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Archive for the ‘Urteile’ Category
Donnerstag, Februar 16th, 2012
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 10.11.2011 (Az. 29 U 1614/11) entschieden, dass der Betrieb eines Hörgeräteakustikergeschäfts wettbewerbswidrig ist, wenn die vorgeschriebene Anwesenheit des Meister nicht gewährleistet ist.
In dem vorliegenden Fall hatte ein Meister Geschäfte in zwei Städten. Dadurch war, bei fast gleichen Öffnungszeiten, die in der Handwerksordnung vorgeschriebene Anwesenheitspflicht nicht möglich. Die Möglichkeit Geschäfte über das Netz abzuwickeln, reichten nach Ansicht der Richter dafür nicht aus und entsprechen auch nicht den Erwartung des Verbrauchers nach fachgerechter Beratung. Der Meister müsse sich persönlich vor Ort aufhalten oder sich zumindest unweit seines Ladengeschäfts, dass er in zehn Minuten für Kunden zur Verfügung steht.
Tags: Handwerksordnung, Hörgeräteakustiker, Oberlandesgericht München, OLG München
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Donnerstag, Februar 16th, 2012
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Leipzig per einstweiliger Verfügung mit Beschluss vom 02.12.2011, Az. 05 O 3533/11 (nicht rechtkräftig) dem Telekommunikationsunternehmen PrimaCom untersagt, blickfangmäßig mit einem Preis für einen Telefonanschluss zu werben, wenn das beworbene Produkt nicht über die gesamte Vertragsdauer zu diesem Preis von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann.
PrimaCom bewarb auf seiner Internetseite einen Telefonanschluss mit Telefonflatrate. Der in der Werbung angegebene monatliche Grundpreis von € 15,00 war blickfangmäßig hervorgehoben. Erst am Ende der Seite wurde in einem in kleiner Schriftart gehaltenen Sternchenhinweis darauf hingewiesen, dass die Option Telefonflatrate nur für die ersten drei Monate inklusiv ist und ab dem 4. Monat der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten € 10,00 zusätzlich zum Grundpreis kostet. Bei Abschluss des Vertrages war der Kunden demnach gezwungen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von insgesamt € 210,00 zu entrichten. (weiterlesen …)
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Freitag, Februar 10th, 2012
Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 05.01.2012 (Az.: 31 O 491/11) entschieden, dass die Werbung mit einem Gütesiegel, das auf Kundenbewertungen beruht, irreführend und unlauter ist.
Betreibe des Hotelbewertungsportals ”holidaycheck.de” hatte gegen ein Konkurrenzportal geklagt. Dieses vermittelte ebenfalls Reisen und Zimmer über das Internet. Die angebotenen Hotels wurden auf den Seiten mit Gästebewertungen, mit einem ”Gütesiegel der Touristik” beworben. Die Klägerin hielt dies für irreführend, weil bei den Nutzern der Eindruck entstünde, es handele sich um ein offizielles Gütesiegel.
Auch das Landgericht hielt das Siegel für unzulässig, weil die Verbraucher erwarten, dass dieses nach einer Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen werde. Die ausgewiesene Bewertung sei nicht objektiv und unabhängig erfolgt, urteilten die Richter. Sie basiere auf die persönlichen Meinungen von Hotelbesuchern, die nicht ausreichend überprüft worden seien. Der Zusatz “der Touristik” erwecke gemeinsam mit dem “Gütesiegel” zudem den unzutreffenden Eindruck, dass es sich um ein Siegel eines anerkannten Verbandes handele.
Tags: Hotelbewertungsportals, Landgericht Köln
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Freitag, Februar 10th, 2012
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 25.11.2011 (Az.: 3 U 173/11) entschieden, dass wer trotz Zuschlags bei einer Online-Auktion leer ausgeht und sich das Entgangene woanders besorgt, muss auf die gleichwertiges achten. Ansonsten muss der Verkäufer kein Schadensersatz zahlen.
