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Archive for the ‘Urheberrecht’ Category

Bundeswirtschaftsministerium: Studie zum Urheberrecht im Internet vorgestellt

Montag, Februar 6th, 2012

Mit präventiven und repressiven Maßnahmen will das Wirtschaftsministerium Urheberrechtsverstöße im Internet bekämpfen. Dazu legte das Ministerium am Freitag eine Studie der Fachhochschule (FH) Köln vor, die bei Internetpiraterie Warnhinweise empfiehlt.

Die Autoren untersuchten die in Frankreich und Irland geltenden Modelle mit gezielten Warnungen bei Urheberrechtsverstößen und kommen zu dem Ergebnis, dass “ein aufklärendes ” in Verbindung mit verbindlichen Auskünften von Internet-Providern zu Nutzerdaten als rechtlich zulässig zu bewerten sei.

Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), begrüßte die Studie, die von der Forschungsstelle für Medienrecht an der FH Köln erstellt wurde. Dies sei eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion “in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie”. Neben der rechtlichen Bewertung wurden für die 402-seitige Studie auch die technischen Möglichkeiten geprüft. Dabei kamen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass ein konkreter Rechtsbruch mit einer eindeutigen Zuordnung zu einer bestimmten nur für Tauschbörsen nachzuweisen sei.

Einen Vorteil sieht Rolf Schwartman, Leiter der Kölner Forschungsstelle, dass die Nutzer zunächst über ihren Gesetzesverstoß aufgeklärt werden und sich der Konsequenzen bewusst sind. Schließlich gebe es ja auch oft die Problematik, dass etwa über -Netzwerke viele einen Zugang zu Peer-to-Peer-Netzwerken Dritter haben und dort unter deren Dateien herunterladen können. ”Durch eine Verwarnung würde er zunächst sanktionslos überhaupt auf diese Tatsache aufmerksam gemacht und könnte die Einstellungen seines Netzwerkes überprüfen”, ergänzt Schwartmann. 

Auf der Basis seiner Studie solle es noch im ersten Halbjahr zu einer Entscheidung kommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderte Provider und Rechteinhaber auf sich zügig auf ein praktikables zu einigen. CDU/CSU-Fraktionsvize Günter Krings und der Bundestagsabgeordnete Angar Heveling betonten, dass das Warnmodell ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von sei. Internetnutzern würden „bei einem ersten Verstoß gegen das Urheberrecht umfassend über die Rechtsklage aufgeklärt“ und ihnen frühzeitig die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handels vor Augen geführt. Gesetzlichen Zugangssperren erteilten beide Unionspolitiker eine Absage. Da “der Internetzugang längst zum Kernbestand unserer Kommunikationsinfrastruktur“ gehöre, heißt es in der Stellungnahme.

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ACTA: Justizministerium weist Kritik von Gegnern zurück

Freitag, Februar 3rd, 2012

Die Bundesregierung hat die Kritik der Gegner am Handelsabkommens zurückgewiesen. Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer. „Ich kämpfe seit Jahren erfolgreich für die Freiheit im Internet. Rechtlichen oder politischen Änderungsbedarf gibt es durch in Deutschland nicht”, sagte Bundesjustizmnisterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP).

Eine Überwachung der Kommunikation zur Bekämpfung von wird nicht kommen. Internetprovider werden auch keine Hilfssheriffs. Die Bundesregierung habe Netzsperren jeder Art eine klare Absage erteilt – das gelte auch für Warnhinweise, betonte die Ministerin weiter.

Das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen (, wurde in der vergangener Woche von der EU unterzeichnet. Die Unterschrift von Deutschland steht noch aus, soll aber nach Angaben des Bundesjustizministeriums demnächst folgen. Nach der Unterzeichnung muss der Pakt noch vom Europaparlament und den nationalen Parlamenten gebilligt werden.

Das nach Initiative der USA und Japans in mehrjährigen Verhandlungen 2011 fertiggestellte Abkommen sieht unter anderem vor, dass Internet-Anbieter für von Kunden haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen daher in einer Reihe mit Bestrebungen zur Verschärfung des Urheberrechts.

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Kampfansage an die Netzgemeinde irritiert Union

Donnerstag, Februar 2nd, 2012

Der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling (CDU) hat mit seinem Gastbeitrag im “Handelsblatt” nicht nur die Netzgemeinde gegen sich aufgebracht. Nun hat der Unionspolitiker auch seine Parteikollegen verschreckt.

