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Archive for the ‘Urteile’ Category

LG Düsseldorf: Testnote mangelhaft bei vielen Fremdaromen im Jogurt zulässig

Mittwoch, Januar 18th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 26.10,2011 (Az.: 12 O 383/11) entschieden, dass bei einer irreführenden Zutatenangabe bei einem Fruchtjogurt die Vergabe der Note mangehaft zulässig ist.

Eine bekannte Verbraucherstiftung hatte einen Testbericht über Erdbeerjogurts veröffentlicht. Darin wurde das Produkt mit “mangelhaft” (5,0) bewertet. Die Tester monierten das der Jogurt zuviele Fremdaromen aufwies. In dem Bericht wurden die Untersuchungsmethode und eine eidesstattliche Versicherung des Testlabors abgedruckt. 

Die Richter urteilten, dass der Test eines  Produkts als “mangelhaft” zulässig ist, wenn irreführend ein “natürliches Erdbeeraroma” als Zutat angegeben wird. Für die Bezeichnung natürliches Aroma dürften nicht mehr als fünf Prozent in dem Jogurt enthalten sein. Diese Grenze sei bei dem getesteten Jogurt überschritten gewesen. Das rechtfertige nach Aufassung der Richter das Urteil mangelhaft. Zudem stellte das Gericht fest, dass das in den Aromaanteilen enthaltene Wasser nicht einberechnet werden dürfe, da dies kein Aromaträger sei. Bei Abzug des Wassers sei die fünf Prozent Grenze für Fremdaromen bereits überschritten gewesen. Dies habe die Stiftung zutreffend dargestellt.

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AG Hamburg-Wandsbek: Kein Zahlungsanpruch wegen unkorrekter Widerrufsbelehrung

Dienstag, Januar 17th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 13.01.2012 (Az.: 716aC354/11) entschieden, dass die Mitgliedschaft bei einem Internet-Erotik-Portal auch nach etwa zwei Jahren noch widerrufen werden kann, wenn die Kunden in der Widerrufsbelehrung nicht korrekt über den Fristbeginn aufklärt wurden. Einen vom  (Az.: 11-0706457–5-N) erlassenen Vollstreckungsbescheid hob das Gericht damit auf.  

In dem vorliegenden Fall hatte sich der Kunde im Dezember 2009 beim dem Portal angemeldet und noch am selben Tag wieder gekündigt. In der Widerrufsbelehrung war ihm nicht mitgeteilt worden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist frühestens mit Vertragsschluss beginne. Die Belehrung entsprach nicht den Anforderungen der §§ 360 I Ziffer 4, 312 d II BGB. Deshalb sei die Frist auch nach fast zwei Jahren noch nicht erloschen, führten die Richter aus. Die Anbieterin habe auch keinen Anspruch auf die entgangenen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 518,70 Euro, da sie nicht habe darlegen können, dass der Beklagte dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung zugestimmt habe.

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LG Hamburg: Eingeschränktes Agenturprivileg bei unwahren Tatsachenbehauptungen

Montag, Januar 16th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 11.11.2011 (Az.: 324 S 8/11) entschieden, dass das  für Journalisten nicht gilt, wenn eine Meldung darauf hinweist, dass sie den Bericht eines anderen Zeitungsverlags verbreitet.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Online-Magazin die Meldung einer großen Nachrichtenagentur über ein deutsches Supermodel übernommen, dass einem Pannen-ICE angeblich früher verlassen durfte, als die übrigen Fahrgäste. Die Nachricht stellte sich später als unwahr heraus. Das Magazin berief sich auf das sogenannte , wonach Journalisten Meldungen von Agenturen übernehmen dürfen, ohne einzelne Information überprüfen zu müssen. Demnach haftet der berichterstattende Journalist nicht, wenn sich später herausstellt, dass die Meldung falsch ist.

Da sah das Hamburger Landgericht anders. Die Richter stellten fest, dass das  Model in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sei. Die Meldung lasse sie als jemanden erscheinen, der wegen ihres Prominentenstatus eine Vorzugsbehandlung in Anspruch genommen hätte. Nach Aufassung der Richter, kann sich das Magazin nicht auf das Privileg berufen. Aus der Nachricht ergebe sich bereits das die Agentur eine Zeitungsmeldung übernommen habe und dass sie nicht selbst recherchiert wurde. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

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LG Hamburg: Werbung muss über Abgabemengen informieren

Freitag, Januar 13th, 2012

Das hat in einem Versäumnisurteil vom 29.09.2011 (Az.: 327 O 272/11, F 5 0330/11) entschieden, dass Mindest- und Maximalabgabemenge wesentliche  Informationen sind, dass sie dem Verbraucher in der mitgeteilt werden müssten.

