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Archive for the ‘Urteile’ Category

LG Köln: Fehlende Angaben zur Garantiezeit von Autos sind wettbewerbswidrig

Freitag, Februar 10th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 03.08.2011 (Az.:  84 O 95/11) entschieden, dass ein Auto auf einer Online-Auktionsplattform nur dann als Neuwagen beworben werden darf, wenn zwischen der Fabrikation und dem  nicht mehr als ein Jahr  verstrichen ist.

Ein Kfz-Händler hatte gegen den Betreiber mehrerer geklagt, der dort Autos aus dem EU-Ausland sowie aus Drittländern anbot. Die angeblichen Neuwagen waren bereits seit über zwölf Monate zugelassen. Angaben zur Garantie, machte der Anbieter in den Offerten nicht. 

Die Richter entschieden, dass bei Neuwagen der Kunde eine uneingeschränkte erwarte. Daher müsse in der Werbung darauf hingewiesen werden, ob diese wegen der bereits erfolgten Zulassung verkürzt sei. Zudem darf ein Auto nur als “Neu” beworben werden,  solange das Modell unverändert weitergebaut werde und es wegen der langen Standzeit keine Mängel aufweise. Nach Auffassung der Kammer handelte der Internethändler wettbewerbswidrig, indem er die Angaben planmäßig verschwieg, um den Absatz dieser “Altfahrzeuge” zu fördern.

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LG Köln: Werbung mit Gütesiegel aus Basis von Kundenbewertungen unzulässig

Freitag, Februar 10th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 05.01.2012 (Az.: 31 O 491/11) entschieden, dass die Werbung mit einem Gütesiegel, das auf Kundenbewertungen beruht, irreführend und unlauter ist.

Betreibe des  ”holidaycheck.de” hatte gegen ein Konkurrenzportal geklagt. Dieses vermittelte ebenfalls Reisen und Zimmer über das Internet. Die angebotenen Hotels wurden auf den Seiten mit Gästebewertungen, mit einem ”Gütesiegel der Touristik” beworben. Die Klägerin hielt dies für irreführend, weil bei den Nutzern der Eindruck entstünde, es handele sich um ein offizielles Gütesiegel.
 
Auch das Landgericht hielt das Siegel für unzulässig, weil die Verbraucher erwarten, dass dieses nach einer Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen werde. Die ausgewiesene Bewertung sei nicht objektiv und unabhängig erfolgt, urteilten die Richter. Sie basiere auf die persönlichen Meinungen von  Hotelbesuchern, die nicht ausreichend überprüft worden seien. Der Zusatz “der Touristik” erwecke gemeinsam mit dem “Gütesiegel” zudem den unzutreffenden Eindruck, dass es sich um ein Siegel eines anerkannten Verbandes handele.

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OLG Stuttgart: Schadensersatz nur bei Gleichwertigkeit

Freitag, Februar 10th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 25.11.2011 (Az.: 3 U 173/11) entschieden, dass wer trotz Zuschlags bei einer Online-Auktion leer ausgeht und sich das Entgangene woanders besorgt, muss auf die gleichwertiges achten. Ansonsten muss der Verkäufer kein Schadensersatz zahlen.

In dem vorliegenden Fall erwarb ein Mann einen Mercedes 230 SL für 23.000 Euro auf der Online-Auktionsplattform Ebay. Im Angebot verwies der Verkäufer darauf, dass das Auto innerhalb von sieben Tagen abzuholen und zu bezahlen sei. Der Käufer teilte nach dem Kauf mit, dass er den Wagen erst später abholen könne. Das lehnte der Verkäufer ab. Nach Ablauf der Frist erklärte er dem Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Dieser setzte dem Verkäufer eine letzte Frist. Später erwarb der Käufer einen Mercedes 280 SL für 29.700 Euro. Wegen der Differenz von 6.700 Euro verklagte er den Verkäufer auf Schadensersatz. Das , wies die Klage ab.

Das Stuttgarter Oberlandesgerichts sah das anders. Der Formulierung des Verkäufers könne nicht entnommen werden, dass das Geschäft mit der rechtzeitigen Abwicklung stehen und fallen sollte. Darauf hätte der Beklagte deutlicher hinweisen müssen, etwa durch Verwendung von Wörtern wie “fix”, “genau”, “prompt” oder “spätestens”. Der Kaufvertrag war somit gegeben.