In dem vorliegenden Fall erwarb ein Mann einen Mercedes 230 SL für 23.000 Euro auf der Online-Auktionsplattform Ebay. Im Angebot verwies der Verkäufer darauf, dass das Auto innerhalb von sieben Tagen abzuholen und zu bezahlen sei. Der Käufer teilte nach dem Kauf mit, dass er den Wagen erst später abholen könne. Das lehnte der Verkäufer ab. Nach Ablauf der Frist erklärte er dem Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Dieser setzte dem Verkäufer eine letzte Frist. Später erwarb der Käufer einen Mercedes 280 SL für 29.700 Euro. Wegen der Differenz von 6.700 Euro verklagte er den Verkäufer auf Schadensersatz. Das Landgericht Stuttgart, wies die Klage ab.
Das Stuttgarter Oberlandesgerichts sah das anders. Der Formulierung des Verkäufers könne nicht entnommen werden, dass das Geschäft mit der rechtzeitigen Abwicklung stehen und fallen sollte. Darauf hätte der Beklagte deutlicher hinweisen müssen, etwa durch Verwendung von Wörtern wie “fix”, “genau”, “prompt” oder “spätestens”. Der Kaufvertrag war somit gegeben.
Nach Auffassung der Richter hätte sich der Käufer ein gleichwertiges Auto zulegen müssen. Bereist der Preisunterschied widerspreche der Gleichwertigkeit. Außerdem seien Modell, Leistung, Getriebeart, Armaturen und Scheinwerfer zu verschieden. Nennendwerte Unterschiede dürften nicht festgestellt werden. Da der Kläger Schadensersatz und nicht die Erfüllung des Kaufvertrags gefordert habe, sei es gerechtfertigt, dass er leer ausgehe. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Tags: Landgericht Stuttgart, Oberlandesgericht Stuttgart
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Donnerstag, Februar 9th, 2012
Das Landgericht Düsseldorf hat am 09.02.2012 (Az.: 14c O 292/11) ein vom kalifornischen Konzern Apple beantragtes europaweites Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen “Samsung Galaxy Tab 10.1N” verworfen.
Die 14. Zivilkammer war der Ansicht, dass sich geänderte Gerätedesign des koreanischen Elektroriesen ”nunmehr hinreichen deutlich” von Apples eingetragenem europäischen Designrecht” unterscheide.
Noch im vergangenen Jahr hatte das Düsseldorfer Gericht den Koreanern den Verkauf des Vorgängermodells “Galaxy Tab 10.1″ in Deutschland untersagt, weil sein Design nach Auffassung der Richter Geschmacksmusterrechte des Apple-Konzerns verletzte.
Samsung hatte danach das Design des Geräts überarbeitet und das Nachfolgemodell unter der Bezeichnung “Galaxy Tab 10.1N” auf den Markt gebracht. Apples Versuch, auch das nachgebesserte Gerät durch das Düsseldorfer Gericht verbieten zu lassen, scheiterte vorerst.
Die Richter sahen auch keinen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Von einer Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung durch die Koreaner könne keine Rede sein. Diese scheide ”schon deshalb aus, weil potentielle Käufer zwischen den bekannten Unternehmen, deren Marken deutlich auf den Produkten ausgebracht seien, ohne weiteres unterscheiden könnten”, heißt es in der Urteilsbegründung.
Apple führt einen Rechtsstreit gegen die Tablet-Computer von Samsung im Hauptverfahren fort. Fünf Tablet-Modelle würden angegriffen. Dieser Streit soll den Angaben zufolge am 25.09. verhandelt werden. Die Verfahren in Düsseldorf sind Teil einen weltweiten Streits zwischen Apple und Samsung.
Tags: Apple, Landgericht Düsseldorf, Samsung
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Mittwoch, Februar 8th, 2012
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einem Urteil vom 07.02.2012 (Az.: 39954/08) entschieden, dass sachlich und ausgewogen über strafrechtliche Verfehlungen eines Schauspielers berichtet werden darf. Die Richter hoben damit ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg auf und erklärten, dass der deutsche Staat gegen Artikel 10 der Menschenrechtskonvention verstóßen habe.
Das Urteil geht auf einen Artikel der Bild-Zeitung zurück. Diese hatte 2004 über die Verhaftung eines Schauspielers berichtet, der den RTL-Kommissar “Balko” darstellte. Er war auf dem Münchner Oktoberfest mit Kokain erwischt worden. Gegen den Bericht erwirkte der Schauspieler ein Urteil das dem Springer Verlag die weitere Veröffentlichung untersagte. Das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 7 U 124/05) und der Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht erklärten die Berichterstattung für unzulässig.