Geklagt hatte die gegen eine große Elektronikmarktkette. Diese hatte für um 25 Prozent herabgesetzte iTunes-Karten geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass davon nur handelsübliche Mengen verkauft werden. Das wurde von den Wettbewerbshütern als irreführend beanstandet. Das Unternehmen verweigerte die Abgabe einer  mit dem Hinweis, das zwei bis drei Karten eine haushaltsübliche Menge seien, und der Verbraucher nicht die Abgabe einer größeren Anzahl dieser Karten erwartet habe. 

Das sah das Hamburger Landgericht anders. Nach Auffassung der Richter, seien zumindest vier Gutscheinkarten noch eine haushaltsübliche Menge, zudem der Verbraucher keine Gelegenheit gehabt hätte, sich auf eine unter dieser Zahl liegende Abgabe einzustellen. Das Gericht untersagte dem Unternehmen die iTunes-Karten mit einem Rabatt zu bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass dieser nur für maximal drei Karten gewährt werde.

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VG Köln: Sperranordnung gegen Telekom rechtswidrig

Freitag, Januar 13th, 2012

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Urteil vom 12.01.2012 (Az.: 6 K 540/10) entschieden, dass die Sperrverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen zwei Online-Glücksspielanbieter rechtswidrig ist. Damit hat das Gericht einer Klage der Deutschen AG gegen eine glückspielrechtliche Anordnung stattgeben.

Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf Ende November 2011 Sperrungsanordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die und Vodafone D2 aufgehoben. Beide Provider wurden 2010 dazu aufgefordert, die Angebote der Wettanbieter und für Kunden in Nordrhein-Westfalen zu sperren.

Nach Ansicht der Richter ist die als bloßer “Access-Provider” im Sinne des Telemediengesetzes nicht für die Inhalte der Glücksspiel-Webseiten verantwortlich,  da sie die Übermittlung der Glücksspielinhalte weder veranlasse noch auswähle. Auch die bloße Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Angebots begründe keine Verantwortlichkeit, urteilten die Richter. Die Inanspruchnahme der  als Nicht-Störer sei rechtswidrig, weil die Bezirksregierung Düsseldorf nur gegen zwei vorgehe. Die Wahrung des Gleichheitssatzes erfordere jedoch eine einheitliche Vorgehensweise gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässigen gewerblichen Dienstanbieter.

Damit werde in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschen und die Grundrechte der eingegriffen. Durch die angefochtene Anordnung werde das Unternehmen als “zensierte” Anbieterin stigmatisiert. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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AG Dresden: Überraschende Klausel in AGBs von Einkaufsportalen unwirksam

Donnerstag, Januar 12th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 05.10.2011 (Az.: 104 C 3441/11) entschieden, dass auch Unternehmer vor dem Anmelden bei einem Online-Einkaufsportals, auf die kostenpflichtige Mitgliedschaft hingewiesen werden müssen. Das Gericht stellte klar, das eine AGB-Klausel nicht ausreiche. 

Im vorliegenden Fall meldete sich ein Unternehmer bei dem Portal der Melango.de GmbH an. Um dort zu Bestellen, mussten er sich mit einem registrieren lassen. Mittels eines Buttons sollte der Händler betätigen, dass er die  annimmt und die Datenschutzbestimmungen anerkennt. Nur eine AGB-Bestimmung weist Kunden daraufhin, dass man mit dem Anmelden eine 24- monatige kostenpflichtige Mitgliedschaft eingeht. Später erhielt der Unternehmer eine Rechnung in Höhe von 403,41 Euro. Dagegen klagte er beim

Die Richter urteilten, dass der Händler die Rechnung nicht bezahlen muss, weil es sich um eine überraschende Klausel im  Sinne des  § 305 c Abs. 1 BGB handele, die unwirksam sei. Dies begründete das Gericht damit, dass der Händler nicht ausdrücklich bei der Anmeldung auf die Kostenpflicht hingewiesen worden ist. Hinzu komme, dass derartige Marktplätze gewöhnlich umsonst genutzt werden dürfen.

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LG Berlin: Keine urheberrechtlichen Ansprüche wegen Veränderung der Firmware

Donnerstag, Januar 12th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 08.11.2011 (Az.: 16 O 255/10) entschieden, dass Veränderungen an der unter unterliegenden eines DSL-Routers urheberrechtlich zulässig sind. 

Geklagt hatte das Unternehmen , das den DSL/WLAN-Router  „Fritz! Box!“ herstellt. Das Unternehmen machte gegen den Hersteller Cybits (Jugendschutzsoftware Surf-Sitter-DSL) urheberrechtliche und markenrechtliche Ansprüche geltend. ist der Ansicht, dass Surf Sitter eine unzulässige Veränderung der Fritz!Box Firmware vorgenommen hätte.

