlagen für berufliches kreatives Schaffen auch in der digitalen Welt zu etablieren.
Drehbuchautor Pim Richter fordert verlässlichen Schutz der kreativen Leistungen Der Drehbuchautor Pim Richter stellt klar: “Fast alle Urheber, die Architekten, Autoren, Fotografen, Designer, Regisseure, Komponisten etc. arbeiten als Freiberufler, ohne Festanstellung, ohne größere soziale Sicherheit. Das Grundrecht auf geistiges Eigentum ist die juristische Grundlage, die uns Urheber überhaupt erst in die Lage versetzt, gegenüber den Nutzern und gegenüber den Verwertern eine angemessene Vergütung durchzusetzen, ohne die es keine nachhaltige und hochwertige Kultur gibt.”

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“Geleakter” Gesetzentwurf: Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch

Mittwoch, April 18th, 2012

Es liegt ein inoffizieller vor. Hier sind erhebliche Änderungen angedacht.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geleakter-Gesetzentwurf-Massnahmen-gegen-Abmahnmissbrauch-1540816.html

 

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Debatte über die Zukunft des Urheberrechts im Handelsblatt

Montag, April 16th, 2012

“Mein Kopf gehört mir” unter diesem Motto hat das Handelsblatt Kreative, Politiker und Wirtschaftsvertreter zu der Zukunft des Urheberrechts befragt. Die Bundesjustizministerin hat sich mit einem Statement beteiligt. Ihre Botschaft: angesichts der Dynamik des technologischen Wandels hat niemand fertige Antworten für das Urheberrecht der Zukunft.

http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/132012_002.html

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Amtsgericht München: Vermieter haftet nicht für seinen Mieter bei illegaler Nutzung einer Tauschbörse

Montag, März 19th, 2012
Vermieter haftet nicht für Mieter - Kanzlei Waldorf Frommer verliert beim AG München

Vermieter haftet nicht für Mieter - Kanzlei verliert beim AG

Hintergrund der Entscheidung des Amtsgerichts war ein illegales Handeln eines Mieters. Im Rahmen des Mietvertrages hatte dieser Zugang zu einem W-LAN-Anschluss des Vermieters. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zur Nutzung des W-LAN-Netzes war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass über den Internetanschluss keine Urheberrechtsverletzung begangen werden dürfen. Es kam dennoch zu solchen Urheberrechtsverletzungen, zumindest nach Auffassung eines Rechteinhabers. Die Kanzlei Walldorf Frommer klagte daraufhin beim und wurde mit der Klageforderung gem. Urteil vom 15.02.2012 (Az.: 142 C 10921/11) abgewiesen. Das weist deutlich darauf hin, dass den Vermieter keine Störerhaftung trifft. Er muss nicht für das Fehlverhalten seines Mieters haften.

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens war es zu einer Beweisaufnahme mit Teilvernehmung von Zeugen gekommen. Es ging um die Frage, ob der Vermieter in den streitgegenständlichen Zeitraum seinen Computer angeschaltet hatte und selbst die Tauschbörse genutzt hatte. Nach der Beweisaufnahme war das Gericht jedoch überzeugt, dass der Vermieter nicht der Täter ist.

Wörtlich heißt es in der Entscheidung:

 „Im vorliegenden Fall, in welchem der Beklagte ausschließlich an ein namentlich bekannten Mieter den Zugang zu seinem Internetanschluss mitvermietete und gewährte, genügte der Beklagte seinen Prüfpflichten, indem er sich vertraglich zusichern lies, dieser Mieter werde den eingeordneten Zugang zum Internet nicht zu illegalen Zwecken benutzen.“

Darauf durfte der Vermieter vertrauen. Weitergehende Prüfpflichten für den Vermieter sah das Gericht nicht.

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Kanzlei Kornmeier verliert vor dem Amtsgericht Frankfurt

Freitag, März 16th, 2012

Gemäß einem Urteil vom 13.02.2012 (Az.: 31 C 2528 (17)) wurde eine Klage der Kanzlei vor dem Frankfurt am Main abgewiesen. Es ging um angebliche Urheberrechtsverletzung. Das Frankfurt am Main machte im Vorfeld der mündlichen Verhandlung deutlich, dass es keinen Gerichtsstand in Frankfurt am Main begründet sehe. Dies wollte die Kanzlei offensichtlich nicht einsehen. Daraufhin wurde die Klage abgewiesen, da es nach Auffassung der Frankfurter Richter an der örtlichen fehlte. Nun bleibt abzuwarten, ob die Kanzlei ein Berufungsverfahren anstrebt.

