Im Jahr 2007 war ein Film mit Tom Cruise in der Hauptrolle gedreht worden, bei dem es um das Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 geht und der unter dem Titel „Operation Walküre“ in die deutschen Kinos kam. Just das Filmmaterial, auf dem die im Berliner Bendlerblock gedrehten Szenen enthalten waren, war seinerzeit beschädigt worden. Der Nachdreh kostete über 300.000 € – Geld, das die Versicherung des Filmproduzenten nun vom Münchner Kopierwerk haben wollte. Dort waren die Filmspulen entwickelt worden. Und dort, so der Vortrag der Versicherung, sei auch der Schaden entstanden.
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Archive for the ‘Urteile’ Category
Kopierwerk muss nicht zahlen – Film von Tom Cruise
Montag, März 12th, 2012“Mein Kampf” bleibt im Giftschrank
Montag, März 12th, 2012Seit bald siebzig Jahren ist er tot, aber die Justiz beschäftigt Adolf Hitler noch immer. Mit einem heute verkündeten Urteil der unter anderem für urheberrechtliche Streitigkeiten zuständigen 7. Zivilkammer hat die Kammer eine auf Antrag des Freistaates Bayern am 25. Januar 2012 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Mit dieser war einer britischen Verlagsgesellschaft verboten worden, in Deutschland Auszüge aus dem Buch “Mein Kampf” von Adolf Hitler zu publizieren. Mit dem Verfügungsantrag hatte der Freistaat als Inhaber der Urheberrechte Hitlers auf eine Ankündigung des Verlages reagiert, eine Broschüre mit Originalauszügen aus “Mein Kampf” von Adolf Hitler an die Kioske zu bringen. Der britische Verlag hatte den gegen die Verbotsverfügung eingelegten Widerspruch damit begründet, dass „Mein Kampf“ trotz aller Versuche des Freistaats, dies zu verhindern, in vielen Ländern der Welt legal erhältlich sei. Die geplante Publikation mit dem Titel “Das unlesbare Buch” sei ein wissenschaftliches Werk, in dem als Beleg für Hitlers propagandistische Gedankenführung und die erhebliche Widersprüchlichkeit und Verworrenheit des Originaltextes gerade einmal 1% des Originalwerks exemparisch zitiert würde. Die Textübernahmen seien daher durch das urheberrechtliche Zitatrecht gerechtfertigt. Die 7. Zivilkammer sah die beabsichtigte Veröffentlichung der streitgegenständlichen Broschüren mit Auszügen aus “Mein Kampf” hingegen nicht durch das Zitatprivileg gedeckt. In dem Urteil heißt es:
„Die vorliegende Broschüre überschreitet diese Grenze [des Zitatrechts], denn sie stellt bei einer Gesamtbetrachtung nach Aufmachung, Inhalt und Marktorientierung einen Abdruck von Originalauszügen des Werks „Mein Kampf“ mit fachkundigen Anmerkungen dar. Diese dienen nur der ergänzenden Erläuterung des Originaltextes, der vorrangig für sich selbst sprechen soll. … Bereits aufgrund der bewusst gewählten formalen Gestaltung ist ein sehr enger Bezug zwischen Zitat und Text nicht gewährleistet. Der Leser kann den Originaltext aus “Mein Kampf” völlig unabhängig von den Erläuterungen aufnehmen. Dies lässt auch eine innere Verwobenheit beider Textpassagen vermissen. …“ Ganz grundsätzlich heißt es in dem Urteil: „Ein Werk zu kürzen und mit Anmerkungen und Erläuterungstexten zu versehen, gibt kein eigenes Nutzungsrecht an dem gekürzt vervielfältigten und verbreiteten Originalwerk.“ Auch der Argumentation des Verlags, der Freistaat habe in ähnlichen Fällen einen Abdruck des Werkes “Mein Kampf” nicht unterbunden, also inzident gestattet und müsse nun auch die Beklagte demgemäß behandeln, folgte das Gericht nicht. Ein zum Beleg von der Beklagten vorgelegtes Werk eines anderer Autors unterschiede sich grundlegend von der Broschüre der Beklagten.
