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Archive for the ‘Urteile’ Category
Freitag, Februar 3rd, 2012
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 10.01.2012 (Az.: I-4 U145/11) entschieden, dass das sofortige Absenden der Widerrufsbelehrung per Mail nach dem Auktiosende bei der Onlineplattform Ebay, die verkürzte 14-tätige Widerrufsfrist auslösen kann. Damit bestätigte der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund.
Ein Schmuckhändler tätige auf der Online-Auktionsplattform einen Testkauf und erwarb einen Ring. Nach dem Kauf bekam er vom Verkäufer per Mail eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung zugemailt. Diese räumte ihm für den Widerruf 14 Tage ein. Darin sah der Ebay-Testkäufer einen Wettbewerbsverstoß.
Die Richter urteilten, dass verkürzte Widerrufsfristen bei einem durch Fernabsatzwege zustande gekommenen Verbrauchervertrag nach § 355 Abs.2 BGB voraussetzen, dass die Mail mit der Widerrufsbelehrung unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern beim Adressen landet. Dies sei hier geschehen. Nach Ansicht der Richter gelte das auch, wenn der Vertrag fast 50 Stunden vorher mit der Abgabe des Höchstangebots geschlossen wurde und damit über die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist von einem Tag hinaus gehe.
Nach Auffassung der Richter sei Unternehmen eine schnellere Übermittlung nicht möglich und auch unzumutbar. Erst mit dem Auktionsende werde dem Anbieter die Identität des Käufers bekannt. Denkbar sei zudem, dass das erste Höchstangebot überboten werde. Damit könne der Verkäufer bis zum Schluss der Auktion warten, um den Kunden über dessen Widerrufsrecht zu belehren. Damit werde der Verbraucher nicht länger als nötig über sein Rückgaberecht im Unklaren gelassen. Denn auch der Käufer müsse damit rechnen, dass sein Gebot von anderen Interessenten überboten werde.
Tags: Oberlandesgericht Hamm, Wettbewerbsverstoß, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfristen
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Donnerstag, Februar 2nd, 2012
Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil vom 21.10.2011 (Az.: 5 U 93/11) entschieden, dass ein Unternehmen einen Kunden darüber aufklären muss, dass seine Unterschrift zu einem Vertragsschluss führen kann, wenn mit der Post-Ident-Sendung ein Vertragsschluss verknüpft wird. Unterlässt das Unternehmen dies, so handelt es wettbewerbswidrig.
Ein Telekommunikationsunternehmer schickte Verbrauchern Verträge per Post zu. Die Briefe wurden mittels des Post-Ident-Verfahrens zugestellt. Mit dem Verfahren wird ein spezielles E-Mail-Angebot zur verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität, versandt. Dabei unterzeichnete der Kunde nicht nur den Empfang, sondern schloss durch seine Unterschrift zugleich auch einen Vertrag ab.
Das wurde von den Richtern als wettbewerbswidrig eingestuft. Es sei nicht zu bestanden, dass der Beklagte das Post-Ident-Verfahren einsetze. Wenn das Zustellverfahren mit einem Vertragsschluss verknüpft werde, habe das Unternehmen eine gezielte Aufklärungspflicht. Es müsse den Empfänger der Nachricht in ausreichender Weise über Art und Umfang des Vertrages informieren. Dies erfolge nicht, sondern es bestünde die nicht unerhebliche Gefahr, dass der Empfänger überhaupt nicht wisse, dass er einen Vertrag abschließe. Damit werde dieser getäuscht.
Tags: Aufklärungspflicht, Kammergericht Berlin, Post-Ident-Verfahren
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Donnerstag, Februar 2nd, 2012
Das Landgericht Magdeburg hat in einem Urteil vom 13.04.2011 (Az.: 7 O 260/11) entschieden, dass veraltete Angabe im Netz über eine Mitgliedschaft in einem Verband nicht irreführend sind, wenn diese nur mit einer Suchmaschine aufgefunden werden können.
In dem vorliegenden Fall war ein Makler aus dem Immobilienverband Deutschland ausgetreten und hatte darauf auf seiner Homepage hingewiesen. Ein Konkurrent fand ältere Internetseiten auf denen dieser Hinweis fehlte. Folge war eine Abmahnung und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Makler die Werbung untersagt werden sollte.