Auch in Verfahren, die von unserer Kanzlei begleitet werden, ist zunehmend bei anderen Amtsgerichten eine kritische Betrachtung des Themas örtliche zu beobachten. Ob mit der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt eine weitere Trendwende eingeleitet wird, bleibt abzuwarten.

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Vorbeugende Unterlassungserklärung können wettbewerbswidrig sein

Freitag, März 16th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 13.02.2012 (Az.: 3 W 92/11) deutlich gemacht, dass vorbeugende in -Fällen einen Wettbewerbsverstoß darstellen können. Werden vorbeugende Unterlassungserklärungen an Anwaltskanzleien übersandt, die bisher nicht mandatiert waren, ist dies aus Sicht der Hamburger Richter ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Das Gericht geht von einer unzumutbaren Belästigung aus. Kritisiert wurde vom OLG Hamburg insbesondere, dass durch die Übersendung vorbeugender Unterlassungserklärungen ohne weitere Angaben in die Anwaltskanzlei, bei der die Post einging, zunächst recherchieren müsste, ob die in einem direkten Zusammenhang mit einem bestehenden Mandatsverhältnis zu sehen ist.

 

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Kopierwerk muss nicht zahlen – Film von Tom Cruise

Montag, März 12th, 2012

Im Jahr 2007 war ein Film mit in der Hauptrolle gedreht worden, bei dem es um das Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 geht und der unter dem Titel „Operation Walküre“ in die deutschen Kinos kam. Just das Filmmaterial, auf dem die im Berliner Bendlerblock gedrehten Szenen enthalten waren, war seinerzeit beschädigt worden. Der Nachdreh kostete über 300.000 € – Geld, das die Versicherung des Filmproduzenten nun vom Münchner haben wollte. Dort waren die Filmspulen entwickelt worden. Und dort, so der Vortrag der Versicherung, sei auch der Schaden entstanden.

http://www.recht-freundlich.de/kopierwerk-muss-nicht-zahlen-film-von-tom-cruise
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“Mein Kampf” bleibt im Giftschrank

Montag, März 12th, 2012

Seit bald siebzig Jahren ist er tot, aber die Justiz beschäftigt Adolf Hitler noch immer. Mit einem heute verkündeten Urteil der unter anderem für urheberrechtliche Streitigkeiten zuständigen 7. Zivilkammer hat die Kammer eine auf Antrag des Freistaates Bayern am 25. Januar 2012 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Mit dieser war einer britischen Verlagsgesellschaft verboten worden, in Deutschland Auszüge aus dem Buch “Mein Kampf” von Adolf Hitler zu publizieren. Mit dem Verfügungsantrag hatte der Freistaat als Inhaber der Urheberrechte Hitlers auf eine Ankündigung des Verlages reagiert, eine Broschüre mit Originalauszügen aus “Mein Kampf” von Adolf Hitler an die Kioske zu bringen. Der britische Verlag hatte den gegen die Verbotsverfügung eingelegten Widerspruch damit begründet, dass „Mein Kampf“ trotz aller Versuche des Freistaats, dies zu verhindern, in vielen Ländern der Welt legal erhältlich sei. Die geplante Publikation mit dem Titel “Das unlesbare Buch” sei ein wissenschaftliches Werk, in dem als Beleg für Hitlers propagandistische Gedankenführung und die erhebliche Widersprüchlichkeit und Verworrenheit des Originaltextes gerade einmal 1% des Originalwerks exemparisch zitiert würde. Die Textübernahmen seien daher durch das urheberrechtliche Zitatrecht gerechtfertigt. Die 7. Zivilkammer sah die beabsichtigte Veröffentlichung der streitgegenständlichen Broschüren mit Auszügen aus “Mein Kampf” hingegen nicht durch das Zitatprivileg gedeckt. In dem Urteil heißt es:
„Die vorliegende Broschüre überschreitet diese Grenze [des Zitatrechts], denn sie stellt bei einer Gesamtbetrachtung nach Aufmachung, Inhalt und Marktorientierung einen Abdruck von Originalauszügen des Werks „Mein Kampf“ mit fachkundigen Anmerkungen dar. Diese dienen nur der ergänzenden Erläuterung des Originaltextes, der vorrangig für sich selbst sprechen soll. … Bereits aufgrund der bewusst gewählten formalen Gestaltung ist ein sehr enger Bezug zwischen Zitat und Text nicht gewährleistet. Der Leser kann den Originaltext aus “Mein Kampf” völlig unabhängig von den Erläuterungen aufnehmen. Dies lässt auch eine innere Verwobenheit beider Textpassagen vermissen. …“ Ganz grundsätzlich heißt es in dem Urteil: „Ein Werk zu kürzen und mit Anmerkungen und Erläuterungstexten zu versehen, gibt kein eigenes Nutzungsrecht an dem gekürzt vervielfältigten und verbreiteten Originalwerk.“ Auch der Argumentation des Verlags, der Freistaat habe in ähnlichen Fällen einen Abdruck des Werkes “Mein Kampf” nicht unterbunden, also inzident gestattet und müsse nun auch die Beklagte demgemäß behandeln, folgte das Gericht nicht. Ein zum Beleg von der Beklagten vorgelegtes Werk eines anderer Autors unterschiede sich grundlegend von der Broschüre der Beklagten.