Der Springer Verlag hatte nun vor dem EGMR Erfolg. Die Pressefreiheit sei hier unverhältnismäßig eingeschränkt worden. Die Verhaftung habe in der Öffentlichkeit stattgefunden, die Informationen stammten von der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Die Berichterstattung sei korrekt, nicht reißerisch und nicht herabwürdigend gewesen, urteilten die Richter. Zudem hatten die Richter zu Lasten des Schauspielers angenommen, dass sich dieser mehrfach in Interviews zu seinem Privatleben geäußert und von sich aus das Rampenlicht gesucht habe. Der Axel Springer Verlag erhält nun rund 18.000 Euro Schadenersatz.
Tags: EGMR, Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Pressefreiheit
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Dienstag, Februar 7th, 2012
Das Amtsgericht Köln hat in einem Urteil vom 20.04.2011 (Az.: 201 C 546/10) aufgrund eines Artikels in dem Onlinelexikon Wikipedia entschieden, dass eine Rohrsarnierung mittels Epoxidharz als Mietmangel anzusehen ist. In der Entscheidung bezog sich das Gericht auf einen in dem Internetlexikon veröffentlichten Beitrag über das giftige Harz. Es sei gerichtsbekannt, dass Epoxidharz Komponenten enthält, die gesundheitsschädlich sind, urteilten die Richter.
In einem Wohnhaus wurden Rohre mit dem Baustoff Epoxidharz sarniert. Darauf hin reduzierte ein Bewohner die Miete um 20 Prozent, weil das verwendete Harz erbgutschädigende und krebserregende Stoffe enthalte. Aus der Online-Enzyklopädie ging hervor, dass das Harz aus den Stoffen Bisphenol A und Epichlorhydrin besteht. Diese stören das Gleichgewicht des menschlichen Hormonsystems und sind laut Wikipedia giftig und im Tierversuch krebserregend.
Die Richter gaben dem Mieter recht. Das Wasser sei bei dieser Art der Sanierung als Trinkwasser überhaupt nicht und auch zur Körperhygiene nur bedingt geeignet gewesen.
Tags: Amtsgericht Köln, Online-Enzyklopädie, Wikipedia
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Dienstag, Februar 7th, 2012
Der jahrelange Streit um die Marke “Thüringer Klöße” ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bendet worden. Die Richter des BGH hatten in ihrer Entscheidung vom 21.12.2011 (Az.: 21.12.2011) die Bezeichnung “Thüringer Klöße” als geografische Angabe für nicht eintragungsfähig erklärt. Damit gaben die Richter dem Einspruch bayerischer Hersteller recht.
Bereits Ende 2009 hatte das Bundespatentgericht in München(Az.: 30 W(pat) 78/06) den geografischen Schutz des Begriffs “Thüringer Kloß” abgelehnt. Die Richter argumentierten damals, die Klöße würden mittlerweile zu etwa 90 Prozent in Bayern und Sachsen hergestellt. Der Begriff habe sich längst von einer Herkunfts- zu einer Gattungsbezeichnung gewandelt. Das Gericht revidierte damit eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts.
Der BGH schloss sich in seinem Urteil dieser Argumentation an. Die Richter waren der Auffassung, dass die Kartoffelbeilage inzwischen überwiegend außerhalb Thüringens produziert werde. Zudem habe sich der Begriff des Thüringer Kloßes von seiner ursprünglichen Herkunftsbezeichnung längst zu einem reinen Gattungsbegriff gewandelt. Auch ein Gutachten, welches besagte, dass etwa 15 Prozent der Befragten der Angabe „Thüringer Klöße” eine geografische Bedeutung zubilligten, ändere nichts an der Beurteilung.