Nach Auffassung der Richter hätte sich der Käufer ein gleichwertiges Auto zulegen müssen. Bereist der Preisunterschied widerspreche der Gleichwertigkeit. Außerdem seien Modell, Leistung, Getriebeart, Armaturen und Scheinwerfer zu verschieden. Nennendwerte Unterschiede dürften nicht festgestellt werden. Da der Kläger Schadensersatz und nicht die Erfüllung des Kaufvertrags gefordert habe, sei es gerechtfertigt, dass er leer ausgehe. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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LG Düsseldorf: Kein Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1N

Donnerstag, Februar 9th, 2012

Das hat am 09.02.2012 (Az.: 14c O 292/11) ein vom kalifornischen Konzern  beantragtes europaweites Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen “ Galaxy Tab 10.1N” verworfen. 

Die 14. Zivilkammer war der Ansicht, dass sich geänderte Gerätedesign des koreanischen Elektroriesen ”nunmehr hinreichen deutlich” von Apples eingetragenem europäischen Designrecht” unterscheide.

Noch im vergangenen Jahr hatte das Düsseldorfer Gericht den Koreanern den Verkauf des Vorgängermodells “Galaxy Tab 10.1″ in Deutschland untersagt, weil sein Design nach Auffassung der Richter Geschmacksmusterrechte des -Konzerns verletzte.

hatte danach das Design des Geräts überarbeitet und das Nachfolgemodell unter der Bezeichnung “Galaxy Tab 10.1N” auf den Markt gebracht. Apples Versuch, auch das nachgebesserte Gerät durch das Düsseldorfer Gericht verbieten zu lassen, scheiterte vorerst.

Die Richter sahen auch keinen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Von einer Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung durch die Koreaner könne keine Rede sein. Diese scheide ”schon deshalb aus, weil potentielle Käufer zwischen den bekannten Unternehmen, deren Marken deutlich auf den Produkten ausgebracht seien, ohne weiteres unterscheiden könnten”, heißt es in der Urteilsbegründung. 

 führt einen Rechtsstreit gegen die Tablet-Computer von Samsung im Hauptverfahren fort. Fünf Tablet-Modelle würden angegriffen. Dieser Streit soll den Angaben zufolge am 25.09. verhandelt werden. Die Verfahren in Düsseldorf sind Teil einen weltweiten Streits zwischen Apple und Samsung.

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OLG München: Anwesenheitspflicht für Meister in seinem Betrieb

Donnerstag, Februar 9th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 10.11.2011 (Az. 29 U 1614/11) entschieden, dass der Betrieb eines Hörgeräteakustikergeschäfts wettbewerbswidrig ist, wenn die vorgeschriebene Anwesenheit des Meister nicht gewährleistet ist.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Meister Geschäfte in zwei Städten. Dadurch war, bei fast gleichen Öffnungszeiten, die in der vorgeschriebene Anwesenheitspflicht nicht möglich. Die Möglichkeit Geschäfte über das Netz abzuwickeln, reichten nach Ansicht der Richter dafür nicht aus und entsprechen auch nicht den Erwartung des Verbrauchers nach fachgerechter Beratung. Der Meister müsse sich persönlich vor Ort aufhalten oder sich zumindest unweit seines Ladengeschäfts, dass er in zehn Minuten für Kunden zur Verfügung steht.

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EGMR: Pressefreiheit im “Fall Balko” unverhältnismäßig eingeschränkt

Mittwoch, Februar 8th, 2012

Der für Menschenrechte () hat mit einem Urteil vom 07.02.2012 (Az.: 39954/08) entschieden, dass sachlich und ausgewogen über strafrechtliche Verfehlungen eines Schauspielers berichtet werden darf. Die Richter hoben damit ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg auf und erklärten, dass der deutsche Staat gegen Artikel 10 der Menschenrechtskonvention verstóßen habe. 

Das Urteil geht auf einen Artikel der Bild-Zeitung zurück. Diese hatte 2004 über die Verhaftung eines Schauspielers berichtet, der den RTL-Kommissar “Balko” darstellte. Er war auf dem Münchner Oktoberfest mit Kokain erwischt worden. Gegen den Bericht erwirkte der Schauspieler ein Urteil das dem Springer Verlag die weitere Veröffentlichung untersagte. Das  als auch das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 7 U 124/05) und der bis hin zum erklärten die Berichterstattung für unzulässig.