Das Landgericht wies den Antrag zurück. Grundsätzlich stellten falsche Angaben über eine Mitgliedschaft in einem Verein eine irreführende Werbung dar. Dazu müsse der Wettbewerb gemäß § 3 UWG nicht unerheblich beeinträchtigen werden, hieß es in der Begründung. Dies traf nach Ansicht der Richter hier nicht zu. Verbraucherinteressen waren nach Auffassung des Gerichts nicht betroffen, da Internetnutzer nach den Einträgen gar nicht suchen würden. Erst mit der gezielten Eingabe des Maklernamens und des Verbandsnamen in eine Suchmaschine würden Verbraucher auf die Seiten stoßen. Da der Makler auf seiner Homepage darauf verweist, dass er dem Verband nicht mehr angehöre, bestehe dazu kein Grund.
Tags: Landgericht Magdeburg, Wettbewerb
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Donnerstag, Februar 2nd, 2012
England and Wales Patents County Court hat mit einem Urteil vom 12.01.2012 (Az.: 1CL 70031) entschieden, dass ein Foto urheberrechtswidrig ist, auf dem Motiv und Nachbearbeitung von einem anderen Bild übernommen wurden.
In dem vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Souvenirvertriebs gegen einen Teeversand geklagt. Dieser verkauft bedruckte Teedosen. Eines der Bilder war dem Souvenirhändler zu ähnlich zu seinen Fotos. Das Foto zeigt einen roten Londoner Doppeldeckerbus vor dem Big Ben, der dadurch hervorgehoben wird, dass nur er farbig abgebildet und seine Umgebung schwarz-weiß ist. Die vermeintliche Vorlage zeigt ebenfalls einen solchen Bus am selben Ort, allerdings aus einer anderen Kameraperspektive.
Die Richter entschieden, dass die wesentlichen Merkmale in dem angegriffenen Bild übernommen worden seien. Zudem sei die Bildkomposition und der Kontrast kopiert worden, urteilte das Londoner Patentgericht.
Tags: England and Wales Patents County Court
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Mittwoch, Februar 1st, 2012
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 20.12.2011 (Az.: VI ZR 262/10) entschieden, dass Berichte über die frühere Mitgliedschaft in einer Partei zulässig sind. Vorausgesetzt der Betroffene hatte eine Führungsposition innerhalb der Partei oder Organisation übernommen. Über die bloße Zugehörigkeit dürfen die Medien nicht berichten.
Geklagt hatte die pädagogische Leiterin des Vereins Sternipark der in Hamburg Kinderhäuser und Babyklappen betreibt. Im Juli 2009 berichtet spiegel-online über einen Streit zwischen der Hamburger Sozialbehörde und dem Verein um die Meldepflicht für Kinder, die in den Klappen abgelegt werden. Dabei wies das Online-Magazin auch auf die Vergangenheit der Klägerin hin. Diese gehörte früher zum Kommunistischen Bund und soll dort für Frauenpolitik zuständig gewesen sein. Das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 967/09) untersagte dem Online-Magazin darüber zu berichten. Das Berliner Oberlandesgericht (Az.: 10 U 10/10) hob die Entscheidung auf.
Das sah der BGH ähnlich. Der VI. Zivilsenat entschied, dass der Bericht rechtmäßig sei. Die Angaben beträfen die Sozialsphäre der Klägerin. Zudem entfalteten die Berichte auch keine Prangerwirkung. Ein öffentliches Informationsinteresse ergebe sich aus der öffentlichen Diskussion um die Babyklappen und das finanzielle Gebaren des Vereins. In diesem Zusammenhang würden die Vergangenheit der Frau und ihr heutiger Beruf sowie die Aufgabenfelder des Vereins erklärt.
Zudem erläuterten die Richter, dass der passiven Mitgliedschaft in einem Verein, einer politischen Partei oder einer anderen politischen oder religiösen Gruppierung grundsätzlich keine Publizität zukommt. Soweit ein Mitglied sich nach außen hin nicht offen zur Zugehörigkeit bekennen will, sei dies zu respektieren, urteilten die Richter. Nach Auffassung des Senats, sei das hier anders, weil die Klägerin eine Funktion übernommen hatte, die darauf ausgerichtet, Ziele durchzusetzen und Anhänger zu gewinnen.