Tags: Bundesgerichtshof, Bundespatentgericht, Deutschen Patent- und Markenamts
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Donnerstag, Februar 2nd, 2012
Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil vom 21.10.2011 (Az.: 5 U 93/11) entschieden, dass ein Unternehmen einen Kunden darüber aufklären muss, dass seine Unterschrift zu einem Vertragsschluss führen kann, wenn mit der Post-Ident-Sendung ein Vertragsschluss verknüpft wird. Unterlässt das Unternehmen dies, so handelt es wettbewerbswidrig.
Ein Telekommunikationsunternehmer schickte Verbrauchern Verträge per Post zu. Die Briefe wurden mittels des Post-Ident-Verfahrens zugestellt. Mit dem Verfahren wird ein spezielles E-Mail-Angebot zur verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität, versandt. Dabei unterzeichnete der Kunde nicht nur den Empfang, sondern schloss durch seine Unterschrift zugleich auch einen Vertrag ab.
Das wurde von den Richtern als wettbewerbswidrig eingestuft. Es sei nicht zu bestanden, dass der Beklagte das Post-Ident-Verfahren einsetze. Wenn das Zustellverfahren mit einem Vertragsschluss verknüpft werde, habe das Unternehmen eine gezielte Aufklärungspflicht. Es müsse den Empfänger der Nachricht in ausreichender Weise über Art und Umfang des Vertrages informieren. Dies erfolge nicht, sondern es bestünde die nicht unerhebliche Gefahr, dass der Empfänger überhaupt nicht wisse, dass er einen Vertrag abschließe. Damit werde dieser getäuscht.
Tags: Aufklärungspflicht, Kammergericht Berlin, Post-Ident-Verfahren
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Donnerstag, Februar 2nd, 2012
England and Wales Patents County Court hat mit einem Urteil vom 12.01.2012 (Az.: 1CL 70031) entschieden, dass ein Foto urheberrechtswidrig ist, auf dem Motiv und Nachbearbeitung von einem anderen Bild übernommen wurden.
In dem vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Souvenirvertriebs gegen einen Teeversand geklagt. Dieser verkauft bedruckte Teedosen. Eines der Bilder war dem Souvenirhändler zu ähnlich zu seinen Fotos. Das Foto zeigt einen roten Londoner Doppeldeckerbus vor dem Big Ben, der dadurch hervorgehoben wird, dass nur er farbig abgebildet und seine Umgebung schwarz-weiß ist. Die vermeintliche Vorlage zeigt ebenfalls einen solchen Bus am selben Ort, allerdings aus einer anderen Kameraperspektive.
Die Richter entschieden, dass die wesentlichen Merkmale in dem angegriffenen Bild übernommen worden seien. Zudem sei die Bildkomposition und der Kontrast kopiert worden, urteilte das Londoner Patentgericht.
Tags: England and Wales Patents County Court
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Mittwoch, Februar 1st, 2012
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 20.12.2011 (Az.: VI ZR 262/10) entschieden, dass Berichte über die frühere Mitgliedschaft in einer Partei zulässig sind. Vorausgesetzt der Betroffene hatte eine Führungsposition innerhalb der Partei oder Organisation übernommen. Über die bloße Zugehörigkeit dürfen die Medien nicht berichten.
Geklagt hatte die pädagogische Leiterin des Vereins Sternipark der in Hamburg Kinderhäuser und Babyklappen betreibt. Im Juli 2009 berichtet spiegel-online über einen Streit zwischen der Hamburger Sozialbehörde und dem Verein um die Meldepflicht für Kinder, die in den Klappen abgelegt werden. Dabei wies das Online-Magazin auch auf die Vergangenheit der Klägerin hin. Diese gehörte früher zum Kommunistischen Bund und soll dort für Frauenpolitik zuständig gewesen sein. Das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 967/09) untersagte dem Online-Magazin darüber zu berichten. Das Berliner Oberlandesgericht (Az.: 10 U 10/10) hob die Entscheidung auf.
Das sah der BGH ähnlich. Der VI. Zivilsenat entschied, dass der Bericht rechtmäßig sei. Die Angaben beträfen die Sozialsphäre der Klägerin. Zudem entfalteten die Berichte auch keine Prangerwirkung. Ein öffentliches Informationsinteresse ergebe sich aus der öffentlichen Diskussion um die Babyklappen und das finanzielle Gebaren des Vereins. In diesem Zusammenhang würden die Vergangenheit der Frau und ihr heutiger Beruf sowie die Aufgabenfelder des Vereins erklärt.