(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 1533/12; nicht rechtskräftig)
LG Düsseldorf: Geringe Bandbreite darf nicht bindend sein
Montag, März 12th, 2012Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 28.12.2011 (Az.: 12 O 501/10) entschieden, dass wer mit einem Mobilfunkanbieter in einem Vertrag eine bestimmte Bandbreite festgelegt hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn die Vereinbarte nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Landgericht Düsseldorf hat damit einer Klage der verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Vodafone D2 GmbH stattgegeben.
Eine Klausel im Vodafone-All-Inclusive-Paket sah vor, Kunden nur eine geringere DSL-Bandbreite als ursprünglich vereinbart zur Verfügung zu stellen. Danach hätte das Unternehmen von vereinbarten Leistungen einseitig abweichen können. Das benachteilige zudem den Kunden unangemessen und sei damit unzulässig, urteilten die Richter.
Die Verbraucherschützer hatten auch eine Klausel zur Werbung per SMS kritisiert. Der Mobilfunkanbieter erlaubte es, dass Text- oder Bildmitteilungen mit Werbung an die Kunden geschickt werden. Diese würden dadurch unangemessen benachteiligt, entschieden die Richter. Werbung mittels elektronischer Post sei nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
Einer weiteren Klausel zufolge war der Kunde solange an sein Angebot gebunden, bis es das Unternehmen bestätigte. Dies sei eine unangemessen lange Annahmefrist, urteilte das Gericht und erklärte die Klausel für unwirksam.
Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um die Behauptung der Marktführerschaft im Sportartikelbereich
Freitag, März 9th, 2012Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung des Warenhausunternehmens Karstadt im Streit um die Behauptung, Karstadt sei Marktführer im Sortimentsfeld Sport, aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.
Auf der Internetseite von Karstadt fand sich im August 2007 unter der Rubrik “Das Unternehmen” die Angabe, Karstadt sei Marktführer im Sortimentsfeld Sport. Die Klägerin, die deutsche Organisation der international tätigen INTERSPORT-Gruppe, hat diese Angabe als irreführend beanstandet und Karstadt vor dem Landgericht München I auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sie hat geltend gemacht, die in ihrem Verbund unter dem INTERSPORT-Logo auftretenden Sportfachgeschäfte hätten im Geschäftsjahr 2005/06 einen deutlich höheren Jahresumsatz als die Beklagte erzielt. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben. (weiterlesen …)
Anklage im Verfahren „kino.to“ zur Hauptverhandlung zugelassen
Freitag, März 9th, 2012Die 11. Strafkammer des Landgerichts Leipzig – Wirtschaftsstrafkammer – hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 13.10.2011 gegen Bastian P. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Bastian P. wird ausweislich der Anklageschrift zur Last gelegt, gemeinschaftlich mit weiteren Beteiligten über die Internetseite „kino.to“ im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 08.06.2011 insgesamt 1.110.543 Links zu urheberrechtlich geschützten Filmen, Dokumentationen und Fernsehserien öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne dass eine Einwilligung des Rechteinhabers des jeweiligen Filmwerks vorgelegen habe.
Die Generalstaatsanwaltschaft wertet dieses Handeln als gemeinschaftliche gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gemäß §§ 106, 108 a UrhG.
Bastian P. befindet sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung sieht § 108 a UrhG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Entscheidungsgründe des urteils LG Berlin gegen Facebook
Freitag, März 9th, 2012vzbv gewinnt Klage gegen Facebook
Donnerstag, März 8th, 2012Facebook verstößt mit dem Freundefinder und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte. Das entschied heute das Landgericht Berlin und gab damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in vollem Umfang statt. „Das Urteil ist ein Meilenstein. Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren“, so Vorstand Gerd Billen. Beim Freundefinder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben.
Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt.
Zwar hat Facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert, nach Auffassung des vzbv allerdings nicht ausreichend. „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Facebook darf Nutzerinhalte nur nach Zustimmung verwenden
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.
Facebook auf die Finger schauen
Der vzbv fordert Facebook auf, seinen Bekundungen nun Taten folgen zu lassen und den Verbraucher- und Datenschutz in Europa zu akzeptieren. „Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist“, so Billen.
Generell sollte das Unternehmen vor der Einführung neuer Dienste und Anwendungen zunächst prüfen, ob diese mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sind. Insoweit begrüßt der vzbv den Entwurf der EU-Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung. Diese sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zwingend eine ausdrückliche Willensbekundung vor, die ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage erfolgen muss.
Verbraucherrechte in der digitalen Welt
Mit der Klage gegen Facebook setzt sich das vom Bundesverbraucherministerium geförderte vzbv-Projekt “Verbraucherrechte in der digitalen Welt” erneut für die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards in Sozialen Netzwerken ein. Das Projekt informiert über die Webseite www.surfer-haben-rechte.de über Rechte und Pflichten von Verbraucher im World Wide Web.
Urteil LG Berlin vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, nicht rechtskräftig
Einstweiliges Verfügungsverfahren FlexStrom AG gegen EWE Energie AG
Mittwoch, März 7th, 2012Die 5. Zivilkammer des LG Oldenburg hat am 07.03.2012 gegen die EWE Energie AG auf Antrag der FlexStrom AG eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach die EWE Energie AG es zu unterlassen hat, im Geschäftsverkehr zu Wettbewerbszwecken zu behaupten oder behaupten zu lassen, die FlexStrom AG sei insolvent.
Nach der Beweisaufnahme war die 5. Kammer davon überzeugt, dass ein namentlich nicht bekannter Begleiter eines Vertriebsmitarbeiters, welche an der Haustür Werbung für Produkte der EWE Energie AG machen, behauptet hat, dass die FlexStrom AG seit 2 Wochen insolvent sei.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagt Zahnreinigung im “AirflowVerfahren” und Zahnbleaching durch selbständige Zahnarzthelferin
Dienstag, März 6th, 2012Mit einem am 1.3.2012 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einer Zahnarzthelferin untersagt, in ihrem eigenen Zahnkosmetikstudio die Durchführung einer Zahnreinigung mittels “Airflow” und bestimmte Zahnbleachings als selbstständige gewerbliche Tätigkeit ohne Zusammenwirken mit einem Zahnarzt anzubieten.
Geklagt hatte die Landeszahnärztekammer Hessen, die der Ansicht ist, die Beklagte übe in ihrem Studio durch diese Tätigkeiten Zahnheilkunde aus, was nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) den Zahnärzten vorbehalten sei. Die beklagte ausgebildete Zahnarzthelferin, die hauptberuflich bei einem Zahnarzt angestellt ist und das Zahnkosmetikstudio seit einigen Jahren zusätzlich betreibt, ist der Meinung, bei den von ihr angebotenen Dienstleistungen handele es sich um rein kosmetische Anwendungen.
Während das in erster Instanz zuständige Landgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen hatte, sah das in der Berufung angerufene Oberlandesgericht die Klage als begründet an und änderte das Urteil des Landgerichts ab. Hiernach ist es der Beklagten nunmehr verboten, ohne Zusammenwirken mit einem Zahnarzt Zahnbleachings vorzunehmen, es sei denn das Bleaching erfolgt mit sog. “Massmarkt – Produkten”, bei denen der Wasserstoffperoxidgehalt 5 % nicht übersteigt. Darüber hinaus ist es der Beklagten untersagt selbstständig - also ohne Zusammenwirken mit einem Zahnarzt Zahnreinigungen mittels eines Wasserpulverstrahlgeräts (“Airflow”) vorzunehmen.