Der Springer Verlag hatte nun vor dem  Erfolg. Die sei hier unverhältnismäßig eingeschränkt worden. Die Verhaftung habe in der Öffentlichkeit stattgefunden, die Informationen stammten von der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Die Berichterstattung sei korrekt, nicht reißerisch und nicht herabwürdigend gewesen, urteilten die Richter. Zudem hatten die Richter zu Lasten des Schauspielers angenommen, dass sich dieser mehrfach in Interviews zu seinem Privatleben geäußert und von sich aus das Rampenlicht gesucht habe. Der Axel Springer Verlag erhält nun rund 18.000 Euro Schadenersatz.

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AG Köln: Wikipedia-Angaben können gerichtsbekannt sein

Dienstag, Februar 7th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 20.04.2011 (Az.: 201 C 546/10) aufgrund eines Artikels in dem Onlinelexikon  entschieden, dass eine Rohrsarnierung mittels Epoxidharz als Mietmangel anzusehen ist. In der Entscheidung bezog sich das Gericht auf einen in dem Internetlexikon veröffentlichten Beitrag über das giftige Harz. Es sei gerichtsbekannt, dass Epoxidharz Komponenten enthält, die gesundheitsschädlich sind, urteilten die Richter. 

In einem Wohnhaus wurden Rohre mit dem Baustoff Epoxidharz sarniert. Darauf hin reduzierte ein Bewohner die Miete um 20 Prozent, weil das verwendete Harz erbgutschädigende und krebserregende Stoffe enthalte. Aus der ging hervor, dass das Harz aus den Stoffen Bisphenol A und Epichlorhydrin besteht. Diese stören das Gleichgewicht des menschlichen Hormonsystems und sind laut  giftig und im Tierversuch krebserregend.

Die Richter gaben dem Mieter recht. Das Wasser sei bei dieser Art der Sanierung als Trinkwasser überhaupt nicht und auch zur Körperhygiene nur bedingt geeignet gewesen.

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AG Dortmund: Widerruf bei Kauf eines subventionierten Handys möglich

Dienstag, Februar 7th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 13.10.2010 (Az.: 417 C 3787/10) entschieden, das beim Kauf eines subventionierten Handys zusammen mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages dem Kunden ein zusteht. Die Kopplung des Vertrages und dem subventionierten Handy stellt Finanzierungshilfe dar.

Eine Kundin hatte mit einem Netzbetreiber einen Handyvertrag abgeschlossen und ein Mobiltelefon zu einem symbolischen Preis von einem Euro erworben. Nachdem sie das Telefon zurückgesendet hatte, ließ sie darüber hinaus durch ihren Anwalt den des Vertrages erklären. Das Unternehmen erklärte, der sei nicht möglich. 

Die Dortmunder Richter gaben der Frau recht. Ihr stehe ein des Vertrages zu. Denn entgegen der Ansicht des Unternehmens stelle die Bindung des Vertrages an das günstigere Handy eine entgeltliche Finanzierung über Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfe dar. Diese seien definiert als zeitweilige Überlassung von Kaufkraft an den Verbraucher in einer nicht als Darlehen oder Zahlungsaufschub zu qualifizierenden Form.

Zudem habe die Kundin das Handy nicht zu dem regulären Preis gekauft. Auch berücksichtige der Provider die Kosten der vorzeitigen Finanzierung des Restkaufpreises regelmäßig in seinen Gebühren.

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BGH: “Thüringer Klöße” ist keine schutzfähige geografische Angabe

Dienstag, Februar 7th, 2012

Der jahrelange Streit um die Marke “Thüringer Klöße” ist vor dem (BGH) bendet worden. Die Richter des BGH hatten in ihrer Entscheidung vom 21.12.2011 (Az.: 21.12.2011) die Bezeichnung “Thüringer Klöße” als geografische Angabe für nicht eintragungsfähig erklärt. Damit gaben die Richter dem Einspruch bayerischer Hersteller recht.