Zudem erläuterten die Richter, dass der passiven Mitgliedschaft in einem Verein, einer politischen Partei oder einer anderen politischen oder religiösen Gruppierung grundsätzlich keine Publizität zukommt. Soweit ein Mitglied sich nach außen hin nicht offen zur Zugehörigkeit bekennen will, sei dies zu respektieren, urteilten die Richter. Nach Auffassung des Senats, sei das hier anders, weil die Klägerin eine Funktion übernommen hatte, die darauf ausgerichtet, Ziele durchzusetzen und Anhänger zu gewinnen.
Tags: Bundesgerichtshof, Informationsinteresse, Sozialphäre
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Montag, Januar 30th, 2012
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 25.01.2012 (Az. T‑332/10) entschieden, dass ein Getränkehersteller den Namen “Viaguara” nicht als Marke für seine Alkoholika und Energy-Drinks verwenden darf. Nach Ansicht der Richter könnten Verbraucher, wie beim Medikament, auf eine potenzsteigernde Wirkung hoffen.
Das polnische Unternehmen hatte 2005 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Markenschutz für “Viaguara” beantragt. Dagegen legte das US-Pharmaunternehmen Pfitzer Widerspruch ein.
Die Namensähnlichkeit sei insgesamt stark, urteilten die Richter. Zudem gehe die Bekanntheit des Potentzmittels ”über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinaus”. Es sei durchaus möglich, dass die Getränke mit dem Potenzmittel ”gedanklich in Verbindung gebracht” werden könnten.
Der Energy-Drink habe nach Ansicht der Richter “tatsächlich nicht die gleichen positiven Wirkungen wie die zur Behandlung von Erektionsstörungen bestimmten Arzneimittel”. Der Verbraucher könne aber durchaus “zum Kauf in dem Glauben neigen, in ihnen ähnliche Eigenschaften wie die Herbeiführung einer gesteigerten Libido vorzufinden”. Zudem werbe der polnische Hersteller auch selber damit, dass seine Getränke Psyche und Körper stärken und stimulieren.
Die Marke Viagra stehe für Lebenskraft und Potenz, dieses Image würden die Polen ausnutzen wollen. Das sei unlauter, weswegen dem Getränkehersteller verwehrt werden müsse, “Viaguara” als Gemeinschaftsmarke eintragen zu lassen
Tags: Europäische Gerichtshof, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), Viagra, Viaguara
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Montag, Januar 30th, 2012
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem Urteil vom 17.11.2011 (Az.: 6 U 126/11) entschieden, dass ein Schreiben, mit denen Kundenansprüche zurückgewiesen werden, keine unlautere Irreführung enthalten darf. Dazu zählt, wenn ein Unternehmer darin ein Urteil das zu seinen Ungunsten ausfiel unzutreffend zitiert oder dieses leugnet. Damit hatten die Richter eine Berufung gegen ein Urteil der 11. Kammer für Handelsrecht vom Juni 2011 zurückgewiesen.
In dem vorliegenden Fall hatte eine Fluggesellschaft gegen einen Passagier Ausgleichsansprüche wegen eines verspäteten Fluges innerhalb der EU zurück gewiesen. In dem Schreiben räumte das Unternehmen ein, dass ein vom Fluggast zitiertes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2009 zugunsten des Kunden sprechen würde. Dennoch akzeptiere sie es nicht. Dabei wies sie daraufhin, dass die Sichtweise des EuGH umstritten sei und die Rechtslage wegen vieler Anfragen unklar sei. Daraufhin wurde die Fluggesellschaft wegen angeblicher Irreführung des Fluggastes abgemahnt.
Die Richter befanden, dass der Fluggast dem Unternehmen nicht vorwerfen kann, mit iihrem Antwortschreiben das Urteil nicht erwähnt zu haben. Auskünfte über die Rechtslage seien nur wettbewerbswidrig, wenn diese nicht zweifelhaft sei und der Vertragspartner planmäßig und wider besseres Wissens erkläre, ein geltend gemachtes Recht stehe dem Anspruchsteller nicht zu, heißt es in der Urteilbegründung. Nicht zu beanstanden sei dagegen, wenn der Unternehmer dem Kunden, der sich auf die für ihn günstige Urteile berufen hat, die Zahlungsverweigerung in sachlicher Form damit erklärt, dass er diese Urteile für unzutreffend halte und auf eine Änderung dieser Rechtsprechung vertraue.