Bisher liegt nur der Urteilstenor vor, der am Schluss der Berufungsverhandlung verkündet wurde. Mit der detaillierten schriftlichen Urteilsbegründung ist innerhalb der nächsten drei Wochen zu rechnen. Die Entscheidung soll in die Landesrechtsprechungsdatenbank (www.lareda.hessenrecht.hessen.de) eingestellt werden.
Gegen das Urteil kann die Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1.3.2012, Aktenzeichen 6 U 264/10
(vorausgehend LG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.2010, Aktenzeichen 312 O 31/10)
LG Magdeburg: Ältere Einträge im Netz sind kein Wettbewerbsverstoß
Donnerstag, März 1st, 2012Das Landgericht Magdeburg hat in einem Urteil vom 13.04.2011 (Az.: 7 O 260/11) entschieden, dass veraltete Angabe im Netz über eine Mitgliedschaft in einem Verband nicht irreführend sind, wenn diese nur mit einer Suchmaschine aufgefunden werden können.
In dem vorliegenden Fall war ein Makler aus dem Immobilienverband Deutschland ausgetreten und hatte darauf auf seiner Homepage hingewiesen. Ein Konkurrent fand ältere Internetseiten auf denen dieser Hinweis fehlte. Folge war eine Abmahnung und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Makler die Werbung untersagt werden sollte.
Das Landgericht wies den Antrag zurück. Grundsätzlich stellten falsche Angaben über eine Mitgliedschaft in einem Verein eine irreführende Werbung dar. Dazu müsse der Wettbewerb gemäß § 3 UWG nicht unerheblich beeinträchtigen werden, hieß es in der Begründung. Dies traf nach Ansicht der Richter hier nicht zu. Verbraucherinteressen waren nach Auffassung des Gerichts nicht betroffen, da Internetnutzer nach den Einträgen gar nicht suchen würden. Erst mit der gezielten Eingabe des Maklernamens und des Verbandsnamen in eine Suchmaschine würden Verbraucher auf die Seiten stoßen. Da der Makler auf seiner Homepage darauf verweist, dass er dem Verband nicht mehr angehöre, bestehe dazu kein Grund.
LG Hamburg: Persönlichkeitsanalyse bei Partnerbörsen darf nach Widerruf nichts kosten
Donnerstag, März 1st, 2012Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 31.01.2012 (Az.: Az. 312 O 93/11) entschieden, dass Internetpartnervermittlung bei einem Widerruf des Vertrages keine Gebühren mehr für Persönlichkeitsanalysen erheben dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte die Hamburger Verbraucherzentrale gegen die Betreiberin von zwei Partnerbörsen. Diese hatte Kunden die unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen wollten, eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft angeboten. Bestandteil des Angebots ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Bei einem Widerruf stellte die Kontaktbörsen dem Verbraucher 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.
Das sahen die Richter anders. Die Persönlichkeitsanalyse sei als Bestandteil des Vertrags anzusehen ist und bei einem Widerruf müsste dafür nicht gezahlt werden.
LG Frankfurt/Main: Werbung mit nicht zugelassenen Anwaltstiteln ist verboten
Donnerstag, März 1st, 2012Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 06.10.2011 (Az.: 2-03 O 437/11) entschieden, dass nur die in der Fachanwaltsordnung genannten Fachanwaltstitel verwendet werden dürfen. Werbung mit Fantasie-Fachanwaltstitel wie “Fachanwalt für Internetrecht” hat das Gericht verboten.
Zudem erklärte es die 3. Zivilkammer für unzulässig, auf Webseiten eine Suchfunktion einzurichten, die dem Nutzer eine automatisierte Vorschlagsliste (Autocomplete-Funktion) für Fachanwaltstitel anbietet. Insbesondere das Verwenden der Titel “Fachanwalt für Vertragsangelegenheiten”, “Fachanwalt für Markenrecht” und “Fachanwalt für Domainrecht” sei nach Auffassung der Richter unlauterer Wettbewerb.