Vor allem die CSU reagiert auf Heveling, der Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestags ist, irritiert. “It`s the internet, stupid!” überschrieb die CSU-Politikerin Dagmar Wöhrl einen Beitrag auf ihrer Homepage zum Thema. Danach sei das “ Anfang und nicht Geschichte” schrieb Wöhrl ihrem Fraktionskollegen ins Stammbuch.

Statt ”Stuhlgewitter” auf sich zu ziehen und “mit absolutem Unverständnis der anderen Seite gegenüber aufzutreten sollten Politiker Brücken bauen.“ Wöhrls Fazit: “Ohne Internet geht zukünftig nichts mehr und damit würden alle hiermit verbundenen Themen wichtiger werden”, heißt es in ihrem 6-seitigem Papier.

In seinem Kommentar beschwörte Heveling den Untergang der verwahrlosten digitalen Welt. ”Liebe ‘Netzgemeinde: Ihr werdet den Kampf verlieren”, schrieb 39 Jahre alte Jurist. Daraufhin kam es zu teils heftigen Reaktionen auf seine provokante Kampfansage an die Netzgemeinde. User verspotteten den Politiker, seine Website wurde gehackt, Parteikollegen distanzierten sich.  

Zuvor hatte Heveling die umstrittenen US-Gesetzesinitiativen und für einen strengen Urheberrechtsschutz befürwortet und die Gesetzesgegner als “digitale Maoisten” bezeichnet. Nach der Razzia bei der  bedauerte der Urheberrechtsexperte der Unionsfraktion dass die Abstimmung über beide Gesetzesvorhaben im US-Senat wegen Proteste im Internet verschoben wurde.

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OLG Köln: “Gewerbliches Ausmaß” nicht ohne erschwerende Umstände

Mittwoch, Februar 1st, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 13.10.2011 (Az. W 223/11) entschieden, dass beim Filesharing von ganzen Filmen eine Rechtsverletzung in “gewerblichen Ausmaß” vorliegen kann. Die Entscheidung bezog sich auf einen Pornofilm, der mittels Filesharing der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein sollen. Der Senat erkannte, dass eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht vorliegen müsse, um die Herausgabe von Adressdaten erlassen zu können, hieß es weiter.

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung entgegen der Auffassung des (Az.: 29 W 1268/11) fest, dass der Tausch solcher Filme im Internet nicht per se eine Rechtsverletzung in “gewerblichen Ausmaß” darstelle. Vielmehr müssten weitere erschwerende Umstände hinzu kommen müssten, die eine solche Rechtsverletzung begründen würden. Der Senat erkannte, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß dann vorlege, wenn ein gesamtes Musikalbum oder ein Film angeboten wird. Dabei sei es unerheblich, ob der Verletzte Rechte an dem gesamten Musikalbum besitzt oder nur an einem einzelnen Titel. Soweit es dafür auf die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ankommt, endet diese bei Filmen regelmäßig spätestens nach sechs Monaten.

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BVerG: Beschwerde der Musikindustrie gegen Online-Portal abgewiesen

Dienstag, Januar 31st, 2012

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.12.2011 (Az.: 1 BvR 1248/11) eine Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie gegen ein Urteil des Bundesgerichtshof () nicht zur Entscheidung angenommen.  Damit ist ein langjähriger Streit des Heise Zeitschriften Verlags mit Musiverlagen endgültig beendet.

In dem vorliegeden Fall hatte das Branchenportal “heise online” in Berichten auf Angebote von Software-Herstellern verlinkt, die Programme zum Auslesen von kopiergeschützten DVDs anboten. Dabei ging es um die Firma Slysoft und dessen Programm AnyDVD.  Bereits im Oktober 2010 hatte der  (Az.:  I ZR 191/08) zwischen den Grundrechten auf und der abgewogen und die Setzung von Links für zulässig erklärt.

Die Richter der 2. Kammer erklärten, sie hätten keine Bedenken, “dass der beim Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der auch der Meinungsfreiheit unterstellt.” Der Senat habe nicht zu beanstanden, dass der die Linksetzung nicht auf eine technische Dienstleistung reduziere und sie dadurch isoliert zu betrachten sei, sondern dass sie “wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe.”

Die Richter wiesen zudem daraufhin, dass der Heise-Verlag sich den verlinkten Inhalt nicht zu eigen gemacht habe. ”Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer wird der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung”, heißt es in der Ablehnung. Die Kammer stimmte dem  zu, “dass die Linksetzung als solche den Eingriff in nicht erheblich vertiefe, weil die Seite des Softwareherstellers auch über eine Suchmaschine problemlos gefunden werden könne.”