Tags: Bundesgerichtshof, Informationsinteresse, Sozialphäre
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Montag, Januar 30th, 2012
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 25.01.2012 (Az. T‑332/10) entschieden, dass ein Getränkehersteller den Namen “Viaguara” nicht als Marke für seine Alkoholika und Energy-Drinks verwenden darf. Nach Ansicht der Richter könnten Verbraucher, wie beim Medikament, auf eine potenzsteigernde Wirkung hoffen.
Das polnische Unternehmen hatte 2005 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Markenschutz für “Viaguara” beantragt. Dagegen legte das US-Pharmaunternehmen Pfitzer Widerspruch ein.
Die Namensähnlichkeit sei insgesamt stark, urteilten die Richter. Zudem gehe die Bekanntheit des Potentzmittels ”über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinaus”. Es sei durchaus möglich, dass die Getränke mit dem Potenzmittel ”gedanklich in Verbindung gebracht” werden könnten.
Der Energy-Drink habe nach Ansicht der Richter “tatsächlich nicht die gleichen positiven Wirkungen wie die zur Behandlung von Erektionsstörungen bestimmten Arzneimittel”. Der Verbraucher könne aber durchaus “zum Kauf in dem Glauben neigen, in ihnen ähnliche Eigenschaften wie die Herbeiführung einer gesteigerten Libido vorzufinden”. Zudem werbe der polnische Hersteller auch selber damit, dass seine Getränke Psyche und Körper stärken und stimulieren.
Die Marke Viagra stehe für Lebenskraft und Potenz, dieses Image würden die Polen ausnutzen wollen. Das sei unlauter, weswegen dem Getränkehersteller verwehrt werden müsse, “Viaguara” als Gemeinschaftsmarke eintragen zu lassen
Tags: Europäische Gerichtshof, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), Viagra, Viaguara
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Montag, Januar 30th, 2012
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem Urteil vom 17.11.2011 (Az.: 6 U 126/11) entschieden, dass ein Schreiben, mit denen Kundenansprüche zurückgewiesen werden, keine unlautere Irreführung enthalten darf. Dazu zählt, wenn ein Unternehmer darin ein Urteil das zu seinen Ungunsten ausfiel unzutreffend zitiert oder dieses leugnet. Damit hatten die Richter eine Berufung gegen ein Urteil der 11. Kammer für Handelsrecht vom Juni 2011 zurückgewiesen.
In dem vorliegenden Fall hatte eine Fluggesellschaft gegen einen Passagier Ausgleichsansprüche wegen eines verspäteten Fluges innerhalb der EU zurück gewiesen. In dem Schreiben räumte das Unternehmen ein, dass ein vom Fluggast zitiertes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2009 zugunsten des Kunden sprechen würde. Dennoch akzeptiere sie es nicht. Dabei wies sie daraufhin, dass die Sichtweise des EuGH umstritten sei und die Rechtslage wegen vieler Anfragen unklar sei. Daraufhin wurde die Fluggesellschaft wegen angeblicher Irreführung des Fluggastes abgemahnt.
Die Richter befanden, dass der Fluggast dem Unternehmen nicht vorwerfen kann, mit iihrem Antwortschreiben das Urteil nicht erwähnt zu haben. Auskünfte über die Rechtslage seien nur wettbewerbswidrig, wenn diese nicht zweifelhaft sei und der Vertragspartner planmäßig und wider besseres Wissens erkläre, ein geltend gemachtes Recht stehe dem Anspruchsteller nicht zu, heißt es in der Urteilbegründung. Nicht zu beanstanden sei dagegen, wenn der Unternehmer dem Kunden, der sich auf die für ihn günstige Urteile berufen hat, die Zahlungsverweigerung in sachlicher Form damit erklärt, dass er diese Urteile für unzutreffend halte und auf eine Änderung dieser Rechtsprechung vertraue.
Tags: Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Fluggast, Fluggesellschaft, Irreführung, Oberlandesgericht Frankfurt/Main
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Freitag, Januar 27th, 2012
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 07.12.2011 (Az.: 57 C 9013/09) entschieden, dass derjenige, dem Nutzungsrechte an urheberrechlich geschützten Fotos übertragen werden, zuvor deren wirksame Rechtsübertragung überprüfen muss. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten sei ausgeschlossen, entschieden die Richter.
