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Archive for the ‘Urteile’ Category

BGH: Widerrufsbelehrung mit Postfachadresse zulässig

Mittwoch, Januar 25th, 2012

Der () hat in einem Urteil vom 25.01.2012 (VIII ZR 95/11) entschieden, dass die Angabe eines Postfachs bei einer  ausreicht. Der werde durch die Angabe einer Postfach-Anschrift in gleicher Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen, urteilte das Gericht. 

Postfachadresse angegeben

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger mit einem  einen Sondervertrag über den Bezug von Erdgas geschlossen. Der Vertrag sah bis Ende August 2008 einen festvereinbarten Preis vor und räumte dem  ein ein. Die enthielt die Postfachadresse der Rechtsvorgängerin des Unternehmens.

Widerruf nicht akzeptiert

Ein Jahr später widerrief den Mann den Vertrag. Das Unternehmen akzeptierte den  nicht. Daraufhin klagte der Mann vor dem Amtsgericht Dorsten (Az. 21 C596/09) und dem Landgericht Essen (Az.: 10 S 313/10) ohne Erfolg.

Zwei-Wochenfrist nicht eingehalten

Das Berufungsgericht urteilte, der Widerspruch sei nicht in der Zwei-Wochenfrist des § 355 Abs. 2 BGB (a.F.) erfolgt. Die habe mit der Angabe eines Postfachs als Anschrift, den Anforderungen des § 355 BGB (a.F.) entsprochen. Zwar verlange § 14 Abs. 4 BGB-InfoV (a.F.) die Angabe einer “ladungsfähigen Anschrift”. Auch dürfe der  beim  nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies sei bei der Angabe eines Postfachs nicht der Fall, entschieden die Richter. Zudem würde  kein bestehen, da das gelieferte Erdgas für eine Rücksendung nicht geeignet sei. 

: Einzelheiten mitteilen

Der  entschied, dass der Unternehmer verpflichtet sei, dem das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts mitzuteilen. Dazu zählten nach Ansicht des Gerichts auch die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären sei. 

Postfachadresse genügt

Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt, wie der vor Inkrafttreten der BGB-InfoV (, Urteil vom 11. April 2002 – I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 unter II – Postfachanschrift) bereits entschieden hat, den gesetzlichen Anforderungen. Daran ist auch nach dem Inkrafttreten der BGB-InfoV festzuhalten.

Ladungsfähige Anschrift 

Die Obliegenheiten innerhalb der sei nicht deckungsgleich mit einer ladungsfähigen Anschrift. Eine solche müsse im Fernabsatzhandel ohnehin gesondert angegeben werden.

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LG Karlsruhe: “ACAB” keine strafbare Beleidigung

Dienstag, Januar 24th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 08.12.2011 (Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) entschieden,  dass der Slogan ACAB grundsätzlich nicht strafbar ist. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des , dass einen Fußballfan freigesprochen hatte, der im Stadion des Karlsruher SC ein Transparent mit dem Spruch hochhielt.

Die Buchstabenfolge “ACAB” steht für die englischsprachige Parole „All Cops Are Bastards“ und bedeutet übersetzt “Alle Polizisten sind Bastarde”. Die Buchstaben stammten nach Angaben des Mannes aus einem zuvor von zahlreichen Fans hochgehaltenen Transparent mit der Aufschrift “BFE ABSCHAFFEN!”. Damit wollten die Fans gegen den ihrer Ansicht nach zunehmenden Einsatz sogenannter Beweis- und Festnahmeeinheiten (BFE) der bei Fußballspielen oder beim Protest gegen protestieren. Angezeigt hatte den Fan der -Einsatzleiter beim Zweitligaspiel KSC gegen den VfL Bochum. Dieser fühlt sich durch den ACAB-Slogan in seiner Ehre verletzt.