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Filehoster: GVU fordert Umkehr der Beweislast

Montag, Januar 30th, 2012

Nach der Schließung des Filesharing-Portals Megaupload fordert die die Abschaffung des Haftungsprivilegs für Hoster. Danach sind Diensteanbieter für die Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich, wenn sie von diesen Kenntnis haben.

Die  will erreichen, dass File- und Streamhoster, die das Hochladen von viel nachgefragten Dateien finanziell belohnen, für die auf ihren Servern gespeicherten Inhalte grundsätzlich haften. ”Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er gegebenenfalls selbst darlegen müssen”, fordert -Chef Matthias Leonardy. Die Betreiber von müssten sich darüber im Klaren sein, dass sie durch Provisionszahlungen das Hochladen von Raubkopien fördern.

Nach Angaben der  haben 13 File- beziehungsweise Streamhoster auf die Aktion gegen reagiert und ihre Belohnungsprogramme für das Hochladen besonders begehrter Dateien deaktiviert. Interne Analysen der hätten gezeigt, dass dies bei den Anbietern zur einem signifikanten Nutzerrückgang geführt habe, während File- und Streamhoster, die weiterhin entsprechende Vergütungen zahlten, rapide wüchsen. Etablierte ohne Upload-Belohnung verzeichneten hingegen deutlich geringere Zuwächse.

Portalseiten wie würden ihr Angebot reorganisieren. Demnach würden ohne -Provisionen entfernt und andere mit Prämienprogrammen hinzugefügt. Die Bezahlung von Uploadern garantiere einen kontinuierlichen Nachschub von aktuellen Inhalten, was Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen sei.

In der Initiative heißt es weiter: “Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten bzw. downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt”. Das sei aber die Ausnahme. ”Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerlandurlaubsvideos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen und für die deshalb ein Host-Betreiber Geld hinlegt”, ergänzte der -Chef.

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OLG Köln: 3.000 Euro für ein kopiertes Foto auf Ebay

Montag, Januar 30th, 2012

Das hat mit einem Beschluss vom 22.11.2011 (Az.: 6 W 256/11) entschieden, dass der Streitwert für  die ohne Zustimmung des Urhebers für die Online-Auktionsplattform Ebay eingesetzt werden, 3.000 Euro beträgt. Die von den Richtern festgelegte Summe gilt für Privatverkäufer und Kleingewerbetreibenden. Zuvor war im Oktober 2011 vom Landgericht Köln (Az.: 33 O 643/11) im Fall eines Fotoklaus 6.000 Euro als Streitwert festgesetzt worden.

Ein Unternehmen verkaufte in dem vorliegenden Fall über seinen sowie über Ebay unter anderem Kunststoffbälle mit denen Garten- und Fischteiche abgedeckt werden. Von den Bällen hatte er ein eigens Produktfotos ins Netz gestellt. Ein Privatverkäufer benutzte für sein Angebot diese , die er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. 

Nach Ansicht der Richter sind höhere Streitwerte dann angemessen, wenn die fremder Bilder mit einem Urheberrechtsvermerk oder Kopierschutz versehen sind. Auch wenn es sich bei den Anbieter um keine Kleingewerbetreibende oder Privatverkäufer handle, ziehe der Einsatz von ohne Genehmigung eine höhere Schadensersatzsumme nach sich.

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Megaupload: Unionsfraktion verteidigt Websperren bei Urheberrechtsverstößen

Donnerstag, Januar 26th, 2012

Nach der Razzia bei der Megupload verteidigte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Bemühen der US-Regierung mit den Gesetzesvorschlägen und gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Der Fraktionvize der Unionsfraktion, Günter Krings und der Urheberrechtsexperte Ansgar Hevelin bedauerten dass die für Mittwoch geplante Abstimmung über die Gesetzesvorhaben im US-Senat wegen Proteste im Internet verschoben wurden. 

Der Fall zeige, nach Ansicht der Unionspolitiker, dass man im Internet einen “klaren Rechtsrahmen” benötige, auch wenn “einzelne Regelungen” in den US-Gesetzesentwürfen “zu weit gehen”.

Die beiden Parlamentarier zeigen sich erstaunt darüber, “dass , , die Grünen und viele andere durch ihre Proteste gegen und auch geldgierigen Internetkriminellen wie dem Gründer von beispringen.” Bei den Gesetzesvorschlägen gehe es nicht um Zensur, sondern ausschließlich um den Schutz von Kreativen vor einer “Ausbeutung” ihrer Werke.