In den vorliegeden Fall hatte ein Model, das für einen Reisekatalog für Fotoshooting am Strand posierte, behauptet, sie sei Inhaberin sämtlicher Rechte an den Bildern. Diese wurden auf der Titelseite eines Katalogs einer Reiseveranstalterin veröffentlicht. Dagegen klagte die eigentliche Fotografin.
Die Richter urteilten, dass es für die beklagte Reiseveranstalterin unschwer zu erkennen gewesen sei, dass das Model nicht auch Fotografin und damit Urheberin gewesen sein könne. Demnach hätte sich die Beklagte nicht nur auf die Zusicherungen des Models verlassen dürfen, sondern hätte zumindest auch eine Prüfung der Rechte des Fotografen vornehmen müssen.
Tags: Amtsgericht Düsseldorf, Nutzungsrechte
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Donnerstag, Januar 26th, 2012
Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 28.12.2011 (Az.: 12 O 501/10) entschieden, dass wer mit einem Mobilfunkanbieter in einem Vertrag eine bestimmte Bandbreite festgelegt hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn die Vereinbarte nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Landgericht Düsseldorf hat damit einer Klage der verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Vodafone D2 GmbH stattgegeben.
Eine Klausel im Vodafone-All-Inclusive-Paket sah vor, Kunden nur eine geringere DSL-Bandbreite als ursprünglich vereinbart zur Verfügung zu stellen. Danach hätte das Unternehmen von vereinbarten Leistungen einseitig abweichen können. Das benachteilige zudem den Kunden unangemessen und sei damit unzulässig, urteilten die Richter.
Die Verbraucherschützer hatten auch eine Klausel zur Werbung per SMS kritisiert. Der Mobilfunkanbieter erlaubte es, dass Text- oder Bildmitteilungen mit Werbung an die Kunden geschickt werden. Diese würden dadurch unangemessen benachteiligt, entschieden die Richter. Werbung mittels elektronischer Post sei nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
Einer weiteren Klausel zufolge war der Kunde solange an sein Angebot gebunden, bis es das Unternehmen bestätigte. Dies sei eine unangemessen lange Annahmefrist, urteilte das Gericht und erklärte die Klausel für unwirksam.
Tags: DSL-Bandbreite, Landgericht Düsseldorf, Mobilfunkanbieter, SMS
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Donnerstag, Januar 26th, 2012
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.11.2011 (Az.: XI ZR 370/10) entschieden, dass die Bank bei Missbrauch beweisen muss, dass das Geld mithilfe der Originalkarte aus dem Automaten gezogen worden ist. Denn nur dann könne davon ausgegangen werden, dass der Kunde Karte und die Geheimnummer fahrlässig zusammen aufbewahrt habe.
In dem vorliegenden Fall war einem Bankkunden eine Kreditkarte für einen Geldautomaten ausgehändigt worden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war der Betrag für die tägliche Auszahlungen auf 1.000 Euro begrenzt. Zudem war der Karteninhaber verpflichtet, den Verlust oder Missbrauch der Karte der Bank sofort mitzuteilen. Bis dahin sollte der Kunde nur bis zu einem Betrag von 50 Euro haften. In einer Nacht wurden dann an verschiedenen Geldautomaten sechsmal jeweils 500 Euro abgehoben. Davon war auch der Kontoinhaber betroffen.
Eine schematische Anwendung des Anscheinbeweises scheide nach Ansicht der Richter aus, wenn die Bank nicht nachweise, dass die Originalkarte an einem Geldautomaten benutzt wurde. Die Bank habe “zu beweisen, dass die Originalkarte bei der missbräuchlichen Abhebung zum Einsatz kam. Dies könnte etwa durch Vorlage des Journalstreifens oder einer sonstigen Dokumentation der Kartenabhebung erfolgen, die eine den Einsatz einer Kartenkopie ausschließende Echtheitsprüfung der Karte belegen.”
Sei das Geld dagegen mit PIN und Kartenkopie abgehoben worden, könne das gemeinsame Aufbewahren nicht einfach vermutet werden. Es sei auch denkbar, dass Kriminelle durch Skimking an die PIN gelangt seien, der Kunde also gar nichts für das Ausspähen der Geheimnummer könne.