LG Köln: Fehlende Angaben zur Garantiezeit von Autos sind wettbewerbswidrig
Donnerstag, März 1st, 2012Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 03.08.2011 (Az.: 84 O 95/11) entschieden, dass ein Auto auf einer Online-Auktionsplattform nur dann als Neuwagen beworben werden darf, wenn zwischen der Fabrikation und dem Kaufvertragsabschluss nicht mehr als ein Jahr verstrichen ist.
Ein Kfz-Händler hatte gegen den Betreiber mehrerer Internetplattformen geklagt, der dort Autos aus dem EU-Ausland sowie aus Drittländern anbot. Die angeblichen Neuwagen waren bereits seit über zwölf Monate zugelassen. Angaben zur Garantie, machte der Anbieter in den Offerten nicht.
Die Richter entschieden, dass bei Neuwagen der Kunde eine uneingeschränkte Herstellergarantie erwarte. Daher müsse in der Werbung darauf hingewiesen werden, ob diese wegen der bereits erfolgten Zulassung verkürzt sei. Zudem darf ein Auto nur als “Neu” beworben werden, solange das Modell unverändert weitergebaut werde und es wegen der langen Standzeit keine Mängel aufweise. Nach Auffassung der Kammer handelte der Internethändler wettbewerbswidrig, indem er die Angaben planmäßig verschwieg, um den Absatz dieser “Altfahrzeuge” zu fördern.
OLG Köln: Präsentation eines nachgeahmten Kinderstuhls auf Messe führt zu Schadensersatz
Montag, Februar 27th, 2012Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 11.11.2011 (Az.: 6 U 43/11) entschieden, dass das Ausstellen eines nachgeahmten Kinderstuhls auf einer Messe einen Wettbewerbsverst0ß darstellt, der Schadensersatzansprüche begründet.
In dem vorliegenden Fall war ein Kinderhochstuhl auf drei aufeinander folgenden Jahren auf der Messe Kind & Jugend in Köln gezeigt worden. Dagegen hatte die deutsche Herstellerin eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln (Az.: 28 O 317/10) erwirkt. Eine Ausstellerin und deren niederländische Lieferantin wurde zu 20.000 Euro Schadensersatz verurteilt.
Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Nach Auffassung der Richter sei durch die Präsentation des Stuhls die Bereitschaft zu entnehmen, den deutschen Fachbesuchern das ausgestellte Produkt selbst oder durch Vertriebspartner liefern zu wollen. Zudem liege ein an die inländischen Kunden gerichtetes Anbieten im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG bereits dann vor, wenn im Inland zum Erwerb in einem ausländischen Staat aufgefordert wird, in dem die Veräußerung kein Urheberrecht verletze.
Unerwünschte Telefonanrufe – Anruf in einer privaten Angelegenheit
Freitag, Februar 24th, 2012Mit dem Hinweis, man rufe in einer privaten Angelegenheit an, versuchte die Mitarbeiterin einer Gesellschaft für Consumer Reporting zu erreichen, zu dem gewünschten Gesprächspartner, einer Rechtsanwältin, durchgestellt zu werden. Bei der Anruferin handelte es sich um die Mitarbeiterin von einer nach eigenen Angaben marktführenden Auskunfteien Deutschlands, die Unternehmen dynamische und branchenübergreifende Daten zu Bonität von Privatpersonen anbieten. Nachdem die Mitarbeiterin dieses Unternehmens unter Hinweis auf den Anruf mit privatem Hintergrund durchgestellt wurde, erklärte sie der überraschten Juristin, dass sie sie zur Teilnahme an einem vom Unternehmen veranstalteten Branchentreff einladen wollte, bei dem zahlreiche Referenten zu interessanten Themen auftreten würden.