In der Stellungnahme heißt es weiter: “Trotz unermüdlicher und zeitintensiver Ermittlungen ist es den Strafverfolgungsbehörden wie auch im Fall kino.to viel zu lange nicht gelungen, einer Handvoll notorischer Hochstapler und Betrüger das Handwerk zu legen. Jeden Tag wurden so Musiker, Sänger, Komponisten, Schauspieler, Regisseure, Autoren und deren Geschäftspartner um ihren wohlverdienten Lohn betrogen.”

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Linke für den Weiterverkauf von gebrauchten E-Books

Dienstag, Januar 24th, 2012

Die Linke will den Weiterverkauf gebrauchter Dateien ermöglichen. Demnächst soll ein Gesetzentwurf zur “Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher ” in den Bundestag eingebracht werden, kündigte die Partei auf dem Blog Digitale Linke mit. Momentan enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Download-Shops Klauseln, die den Erwerb von gebrauchten digitalen Dateien verbieten.

Mit dem angekündigten Entwurf könnten diese entfallen. Fraglich ist nach Angaben der Linken, ob die AGBs einer gerichtlichen Kontrolle standhalten würden.Vebraucher müssen bislang bei einem Weiterverkauf von E-Books oder Musik mit einer Klage der Inhaber der  rechnen. 

Die Linke schlägt vor, einen neuen § 17a ins einzuführen. Dieser Passus soll die Weiterveräußerung von Werkexemplaren regeln. Die Rechte der Urheber würden dabei nicht beeinträchtigt, heißt es weiter.

Demnach dürften “Vervielfältigungsstücke des Werkes, die vom Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wurden, dürfen vom rechtmäßigen Erwerber weiterveräußert werden, soweit dieser keine weitere Vervielfältigung des veräußerten Werkexemplars zurückbehält.”

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GVU: Megaupload “parasitäres Geschäftsmodell”

Montag, Januar 23rd, 2012

Nach der Schließung des Filesharing-Portals Megaupload fallen die Reaktionen der Gesellschaft zur Verfolgung von () und der Piratenpartei auf die Festnahme der Betreiber des Dienstes unterschiedlich aus. Die begrüßt die Festnahme, dagegen wird die Razzia von den Piraten abgelehnt

“Schwergewicht der illegalen Szene”

Das sieht -Geschäftsführer Matthias Leonardy anders. „Kim Dotcom alias Schmitz ist aus unserer Sicht nicht nur ein Schwergewicht der illegalen Szene, sondern einer der Paten unter den digitalen Hehlern“. Das US-Justizministerium wirft den Betreibern dieser Dienste vor, durch systematische im Internet rund 175 Millionen Dollar Einnahmen generiert und einen Schaden von mehr als einer halben Milliarde Dollar bei den betroffenen Rechteinhabern verursacht zu haben.

“Mit Megapupload und Megavideo wurden zwei zentrale Dienste aus dem Gefüge der parasitären Geschäftsmodelle von -Portalsystemen zunächst vom Netz genommen”, erklärt Leonardy. Unter den aktuell rund 100 einschlägigen, aktiven Raubkopien-Portalseiten, die unter Beobachtung der stünden, gebe es so gut wie keine ohne Links zu Raubkopien auf diesen .

Wie bei der Pirate-Bay-Razzia

Andreas Popp, Urheberrechtsexperte der , kritisiert die Aktion. Die “Contentmafia” lasse “europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften”. Er vergleicht die Situation mit der Pirate-Bay-Razzia im Jahre 2006, die zur Gründung der Piratenpartei geführt hat.

Für die steht dabei außer Zweifel: ”Rechtlich gesehen bieten etwa die gleiche Dienstleistung wie ein Lagerhallenbetreiber an – es wäre absurd, diesen für das Verhalten seiner Kundschaft verantwortlich zu machen”, sagt Andreas Popp, Urheberrechtsexperte der Partei. Er fragt: “Wird demnächst auch der Vorstand von verhaftet, weil auch auf Youtube Nutzer urheberrechtlich geschützte Medien hochladen? Die US-Behörden wollen uns hier offenbar einen Vorgeschmack auf die neuen Zensurgesetze und geben.”

Genutzt um Raubkopien zu Verbreiten

Die Angebote von und Megavideo beruhen nach -Angaben beide auf der Filehosting-Technologie, die intensiv zum Verbreiten von Raubkopien genutzt wird. Sie ermöglicht Internetnutzern, Dateien auf Internetrechner des Filehosters hochzuladen und dort abzulegen.

Vom bekommt der mehrere Links: Einen Link zum Löschen der Datei auf dem Internetserver sowie einen oder mehrere Download-Links. Diese Links ermöglichen das Herunterladen der Dateien von allen Orten, an denen Internet verfügbar ist und durch alle Personen, die Zugriff auf den Downloadlink haben. Die Links sind grundsätzlich zunächst nicht öffentlich. Indem jemand die Links auf eine Portalseite stellt, wird anderen Internetnutzern das Auffinden und Konsumieren dieser Dateien ermöglicht.