Die Richter legten die Bankklauseln so aus, dass sie auch gilt, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das bedeutet: Selbst wenn er schuldhaft gehandelt, also Karte und PIN zusammen aufbewahrt hat, muss er lediglich 50 Euro selbst tragen. Der im Kleingedruckten bestimmte Höchstbetrag schütze nach Auffassung der Richter den Kunden, sodass er bei dem Kartenmissbrauch nur diesen Betrag selbst zahlen muss.
Tags: Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bundesgerichtshof, Geldautomaten, Kreditkarte, Skimking
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Donnerstag, Januar 26th, 2012
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 05.01.2012 (Az.: 52 O4/12) einer spanischen Hotelkette untersagt, in Deutschland mit Hinweise auf ihre eigene Sterneklassifizierung zu werben. Dies gelte solange, wie die Zertifizierung nicht vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vorgenommen wurde, heißt es in dem Urteil.
Ein Berliner Hotel hatte in Anzeigen mit 5-Sternen geworben und erklärt, dass die Kategorien für Hotelsterne in Deutschland nicht gesetzlich geregelt seien. Zudem orientiere sich das Unternehmen mit ihren weltweit 3000 Hotels an internationale Gäste, die die DEGOHA-Standards nicht kennen würden. Die Sterne mit denen sich die Hotelkette schmückte, ähneln dem des eingetragenen Warenzeichens der Hotelkette.
Dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. Das Landgericht hielt die Zertifizierung unter anderem deshalb für unzulässig, weil die Sterne-Vergabe intransparent sei und für potentielle Gäste nicht erkennen lasse, nach welchen Kriterien diese erfolge. Dadurch werde die zu erwartende Neutralität missachtet. Die eigenen Vergabekriterien entsprechen nicht den Anforderungen der DEHOGA, nach denen sich der Verbraucher richte. Außerdem ändere das Verwenden eigener Kennzeichen nichts an der Beanstandung wegen Irreführung.
Tags: Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Landgericht Berlin, Wettbewerbszentrale
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Mittwoch, Januar 25th, 2012
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 25.01.2012 (VIII ZR 95/11) entschieden, dass die Angabe eines Postfachs bei einer Widerrufsbelehrung ausreicht. Der Verbraucher werde durch die Angabe einer Postfach-Anschrift in gleicher Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen, urteilte das Gericht.
Postfachadresse angegeben
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger mit einem Energieversorger einen Sondervertrag über den Bezug von Erdgas geschlossen. Der Vertrag sah bis Ende August 2008 einen festvereinbarten Preis vor und räumte dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsbelehrung enthielt die Postfachadresse der Rechtsvorgängerin des Unternehmens.
Widerruf nicht akzeptiert
Ein Jahr später widerrief den Mann den Vertrag. Das Unternehmen akzeptierte den Widerruf nicht. Daraufhin klagte der Mann vor dem Amtsgericht Dorsten (Az. 21 C596/09) und dem Landgericht Essen (Az.: 10 S 313/10) ohne Erfolg.
Zwei-Wochenfrist nicht eingehalten
Das Berufungsgericht urteilte, der Widerspruch sei nicht in der Zwei-Wochenfrist des § 355 Abs. 2 BGB (a.F.) erfolgt. Die Widerrufsbelehrung habe mit der Angabe eines Postfachs als Anschrift, den Anforderungen des § 355 BGB (a.F.) entsprochen. Zwar verlange § 14 Abs. 4 BGB-InfoV (a.F.) die Angabe einer “ladungsfähigen Anschrift”. Auch dürfe der Verbraucher beim Widerspruchsrechts nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies sei bei der Angabe eines Postfachs nicht der Fall, entschieden die Richter. Zudem würde kein Widerrufsrecht bestehen, da das gelieferte Erdgas für eine Rücksendung nicht geeignet sei.
BGH: Einzelheiten mitteilen
Der BGH entschied, dass der Unternehmer verpflichtet sei, dem Verbraucher das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts mitzuteilen. Dazu zählten nach Ansicht des Gerichts auch die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären sei.
Postfachadresse genügt
Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt, wie der Bundesgerichtshof vor Inkrafttreten der BGB-InfoV (BGH, Urteil vom 11. April 2002 – I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 unter II – Postfachanschrift) bereits entschieden hat, den gesetzlichen Anforderungen. Daran ist auch nach dem Inkrafttreten der BGB-InfoV festzuhalten.