Werbung mit unzulässiger Preisgarantie – Tchibo gibt Unterlassungserklärung ab
Freitag, Februar 24th, 2012Seit dem Herbst 2010 bietet Tchibo, Deutschlands größter Kaffeeröster, auch Ökostrom und Gas an. Mit Umwelt- und insbesondere auch mit Preisargumenten sollen seitdem interessierte Verbraucher zu einem Wechsel zu Tchibo motiviert werden.
So wurde Ende 2011 in der Werbung auf der firmeneigenen Webseite als ein „Vorteil“ des Bezugs von Ökostrom oder Gas über das Hamburger Unternehmen eine Preisgarantie über einen Zeitraum von 12 Monaten herausgestellt („12 Monate Preisgarantie“). Eine solche Preisgarantie ist auf dem Strommarkt nicht unüblich. Wettbewerbsrechtlich problematisch ist sie aber dann, wenn die Preisgarantie unter dem Vorbehalt erheblicher schwankender bzw. steigender variabler Kostenanteile steht, darauf in der Werbung jedoch nicht hingewiesen wird. Denn der Begriff „Preisgarantie“ vermittelt den Eindruck fester Preiskonditionen für den von der Garantie erfassten Zeitraum.
Erst kürzlich hat in einem Fall der Bewerbung eines Stromtarifs mit den Begriffen „Festpreis“ und „Preissicherheit“ das Oberlandesgericht Hamm eine Irreführung angenommen (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2011, Az. I-4 U 58/11). Der „Festpreis“ war zwar im Rahmen eines Sternchenhinweises wie folgt erläutert worden: „Ausgenommen sind Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer und eventuelle neue Steuern sowie durch Änderungen der Erneuerbaren-Energie-Gesetz-Umlage.“ In dieser Erläuterung sah das Gericht aber keine ausreichende Information darüber, dass damit ganz erhebliche Preisbestandteile von der Preisbindung ausgenommen waren, zumal die variablen Preisbestandteile mehr als 40 % des Gesamtpreises ausmachten.
Verwendung der Bezeichnung „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ wettbewerbswidrig
Mittwoch, Februar 22nd, 2012In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Baden-Baden (Urteil vom 18.01.2012 – 5 O 100/11 KfH) einem Unternehmensberater untersagt, das Siegel mit der Aufschrift „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ zu verwenden.
Das Landgericht Baden-Baden gab dem Untersagungsantrag der Wettbewerbszentrale mit der Begründung statt, dass die Verwendung des Siegels „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ irreführend sei. Der Verkehr erwarte, dass bei einer Auszeichnung dem Verleiher fachliche Kompetenz und Neutralität zukomme, und dass diese aufgrund eines ernsten und objektiven Prüfungsverfahrens vergeben werde. Insbesondere hatte das Gericht Bedenken hinsichtlich der Neutralität der Trainer Allianz und auch der fachlichen Kompetenz der ausgezeichneten Trainer, da nur Trainer, die Mitglied der Organisation sind, ausgezeichnet werden können. Dadurch werde das für eine Auszeichnung typische und erwartete Auswahlkriterium fachliche Kompetenz hinter die nicht ausgewiesene notwendige Mitgliedschaft gestellt. Hinzu komme, dass ein europäischer Teilnehmerkreis vorgespiegelt werde, obwohl im Wesentlichen die Auswahl nur unter Trainern aus dem Inland getroffen wird. Dies rechtfertige keine „europäische“ Auszeichnung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
OLG Hamm: 14-tätige Widerrufsbelehrung muss nach Online-Auktion sofort verschickt werden
Freitag, Februar 17th, 2012Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 10.01.2012 (Az.: I-4 U145/11) entschieden, dass das sofortige Absenden der Widerrufsbelehrung per Mail nach dem Auktiosende bei der Onlineplattform Ebay, die verkürzte 14-tätige Widerrufsfrist auslösen kann. Damit bestätigte der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund.