Laut Anklageschrift des US-Justizministeriums betrieben Schmitz & Co. ein Geschäftsmodell, welches ausdrücklich den Upload der beliebtesten urheberrechtlich geschützten Werke förderte und vorantrieb, damit andere diese illegal herunterladen konnten.

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US-Justiz schließt Online-Speicherdienst Megaupload

Montag, Januar 23rd, 2012

Die US-Behörden haben den Sharehoster Megaupload geschlossen und den deutschen Internetunternehmer Kim Schmitz festnehmen lassen. Schmitz habe sich mit dem Portal .com der organisierten Kriminalität schuldig gemacht, erklärte das US-Justizministerium auf seiner Internetseite.

Die US-Justiz sprach von einem der größten Urheberrechtsfälle, die in den USA je zur Anklage gebracht worden seien. konnten auf Dateien kostenlos hoch- und herunterladen. Die Anklage wirft den Betreibern vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musikstücke oder Filme eingerichtet zu haben. Laut US-Justiz beläuft sich der finanzielle Schaden auf eine halbe Milliarde Dollar. Der Gewinn soll wird vom FBI auf 175 Millionen US-Dollar geschätzt.

sei nach eigener Darstellung rund 50 Millionen Mal täglich aufgerufen worden und habe mehr als 150 Millionen registrierte Benutzer gezählt, erklärte das US-Justizministerium.

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Musikstreaming: Grooveshark stellt deutschen Dienst ein

Donnerstag, Januar 19th, 2012

Der Musikdienst hat für seine deutschen Nutzer sein Internet-Portal geschlossen. Die Betriebskosten auf dem deutschen Markt durch die hohen -Gebühren seien nicht mehr tragbar, steht auf der Internetseite des Musikanbieters. Mit  ist es Nutzern möglich, Musiktitel zu suchen und kostenfrei abzuspielen. Dabei stammen sämtliche Dateien aus den Uploads der Nutzer.

Die Verwertungsgesellschaft wies derweil die Vorwurf zurück. Das Unternehmen habe seinen Dienst nicht wegen unverhältnismäßig hoher Betriebskosten eingestellt. Vielmehr weigere sich grundsätzlich, den von ihm betriebenen Dienst zu vergüten. Mit der habe bislang auch noch in keiner Form Kontakt aufgenommen. Demnach seien zu keinem Zeitpunkt überhaupt irgendwelche Gelder an die geflossen. In der Stellungnahme heißt es weiter, dass Musiklabels wie Universal, Warner und EMI, die Firma mit Klagen konfrontieren. Zudem hätten  und Apple kürzlich die -Apps aus dem Android-Market und Appstore verbannt. 

Nutzer, die interessiert seien, den Dienst künftig wieder zu nutzen, werden von Grooveshark um eine höfliche E-Mail an die gebeten, in der man offenbar eine Kostensenkung fordern solle. Entsprechend sind Anschrift, E-Mail und Telefonnummer der Berliner Gesellschaft aufgeführt. Zudem verweist Grooveshark deutsche Nutzer auf den konkurrierenden Dienst .

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Filesharing: Rapper Sido belehrt illegale Downloader

Dienstag, Januar 17th, 2012

Die Rapper Sido und B-Tight weisen mit ungewöhnlichen Mitteln auf illegale Downloads ihres Kinofilms Blutzbrüdaz hin. Im Internet kursieren offenbar in diversen Tauschbörsen Fake-Versionen des Films, die nach kurzer Zeit abbrechen. In der Torrent-Datei wird der Film unterbrochen und die beiden Rapper wenden sich an die Zuschauer, die beim ertappt wurden.

Die Belehrung der wird mit “Sag mal bist du bescheuert, Alter? Hast du uns beklaut jetzt oder wie, Alter!?” eingeleitet. Danach führen Sido und B-Tight aus, wieso nicht korrekt sei. Immerhin seien daran viele Menschen beteiligt, die auch bezahlt werden müssten. Ins Kino zu sehen sei ja auch “wie im Puff, Alter. Du gehst hin, bezahlst, wirst unterhalten.” Am Ende zeigt Sido dem Publikum den Mittelfinger.

Nach dem Ende läuft der Filme nicht weiter, sondern die Anti-Download-Botschaft wird als Loop weitergezeigt. Ob das Video, wie der Mediendienst Meedia berichtet, von der Filmfirma Constantin in die Tauschbörsen gestellt wurde, ist unklar.