Die Richter befanden, zwar könne auch eine strafbar sein, wenn ein Bezug auf individualisierbare Personen vorlag. Das Gericht stellte jedoch fest, dass in dem konkreten Fall nicht mit Sicherheit feststellbar war, dass der Angeklagte seine Aussage auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten bezog. Ein einzelner Polizist müsse sich nicht zwangsläufig durch den Slogan angegriffen fühlen, auch wenn das Wort Bastard zweifellos ehrverletzend sei.

Von der Formulierung her beziehe sich die Wendung auf  “alle “. Juristisch sei eine aber nicht strafbar. Vielmehr komme nach Ansicht der Richter eine Beleidigung nur dann in Betracht, wenn aus den Umständen klar erkennbar sei, dass ganz bestimmte Beamten gemeint sind. Diese Voraussetzungen konnte das Landgericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass es ihm darum ging, die im Stadion als konkrete Personen zu beleidigen.

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LG Lüneburg: Bei subventionierten Handys gilt Widerrufsrecht

Dienstag, Januar 24th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 13.01.2012 (Az.: 2 S 86/10) entschieden, das beim Kauf eines subventionierten Handys zusammen mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages dem Kunden ein zusteht. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Celle vom 29.10.2009 (Az.: 13a C 357/10 (8a)).

Eine Kundin hatte mit einem Netzbetreiber einen langfristigen Handyvertrag abgeschlossen und ein Mobiltelefon zu einem symbolischen Preis von einem Euro erworben. Etwa einem Monat später widerrief sie den Vertrag. Dennoch mahnte der Netzbetreiber in sieben Schreiben Kosten von 830,18 Euro und einen Schadensersatz von 626,63 Euro an. Die Vorinstanz  entschied, dass sich das Unternehmen dabei nicht auf den geschlossenen Mobilfunkvertrag stützen kann. Dieser sei infolge des erklärten Widerrufs umgewandelt worden.

Die 2. Zivilkammer des Lüneburger Gerichts sah das ähnlich. Die Richter entschieden, dass wenn der Kauf eines Mobiltelefons in der Form subventioniert wird, dass der Kaufpreis sich beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages deutlich verringert, liegen die Voraussetzungen einer   im Sinne des § 499 Abs. 2 BGB vor. Diese zeichne sich dadurch aus, dass der Vertrag es dem ermögliche, das Geld für den Kauf einer Sache früher aufzubringen. Damit steht dem nach Auffassung der Richter ein   nach den Vorschriften des § 495 Abs. 1 a.F. BGB  i.V.m. § 355 BGB zu.

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BGH: Bild-Zeitung durfte Foto von verurteilten Terroristen unverpixelt drucken

Dienstag, Januar 24th, 2012

Der hat in einem Urteil vom (Az. VI ZR 108/10) entschieden, dass Zeitungen Bilder von verurteilten Terroristen veröffentlichen dürfen. Auch wenn das Gericht bei der Urteilsverkündung verfügt hatte, dass Fotos von den Angeklagten unkenntlich gemacht werden müssten. 

In dem vorliegenden Fall hatte die das Foto einer Presseagentur von einen islamistischen Terroristen abgebildet, der im Juli 2008 vom zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dem Mann wurde vorgeworfen, zusammen mit weiteren Mittätern einen Mordanschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten bei dessen Besuch in Deutschland geplant zu haben. Das Boulevard-Blatt veröffentlichte ein Foto des Angeklagten, auf dem sein Gesicht nicht unkenntlich gemacht war und titelte die Schlagzeile: “Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!”.

Der Verurteilte klagte daraufhin gegen den Springer-Verlag. Seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden, da er auf die Anordnung des Gerichts vertraut habe, dass Fotos von ihm vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden müssten. Das Landgericht (Az.: 27 O 982/08) als auch das Oberlandesgericht Berlin (Az.: 9 U 45/09) urteilten, dass die  das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten verletzt habe. Dagegen legete der Springer-Verlag Berufung ein. 