Ein Schmuckhändler tätige auf der Online-Auktionsplattform einen Testkauf und erwarb einen Ring. Nach dem Kauf bekam er vom Verkäufer per Mail eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung zugemailt. Diese räumte ihm für den Widerruf 14 Tage ein. Darin sah der Ebay-Testkäufer einen Wettbewerbsverstoß.
Die Richter urteilten, dass verkürzte Widerrufsfristen bei einem durch Fernabsatzwege zustande gekommenen Verbrauchervertrag nach § 355 Abs.2 BGB voraussetzen, dass die Mail mit der Widerrufsbelehrung unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern beim Adressen landet. Dies sei hier geschehen. Nach Ansicht der Richter gelte das auch, wenn der Vertrag fast 50 Stunden vorher mit der Abgabe des Höchstangebots geschlossen wurde und damit über die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist von einem Tag hinaus gehe.
Nach Auffassung der Richter sei Unternehmen eine schnellere Übermittlung nicht möglich und auch unzumutbar. Erst mit dem Auktionsende werde dem Anbieter die Identität des Käufers bekannt. Denkbar sei zudem, dass das erste Höchstangebot überboten werde. Damit könne der Verkäufer bis zum Schluss der Auktion warten, um den Kunden über dessen Widerrufsrecht zu belehren. Damit werde der Verbraucher nicht länger als nötig über sein Rückgaberecht im Unklaren gelassen. Denn auch der Käufer müsse damit rechnen, dass sein Gebot von anderen Interessenten überboten werde.
Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt GWE Wirtschaftsinformationsges.mbH wegen Täuschung
Donnerstag, Februar 16th, 2012Nach mündlicher Verhandlung am 14.2.2012 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt, wonach die Angebotsformulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH, Düsseldorf, für Eintragungen in einer Gewerbedatenbank irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind.
Da massenhaft Gewerbetreibende durch die Angebotsformulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH getäuscht wurden, hatte der DSW Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Dieses bestätigte mit Urteil vom 15.04.2011 (38 O 148/10) die Auffassung des DSW, wonach die Angebotsformulare sowohl irreführend im Hinblick auf die Herkunft als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung des Betroffenen sind. Gegen dieses Urteil hatte die GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH Berufung eingelegt. (weiterlesen …)
AG Dortmund: Widerruf bei Kauf eines subventionierten Handys möglich
Donnerstag, Februar 16th, 2012Das Amtsgericht Dortmund hat in einem Urteil vom 13.10.2010 (Az.: 417 C 3787/10) entschieden, das beim Kauf eines subventionierten Handys zusammen mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht. Die Kopplung des Vertrages und dem subventionierten Handy stellt Finanzierungshilfe dar.
Eine Kundin hatte mit einem Netzbetreiber einen Handyvertrag abgeschlossen und ein Mobiltelefon zu einem symbolischen Preis von einem Euro erworben. Nachdem sie das Telefon zurückgesendet hatte, ließ sie darüber hinaus durch ihren Anwalt den Widerruf des Vertrages erklären. Das Unternehmen erklärte, der Widerruf sei nicht möglich.
Die Dortmunder Richter gaben der Frau recht. Ihr stehe ein Widerrufsrecht des Vertrages zu. Denn entgegen der Ansicht des Unternehmens stelle die Bindung des Vertrages an das günstigere Handy eine entgeltliche Finanzierung über Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfe dar. Diese seien definiert als zeitweilige Überlassung von Kaufkraft an den Verbraucher in einer nicht als Darlehen oder Zahlungsaufschub zu qualifizierenden Form.
Zudem habe die Kundin das Handy nicht zu dem regulären Preis gekauft. Auch berücksichtige der Provider die Kosten der vorzeitigen Finanzierung des Restkaufpreises regelmäßig in seinen Gebühren.