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GVU plant offenbar Strafantrag gegen kinox.to

Montag, Januar 16th, 2012

Die Gesellschaft zur Verfolgung von () bereitet laut Mediendienst Meedia nun auch gegen die Online-Piraterie-Plattform einen Strafantrag vor. Demnach sei die illegale Plattform innerhalb weniger Wochen zu einen der beliebtesten Video-Streaming-Seiten Deutschlands aufgestiegen.

Der Vorgänger wurde im Juni 2011 durch eine Polizeiaktion vom Netz genommen. Drei Mitarbeiter der Seite hatte das Amtsgericht Leipzig im Dezember zu Freiheitsstrafen verurteilt, ein weiterer erhielt 21 Monate auf Bewährung. Auch die Ermittlungen gegen hatte die mit einem Strafantrag ins Rollen gebracht.

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OLG Düsseldorf: Viele pauschale Abmahnungen bei Filesharing unwirksam

Montag, Januar 16th, 2012

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 14.11.2011 (Az.: I-20 W 132/11) entschieden, dass viele pauschale Abmahnungen in Filesharing-Fällen unwirksam sind. Mit ihrer Entscheidung haben die Düsseldorfer Richter zugleich die Anforderungen an Abmahnungsschreiben verschärft.

Hinreichende Aussicht auf Erfolg

In dem vorliegenden Fall war einer Beklagten, der vorgeworfen wurde 304 Audiodateien über eine Tauschbörse angeboten zu haben, zunächst die Prozesskostenhilfe vom Landgericht Düsseldorf verweigert worden. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung auf und bewilligte die beantragte Hilfe für die Empfängerin einer Filesharing-Abmahnung. Die Richter sahen hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 114 ZPO

Nach Ansicht der Richter stehe nicht fest, dass die Beklagte die Urheberrechtsverletzungen begangen habe oder dafür hafte. Die Richter rügten, dass die Beklagte keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen, des “Onlineermittlers” und des erhielt. Es sei daher zulässig, die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zu ihrem Anschluss, die Klageberechtigung sowie das Anbieten der Dateien über die IP-Adresse zu bestreiten.

Juristische Mindestanforderungen nicht eingehalten

Hinreichende Erfolgsaussichten habe nach Auffassung des Gerichts auch die Verteidigung gegen die Abmahnung. Darin wurden die Musikstücke nicht genau benannt, weshalb das Schreiben nicht den juristischen „Mindestanforderungen“ genüge. Es reiche nicht aus, nur das Anbieten von Musik über eine abzumahnen. Die Kläger hätten darlegen müssen, dass ihr die entsprechenden Rechte an den abgemahnten Werken tatsächlich zustehen.

Erstrecke sich die in der Abmahnung vorgegebene Unterlassungserklärung nicht auf konkret benannte einzelne Werke, sondern auf alle Stücke aus dem Repertoire, müssten diese  aufgelistet werden.

“Völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” 

Zur Abmahnung gehöre ebenso, dass der Abmahnende darlege, weshalb er sich für berechtigt halte, den zu beanstandenden Verstoß zu verfolgen. Die Abmahnung müsse daher zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird. Ohne diese Angaben könne die Beklagte der nicht entnehmen, welches Verhalten sie künftig unterlassen soll. Eine , die den Verstoß nicht erkennen lässt und auch den Schuldner nicht in die Lage versetzt, eine wirksame Unterlassungserklärung abzugeben, sei eine “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung”, begründete das Gericht. Der Empfänger könne das Honorar verweigern oder bereits gezahltes Honorars zurück fordern.

Zudem verletze nicht jedes Angebot einer Audiodatei zum Herunterladen fremde , entschied der 20. Zivilsenat. Dateien könnten etwa mit einer allgemeinen Lizenz versehen sein. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Interpreten ihre Stücke zur freien Verbreitung in das Internet einstellen.

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Internetsperren für Torrent-Verzeichnis The Pirate Bay

Freitag, Januar 13th, 2012

Der finnische Internet-Provider Elisa hat das Torrent-Verzeichnis The Pirate Bay gesperrt. Ein Gericht in Helsinki hatte das Unternehmen dazu gezwungen, weil über das Online-Verzeichnis Raubkopien getauscht würden, postet TorrentFreak auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. 

Für Kunden des Providers Elisa ist “The Pirate Bay” derzeit nicht verfügbar. Das Unternehmen hat den Zugriff auf zahlreiche Domains und IP-Adressen gesperrt. Das Unternehmen folgt damit der richterlichen Anweisung. Wie der Blog ArcticStartup zudem berichtet, gilt dies auch für Kunden des finnischen Providers Saunalahti. Beide gehören zu einer Firmengruppe.