Der VI. Zivilsenat wies die Klage des Terroristen ab. Bei der Berichterstattung über die Urteilsverkündung handle es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis, an dem ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand, befanden die Richter. Dagegen müsse der Persönlichkeitsschutz des Mannes zurücktreten. Dem Umstand, dass sich der Angeklagte nur im Vertrauen auf die Unkenntlichmachung der Bilder fotografieren ließ, komme nach Auffassung der Richter keine ausschlaggebende Bedeutung Bedeutung zu. Ungepixelte Bildaufnahmen seien auch ohne Einwilligung des Klägers zulässig gewesen.

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OLG Hamburg: Hotelbewertungen im Netz bleiben zulässig

Montag, Januar 23rd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 18.01.2012 (Az.: 5 U 51/11) entschieden, dass  im Internet weiter zulässig sind. Damit hat Gericht die Berufung einer Hotel- und Hostelbetreiberin zurückgewiesen, die erreichen wollte, dass ihre Häuser nicht mehr in dem Onlineportal bewertet werden dürfen.

Die Berlinerin hatte sich gegen das Angebot der Beklagten gewehrt. Diese bot auf ihrem Internetportal neben der Vermittlung von Reisen und Hotelübernachtungen auch einen Hotelbewertungsservice an. Weil einige Nutzer die Unterkunft der Klägerin bemängelt hatten, ging diese gegen das Angebot vor. 

Der 5. Zivilsenat entschied, dass ihr ein  nicht zustehe. Die Allgemeinheit habe ein schutzwürdiges Interesse an Informationen durch derartige Bewertungsportale, urteilten die Richter und wiesen schon wie das (Az.: (Az. 312 O 429/09) die Klage ab. Ihr Hotelbetrieb sei nicht schutzlos abträglichen Bewertungen ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies auch gerichtlich durchsetzen könne. Ein allgemeine Bewertungsverbot führe nach Ansicht der Richter dazu, dass das  Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte. 

An der Entscheidung ändere auch nichts, dass die Bewertung anonym erfolgten. Denn auch anonym abgegebene Meinungsäußerungen stünden unter dem Schutz der . Die Revision zum wurde nicht zugelassen.

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AG Nürtingen: Während einer Ebay-Auktion kein Parallelverkauf erlaubt

Montag, Januar 23rd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 16.01.2012 (Az.: 11 C 1881/11) entschieden, dass Anbieter auf dem Online-Portal  eine Auktion nicht deshalb abbrechen dürfen, weil sie die angebotene Ware schon woanders verkauft haben. Trotz Abbruchs der Internet-Auktion sind sie gegenüber dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Damit gab das Gericht einem Bieter recht.

Geklagt hatte dieser auf vier Winterreifen mit Felgen. Mit einem Gebot von einem Euro war der Mann der Höchstbietende. Einen Tag vor Ablauf der Auktion wurde das Angebot plötzlich beendet. Der Bieter bestand auf die Reifen zum Preis von einem Euro. 
 
Nach den  der Firma dürfen Verkäufer eine Auktion abbrechen, wenn der Artikel “verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar” ist. Der Anbieter gab an, er habe einen Bekannten gebeten, die Reifen für ihn zu verkaufen. Der Freund habe von der -Auktion nichts gewusst und die Reifen derweil verkauft. 

Die Richter entschieden,  dass dem Bieter ein Schadensersatz von 579 Euro zusteht. Davon abzuziehen sei der gebotene Kaufpreis von einem Euro. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass der Privatverkauf nicht mit einem Diebstahl oder anderweitigem “Verlust” der Ware vergleichbar sei. Mit seinem parallelen Privatverkauf habe sich der Anbieter klar “außerhalb der “Spielregeln” bei begeben. Ein “lachhaft” geringer Preis, von einem Euro, sei das Risiko, das jeder Bieter bei der Internetauktionplattform eingehe.