(Urteil des Landgerichts I, Aktenzeichen: 7 O 1533/12; nicht rechtskräftig)

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Anklage im Verfahren „kino.to“ zur Hauptverhandlung zugelassen

Freitag, März 9th, 2012

Die 11. Strafkammer des Landgerichts Leipzig – Wirtschaftsstrafkammer – hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 13.10.2011 gegen Bastian P. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. 

Bastian P. wird ausweislich der Anklageschrift zur Last gelegt, gemeinschaftlich mit weiteren Beteiligten über die Internetseite „“ im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 08.06.2011 insgesamt 1.110.543 Links zu urheberrechtlich geschützten Filmen, Dokumentationen und Fernsehserien öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne dass eine Einwilligung des Rechteinhabers des jeweiligen Filmwerks vorgelegen habe. 

Die Generalstaatsanwaltschaft wertet dieses Handeln als gemeinschaftliche gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gemäß §§ 106, 108 a UrhG.

Bastian P. befindet sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung sieht § 108 a UrhG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

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OLG Köln: 3.000 Euro für ein kopiertes Foto auf Ebay

Freitag, März 2nd, 2012

Das hat mit einem Beschluss vom 22.11.2011 (Az.: 6 W 256/11) entschieden, dass der Streitwert für die ohne Zustimmung des Urhebers für die Online-Auktionsplattform Ebay eingesetzt werden, 3.000 Euro beträgt. Die von den Richtern festgelegte Summe gilt für Privatverkäufer und Kleingewerbetreibenden. Zuvor war im Oktober 2011 vom Landgericht Köln (Az.: 33 O 643/11) im Fall eines Fotoklaus 6.000 Euro als Streitwert festgesetzt worden.

Ein Unternehmen verkaufte in dem vorliegenden Fall über seinen sowie über Ebay unter anderem Kunststoffbälle mit denen Garten- und Fischteiche abgedeckt werden. Von den Bällen hatte er ein eigens Produktfotos ins Netz gestellt. Ein Privatverkäufer benutzte für sein Angebot diese , die er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte.

Nach Ansicht der Richter sind höhere Streitwerte dann angemessen, wenn die fremder Bilder mit einem Urheberrechtsvermerk oder Kopierschutz versehen sind. Auch wenn es sich bei den Anbieter um keine Kleingewerbetreibende oder Privatverkäufer handle, ziehe der Einsatz von ohne Genehmigung eine höhere Schadensersatzsumme nach sich.

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kino.to-User droht mögliche Strafverfolgung

Dienstag, Februar 14th, 2012

Nutzer der im Juni 2011 von Netz genommenen Website müssen Medienberichten zufolge offenbar mit Verfahren durch die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft rechnen. Demnach fanden die Ermittler auf beschlagnahmten Rechnern die Daten von Premiumkunden, die für einen werbefreien Zugang per PayPal gezahlt hätten. Dabei soll es sich um mehrere Tausend Userdaten handeln.

Auch das Nachfolgeportal soll mit einem vergleichbaren Bezahlsystem arbeiten. Bereits vor einigen Wochen hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten () mitgeteilt, einen Strafantrag gegen stellen zu wollen. GVU-Chef Dr. Matthias Leonardy erklärte dazu, dass -Nutzern bewusst sein müsse, dass sie auf diese Weise Kriminelle unterstützen: “Insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.”

