Archive for the ‘Urteile’ Category

Werbung für nicht lieferbare Waren

Dienstag, Juli 27th, 2010

Irreführend ist die Bewerbung von Waren im Internethandel ohne einen Hinweis, dass diese tatsächlich nicht lieferbar sind, so das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung. 

OLG Hamm, Urteil vom 22.04.2010 – Az. I-4 U 205/09

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2203

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BGH: Bei teilweise unberechtigten Abmahnungen werden die Abmahnkosten nur für den berechtigten Teil der Abmahnung ersetzt

Dienstag, Juli 27th, 2010

http://www.wb-law.de/news/allgemein/1739/bgh-bei-teilweise-unberechtigten-abmahnungen-werden-die-abmahnkosten-nur-fuer-den-berechtigten-teil-der-abmahnung-ersetzt/

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Amtsgericht Aachen: Für ein Album ist der Streitwert 3000 EUR

Montag, Juli 26th, 2010

Rechtsanwalt Dr. Wachs berichtet von einem Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 16.7.2010 (AZ 115 C 77/10), das noch nicht rechtskräftig ist. Das Amtsgericht Aachen hat für ein Album einen Streitwert von 3000 EUR angesetzt. Damit werden erheblich weniger Gebühren fällig, als dies von den meisten abmahnenden Kanzleien gefordert wird.

http://www.dr-wachs.de/blog/2010/07/21/amtsgericht-aachen-urteil-vom-1672010-az-115-c-7710-streitwert-bei-einem-album-300000-eur/

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Landgericht Köln 21.04.2010 zur Anwendung § 97 Abs. 2 UrhG

Freitag, Juli 23rd, 2010

Im Rahmen eines außergerichtlichen Schriftverkehrs wird uns eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom 21.04.2010 (Az.: 28 O 596/09) vorgelegt, die die Rasch Rechtsanwälte für ihre Mandantschaft erstritten haben. Im Rahmen der Entscheidung wird auch zu der Frage Stellung genommen, inwieweit die Ausnahmevorschrift des § 97 Abs. 2 UrhG Anwendung findet. Dazu führen die Kölner Richter wie folgt aus:

„Die Ausnahmevorschrift des § 97 Abs. 2 UrhG war nicht anzuwenden und die Höhe des Anspruchs war daher jedenfalls nicht auf 100,00 € gedeckelt. Die Deckelung greift nur bei unerheblichen Rechtsverletzungen ein. Dabei ist ein geringes Ausmaß der Rechtsverletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht nach dem Willen des Gesetzgebers nötig, also ein Bagatellverstoß (Dreier/Schulze, a.a.O., § 97 a Rn 17 mit Nachweis der amtl. Begründung) Durch das Filesharing eines ganzen Albums und nicht etwa nur eines Titels ist diese Bagatellgrenze jedenfalls überschritten
(Dreier/Schulze, a.a.O.), zumal das Werk für alle an der Tauschbörse Teilnehmende abrufbar war.“

Auch verweist das Landgericht Köln darauf, dass es sich nicht um einen einfach gelagerten Fall handelt. Es geht um die Haftung von Personen im Internet, wobei die Person des Verletzers streitig ist bzw. vom Abgemahnten eine andere Person als Verletzer genannt wird. Dies ist aus Sicht des Gerichts eine komplexe Materie.

Zu den Abmahnkosten führt das Gericht aus, dass ein Streitwert von € 50.000,00 für ein gesamtes Album angemessen ist. Bei der Bemessung des Gegenstandswertes berücksichtigt das Gericht auch, ob ein Album zum Zeitpunkt des Filesharings noch besonders aktuell oder besonders erfolgreich gewesen wäre. Dies ergibt dann eine Forderung in Höhe von € 1.379,80. Darin enthalten ist eine 1,3 Geschäftsgebühr von € 1.359,80 zuzüglich der Auslagenpauschale von € 20,00. Dabei verweist das Landgericht Köln auf die jüngste Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln.

Anmerkung zum Schluss: In der vorliegenden Entscheidung wurden nicht nur die Gebühren geltend gemacht, sondern auch der Unterlassungsanspruch. Die Kosten des Rechtsstreits wurden insgesamt dem Beklagten auferlegt.