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LG Düsseldorf: Testnote mangelhaft bei vielen Fremdaromen im Jogurt zulässig

Mittwoch, Januar 18th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 26.10,2011 (Az.: 12 O 383/11) entschieden, dass bei einer irreführenden Zutatenangabe bei einem Fruchtjogurt die Vergabe der Note mangehaft zulässig ist.

Eine bekannte Verbraucherstiftung hatte einen Testbericht über Erdbeerjogurts veröffentlicht. Darin wurde das Produkt mit “mangelhaft” (5,0) bewertet. Die Tester monierten das der Jogurt zuviele Fremdaromen aufwies. In dem Bericht wurden die Untersuchungsmethode und eine eidesstattliche Versicherung des Testlabors abgedruckt. 

Die Richter urteilten, dass der Test eines  Produkts als “mangelhaft” zulässig ist, wenn irreführend ein “natürliches Erdbeeraroma” als Zutat angegeben wird. Für die Bezeichnung natürliches Aroma dürften nicht mehr als fünf Prozent in dem Jogurt enthalten sein. Diese Grenze sei bei dem getesteten Jogurt überschritten gewesen. Das rechtfertige nach Aufassung der Richter das Urteil mangelhaft. Zudem stellte das Gericht fest, dass das in den Aromaanteilen enthaltene Wasser nicht einberechnet werden dürfe, da dies kein Aromaträger sei. Bei Abzug des Wassers sei die fünf Prozent Grenze für Fremdaromen bereits überschritten gewesen. Dies habe die Stiftung zutreffend dargestellt.

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AG Hamburg-Wandsbek: Kein Zahlungsanpruch wegen unkorrekter Widerrufsbelehrung

Dienstag, Januar 17th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 13.01.2012 (Az.: 716aC354/11) entschieden, dass die Mitgliedschaft bei einem Internet-Erotik-Portal auch nach etwa zwei Jahren noch widerrufen werden kann, wenn die Kunden in der  nicht korrekt über den Fristbeginn aufklärt wurden. Einen vom  (Az.: 11-0706457–5-N) erlassenen Vollstreckungsbescheid hob das Gericht damit auf.  

In dem vorliegenden Fall hatte sich der Kunde im Dezember 2009 beim dem Portal angemeldet und noch am selben Tag wieder gekündigt. In der  war ihm nicht mitgeteilt worden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist frühestens mit Vertragsschluss beginne. Die Belehrung entsprach nicht den Anforderungen der §§ 360 I Ziffer 4, 312 d II BGB. Deshalb sei die Frist auch nach fast zwei Jahren noch nicht erloschen, führten die Richter aus. Die Anbieterin habe auch keinen Anspruch auf die entgangenen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 518,70 Euro, da sie nicht habe darlegen können, dass der Beklagte dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung zugestimmt habe.

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LG Hamburg: Eingeschränktes Agenturprivileg bei unwahren Tatsachenbehauptungen

Montag, Januar 16th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 11.11.2011 (Az.: 324 S 8/11) entschieden, dass das  für Journalisten nicht gilt, wenn eine Meldung darauf hinweist, dass sie den Bericht eines anderen Zeitungsverlags verbreitet.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Online-Magazin die Meldung einer großen Nachrichtenagentur über ein deutsches Supermodel übernommen, dass einem Pannen-ICE angeblich früher verlassen durfte, als die übrigen Fahrgäste. Die Nachricht stellte sich später als unwahr heraus. Das Magazin berief sich auf das sogenannte , wonach Journalisten Meldungen von Agenturen übernehmen dürfen, ohne einzelne Information überprüfen zu müssen. Demnach haftet der berichterstattende Journalist nicht, wenn sich später herausstellt, dass die Meldung falsch ist.