Nach Ansicht des der Richter soll bei der Nutzung von  vielmehr die freie Weiterentwicklung der Software im Vordergrund stehen, so dass urheberrechtliche Ansprüche ausscheiden. Die 16. Zivilkammer stellte fest, dass es sich bei der Firmware um ein Sammelwerk im Sinne des Urhebergesetzes handelt.

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OLG Frankfurt/Main: Streitwert von 15.000 Euro wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Mittwoch, Januar 11th, 2012

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 04.08.2011 (Az. 6 W 70/11)) entschieden, dass Streitwert für Unterlassungsanträge von Verbraucherschutzverbänden gegen unzureichende Widerrufsbelehrungen höher zu bewerten sind, als bei einzelnen Mitbewerbern. 

In dem vorliegenden Fall hatte ein Verbraucherverband gegen einen Shop-Betreiber geklagt, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendete. Während der Verbraucherschutzverband einen Streitwert von 15.000 Euro im Eilverfahren für angemessen hielt, war die Summe für den Beklagten  im Verhältnis zu dem begangenen Verstoß  viel zu hoch gewesen.

Die Richter waren der Ansicht, das grundsätzlich der Streitwert für einen eines Mitbewerbers zwar niedriger anzusetzen, da ein Wettbewerbsverstoß den Mitbewerber nur mittelbar berühre. Bei einem eines Verbraucherschutzverbandes wird das Unterlassungsinteresse jedoch durch das dahinterstehende bestärkt. Schließlich bestehe beim Verbraucher ein hohes Interesse über das ihm zustehende Widerrufsrecht informiert zu werden. Ein Streitwert von 15.000 Euro erschien dem Gericht angemessen.

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OLG Celle: Streitwertbemessung soll nicht potentielle Nachahmer abschrecken

Mittwoch, Januar 11th, 2012

Das hat in einem Beschluss vom 07.12.2011 (Az.: 13 U 130/11) entschieden, dass bei Streitwerthöhe bei  keine generalpräventiven Gedanken zu berücksichtigen sind. Aufgabe der sei es nicht potentielle Nachahmer abzuschrecken, urteilte das Gericht. 

Geklagt hatte ein Fernsehsender für Sportberichterstattung gegen einen Gastwirt. Dieser hatte in seiner Gaststätte Fußballsendung gezeigt, ohne ein Abo-Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen zu haben. Der Wirt wandte ein, dass er nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, weil er das Lokal an dem Abend weitervermietet habe.

Die Richter befanden, dass im Urheberrecht zu berücksichtigen sei, in welchem Ausmaß und Umfang das Recht verletzt werde. Auch das wirtschaftliche Interesse, wie beispielswiese die Einbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten, müssten bei der Bemessung eine Rolle spielen.Generalpräventive Gesichtspunkte würden hingegen bei der unberücksichtigt bleiben. Denn es sei nicht Aufgabe der , potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken.

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BGH: Verwendung eine markenrechtlich geschützten Begriffs als Firmennamen ist keine Rechtsverletzung

Mittwoch, Januar 11th, 2012

Der hat in einem Urteil vom 12.05.2011 (Az.: I ZR 20/10) entschieden, dass die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als Firmennamen keine Kennzeichenrechtsverletzung ist.

Geklagt hatte die Inhaberin der seit 2004 eingetragenen “Schaumstoff Lübke” für Polstermöbel gegen einen Vertrieb von Möbeln und Wohnaccessoires. Die 2006 als GmbH gegründte Firma war als “Dieter Lübke Schaumdesign GmbH” ins Handelsregister eingetragen. Darin sah die Unternehmerin ihre Marken verletzt.

Das Berufungsgericht sei nach Ansicht des I. Zivilsenats des  zutreffend davon ausgegangen, dass die Klägerin aufgrund ihrer als Herkunftszeichen für Waren und Dienstleistungen beim Namen eines Unternehmens des angegriffenen Zeichens nicht verbieten kann. Ein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens stelle laut  keine rechtsverletzende Benutzung i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar. Es fehle sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH als auch der des an einer markenmäßigen Benutzung des Zeichens für eine Ware oder Dienstleistung mit dem Ziel, diese von Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheidbar zu machen.

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AG Bergisch-Gladbach: Anwaltskosten wegen Beleidigung auf Facebook müssen erstattet werden

Dienstag, Januar 10th, 2012

Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach hat in einem Urteil vom 16.06.2011 (Az.: 60 C 37/11) entschieden, dass ein Mann die Beleidigung seiner Ex-Frau auf nicht dulden muss. Zudem urteilten die Richter, dass die geschiedene Frau die Kosten für einen begründeten zu tragen habe.