Bereits Ende 2009 hatte das in München(Az.: 30 W(pat) 78/06) den geografischen Schutz des Begriffs “Thüringer Kloß” abgelehnt. Die Richter argumentierten damals, die Klöße würden mittlerweile zu etwa 90 Prozent in Bayern und Sachsen hergestellt. Der Begriff habe sich längst von einer Herkunfts- zu einer Gattungsbezeichnung gewandelt. Das Gericht revidierte damit eine Entscheidung des

Der BGH schloss sich in seinem Urteil dieser Argumentation an. Die Richter waren der Auffassung, dass die Kartoffelbeilage inzwischen überwiegend außerhalb Thüringens produziert werde. Zudem habe sich der Begriff des Thüringer Kloßes von seiner ursprünglichen Herkunftsbezeichnung längst zu einem reinen Gattungsbegriff gewandelt. Auch ein  Gutachten, welches besagte, dass etwa 15 Prozent der Befragten der Angabe „Thüringer Klöße” eine geografische Bedeutung zubilligten, ändere nichts an der Beurteilung.

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OLG Köln: Präsentation eines nachgeahmten Kinderstuhls auf Messe führt zu Schadensersatz

Montag, Februar 6th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 11.11.2011 (Az.: 6 U 43/11) entschieden, dass das Ausstellen eines nachgeahmten Kinderstuhls auf einer Messe einen Wettbewerbsverst0ß darstellt, der Schadensersatzansprüche begründet.

In dem vorliegenden Fall war ein Kinderhochstuhl auf drei aufeinander folgenden Jahren auf der Messe Kind & Jugend in Köln gezeigt worden. Dagegen hatte die deutsche Herstellerin eine einstweilige Verfügung vor dem (Az.: 28 O 317/10) erwirkt. Eine Ausstellerin und deren niederländische Lieferantin wurde zu 20.000 Euro Schadensersatz verurteilt.    

Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Nach Auffassung der Richter sei durch die Präsentation des Stuhls die Bereitschaft zu entnehmen, den deutschen Fachbesuchern das ausgestellte Produkt selbst oder durch Vertriebspartner liefern zu wollen. Zudem liege ein an die inländischen Kunden gerichtetes Anbieten im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG bereits dann vor, wenn im Inland zum Erwerb in einem ausländischen Staat aufgefordert wird, in dem die Veräu­ßerung kein Urheberrecht verletze.

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LG Frankfurt/Main: Werbung mit nicht zugelassenen Anwaltstiteln ist verboten

Montag, Februar 6th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 06.10.2011 (Az.: 2-03 O 437/11) entschieden, dass nur die in der Fachanwaltsordnung genannten Fachanwaltstitel verwendet werden dürfen. Werbung mit Fantasie-Fachanwaltstitel wie “Fachanwalt für Internetrecht” hat das Gericht verboten. 

Zudem erklärte es die 3. Zivilkammer für unzulässig, auf Webseiten eine Suchfunktion einzurichten, die dem Nutzer eine automatisierte Vorschlagsliste ()  für Fachanwaltstitel anbietet. Insbesondere das Verwenden der Titel ”Fachanwalt für Vertragsangelegenheiten”, “Fachanwalt für Markenrecht” und “Fachanwalt für Domainrecht” sei nach Auffassung der Richter unlauterer .

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LG Hamburg: Persönlichkeitsanalyse bei Partnerbörsen darf nach Widerruf nichts kosten

Montag, Februar 6th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 31.01.2012 (Az.: Az. 312 O 93/11) entschieden, dass Internetpartnervermittlung bei einem des Vertrages keine Gebühren mehr für Persönlichkeitsanalysen erheben dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte die gegen die Betreiberin von zwei Partnerbörsen. Diese hatte Kunden die unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen wollten, eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft angeboten. Bestandteil des Angebots ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Bei einem  stellte die Kontaktbörsen dem Verbraucher 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom ausgeschlossen sei.  

Das sahen die Richter anders. Die Persönlichkeitsanalyse sei als Bestandteil des Vertrags anzusehen ist und bei einem müsste dafür nicht gezahlt werden.

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BVerG: Generelle Altersgrenze für Gutachter ist unzulässig

Freitag, Februar 3rd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 01.02.2012 (Az.: 8 C 24.11) entschieden, dass eine Industrie- und Handelskammer (IHK) in ihrer Satzung keine generelle Höchstaltersgrenze für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festsetzen darf.