Da sah das Hamburger Landgericht anders. Die Richter stellten fest, dass das  Model in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sei. Die Meldung lasse sie als jemanden erscheinen, der wegen ihres Prominentenstatus eine Vorzugsbehandlung in Anspruch genommen hätte. Nach Aufassung der Richter, kann sich das Magazin nicht auf das Privileg berufen. Aus der Nachricht ergebe sich bereits das die Agentur eine Zeitungsmeldung übernommen habe und dass sie nicht selbst recherchiert wurde. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

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LG Hamburg: Werbung muss über Abgabemengen informieren

Freitag, Januar 13th, 2012

Das hat in einem Versäumnisurteil vom 29.09.2011 (Az.: 327 O 272/11, F 5 0330/11) entschieden, dass Mindest- und Maximalabgabemenge wesentliche  Informationen sind, dass sie dem in der mitgeteilt werden müssten.

Geklagt hatte die gegen eine große Elektronikmarktkette. Diese hatte für um 25 Prozent herabgesetzte iTunes-Karten geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass davon nur handelsübliche Mengen verkauft werden. Das wurde von den Wettbewerbshütern als irreführend beanstandet. Das Unternehmen verweigerte die Abgabe einer  mit dem Hinweis, das zwei bis drei Karten eine haushaltsübliche Menge seien, und der  nicht die Abgabe einer größeren Anzahl dieser Karten erwartet habe. 

Das sah das Hamburger Landgericht anders. Nach Auffassung der Richter, seien zumindest vier Gutscheinkarten noch eine haushaltsübliche Menge, zudem der keine Gelegenheit gehabt hätte, sich auf eine unter dieser Zahl liegende Abgabe einzustellen. Das Gericht untersagte dem Unternehmen die iTunes-Karten mit einem Rabatt zu bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass dieser nur für maximal drei Karten gewährt werde.

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VG Köln: Sperranordnung gegen Telekom rechtswidrig

Freitag, Januar 13th, 2012

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Urteil vom 12.01.2012 (Az.: 6 K 540/10) entschieden, dass die Sperrverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen zwei Online-Glücksspielanbieter rechtswidrig ist. Damit hat das Gericht einer Klage der Deutschen AG gegen eine glückspielrechtliche Anordnung stattgeben.

Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf Ende November 2011 Sperrungsanordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die und Vodafone D2 aufgehoben. Beide Provider wurden 2010 dazu aufgefordert, die Angebote der Wettanbieter und für Kunden in Nordrhein-Westfalen zu sperren.

Nach Ansicht der Richter ist die als bloßer “Access-Provider” im Sinne des Telemediengesetzes nicht für die Inhalte der Glücksspiel-Webseiten verantwortlich,  da sie die Übermittlung der Glücksspielinhalte weder veranlasse noch auswähle. Auch die bloße Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Angebots begründe keine Verantwortlichkeit, urteilten die Richter. Die Inanspruchnahme der  als Nicht-Störer sei rechtswidrig, weil die Bezirksregierung Düsseldorf nur gegen zwei vorgehe. Die Wahrung des Gleichheitssatzes erfordere jedoch eine einheitliche Vorgehensweise gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässigen gewerblichen Dienstanbieter.

Damit werde in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschen und die Grundrechte der eingegriffen. Durch die angefochtene Anordnung werde das Unternehmen als “zensierte” Anbieterin stigmatisiert. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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AG Dresden: Überraschende Klausel in AGBs von Einkaufsportalen unwirksam

Donnerstag, Januar 12th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 05.10.2011 (Az.: 104 C 3441/11) entschieden, dass auch Unternehmer vor dem Anmelden bei einem Online-Einkaufsportals, auf die kostenpflichtige Mitgliedschaft hingewiesen werden müssen. Das Gericht stellte klar, das eine AGB-Klausel nicht ausreiche. 