Ladungsfähige Anschrift
Die Obliegenheiten innerhalb der Widerrufsbelehrung sei nicht deckungsgleich mit einer ladungsfähigen Anschrift. Eine solche müsse im Fernabsatzhandel ohnehin gesondert angegeben werden.
Tags: Bundesgerichtshof, Energieversorger, Widerrufsbelehrung, Widerrufsbelehrung Widerruf, Widerrufsrecht, Widerspruchsrechts
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Dienstag, Januar 24th, 2012
Das Landgericht Karlsruhe hat in einem Urteil vom 08.12.2011 (Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) entschieden, dass der Slogan ACAB grundsätzlich nicht strafbar ist. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgericht Karlsruhe, dass einen Fußballfan freigesprochen hatte, der im Stadion des Karlsruher SC ein Transparent mit dem Spruch hochhielt.
Die Buchstabenfolge “ACAB” steht für die englischsprachige Parole „All Cops Are Bastards“ und bedeutet übersetzt “Alle Polizisten sind Bastarde”. Die Buchstaben stammten nach Angaben des Mannes aus einem zuvor von zahlreichen Fans hochgehaltenen Transparent mit der Aufschrift “BFE ABSCHAFFEN!”. Damit wollten die Fans gegen den ihrer Ansicht nach zunehmenden Einsatz sogenannter Beweis- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Polizei bei Fußballspielen oder beim Protest gegen Stuttgart 21 protestieren. Angezeigt hatte den Fan der Polizei-Einsatzleiter beim Zweitligaspiel KSC gegen den VfL Bochum. Dieser fühlt sich durch den ACAB-Slogan in seiner Ehre verletzt.
Die Richter befanden, zwar könne auch eine Kollektivbeleidigung strafbar sein, wenn ein Bezug auf individualisierbare Personen vorlag. Das Gericht stellte jedoch fest, dass in dem konkreten Fall nicht mit Sicherheit feststellbar war, dass der Angeklagte seine Aussage auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten bezog. Ein einzelner Polizist müsse sich nicht zwangsläufig durch den Slogan angegriffen fühlen, auch wenn das Wort Bastard zweifellos ehrverletzend sei.
Von der Formulierung her beziehe sich die Wendung auf “alle Polizisten“. Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. Vielmehr komme nach Ansicht der Richter eine Beleidigung nur dann in Betracht, wenn aus den Umständen klar erkennbar sei, dass ganz bestimmte Beamten gemeint sind. Diese Voraussetzungen konnte das Landgericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei Stuttgart 21 und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass es ihm darum ging, die Polizisten im Stadion als konkrete Personen zu beleidigen.
Tags: Amtsgericht Karlsruhe, Kollektivbeleidigung, Landgericht Karlsruhe, Polizei, Polizisten, Stuttgart 21
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Dienstag, Januar 24th, 2012
Das Landgericht Lüneburg hat in einem Beschluss vom 13.01.2012 (Az.: 2 S 86/10) entschieden, das beim Kauf eines subventionierten Handys zusammen mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Celle vom 29.10.2009 (Az.: 13a C 357/10 (8a)).
Eine Kundin hatte mit einem Netzbetreiber einen langfristigen Handyvertrag abgeschlossen und ein Mobiltelefon zu einem symbolischen Preis von einem Euro erworben. Etwa einem Monat später widerrief sie den Vertrag. Dennoch mahnte der Netzbetreiber in sieben Schreiben Kosten von 830,18 Euro und einen Schadensersatz von 626,63 Euro an. Die Vorinstanz entschied, dass sich das Unternehmen dabei nicht auf den geschlossenen Mobilfunkvertrag stützen kann. Dieser sei infolge des erklärten Widerrufs umgewandelt worden.
Die 2. Zivilkammer des Lüneburger Gerichts sah das ähnlich. Die Richter entschieden, dass wenn der Kauf eines Mobiltelefons in der Form subventioniert wird, dass der Kaufpreis sich beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages deutlich verringert, liegen die Voraussetzungen einer Finanzierungshilfe im Sinne des § 499 Abs. 2 BGB vor. Diese zeichne sich dadurch aus, dass der Vertrag es dem Verbraucher ermögliche, das Geld für den Kauf einer Sache früher aufzubringen. Damit steht dem Verbraucher nach Auffassung der Richter ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften des § 495 Abs. 1 a.F. BGB i.V.m. § 355 BGB zu.