Der hat bereits angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Die Anti-Piraterie-Organisation des finnischen Verbands der Phonoindustrie hat das Urteil erwirkt und kündigte an, gegen weitere Provider vorzugehen. The Pirate Bay ist derzeit auf richterliche Anordnung auch bei zwei belgischen Providern gesperrt. Außerdem gibt es laut TorrentFreak Sperren in Irland, Italien, der Türkei und Dänemark.

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Klage gegen Anbieter von gebrauchten Musik-Dateien in den USA

Donnerstag, Januar 12th, 2012

Die zu gehörende Plattenfirma verklagt die Online-Musikbörse in New York.  hält das Weiterverkaufen von digitaler Musik für illegal, teilte der Blog recordingindustryvspeople im Internet mit. Dagegen verweist  auf das Recht zum Weiterverkauf legal erstandener Waren. Das Start-up-Unternehmen betreibt einen Online-Marktplatz für gebrauchte digitale Musik. 

Die Betreiber berufen sich auf die “First Sale Doctrine” des US-amerikanischen Rechts, nach der man ein urheberrechtlich geschütztes Produkt gebraucht weiterverkaufen darf.  Nutzer, die gebrauchte Musik anbieten, müssen einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Downloads zustimmen. Die Lieder, die den Test bestehen, werden von dem Anbieter kopiert. Das Original auf der Festplatte der User wird anschließend gelöscht. übernimmt den Verkauf der gebrauchten Dateien. Durch dieses Verfahren will sich der Musikhändler rechtlich absichern.  steht auf dem Standpunkt, dass das Verfahren, dem Weiterverkauf einer gebrauchten CD oder Schallplatte entspricht.

hält dagegen, dass nicht die Originale weiterverkauft werden, sondern unautorisierte Kopien. Die Plattenfirma fordert die Einstellung der Plattform und verlangt finanziellen Schadenersatz.

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OLG Düsseldorf: Beuys-Fotos dürfen nicht gezeigt werden

Freitag, Dezember 30th, 2011

Das Oberlandgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 30.12.2011 entschieden, dass für eine Ausstellung mit Bildern, die Joseph Beuys zeigen, die Genehmigung der Erben notwendig gewesen wäre. Damit bestätigte das Gericht ein Ausstellungsverbot für Fotografien einer Kunstaktion von Beys und wies die Berufung zurück.

Das Museum Schloss Moyland hatte eine Ausstellung mit Schwarz-Weiß Aufnahmen von Manfred Tischer zeigen wollen. Tischer hatte 1964 die Kunstaktion  „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet“ live in der damaligen ZDF-Sendung Drehscheibe fotografiert. Die VG Bild-Kunst erwirkten dagegen eine einstweilige Verfügung. mit der Begründung: Wenn ein Fotograf oder ein Museum über die Aktion eines Bildenden Künstlers zum Gegenstand einer Ausstellung machen, ohne zuvor die Genehmigung des Künstlers oder seiner Erben einzuholen, verletzten sie die des Aktionskünstlers. In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf im September 2010 (Az.: 12 O 255/09) in den von Manfred Tischer eine „Umgestaltung/ Bearbeitung“ der Aktion von Joseph Beuys (1921-1986) gesehen, so dass bereits das Ausstellen der Aufnahmen durch den Künstler beziehungsweise dessen Erben zu genehmigen sei. Das Museum ging daraufhin in Berufung.

Der 20. Zivilsenat entschied im Berufungsverfahren, für die Ausstellung der Bilder, die Beuys bei einer Kunstaktion im ZDF zeigen, sei die Genehmigung der Witwe notwendig gewesen.  Die Live-Aktion sei durch die Fotoserie vervielfältigt worden, begründete der Senat das Urteil. Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

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Router unsicher – Sicherheitslücke im W-LAN

Donnerstag, Dezember 29th, 2011

Ein Student aus Österreich hat bei Millionen von eine aufgedeckt. Informatikstudent Stefan Viehböck dokumentiert in seinem Blog sviehb die Schwachstellen des -Verfahrens. Inzwischen hat auch der US-Verbund für Cyber-Sicherheit CERT eine offizielle Warnung herausgegeben und die Lücke bestätigt.