Tags: Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Fluggast, Fluggesellschaft, Irreführung, Oberlandesgericht Frankfurt/Main
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Freitag, Januar 27th, 2012
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 07.12.2011 (Az.: 57 C 9013/09) entschieden, dass derjenige, dem Nutzungsrechte an urheberrechlich geschützten Fotos übertragen werden, zuvor deren wirksame Rechtsübertragung überprüfen muss. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten sei ausgeschlossen, entschieden die Richter.
In den vorliegeden Fall hatte ein Model, das für einen Reisekatalog für Fotoshooting am Strand posierte, behauptet, sie sei Inhaberin sämtlicher Rechte an den Bildern. Diese wurden auf der Titelseite eines Katalogs einer Reiseveranstalterin veröffentlicht. Dagegen klagte die eigentliche Fotografin.
Die Richter urteilten, dass es für die beklagte Reiseveranstalterin unschwer zu erkennen gewesen sei, dass das Model nicht auch Fotografin und damit Urheberin gewesen sein könne. Demnach hätte sich die Beklagte nicht nur auf die Zusicherungen des Models verlassen dürfen, sondern hätte zumindest auch eine Prüfung der Rechte des Fotografen vornehmen müssen.
Tags: Amtsgericht Düsseldorf, Nutzungsrechte
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Donnerstag, Januar 26th, 2012
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.11.2011 (Az.: XI ZR 370/10) entschieden, dass die Bank bei Missbrauch beweisen muss, dass das Geld mithilfe der Originalkarte aus dem Automaten gezogen worden ist. Denn nur dann könne davon ausgegangen werden, dass der Kunde Karte und die Geheimnummer fahrlässig zusammen aufbewahrt habe.
In dem vorliegenden Fall war einem Bankkunden eine Kreditkarte für einen Geldautomaten ausgehändigt worden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war der Betrag für die tägliche Auszahlungen auf 1.000 Euro begrenzt. Zudem war der Karteninhaber verpflichtet, den Verlust oder Missbrauch der Karte der Bank sofort mitzuteilen. Bis dahin sollte der Kunde nur bis zu einem Betrag von 50 Euro haften. In einer Nacht wurden dann an verschiedenen Geldautomaten sechsmal jeweils 500 Euro abgehoben. Davon war auch der Kontoinhaber betroffen.
Eine schematische Anwendung des Anscheinbeweises scheide nach Ansicht der Richter aus, wenn die Bank nicht nachweise, dass die Originalkarte an einem Geldautomaten benutzt wurde. Die Bank habe “zu beweisen, dass die Originalkarte bei der missbräuchlichen Abhebung zum Einsatz kam. Dies könnte etwa durch Vorlage des Journalstreifens oder einer sonstigen Dokumentation der Kartenabhebung erfolgen, die eine den Einsatz einer Kartenkopie ausschließende Echtheitsprüfung der Karte belegen.”
Sei das Geld dagegen mit PIN und Kartenkopie abgehoben worden, könne das gemeinsame Aufbewahren nicht einfach vermutet werden. Es sei auch denkbar, dass Kriminelle durch Skimking an die PIN gelangt seien, der Kunde also gar nichts für das Ausspähen der Geheimnummer könne.
Die Richter legten die Bankklauseln so aus, dass sie auch gilt, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das bedeutet: Selbst wenn er schuldhaft gehandelt, also Karte und PIN zusammen aufbewahrt hat, muss er lediglich 50 Euro selbst tragen. Der im Kleingedruckten bestimmte Höchstbetrag schütze nach Auffassung der Richter den Kunden, sodass er bei dem Kartenmissbrauch nur diesen Betrag selbst zahlen muss.