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Aktuell: Landgericht Köln zum Rechtsmissbrauch bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Donnerstag, Juli 22nd, 2010

Die Rasch Rechtsanwälte überreichen eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom 21.04.2010 (Az.: 28 O 596/09) im Rahmen einer außergerichtlichen Korrespondenz. Im Rahmen dieses Verfahrens nimmt das Landgericht Köln zu der Frage Stellung, ob eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung vorliegt. Wörtlich heißt es in der Entscheidung:

„Es liegt keine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung vor. Beim Rechtsmissbrauch geht es typischerweise darum, dass die Ausübung eines individuellen Rechts als treuwidrig und unzulässig beanstandet wird. … Der Vortrag des Beklagten beschränkt sich darauf, auf eine angebliche Massenabmahnung zu verweisen. Dieser pauschale Vortrag ist nicht geeignet, einen Rechtsmissbrauch darzulegen. Denn unstreitig ist die Klägerin Tonträgerunternehmen und gerichtsbekanntermaßen in großem Umfang am Markt aktiv. Sie hat lediglich die Unterlassung für Songs begehrt, an dem sie die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Hierin liegt kein Rechtsmissbrauch, sondern die erlaubte Ausübung des Rechts.“

Das Gericht macht zum wiederholten Male deutlich, dass pauschale Vorwürfe eines „Rechtsmissbrauchs“ nicht geeignet sind, erfolgreich gegen Abmahnungen vorzugehen. Allerdings entdecken wir in der Beratungspraxis immer wieder Phänomene, die durchaus Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch bieten. Beispielsweise übermittelt derzeit ein Rechteinhaber nach der ersten Abmahnung während der noch laufenden Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung eine erneute Abmahnung wegen weiterer Verstöße. Dies könnte durchaus rechtsmissbräuchlich sein. Daher ist im Einzelfall zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine rechtmissbräuchliche Massenabmahnung bestehen.

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Keine Belastung des Verbrauchers mit den Kosten für die Hinsendung der Ware

Donnerstag, Juli 22nd, 2010

BGH, Urteil vom 07.07.2010 – Az. VIII ZR 268/07

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2197

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Kein Kontakt mit dem Bürger?

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Das Landgericht Köln ergänzt seine Beschlüsse gem. § 101 Abs. 9 UrhG neuerdings mit folgendem Text:

„Mit diesem Beschluss wird lediglich der Provider verpflichtet, die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber gegenüber dem Antragsteller offen zu legen.

Das Gericht hat nicht geprüft, ob eine Urheberrechtsverletzung, die eine Abmahngebühr oder dergleichen rechtfertigt, vorliegt.“

Interessant ist, dass offensichtlich für das Landgericht Köln diese Ergänzung in Ziff. 6 ihres Beschlusses der wichtigste Teil ist. Dies ist die einzige Passage, die mit Fettdruck hervorgehoben ist. Auch die Unterstreichung des Wortes „nicht“ befindet sich so im Original-Text des Beschlusses des Landgerichts Köln.

Offensichtlich haben wohl zu viele Betroffene angerufen und sich die rechtliche Bedeutung des Beschlusses gem. § 101 Abs. 9 UrhG erklären lassen. Soviel Kontakt wollte das Landgericht Köln zum Bürger wohl nicht.

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Wartefrist beim Abschlussschreiben mindestens 2 Wochen

Mittwoch, Juli 21st, 2010

OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010 – Az. I-4 U 12/10

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2193

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Missverständliche Unterlassungserklärung und die Pflicht zur Nachfrage

Dienstag, Juli 20th, 2010

Eine aktuelle Entscheidung des Hanseatischen OLG, Beschluss vom 25.01.2010 – Az. 5 W 7/10

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2191

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Neu: Landgericht Flensburg liefert auch Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG

Montag, Juli 5th, 2010

Das Landgericht Flensburg ist nun auch in die Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG mit eingebunden. Uns liegt ein Beschluss vor, der die Firma Versatel Nord GmbH aus Flensburg zur Auskunft über die Anschlussinhaber verpflichtet.

Beantragt hatte dies die Sony Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte.