Tags: Amtsgericht Celle, Finanzierungshilfe, Landgericht Lüneburg, Verbraucher
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Dienstag, Januar 24th, 2012
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom (Az. VI ZR 108/10) entschieden, dass Zeitungen Bilder von verurteilten Terroristen veröffentlichen dürfen. Auch wenn das Gericht bei der Urteilsverkündung verfügt hatte, dass Fotos von den Angeklagten unkenntlich gemacht werden müssten.
In dem vorliegenden Fall hatte die Bild-Zeitung das Foto einer Presseagentur von einen islamistischen Terroristen abgebildet, der im Juli 2008 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dem Mann wurde vorgeworfen, zusammen mit weiteren Mittätern einen Mordanschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten bei dessen Besuch in Deutschland geplant zu haben. Das Boulevard-Blatt veröffentlichte ein Foto des Angeklagten, auf dem sein Gesicht nicht unkenntlich gemacht war und titelte die Schlagzeile: “Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!”.
Der Verurteilte klagte daraufhin gegen den Springer-Verlag. Seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden, da er auf die Anordnung des Gerichts vertraut habe, dass Fotos von ihm vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden müssten. Das Landgericht (Az.: 27 O 982/08) als auch das Oberlandesgericht Berlin (Az.: 9 U 45/09) urteilten, dass die Bild-Zeitung das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten verletzt habe. Dagegen legete der Springer-Verlag Berufung ein.
Der VI. Zivilsenat wies die Klage des Terroristen ab. Bei der Berichterstattung über die Urteilsverkündung handle es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis, an dem ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand, befanden die Richter. Dagegen müsse der Persönlichkeitsschutz des Mannes zurücktreten. Dem Umstand, dass sich der Angeklagte nur im Vertrauen auf die Unkenntlichmachung der Bilder fotografieren ließ, komme nach Auffassung der Richter keine ausschlaggebende Bedeutung Bedeutung zu. Ungepixelte Bildaufnahmen seien auch ohne Einwilligung des Klägers zulässig gewesen.
Tags: Bild-Zeitung, Bundesgerichtshof, Kammergericht Berlin, Oberlandesgericht Stuttgart
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Montag, Januar 23rd, 2012
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 18.01.2012 (Az.: 5 U 51/11) entschieden, dass Hotelbewertungsportale im Internet weiter zulässig sind. Damit hat Gericht die Berufung einer Hotel- und Hostelbetreiberin zurückgewiesen, die erreichen wollte, dass ihre Häuser nicht mehr in dem Onlineportal bewertet werden dürfen.
Die Berlinerin hatte sich gegen das Angebot der Beklagten gewehrt. Diese bot auf ihrem Internetportal neben der Vermittlung von Reisen und Hotelübernachtungen auch einen Hotelbewertungsservice an. Weil einige Nutzer die Unterkunft der Klägerin bemängelt hatten, ging diese gegen das Angebot vor.
Der 5. Zivilsenat entschied, dass ihr ein Unterlassungsanspruch nicht zustehe. Die Allgemeinheit habe ein schutzwürdiges Interesse an Informationen durch derartige Bewertungsportale, urteilten die Richter und wiesen schon wie das Landgericht Hamburg (Az.: (Az. 312 O 429/09) die Klage ab. Ihr Hotelbetrieb sei nicht schutzlos abträglichen Bewertungen ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies auch gerichtlich durchsetzen könne. Ein allgemeine Bewertungsverbot führe nach Ansicht der Richter dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte.
An der Entscheidung ändere auch nichts, dass die Bewertung anonym erfolgten. Denn auch anonym abgegebene Meinungsäußerungen stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Tags: Hotelbewertungsportale, Landgericht Hamburg, Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, Oberlandesgericht Hamburg, Unterlassungsanspruch
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Montag, Januar 23rd, 2012
Das Amtsgericht Nürtingen hat in einem Urteil vom 16.01.2012 (Az.: 11 C 1881/11) entschieden, dass Anbieter auf dem Online-Portal Ebay eine Auktion nicht deshalb abbrechen dürfen, weil sie die angebotene Ware schon woanders verkauft haben. Trotz Abbruchs der Internet-Auktion sind sie gegenüber dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Damit gab das Gericht einem Bieter recht.