Der inzwischen 75 Jahre alte Kläger war bis zum Jahr 2007 als EDV-Sachverständiger tätig. Er beantragte eine Verlängerung seiner Bestellung um fünf Jahre. Die IHK lehnte dies ab und berief sich auf eine Höchstalter grenze in der Sachverständigenordnung. Demnach durfte der Kläger nur bis zum Alter von 71 Jahren als Gutachter tätig sein.

Die Klage war vor dem  (Az.: M 16 K 07.2565) , dem Münchner Verwaltungsgerichtshof  (Az.: 22 BV 08.1413) und dem zunächst erfolglos. Das  hob diese Entscheidungen auf. Die Leipziger Richter haben nunmehr dem Ansinnen des Klägers entsprochen.

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OLG Hamm: 14-tätige Widerrufsbelehrung muss nach Online-Auktion sofort verschickt werden

Freitag, Februar 3rd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 10.01.2012 (Az.: I-4 U145/11) entschieden, dass das sofortige Absenden der  per Mail nach dem Auktiosende bei der Onlineplattform Ebay, die verkürzte 14-tätige Widerrufsfrist auslösen kann. Damit bestätigte der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

Ein Schmuckhändler tätige auf der Online-Auktionsplattform einen Testkauf und erwarb einen Ring. Nach dem Kauf bekam er vom Verkäufer per Mail eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung zugemailt. Diese räumte ihm für den  14 Tage ein. Darin sah der Ebay-Testkäufer einen .

Die Richter urteilten, dass verkürzte  bei einem durch Fernabsatzwege zustande gekommenen Verbrauchervertrag nach § 355 Abs.2 BGB voraussetzen, dass die Mail mit der  unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern beim Adressen landet. Dies sei hier geschehen. Nach Ansicht der Richter gelte das auch, wenn der Vertrag fast 50 Stunden vorher mit der Abgabe des Höchstangebots geschlossen wurde und damit über die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist von einem Tag hinaus gehe.

Nach Auffassung der Richter sei Unternehmen eine schnellere Übermittlung nicht möglich und auch unzumutbar. Erst mit dem Auktionsende werde dem Anbieter die Identität des Käufers bekannt. Denkbar sei zudem, dass das erste Höchstangebot  überboten werde. Damit könne der Verkäufer bis zum Schluss der Auktion warten, um den Kunden über dessen zu belehren. Damit werde der Verbraucher nicht länger als nötig über sein Rückgaberecht im Unklaren gelassen. Denn auch der Käufer müsse damit rechnen, dass sein Gebot von anderen Interessenten überboten werde.

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KG Berlin: Aufklärungspflicht bei Vertragsschluss mit Post-Ident-Verfahren

Donnerstag, Februar 2nd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 21.10.2011 (Az.: 5 U 93/11) entschieden, dass ein Unternehmen einen Kunden darüber aufklären muss, dass seine Unterschrift zu einem Vertragsschluss führen kann, wenn mit der Post-Ident-Sendung ein Vertragsschluss verknüpft wird. Unterlässt das Unternehmen dies, so handelt es wettbewerbswidrig. 

Ein Telekommunikationsunternehmer schickte Verbrauchern Verträge per Post zu. Die Briefe wurden mittels des Post-Ident-Verfahrens zugestellt. Mit dem Verfahren wird ein spezielles E-Mail-Angebot zur verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität, versandt. Dabei unterzeichnete der Kunde nicht nur den Empfang, sondern schloss durch seine Unterschrift zugleich auch einen Vertrag ab.

Das wurde von den Richtern als wettbewerbswidrig eingestuft. Es sei nicht zu bestanden, dass der Beklagte das einsetze. Wenn das Zustellverfahren mit einem Vertragsschluss verknüpft werde, habe das Unternehmen eine gezielte . Es müsse den Empfänger der Nachricht in ausreichender Weise über Art und Umfang des Vertrages informieren. Dies erfolge nicht, sondern es bestünde die nicht unerhebliche Gefahr, dass der Empfänger überhaupt nicht wisse, dass er einen Vertrag abschließe. Damit werde dieser getäuscht.

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LG Magdeburg: Ältere Einträge im Netz sind kein Wettbewerbsverstoß

Donnerstag, Februar 2nd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 13.04.2011 (Az.: 7 O 260/11) entschieden, dass veraltete Angabe im Netz über eine Mitgliedschaft in einem Verband nicht irreführend sind, wenn diese nur mit einer Suchmaschine aufgefunden werden können.