Im Sommer 2011 wurde das illegale Filmportal vom Netz genommen und durch und umfangreiche Ermittlungen 13 Verdächtige festgenommen.

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Bundeswirtschaftsministerium: Studie zum Urheberrecht im Internet vorgestellt

Montag, Februar 6th, 2012

Mit präventiven und repressiven Maßnahmen will das Wirtschaftsministerium Urheberrechtsverstöße im Internet bekämpfen. Dazu legte das Ministerium am Freitag eine Studie der Fachhochschule (FH) Köln vor, die bei Internetpiraterie Warnhinweise empfiehlt.

Die Autoren untersuchten die in Frankreich und Irland geltenden Modelle mit gezielten Warnungen bei Urheberrechtsverstößen und kommen zu dem Ergebnis, dass “ein aufklärendes ” in Verbindung mit verbindlichen Auskünften von Internet-Providern zu Nutzerdaten als rechtlich zulässig zu bewerten sei.

Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), begrüßte die Studie, die von der Forschungsstelle für Medienrecht an der FH Köln erstellt wurde. Dies sei eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion “in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie”. Neben der rechtlichen Bewertung wurden für die 402-seitige Studie auch die technischen Möglichkeiten geprüft. Dabei kamen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass ein konkreter Rechtsbruch mit einer eindeutigen Zuordnung zu einer bestimmten nur für Tauschbörsen nachzuweisen sei.

Einen Vorteil sieht Rolf Schwartman, Leiter der Kölner Forschungsstelle, dass die Nutzer zunächst über ihren Gesetzesverstoß aufgeklärt werden und sich der Konsequenzen bewusst sind. Schließlich gebe es ja auch oft die Problematik, dass etwa über viele Internetnutzer einen Zugang zu Peer-to-Peer-Netzwerken Dritter haben und dort unter deren Dateien herunterladen können. ”Durch eine Verwarnung würde er zunächst sanktionslos überhaupt auf diese Tatsache aufmerksam gemacht und könnte die Einstellungen seines Netzwerkes überprüfen”, ergänzt Schwartmann. 

Auf der Basis seiner Studie solle es noch im ersten Halbjahr zu einer Entscheidung kommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderte Provider und Rechteinhaber auf sich zügig auf ein praktikables zu einigen. CDU/CSU-Fraktionsvize Günter Krings und der Bundestagsabgeordnete Angar Heveling betonten, dass das Warnmodell ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sei. Internetnutzern würden „bei einem ersten Verstoß gegen das Urheberrecht umfassend über die Rechtsklage aufgeklärt“ und ihnen frühzeitig die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handels vor Augen geführt. Gesetzlichen Zugangssperren erteilten beide Unionspolitiker eine Absage. Da “der Internetzugang längst zum Kernbestand unserer Kommunikationsinfrastruktur“ gehöre, heißt es in der Stellungnahme.

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ACTA: Justizministerium weist Kritik von Gegnern zurück

Freitag, Februar 3rd, 2012

Die Bundesregierung hat die Kritik der Gegner am Handelsabkommens zurückgewiesen. Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer. „Ich kämpfe seit Jahren erfolgreich für die Freiheit im Internet. Rechtlichen oder politischen Änderungsbedarf gibt es durch in Deutschland nicht”, sagte Bundesjustizmnisterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP).

Eine Überwachung der Kommunikation zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wird nicht kommen. Internetprovider werden auch keine Hilfssheriffs. Die Bundesregierung habe Netzsperren jeder Art eine klare Absage erteilt – das gelte auch für Warnhinweise, betonte die Ministerin weiter.

Das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen (, wurde in der vergangener Woche von der EU unterzeichnet. Die Unterschrift von Deutschland steht noch aus, soll aber nach Angaben des Bundesjustizministeriums demnächst folgen. Nach der Unterzeichnung muss der Pakt noch vom Europaparlament und den nationalen Parlamenten gebilligt werden.

Das nach Initiative der USA und Japans in mehrjährigen Verhandlungen 2011 fertiggestellte Abkommen sieht unter anderem vor, dass Internet-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen daher in einer Reihe mit Bestrebungen zur Verschärfung des Urheberrechts.