Tags: Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bundesgerichtshof, Geldautomaten, Kreditkarte, Skimking
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Donnerstag, Januar 26th, 2012
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 05.01.2012 (Az.: 52 O4/12) einer spanischen Hotelkette untersagt, in Deutschland mit Hinweise auf ihre eigene Sterneklassifizierung zu werben. Dies gelte solange, wie die Zertifizierung nicht vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vorgenommen wurde, heißt es in dem Urteil.
Ein Berliner Hotel hatte in Anzeigen mit 5-Sternen geworben und erklärt, dass die Kategorien für Hotelsterne in Deutschland nicht gesetzlich geregelt seien. Zudem orientiere sich das Unternehmen mit ihren weltweit 3000 Hotels an internationale Gäste, die die DEGOHA-Standards nicht kennen würden. Die Sterne mit denen sich die Hotelkette schmückte, ähneln dem des eingetragenen Warenzeichens der Hotelkette.
Dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. Das Landgericht hielt die Zertifizierung unter anderem deshalb für unzulässig, weil die Sterne-Vergabe intransparent sei und für potentielle Gäste nicht erkennen lasse, nach welchen Kriterien diese erfolge. Dadurch werde die zu erwartende Neutralität missachtet. Die eigenen Vergabekriterien entsprechen nicht den Anforderungen der DEHOGA, nach denen sich der Verbraucher richte. Außerdem ändere das Verwenden eigener Kennzeichen nichts an der Beanstandung wegen Irreführung.
Tags: Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Landgericht Berlin, Wettbewerbszentrale
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Mittwoch, Januar 25th, 2012
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 25.01.2012 (VIII ZR 95/11) entschieden, dass die Angabe eines Postfachs bei einer Widerrufsbelehrung ausreicht. Der Verbraucher werde durch die Angabe einer Postfach-Anschrift in gleicher Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen, urteilte das Gericht.
Postfachadresse angegeben
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger mit einem Energieversorger einen Sondervertrag über den Bezug von Erdgas geschlossen. Der Vertrag sah bis Ende August 2008 einen festvereinbarten Preis vor und räumte dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsbelehrung enthielt die Postfachadresse der Rechtsvorgängerin des Unternehmens.
Widerruf nicht akzeptiert
Ein Jahr später widerrief den Mann den Vertrag. Das Unternehmen akzeptierte den Widerruf nicht. Daraufhin klagte der Mann vor dem Amtsgericht Dorsten (Az. 21 C596/09) und dem Landgericht Essen (Az.: 10 S 313/10) ohne Erfolg.
Zwei-Wochenfrist nicht eingehalten
Das Berufungsgericht urteilte, der Widerspruch sei nicht in der Zwei-Wochenfrist des § 355 Abs. 2 BGB (a.F.) erfolgt. Die Widerrufsbelehrung habe mit der Angabe eines Postfachs als Anschrift, den Anforderungen des § 355 BGB (a.F.) entsprochen. Zwar verlange § 14 Abs. 4 BGB-InfoV (a.F.) die Angabe einer “ladungsfähigen Anschrift”. Auch dürfe der Verbraucher beim Widerspruchsrechts nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies sei bei der Angabe eines Postfachs nicht der Fall, entschieden die Richter. Zudem würde kein Widerrufsrecht bestehen, da das gelieferte Erdgas für eine Rücksendung nicht geeignet sei.
BGH: Einzelheiten mitteilen
Der BGH entschied, dass der Unternehmer verpflichtet sei, dem Verbraucher das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts mitzuteilen. Dazu zählten nach Ansicht des Gerichts auch die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären sei.
Postfachadresse genügt
Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt, wie der Bundesgerichtshof vor Inkrafttreten der BGB-InfoV (BGH, Urteil vom 11. April 2002 – I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 unter II – Postfachanschrift) bereits entschieden hat, den gesetzlichen Anforderungen. Daran ist auch nach dem Inkrafttreten der BGB-InfoV festzuhalten.
Ladungsfähige Anschrift
Die Obliegenheiten innerhalb der Widerrufsbelehrung sei nicht deckungsgleich mit einer ladungsfähigen Anschrift. Eine solche müsse im Fernabsatzhandel ohnehin gesondert angegeben werden.