In dem vorliegenden Fall war ein Makler aus dem Immobilienverband Deutschland ausgetreten und hatte darauf auf seiner Homepage hingewiesen. Ein Konkurrent fand  ältere Internetseiten auf denen dieser Hinweis fehlte. Folge war eine Abmahnung und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Makler die Werbung untersagt werden sollte.

Das Landgericht wies den Antrag zurück. Grundsätzlich stellten falsche Angaben über eine Mitgliedschaft in einem Verein eine irreführende Werbung dar. Dazu müsse der gemäß § 3 UWG nicht unerheblich beeinträchtigen werden, hieß es in der Begründung. Dies traf nach Ansicht der Richter hier nicht zu. Verbraucherinteressen waren nach Auffassung des Gerichts nicht betroffen, da Internetnutzer nach den Einträgen gar nicht suchen würden. Erst mit der gezielten Eingabe des Maklernamens und des Verbandsnamen in eine Suchmaschine würden Verbraucher auf die Seiten stoßen. Da der Makler auf seiner Homepage darauf verweist, dass er dem Verband nicht mehr angehöre, bestehe dazu kein Grund.

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England and Wales Patents County Court: Urheberrechtsverletzung durch ähnliches Foto

Donnerstag, Februar 2nd, 2012

hat mit einem Urteil vom 12.01.2012 (Az.: 1CL 70031) entschieden, dass ein Foto urheberrechtswidrig ist, auf dem Motiv und Nachbearbeitung von einem anderen Bild übernommen wurden.

In dem vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Souvenirvertriebs gegen einen Teeversand geklagt. Dieser verkauft bedruckte Teedosen. Eines der Bilder war dem Souvenirhändler zu ähnlich zu seinen Fotos. Das Foto zeigt einen roten Londoner Doppeldeckerbus vor dem Big Ben, der dadurch hervorgehoben wird, dass nur er farbig abgebildet und seine Umgebung schwarz-weiß ist. Die vermeintliche Vorlage zeigt ebenfalls einen solchen Bus am selben Ort, allerdings aus einer anderen Kameraperspektive.

Die Richter entschieden, dass die wesentlichen Merkmale in dem angegriffenen Bild übernommen worden seien. Zudem sei die Bildkomposition und der Kontrast kopiert worden, urteilte das Londoner Patentgericht.

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BGH: Berichte über frühere Partei-Zugehörigkeit zulässig

Mittwoch, Februar 1st, 2012

Der (BGH) hat in einem Urteil vom 20.12.2011 (Az.: VI ZR 262/10) entschieden, dass Berichte über die frühere Mitgliedschaft in einer Partei zulässig sind. Vorausgesetzt der Betroffene hatte eine Führungsposition innerhalb der Partei oder Organisation übernommen. Über die bloße Zugehörigkeit dürfen die Medien nicht berichten.

Geklagt hatte die pädagogische Leiterin des Vereins Sternipark der in Hamburg Kinderhäuser und Babyklappen betreibt. Im Juli 2009 berichtet spiegel-online über einen Streit zwischen der Hamburger Sozialbehörde und dem Verein um die Meldepflicht für Kinder, die in den Klappen abgelegt werden. Dabei wies das Online-Magazin auch auf die Vergangenheit der Klägerin hin. Diese gehörte früher zum Kommunistischen Bund und soll dort für Frauenpolitik zuständig gewesen sein. Das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 967/09) untersagte dem Online-Magazin darüber zu berichten. Das Berliner Oberlandesgericht (Az.: 10 U 10/10) hob die Entscheidung auf.

Das sah der BGH ähnlich. Der VI. Zivilsenat entschied, dass der Bericht rechtmäßig sei. Die Angaben beträfen die Sozialsphäre der Klägerin. Zudem entfalteten die Berichte auch keine Prangerwirkung. Ein öffentliches ergebe sich aus der öffentlichen Diskussion um die Babyklappen und das finanzielle Gebaren des Vereins. In diesem Zusammenhang würden die  Vergangenheit der Frau und ihr heutiger Beruf sowie die Aufgabenfelder des Vereins erklärt.