Im vorliegenden Fall meldete sich ein Unternehmer bei dem Portal der Melango.de GmbH an. Um dort zu Bestellen, mussten er sich mit einem registrieren lassen. Mittels eines Buttons sollte der Händler betätigen, dass er die  annimmt und die Datenschutzbestimmungen anerkennt. Nur eine AGB-Bestimmung weist Kunden daraufhin, dass man mit dem Anmelden eine 24- monatige kostenpflichtige Mitgliedschaft eingeht. Später erhielt der Unternehmer eine Rechnung in Höhe von 403,41 Euro. Dagegen klagte er beim

Die Richter urteilten, dass der Händler die Rechnung nicht bezahlen muss, weil es sich um eine überraschende Klausel im  Sinne des  § 305 c Abs. 1 BGB handele, die unwirksam sei. Dies begründete das Gericht damit, dass der Händler nicht ausdrücklich bei der Anmeldung auf die Kostenpflicht hingewiesen worden ist. Hinzu komme, dass derartige Marktplätze gewöhnlich umsonst genutzt werden dürfen.

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LG Berlin: Keine urheberrechtlichen Ansprüche wegen Veränderung der Firmware

Donnerstag, Januar 12th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 08.11.2011 (Az.: 16 O 255/10) entschieden, dass Veränderungen an der unter unterliegenden eines DSL-Routers urheberrechtlich zulässig sind. 

Geklagt hatte das Unternehmen , das den DSL/WLAN-Router  „Fritz! Box!“ herstellt. Das Unternehmen machte gegen den Hersteller Cybits (Jugendschutzsoftware Surf-Sitter-DSL) urheberrechtliche und markenrechtliche Ansprüche geltend. ist der Ansicht, dass Surf Sitter eine unzulässige Veränderung der Fritz!Box Firmware vorgenommen hätte.

Nach Ansicht des der Richter soll bei der Nutzung von  vielmehr die freie Weiterentwicklung der Software im Vordergrund stehen, so dass urheberrechtliche Ansprüche ausscheiden. Die 16. Zivilkammer stellte fest, dass es sich bei der Firmware um ein Sammelwerk im Sinne des Urhebergesetzes handelt.

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OLG Frankfurt/Main: Streitwert von 15.000 Euro wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Mittwoch, Januar 11th, 2012

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 04.08.2011 (Az. 6 W 70/11)) entschieden, dass Streitwert für Unterlassungsanträge von Verbraucherschutzverbänden gegen unzureichende Widerrufsbelehrungen höher zu bewerten sind, als bei einzelnen Mitbewerbern. 

In dem vorliegenden Fall hatte ein Verbraucherverband gegen einen Shop-Betreiber geklagt, der eine fehlerhafte verwendete. Während der Verbraucherschutzverband einen Streitwert von 15.000 Euro im Eilverfahren für angemessen hielt, war die Summe für den Beklagten  im Verhältnis zu dem begangenen Verstoß  viel zu hoch gewesen.

Die Richter waren der Ansicht, das grundsätzlich der Streitwert für einen eines Mitbewerbers zwar niedriger anzusetzen, da ein Wettbewerbsverstoß den Mitbewerber nur mittelbar berühre. Bei einem eines Verbraucherschutzverbandes wird das Unterlassungsinteresse jedoch durch das dahinterstehende bestärkt. Schließlich bestehe beim ein hohes Interesse über das ihm zustehende informiert zu werden. Ein Streitwert von 15.000 Euro erschien dem Gericht angemessen.

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OLG Celle: Streitwertbemessung soll nicht potentielle Nachahmer abschrecken

Mittwoch, Januar 11th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 07.12.2011 (Az.: 13 U 130/11) entschieden, dass bei Streitwerthöhe bei  keine generalpräventiven Gedanken zu berücksichtigen sind. Aufgabe der sei es nicht potentielle Nachahmer abzuschrecken, urteilte das Gericht. 

Geklagt hatte ein Fernsehsender für Sportberichterstattung gegen einen Gastwirt. Dieser hatte in seiner Gaststätte Fußballsendung gezeigt, ohne ein Abo-Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen zu haben. Der Wirt wandte ein, dass er nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, weil er das Lokal an dem Abend weitervermietet habe.