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Kampfansage an die Netzgemeinde irritiert Union

Donnerstag, Februar 2nd, 2012

Der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling (CDU) hat mit seinem Gastbeitrag im “Handelsblatt” nicht nur die Netzgemeinde gegen sich aufgebracht. Nun hat der Unionspolitiker auch seine Parteikollegen verschreckt.

Vor allem die CSU reagiert auf Heveling, der Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestags ist, irritiert. “It`s the internet, stupid!” überschrieb die CSU-Politikerin Dagmar Wöhrl einen Beitrag auf ihrer Homepage zum Thema. Danach sei das “ Anfang und nicht Geschichte” schrieb Wöhrl ihrem Fraktionskollegen ins Stammbuch.

Statt ”Stuhlgewitter” auf sich zu ziehen und “mit absolutem Unverständnis der anderen Seite gegenüber aufzutreten sollten Politiker Brücken bauen.“ Wöhrls Fazit: “Ohne Internet geht zukünftig nichts mehr und damit würden alle hiermit verbundenen Themen wichtiger werden”, heißt es in ihrem 6-seitigem Papier.

In seinem Kommentar beschwörte Heveling den Untergang der verwahrlosten digitalen Welt. ”Liebe ‘Netzgemeinde: Ihr werdet den Kampf verlieren”, schrieb 39 Jahre alte Jurist. Daraufhin kam es zu teils heftigen Reaktionen auf seine provokante Kampfansage an die Netzgemeinde. User verspotteten den Politiker, seine Website wurde gehackt, Parteikollegen distanzierten sich.  

Zuvor hatte Heveling die umstrittenen US-Gesetzesinitiativen und für einen strengen Urheberrechtsschutz befürwortet und die Gesetzesgegner als “digitale Maoisten” bezeichnet. Nach der Razzia bei der Internet-Tauschbörse  bedauerte der Urheberrechtsexperte der Unionsfraktion dass die Abstimmung über beide Gesetzesvorhaben im US-Senat wegen Proteste im Internet verschoben wurde.

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OLG Köln: “Gewerbliches Ausmaß” nicht ohne erschwerende Umstände

Mittwoch, Februar 1st, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 13.10.2011 (Az. W 223/11) entschieden, dass beim von ganzen Filmen eine Rechtsverletzung in “gewerblichen Ausmaß” vorliegen kann. Die Entscheidung bezog sich auf einen Pornofilm, der mittels der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein sollen. Der Senat erkannte, dass eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht vorliegen müsse, um die Herausgabe von Adressdaten erlassen zu können, hieß es weiter.

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung entgegen der Auffassung des (Az.: 29 W 1268/11) fest, dass der Tausch solcher Filme im Internet nicht per se eine Rechtsverletzung in “gewerblichen Ausmaß” darstelle. Vielmehr müssten weitere erschwerende Umstände hinzu kommen müssten, die eine solche Rechtsverletzung begründen würden. Der Senat erkannte, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß dann vorlege, wenn ein gesamtes Musikalbum oder ein Film angeboten wird. Dabei sei es unerheblich, ob der Verletzte Rechte an dem gesamten Musikalbum besitzt oder nur an einem einzelnen Titel. Soweit es dafür auf die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ankommt, endet diese bei Filmen regelmäßig spätestens nach sechs Monaten.

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BVerG: Beschwerde der Musikindustrie gegen Online-Portal abgewiesen

Dienstag, Januar 31st, 2012

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.12.2011 (Az.: 1 BvR 1248/11) eine Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie gegen ein Urteil des Bundesgerichtshof () nicht zur Entscheidung angenommen.  Damit ist ein langjähriger Streit des Heise Zeitschriften Verlags mit Musiverlagen endgültig beendet.

In dem vorliegeden Fall hatte das Branchenportal “heise online” in Berichten auf Angebote von Software-Herstellern verlinkt, die Programme zum Auslesen von kopiergeschützten DVDs anboten. Dabei ging es um die Firma Slysoft und dessen Programm AnyDVD.  Bereits im Oktober 2010 hatte der  (Az.:  I ZR 191/08) zwischen den Grundrechten auf und der abgewogen und die Setzung von Links für zulässig erklärt.

Die Richter der 2. Kammer erklärten, sie hätten keine Bedenken, “dass der beim Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der auch der Meinungsfreiheit unterstellt.” Der Senat habe nicht zu beanstanden, dass der die Linksetzung nicht auf eine technische Dienstleistung reduziere und sie dadurch isoliert zu betrachten sei, sondern dass sie “wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe.”