Geklagt hatte dieser auf vier Winterreifen mit Felgen. Mit einem Gebot von einem Euro war der Mann der Höchstbietende. Einen Tag vor Ablauf der Auktion wurde das Angebot plötzlich beendet. Der Bieter bestand auf die Reifen zum Preis von einem Euro.
Nach den AGBs der Firma Ebay dürfen Verkäufer eine Auktion abbrechen, wenn der Artikel “verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar” ist. Der Anbieter gab an, er habe einen Bekannten gebeten, die Reifen für ihn zu verkaufen. Der Freund habe von der Ebay-Auktion nichts gewusst und die Reifen derweil verkauft.
Die Richter entschieden, dass dem Bieter ein Schadensersatz von 579 Euro zusteht. Davon abzuziehen sei der gebotene Kaufpreis von einem Euro. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass der Privatverkauf nicht mit einem Diebstahl oder anderweitigem “Verlust” der Ware vergleichbar sei. Mit seinem parallelen Privatverkauf habe sich der Anbieter klar “außerhalb der “Spielregeln” bei Ebay begeben. Ein “lachhaft” geringer Preis, von einem Euro, sei das Risiko, das jeder Bieter bei der Internetauktionplattform eingehe.
Tags: AGBs, Amtsgericht Nürtingen, Ebay, Online-Versteigerung
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Mittwoch, Januar 18th, 2012
Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 26.10,2011 (Az.: 12 O 383/11) entschieden, dass bei einer irreführenden Zutatenangabe bei einem Fruchtjogurt die Vergabe der Note mangehaft zulässig ist.
Eine bekannte Verbraucherstiftung hatte einen Testbericht über Erdbeerjogurts veröffentlicht. Darin wurde das Produkt mit “mangelhaft” (5,0) bewertet. Die Tester monierten das der Jogurt zuviele Fremdaromen aufwies. In dem Bericht wurden die Untersuchungsmethode und eine eidesstattliche Versicherung des Testlabors abgedruckt.
Die Richter urteilten, dass der Test eines Produkts als “mangelhaft” zulässig ist, wenn irreführend ein “natürliches Erdbeeraroma” als Zutat angegeben wird. Für die Bezeichnung natürliches Aroma dürften nicht mehr als fünf Prozent Fremdaromastoffe in dem Jogurt enthalten sein. Diese Grenze sei bei dem getesteten Jogurt überschritten gewesen. Das rechtfertige nach Aufassung der Richter das Urteil mangelhaft. Zudem stellte das Gericht fest, dass das in den Aromaanteilen enthaltene Wasser nicht einberechnet werden dürfe, da dies kein Aromaträger sei. Bei Abzug des Wassers sei die fünf Prozent Grenze für Fremdaromen bereits überschritten gewesen. Dies habe die Stiftung zutreffend dargestellt.
Tags: Fremdaromastoffe, Landgericht Düsseldorf
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Dienstag, Januar 17th, 2012
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat in einem Urteil vom 13.01.2012 (Az.: 716aC354/11) entschieden, dass die Mitgliedschaft bei einem Internet-Erotik-Portal auch nach etwa zwei Jahren noch widerrufen werden kann, wenn die Kunden in der Widerrufsbelehrung nicht korrekt über den Fristbeginn aufklärt wurden. Einen vom Amtsgericht Wedding (Az.: 11-0706457–5-N) erlassenen Vollstreckungsbescheid hob das Gericht damit auf.
In dem vorliegenden Fall hatte sich der Kunde im Dezember 2009 beim dem Portal angemeldet und noch am selben Tag wieder gekündigt. In der Widerrufsbelehrung war ihm nicht mitgeteilt worden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist frühestens mit Vertragsschluss beginne. Die Belehrung entsprach nicht den Anforderungen der §§ 360 I Ziffer 4, 312 d II BGB. Deshalb sei die Frist auch nach fast zwei Jahren noch nicht erloschen, führten die Richter aus. Die Anbieterin habe auch keinen Anspruch auf die entgangenen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 518,70 Euro, da sie nicht habe darlegen können, dass der Beklagte dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung zugestimmt habe.
Tags: Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Amtsgericht Wedding
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