Die Richter befanden, dass im Urheberrecht zu berücksichtigen sei, in welchem Ausmaß und Umfang das Recht verletzt werde. Auch das wirtschaftliche Interesse, wie beispielswiese die Einbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten, müssten bei der Bemessung eine Rolle spielen.Generalpräventive Gesichtspunkte würden hingegen bei der unberücksichtigt bleiben. Denn es sei nicht Aufgabe der , potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken.

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BGH: Verwendung eine markenrechtlich geschützten Begriffs als Firmennamen ist keine Rechtsverletzung

Mittwoch, Januar 11th, 2012

Der hat in einem Urteil vom 12.05.2011 (Az.: I ZR 20/10) entschieden, dass die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als Firmennamen keine Kennzeichenrechtsverletzung ist.

Geklagt hatte die Inhaberin der seit 2004 eingetragenen “Schaumstoff Lübke” für Polstermöbel gegen einen Vertrieb von Möbeln und Wohnaccessoires. Die 2006 als GmbH gegründte Firma war als “Dieter Lübke Schaumdesign GmbH” ins Handelsregister eingetragen. Darin sah die Unternehmerin ihre Marken verletzt.

Das Berufungsgericht sei nach Ansicht des I. Zivilsenats des  zutreffend davon ausgegangen, dass die Klägerin aufgrund ihrer als Herkunftszeichen für Waren und Dienstleistungen beim Namen eines Unternehmens des angegriffenen Zeichens nicht verbieten kann. Ein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens stelle laut  keine rechtsverletzende Benutzung i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar. Es fehle sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH als auch der des an einer markenmäßigen Benutzung des Zeichens für eine Ware oder Dienstleistung mit dem Ziel, diese von Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheidbar zu machen.

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AG Bergisch-Gladbach: Anwaltskosten wegen Beleidigung auf Facebook müssen erstattet werden

Dienstag, Januar 10th, 2012

Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach hat in einem Urteil vom 16.06.2011 (Az.: 60 C 37/11) entschieden, dass ein Mann die Beleidigung seiner Ex-Frau auf nicht dulden muss. Zudem urteilten die Richter, dass die geschiedene Frau die Kosten für einen begründeten zu tragen habe.

Geklagt hatte der Mann gegen seine frühere Frau, die in dem sozialen Netzwerk gepostet hatte, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller sei, es aber unbezahlbar sei, den Ex-Ehemann los zu sein. Der ehemalige Ehegatte fasste diese Äußerung als Beleidigung auf, beauftragte einen Anwalt und forderte seine alte Frau auf, diese Äußerung zu unterlassen und seine Anwaltskosten zu übernehmen. Diese weigerte sich zu zahlen und erklärte, dass sie die Beiträge gelöscht habe.

Die Richter gaben in ihrem Urteil dem klagenden Ex-Ehemann Recht. Die auf veröffentlichen Kommentare seien beleidigend und herabwürdigend. Die Aussagen machten deutlich, dass der soziale Wert des Mannes extrem niedrig sei. Auch wenn die Erklärungen überspitzt formuliert seien, so stellten sie doch massive Ehrverletzungen dar, die rechtswidrig seien.

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AG Gladbeck: Betreiber von Abo-Fallen haben keinen Zahlungsanspruch

Dienstag, Januar 10th, 2012

Das Amtsgericht Gladbeck hat in einem Urteilvom 18.10.2011 (Az.: 12 C 267/11) entschieden, dass Betreiber von sogenannten Abo-Fallen keinen Zahlungsanpruch gegenüber säumigen Verbrauchern haben. Damit wiesen die Richter eine Klage der Propayment GmbH  gegen eine Internetnutzer zurück, weil er durch die irreführende Gestaltung der Internetseite auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots nicht hinreichend hingewiesen worden war.

Geklagt hatte das Unternehmen gegen einen Gladbecker, der sich weigerte die Kosten für die zu zahlen. Die Richter hatten die Klage als unbegründet abgewiesen und festgestellt, dass durch die Anmeldung auf der Homepage kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei.