Das System  wurde 2007 eingeführt und soll die Einrichtung verschlüsselter WLANs vereinfachen. Über einen Knopfdruck am Router oder einer vorgegebene PIN-Nummer lässt sich das als sicher erachtete Verschlüsselungsverfahren konfigurieren. Danach ist  der Laptop ohne weitere Passworteingabe ans Netzwerk angeschlossen. Wird dieser PIN vom Router konfiguriert, kommt es zu der von dem FH-Studenten erkannten . Demnach  lassen sich, ohne dass die Verbindung unterbrochen wird, unzählige PIN-Kombinationen ausprobieren. Von der sollen Millionen von Routern betroffen sein.

Die , die Viehböck aufgespürt hat, soll offenbar schon länger bekannt gewesen sein und könnte jetzt ein rechtliches Nachspiel haben. Der Bundesgerichtshof () hatte im Mai 2010 ein Urteil (Az.:  I ZR 121/08) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet. Demnach können Privatpersonen “auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter -Anschluss von unberechtigten Dritten für im Internet genutzt wird”, urteilten die Richter.

Die US-Behörde CERT empfiehlt den Nutzern, zu deaktivieren, bis es eine Lösung für das Sicherheitsproblem gibt. Schützen kann man ein Funknetz vor solchen Angriffen vorerst, indem man in der Konfigurationsoberfläche abschaltet, empfiehlt Vieböck.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,806276,00.html

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Klageverfahren Kinotavr Video OOO GmbH

Freitag, Dezember 23rd, 2011

Uns liegt ein Klageverfahren der Firma GmbH vor. Diese wird nunmehr vertreten durch die HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte aus Köln. 

Die Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel behauptet, dass die bisherige Prozessbevollmächtigte Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse nicht mehr für die Firma GmbH tätig ist. Angeblich wurde das Mandat durch die Klägerin entzogen. Weiter wird dem Gericht mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Kruse die Herausgabe der Handakte verweigert. Dies lässt vermuten, dass hier offensichtlich zwischen der Firma GmbH und Frau Rechtsanwältin Doreen Kruse noch Unstimmigkeiten hinsichtlich der Gebührenabrechnung bestehen. 

Die Klage war zunächst beim Landgericht Köln eingereicht worden, obwohl die Forderung zunächst auf 980,00 €, jetzt auf 3.224,04 € erhöht wurde. Da das Landgericht Köln deutlich darauf hinwies, dass es bei einer Klage sachlich unzuständig sei, da der Streitwert unter 5.000,00 € liegt, wurde dann von der Firma Kinotavr Video über den neuen Prozessbevollmächtigten beantragt, die Sache an das Amtsgericht Köln abzugeben. Dies geschah dann auch. 

In der Anspruchsbegründung, die nunmehr nach dem Mahnbescheid dem Amtsgericht Köln vorgelegt wurde, bleibt vieles im Unklaren. Die Klägerin verweist darauf, dass die Firma Logistep Deutschland GmbH die Ermittlungen durchgeführt habe. Es wird dann, wie dies auch aus anderen Verfahren bekannt ist, auf ein Sachverständigengutachten verwiesen, dass 2006 dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorgelegt worden ist. Hier versucht auch die Firma Kinotavr Video sich möglichst weiteren Aufwand zu ersparen. Bereits an diesem Punkt ist zu hinterfragen, ob von 2006 bis zum 2010, dem Zeitpunkt des angeblichen Urheberrechtsverstoßes, die Software unverändert geblieben ist. Dies muss mehr als bezweifelt werden. Bei einer Softwareänderung ist aber ein Gutachten aus 2006 wertlos. Es kann in keiner Weise nachvollzogen werden, welche Änderungen in welchem Umfang erfolgt sind und ob damit die Qualität der Ermittlungsergebnisse in irgendeiner Form beeinflusst worden sind. 

Dies ist nur eine von vielen Fragen, die im nunmehr anhängigen gerichtlichen Verfahren zu klären sind.

Interessant ist auch, dass das Amtsgericht Köln in seiner ersten Verfügung anregt, dass die Klägerin zu einer Tatsachendarlegung zu der Frage der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts weiter Stellung nimmt. Dies haben wir mittlerweile auch in anderen Klageverfahren erlebt. Offensichtlich sieht das Amtsgericht Köln das Thema örtliche Zuständigkeit kritisch. Obwohl dies von uns im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich gerügt wurde, scheint nach derzeitigem Stand das Amtsgericht Köln aber nicht vorab über das Thema örtliche Zuständigkeit entscheiden zu wollen. Hier ist auch der Versuch zu beobachten, die Angelegenheiten möglichst „schnell“ zu erledigen. Dies wird aber einer aufwendigen rechtlichen Prüfung der vielen Einzelheiten nach unserer Auffassung nicht gerecht.

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