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Urteil: Werbung mit „110-jähriger Möbeltradition“ muss stimmen

Donnerstag, Juli 1st, 2010

http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/recht-steuern/recht/wettbewerbsrecht/alterswerbung.html

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Ermittlung der IP-Adressen nicht zuverlässig, so Landgericht Köln in 2008

Dienstag, Juni 29th, 2010

Immer wieder interessant ist die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 25.09.2008 (Az.: 109-I/08). Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Köln hat bezüglich der ermittelten IP-Adressen festgestellt, dass immer wieder Fehler vorkommen. Dabei bezieht sich das Landgericht Köln auf Beobachtungen, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider zurückmelden, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt keine Session zur konkreten IP-Adresse gefunden werden konnte.

Wörtlich heißt es in dem Urteil:

“Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe – so die Staatsanwaltschaft – die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 % aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 % betragen.“

Die Kölner Richter gehen davon aus, dass diese Schwierigkeiten bei der Zeitnahme entstehen, die sowohl beim ermittelnden Unternehmen als auch beim Provider erfolgt.

Auch zu den immer wieder zitierten Hash-Werten heißt es in der Entscheidung des Landgerichts Köln:

“Auch die Verlässlichkeit der Hash-Werte, die nach den Beobachtungen der Staatsanwaltschaft Köln manipuliert werden können und gelegentlich – von Hackern – manipuliert werden, um den Betrieb der Tauschbörse zu stören, ist nicht hundertprozentig gewährleistet.“

Hier stellt sich für uns auch mit Blick auf die heutige Abmahnpraxis immer wieder die Frage, ob sich an diesem Zustand etwas geändert hat. In Anbetracht der vielen zivilrechtlichen Auskunftsverfahren ist es schwieriger geworden, die damaligen Beobachtungen der Staatsanwaltschaft zu verifizieren.

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Unterschiedliche Mindestvertragslaufzeit irreführend

Dienstag, Juni 29th, 2010

OLG Köln, Urteil vom 30.04.2010 – Az. 6 U 194/09

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2188

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Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung

Montag, Juni 28th, 2010

Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.04.2010 – Az. 5 W 24/10

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2186

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Auch die Kanzlei Negele klagt beim Amtsgericht München

Montag, Juni 28th, 2010

Die Kanzlei Negele veröffentlicht auf der Seite www.abmahnung-negele.net Urteile. Unter anderem findet sich ein Hinweisbeschluss des Amtsgerichts München aus April 2010:

http://www.abmahnung-negele.net/download/entscheidungen/ag_muenchen-142-c-5118-10-hinweisverfuegung.pdf

Nach diesem Hinweisbeschluss rät das Amtsgericht zur Zahlung der eingeklagten Anwaltsgebühren. Wie aus den anderen Veröffenltichungen auf dieser Seite zu entnehmen ist, geht das aber nicht immer so glatt durch.

Auch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte klagt beim Amtsgericht München.

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Preisnachlass nur für Vorratsware

Freitag, Juni 25th, 2010

BGH, Urteil vom 10.12.2009 – Az. I ZR 195/07

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2185

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Zeitpunkt der Beurteilung für eine Belehrung bezüglich Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 3 BGB

Freitag, Juni 25th, 2010

http://www.jurpc.de/rechtspr/20100119.htm

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BGH zu marions-kochbuch.de

Freitag, Juni 25th, 2010

http://www.jurpc.de/rechtspr/20100118.htm

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E-Mail-Adresse im Impressum

Dienstag, Juni 22nd, 2010

Das Fehlen der E-Mail-Adresse im Impressum wurde vom Landgericht Berlin (Beschl. v. 01.06.2007, Az: 15 O 459/07) als wettbewerbswidrig angesehen. Nach  § 5 Abs. 1 Nr. 2 Telemediengesetz müssen Angaben gemacht werden, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

Eine fehlende Angabe über die E-Mail-Adresse des Diensteanbieters wurde durch das LG Hildesheim (Beschl. v. 05.11.2007, Az: 11 O 65/07, n.v.) als wettbewerbswidrig angesehen.

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Vorschaubilder BGH Urteil vom 29.04.2010- I ZR 69/08

Donnerstag, Juni 17th, 2010

http://www.jurpc.de/rechtspr/20100115.htm

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