Die Richter wiesen zudem daraufhin, dass der Heise-Verlag sich den verlinkten Inhalt nicht zu eigen gemacht habe. ”Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer wird der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung”, heißt es in der Ablehnung. Die Kammer stimmte dem  zu, “dass die Linksetzung als solche den Eingriff in Urheberrechte nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden werden könne.”

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Filehoster: GVU fordert Umkehr der Beweislast

Montag, Januar 30th, 2012

Nach der Schließung des -Portals Megaupload fordert die die Abschaffung des Haftungsprivilegs für Hoster. Danach sind Diensteanbieter für die Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich, wenn sie von diesen Kenntnis haben.

Die  will erreichen, dass File- und Streamhoster, die das Hochladen von viel nachgefragten Dateien finanziell belohnen, für die auf ihren Servern gespeicherten Inhalte grundsätzlich haften. ”Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er gegebenenfalls selbst darlegen müssen”, fordert -Chef Matthias Leonardy. Die Betreiber von müssten sich darüber im Klaren sein, dass sie durch Provisionszahlungen das Hochladen von Raubkopien fördern.

Nach Angaben der  haben 13 File- beziehungsweise Streamhoster auf die Aktion gegen reagiert und ihre Belohnungsprogramme für das Hochladen besonders begehrter Dateien deaktiviert. Interne Analysen der hätten gezeigt, dass dies bei den Anbietern zur einem signifikanten Nutzerrückgang geführt habe, während File- und Streamhoster, die weiterhin entsprechende Vergütungen zahlten, rapide wüchsen. Etablierte ohne Upload-Belohnung verzeichneten hingegen deutlich geringere Zuwächse.

Portalseiten wie würden ihr Angebot reorganisieren. Demnach würden ohne -Provisionen entfernt und andere mit Prämienprogrammen hinzugefügt. Die Bezahlung von Uploadern garantiere einen kontinuierlichen Nachschub von aktuellen Inhalten, was Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen sei.

In der Initiative heißt es weiter: “Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten bzw. downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt”. Das sei aber die Ausnahme. ”Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerlandurlaubsvideos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen und für die deshalb ein Host-Betreiber Geld hinlegt”, ergänzte der -Chef.

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Megaupload: Unionsfraktion verteidigt Websperren bei Urheberrechtsverstößen

Donnerstag, Januar 26th, 2012

Nach der Razzia bei der Internet-Tauschbörse Megupload verteidigte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Bemühen der US-Regierung mit den Gesetzesvorschlägen und gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Der Fraktionvize der Unionsfraktion, Günter Krings und der Urheberrechtsexperte Ansgar Hevelin bedauerten dass die für Mittwoch geplante Abstimmung über die Gesetzesvorhaben im US-Senat wegen Proteste im Internet verschoben wurden. 

Der Fall zeige, nach Ansicht der Unionspolitiker, dass man im Internet einen “klaren Rechtsrahmen” benötige, auch wenn “einzelne Regelungen” in den US-Gesetzesentwürfen “zu weit gehen”.

Die beiden Parlamentarier zeigen sich erstaunt darüber, “dass , , die Grünen und viele andere durch ihre Proteste gegen und auch geldgierigen Internetkriminellen wie dem Gründer von beispringen.” Bei den Gesetzesvorschlägen gehe es nicht um Zensur, sondern ausschließlich um den Schutz von Kreativen vor einer “Ausbeutung” ihrer Werke.

In der Stellungnahme heißt es weiter: “Trotz unermüdlicher und zeitintensiver Ermittlungen ist es den Strafverfolgungsbehörden wie auch im Fall kino.to viel zu lange nicht gelungen, einer Handvoll notorischer Hochstapler und Betrüger das Handwerk zu legen. Jeden Tag wurden so Musiker, Sänger, Komponisten, Schauspieler, Regisseure, Autoren und deren Geschäftspartner um ihren wohlverdienten Lohn betrogen.”

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Linke für den Weiterverkauf von gebrauchten E-Books

Dienstag, Januar 24th, 2012

Die Linke will den Weiterverkauf gebrauchter Dateien ermöglichen. Demnächst soll ein Gesetzentwurf zur “Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher ” in den Bundestag eingebracht werden, kündigte die Partei auf dem Blog Digitale Linke mit. Momentan enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Download-Shops Klauseln, die den Erwerb von gebrauchten digitalen Dateien verbieten.