Tags: Bundesgerichtshof, Energieversorger, Widerrufsbelehrung, Widerrufsbelehrung Widerruf, Widerrufsrecht, Widerspruchsrechts
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Dienstag, Januar 24th, 2012
Das Landgericht Karlsruhe hat in einem Urteil vom 08.12.2011 (Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) entschieden, dass der Slogan ACAB grundsätzlich nicht strafbar ist. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgericht Karlsruhe, dass einen Fußballfan freigesprochen hatte, der im Stadion des Karlsruher SC ein Transparent mit dem Spruch hochhielt.
Die Buchstabenfolge “ACAB” steht für die englischsprachige Parole „All Cops Are Bastards“ und bedeutet übersetzt “Alle Polizisten sind Bastarde”. Die Buchstaben stammten nach Angaben des Mannes aus einem zuvor von zahlreichen Fans hochgehaltenen Transparent mit der Aufschrift “BFE ABSCHAFFEN!”. Damit wollten die Fans gegen den ihrer Ansicht nach zunehmenden Einsatz sogenannter Beweis- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Polizei bei Fußballspielen oder beim Protest gegen Stuttgart 21 protestieren. Angezeigt hatte den Fan der Polizei-Einsatzleiter beim Zweitligaspiel KSC gegen den VfL Bochum. Dieser fühlt sich durch den ACAB-Slogan in seiner Ehre verletzt.
Die Richter befanden, zwar könne auch eine Kollektivbeleidigung strafbar sein, wenn ein Bezug auf individualisierbare Personen vorlag. Das Gericht stellte jedoch fest, dass in dem konkreten Fall nicht mit Sicherheit feststellbar war, dass der Angeklagte seine Aussage auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten bezog. Ein einzelner Polizist müsse sich nicht zwangsläufig durch den Slogan angegriffen fühlen, auch wenn das Wort Bastard zweifellos ehrverletzend sei.
Von der Formulierung her beziehe sich die Wendung auf “alle Polizisten“. Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. Vielmehr komme nach Ansicht der Richter eine Beleidigung nur dann in Betracht, wenn aus den Umständen klar erkennbar sei, dass ganz bestimmte Beamten gemeint sind. Diese Voraussetzungen konnte das Landgericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei Stuttgart 21 und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass es ihm darum ging, die Polizisten im Stadion als konkrete Personen zu beleidigen.
Tags: Amtsgericht Karlsruhe, Kollektivbeleidigung, Landgericht Karlsruhe, Polizei, Polizisten, Stuttgart 21
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Dienstag, Januar 24th, 2012
Das Landgericht Lüneburg hat in einem Beschluss vom 13.01.2012 (Az.: 2 S 86/10) entschieden, das beim Kauf eines subventionierten Handys zusammen mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Celle vom 29.10.2009 (Az.: 13a C 357/10 (8a)).
Eine Kundin hatte mit einem Netzbetreiber einen langfristigen Handyvertrag abgeschlossen und ein Mobiltelefon zu einem symbolischen Preis von einem Euro erworben. Etwa einem Monat später widerrief sie den Vertrag. Dennoch mahnte der Netzbetreiber in sieben Schreiben Kosten von 830,18 Euro und einen Schadensersatz von 626,63 Euro an. Die Vorinstanz entschied, dass sich das Unternehmen dabei nicht auf den geschlossenen Mobilfunkvertrag stützen kann. Dieser sei infolge des erklärten Widerrufs umgewandelt worden.
Die 2. Zivilkammer des Lüneburger Gerichts sah das ähnlich. Die Richter entschieden, dass wenn der Kauf eines Mobiltelefons in der Form subventioniert wird, dass der Kaufpreis sich beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages deutlich verringert, liegen die Voraussetzungen einer Finanzierungshilfe im Sinne des § 499 Abs. 2 BGB vor. Diese zeichne sich dadurch aus, dass der Vertrag es dem Verbraucher ermögliche, das Geld für den Kauf einer Sache früher aufzubringen. Damit steht dem Verbraucher nach Auffassung der Richter ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften des § 495 Abs. 1 a.F. BGB i.V.m. § 355 BGB zu.
Tags: Amtsgericht Celle, Finanzierungshilfe, Landgericht Lüneburg, Verbraucher
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