Zudem erläuterten die Richter, dass der passiven Mitgliedschaft in einem Verein, einer politischen Partei oder einer anderen politischen oder religiösen Gruppierung grundsätzlich keine Publizität zukommt. Soweit ein Mitglied sich nach außen hin nicht offen zur Zugehörigkeit bekennen will, sei dies zu respektieren, urteilten die Richter. Nach Auffassung des Senats, sei das hier anders, weil die Klägerin eine Funktion übernommen hatte, die darauf ausgerichtet, Ziele durchzusetzen und Anhänger zu gewinnen.

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EuGH: Energy-Drink “Viaguara” kann mit “Viagra” verwechselt werden

Montag, Januar 30th, 2012

Der hat in einem Urteil vom 25.01.2012 (Az. T‑332/10) entschieden, dass ein Getränkehersteller den Namen nicht als Marke für seine Alkoholika und Energy-Drinks verwenden darf. Nach Ansicht der Richter könnten Verbraucher, wie beim Medikament, auf eine potenzsteigernde Wirkung hoffen.

Das polnische Unternehmen hatte 2005 beim  Markenschutz für “ beantragt. Dagegen legte das US-Pharmaunternehmen Pfitzer Widerspruch ein. 

Die Namensähnlichkeit sei insgesamt stark, urteilten die Richter. Zudem gehe die Bekanntheit des Potentzmittels ”über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinaus”. Es sei durchaus möglich, dass die Getränke mit dem Potenzmittel ”gedanklich in Verbindung gebracht” werden könnten.

Der Energy-Drink habe nach Ansicht der Richter “tatsächlich nicht die gleichen positiven Wirkungen wie die zur Behandlung von Erektionsstörungen bestimmten Arzneimittel”. Der Verbraucher könne aber durchaus “zum Kauf in dem Glauben neigen, in ihnen ähnliche Eigenschaften wie die Herbeiführung einer gesteigerten Libido vorzufinden”. Zudem werbe der polnische Hersteller auch selber damit, dass seine Getränke Psyche und Körper  stärken und stimulieren.

Die Marke stehe für Lebenskraft und Potenz, dieses Image würden die Polen ausnutzen wollen. Das sei unlauter, weswegen dem Getränkehersteller verwehrt werden müsse, als Gemeinschaftsmarke eintragen zu lassen

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OLG Frankfurt/Main: Im Ablehnungsschreiben von Kundenansprüchen müssen Urteile stimmen

Montag, Januar 30th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 17.11.2011 (Az.: 6 U 126/11) entschieden, dass ein Schreiben, mit denen Kundenansprüche zurückgewiesen werden, keine unlautere enthalten darf. Dazu zählt, wenn ein Unternehmer darin ein Urteil das zu seinen Ungunsten ausfiel unzutreffend zitiert oder dieses leugnet. Damit hatten die Richter eine Berufung gegen ein Urteil der 11. Kammer für Handelsrecht vom Juni 2011 zurückgewiesen. 

In dem vorliegenden Fall hatte eine  gegen einen Passagier Ausgleichsansprüche wegen eines verspäteten Fluges innerhalb der EU zurück gewiesen. In dem Schreiben räumte das Unternehmen ein, dass ein vom  zitiertes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2009 zugunsten des Kunden sprechen würde. Dennoch akzeptiere sie es nicht. Dabei wies sie daraufhin, dass die Sichtweise des EuGH umstritten sei und die Rechtslage wegen vieler Anfragen unklar sei. Daraufhin wurde die wegen angeblicher des Fluggastes abgemahnt.

Die Richter befanden, dass der  dem Unternehmen nicht vorwerfen kann, mit iihrem Antwortschreiben das Urteil nicht erwähnt zu haben. Auskünfte über die Rechtslage seien nur wettbewerbswidrig, wenn diese nicht zweifelhaft sei und der Vertragspartner planmäßig und wider besseres Wissens erkläre, ein geltend gemachtes Recht stehe dem Anspruchsteller nicht zu, heißt es in der Urteilbegründung. Nicht zu beanstanden sei dagegen, wenn der Unternehmer dem Kunden, der sich auf die für ihn günstige Urteile berufen hat, die Zahlungsverweigerung in sachlicher Form damit erklärt, dass er diese Urteile für unzutreffend halte und auf eine Änderung dieser Rechtsprechung vertraue.

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