Mit dem angekündigten Entwurf könnten diese entfallen. Fraglich ist nach Angaben der Linken, ob die AGBs einer gerichtlichen Kontrolle standhalten würden.Vebraucher müssen bislang bei einem Weiterverkauf von E-Books oder Musik mit einer Klage der Inhaber der  rechnen. 

Die Linke schlägt vor, einen neuen § 17a ins einzuführen. Dieser Passus soll die Weiterveräußerung von Werkexemplaren regeln. Die Rechte der Urheber würden dabei nicht beeinträchtigt, heißt es weiter.

Demnach dürften “Vervielfältigungsstücke des Werkes, die vom Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wurden, dürfen vom rechtmäßigen Erwerber weiterveräußert werden, soweit dieser keine weitere Vervielfältigung des veräußerten Werkexemplars zurückbehält.”

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GVU: Megaupload “parasitäres Geschäftsmodell”

Montag, Januar 23rd, 2012

Nach der Schließung des -Portals Megaupload fallen die Reaktionen der  und der auf die Festnahme der Betreiber des Dienstes unterschiedlich aus. Die GVU begrüßt die Festnahme, dagegen wird die Razzia von den Piraten abgelehnt

“Schwergewicht der illegalen Szene”

Das sieht GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy anders. „Kim Dotcom alias Schmitz ist aus unserer Sicht nicht nur ein Schwergewicht der illegalen Szene, sondern einer der Paten unter den digitalen Hehlern“. Das US-Justizministerium wirft den Betreibern dieser Dienste vor, durch systematische Urheberrechtsverletzungen im Internet rund 175 Millionen Dollar Einnahmen generiert und einen Schaden von mehr als einer halben Milliarde Dollar bei den betroffenen Rechteinhabern verursacht zu haben.

“Mit Megapupload und wurden zwei zentrale Dienste aus dem Gefüge der parasitären Geschäftsmodelle von -Portalsystemen zunächst vom Netz genommen”, erklärt Leonardy. Unter den aktuell rund 100 einschlägigen, aktiven Raubkopien-Portalseiten, die unter Beobachtung der GVU stünden, gebe es so gut wie keine ohne Links zu Raubkopien auf diesen .

Wie bei der Pirate-Bay-Razzia

Andreas Popp, Urheberrechtsexperte der , kritisiert die Aktion. Die “Contentmafia” lasse “europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften”. Er vergleicht die Situation mit der Pirate-Bay-Razzia im Jahre 2006, die zur Gründung der geführt hat.

Für die steht dabei außer Zweifel: ”Rechtlich gesehen bieten etwa die gleiche Dienstleistung wie ein Lagerhallenbetreiber an – es wäre absurd, diesen für das Verhalten seiner Kundschaft verantwortlich zu machen”, sagt Andreas Popp, Urheberrechtsexperte der Partei. Er fragt: “Wird demnächst auch der Vorstand von Google verhaftet, weil auch auf Youtube Nutzer urheberrechtlich geschützte Medien hochladen? Die US-Behörden wollen uns hier offenbar einen Vorgeschmack auf die neuen Zensurgesetze und geben.”

Genutzt um Raubkopien zu Verbreiten

Die Angebote von und beruhen nach GVU-Angaben beide auf der Filehosting-Technologie, die intensiv zum Verbreiten von Raubkopien genutzt wird. Sie ermöglicht Internetnutzern, Dateien auf Internetrechner des Filehosters hochzuladen und dort abzulegen.

Vom bekommt der mehrere Links: Einen Link zum Löschen der Datei auf dem Internetserver sowie einen oder mehrere Download-Links. Diese Links ermöglichen das Herunterladen der Dateien von allen Orten, an denen Internet verfügbar ist und durch alle Personen, die Zugriff auf den Downloadlink haben. Die Links sind grundsätzlich zunächst nicht öffentlich. Indem jemand die Links auf eine Portalseite stellt, wird anderen Internetnutzern das Auffinden und Konsumieren dieser Dateien ermöglicht.

Laut Anklageschrift des US-Justizministeriums betrieben Schmitz & Co. ein Geschäftsmodell, welches ausdrücklich den Upload der beliebtesten urheberrechtlich geschützten Werke förderte und vorantrieb, damit andere diese illegal herunterladen konnten.

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