Das Gericht führt aus, dass die Gestaltung der Internetseite bewusst irreführend sei und inhaltlich nicht zwingend aussage, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handele. Die Internetseite war so gestaltet, dass auf der Einstiegsseite nur ein kleingeschriebener Hinweis auf die jährlichen Kosten von 96 Euro angebracht war, der nur durch Scrollen zusammen mit dem Anmeldebutton sichtbar wurde. Die gesamte Gestaltung der Seite lässt aus Sicht des Gerichts nur den Schluss zu, dass es Absicht der Kläger ist, den Kunden in eine sogenannte zu locken. Dabei war es für die Richter unerheblich, dass die des Nutzers ermittelt werden könnte.

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OLG Köln: 3.000 Euro pro Lied auf dem Server

Montag, Januar 9th, 2012
Das hat mit einem Beschluss vom 17.11.2011 (Az.: 6 W 234/11) festgelegt, dass der Streitwert für jedes einzelne angebotene Musikstück auf einem Server in einem Tauschnetzwerk 3.000 Euro beträgt. Zuvor waren im März 2011 von der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az.: 6 W 44/11) im Fall eines ganzen Albums 10.000 Euro als Streitwert festgesetzt worden.  
 
Die Kläger erwirkten im vorausgehenden Hauptverfahren eine einstwilligte Verfügung gegen den Beklagten. Der Rechtsstreit wurde daraufhin für erledigt erklärt. Gleichzeitig gab der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung ab, persönlich kein Musikstück über die ermittelte geladen zu haben, noch sonst an einer beteiligt gewesen zu sein. Die Richter stellten fest, dass trotz des Beteuerns und der Abgabe eidesstattlichen Versicherung er dennoch die Gerichtskosten voll tragen müsse. Der Kläger habe die urheberrechtlich rechtswidrige Handlung über die ermittelte ausreichend dargelegt, urteilte der 6. Zivilsenat. Das bloße Bestreiten der Handlung reiche nach Ansicht der Richter nicht aus, um die umfangreiche Beweislage zu erschüttern.
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BGH: Jubiläums-Rabatt darf nicht ohne Weiteres verlängert werden

Montag, Januar 9th, 2012

Der hat in einem Urteil vom 07.07.2011 (Az.: I ZR 173/09) entschieden, dass zeitliche Fristen in einer Anzeige, mit der ein Unternehmen für ein Jubiläumsrabatt  wirbt, grundsätzlich einzuhalten sind. Demnach kann es irreführend sein, wenn eine solche Aktion über die angegebene Zeit hinaus verlängert wird. Der wirtschaftliche Erfolg der sei kein Rechtfertigungsgrund um ein Jubiläums-Rabatt zu verlängern, urteilten die Richter des I. Zivilsenats.

Ein Möbelhaus hatte wegen eines Firmenjubiläums einen zunächst befristetet Rabatt von 10 Prozent beworben. Nach Ablauf der Frist war das Angebot in einem weiteren Prospekt um zunächst eine Woche verlängert worden. Später wurde in einem weiteren Prospekt auf eine letztmaligen Verlängerung der wegen des riesigen Erfolgs hingewiesen. Dagegen hatte ein anderes Möbelhaus eine einstweilige Verfügung erwirkt, da sie die für wettbewerbswidrig hielten. 

Die Richter befanden, dass irreführende Angaben regelmäßig vorliegen, wenn das Unternehmen bereits bei Erscheinen der die Absicht hat, die zu verlängern, dies aber in der nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt. Wird die aufgrund von Gründen verlängert, die erst nach dem Erscheinen der eingetreten sind, ist danach zu unterscheiden, ob diese Umstände für das Unternehmen unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt voraussehbar waren und deshalb bei der Planung der befristeten Aktion und der Gestaltung der ankündigenden berücksichtigt werden konnten.

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