Geklagt hatte der Mann gegen seine frühere Frau, die in dem sozialen Netzwerk gepostet hatte, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller sei, es aber unbezahlbar sei, den Ex-Ehemann los zu sein. Der ehemalige Ehegatte fasste diese Äußerung als Beleidigung auf, beauftragte einen Anwalt und forderte seine alte Frau auf, diese Äußerung zu unterlassen und seine Anwaltskosten zu übernehmen. Diese weigerte sich zu zahlen und erklärte, dass sie die Beiträge gelöscht habe.

Die Richter gaben in ihrem Urteil dem klagenden Ex-Ehemann Recht. Die auf veröffentlichen Kommentare seien beleidigend und herabwürdigend. Die Aussagen machten deutlich, dass der soziale Wert des Mannes extrem niedrig sei. Auch wenn die Erklärungen überspitzt formuliert seien, so stellten sie doch massive Ehrverletzungen dar, die rechtswidrig seien.

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AG Gladbeck: Betreiber von Abo-Fallen haben keinen Zahlungsanspruch

Dienstag, Januar 10th, 2012

Das Amtsgericht Gladbeck hat in einem Urteilvom 18.10.2011 (Az.: 12 C 267/11) entschieden, dass Betreiber von sogenannten Abo-Fallen keinen Zahlungsanpruch gegenüber säumigen Verbrauchern haben. Damit wiesen die Richter eine Klage der Propayment GmbH  gegen eine Internetnutzer zurück, weil er durch die irreführende Gestaltung der Internetseite auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots nicht hinreichend hingewiesen worden war.

Geklagt hatte das Unternehmen gegen einen Gladbecker, der sich weigerte die Kosten für die zu zahlen. Die Richter hatten die Klage als unbegründet abgewiesen und festgestellt, dass durch die Anmeldung auf der Homepage kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei.

Das Gericht führt aus, dass die Gestaltung der Internetseite bewusst irreführend sei und inhaltlich nicht zwingend aussage, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handele. Die Internetseite war so gestaltet, dass auf der Einstiegsseite nur ein kleingeschriebener Hinweis auf die jährlichen Kosten von 96 Euro angebracht war, der nur durch Scrollen zusammen mit dem Anmeldebutton sichtbar wurde. Die gesamte Gestaltung der Seite lässt aus Sicht des Gerichts nur den Schluss zu, dass es Absicht der Kläger ist, den Kunden in eine sogenannte zu locken. Dabei war es für die Richter unerheblich, dass die des Nutzers ermittelt werden könnte.

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OLG Köln: 3.000 Euro pro Lied auf dem Server

Montag, Januar 9th, 2012
Das hat mit einem Beschluss vom 17.11.2011 (Az.: 6 W 234/11) festgelegt, dass der Streitwert für jedes einzelne angebotene Musikstück auf einem Server in einem Tauschnetzwerk 3.000 Euro beträgt. Zuvor waren im März 2011 von der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az.: 6 W 44/11) im Fall eines ganzen Albums 10.000 Euro als Streitwert festgesetzt worden.  
 
Die Kläger erwirkten im vorausgehenden Hauptverfahren eine einstwilligte Verfügung gegen den Beklagten. Der Rechtsstreit wurde daraufhin für erledigt erklärt. Gleichzeitig gab der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung ab, persönlich kein Musikstück über die ermittelte geladen zu haben, noch sonst an einer beteiligt gewesen zu sein. Die Richter stellten fest, dass trotz des Beteuerns und der Abgabe eidesstattlichen Versicherung er dennoch die Gerichtskosten voll tragen müsse. Der Kläger habe die urheberrechtlich rechtswidrige Handlung über die ermittelte ausreichend dargelegt, urteilte der 6. Zivilsenat. Das bloße Bestreiten der Handlung reiche nach Ansicht der Richter nicht aus, um die umfangreiche Beweislage zu erschüttern.
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BGH: Jubiläums-Rabatt darf nicht ohne Weiteres verlängert werden

Montag, Januar 9th, 2012

Der hat in einem Urteil vom 07.07.2011 (Az.: I ZR 173/09) entschieden, dass zeitliche Fristen in einer , mit der ein Unternehmen für ein Jubiläumsrabatt  wirbt, grundsätzlich einzuhalten sind. Demnach kann es irreführend sein, wenn eine solche Aktion über die angegebene Zeit hinaus verlängert wird. Der wirtschaftliche Erfolg der sei kein Rechtfertigungsgrund um ein Jubiläums-Rabatt zu verlängern, urteilten die Richter des I. Zivilsenats.

Ein Möbelhaus hatte wegen eines Firmenjubiläums einen zunächst befristetet Rabatt von 10 Prozent beworben. Nach Ablauf der Frist war das Angebot in einem weiteren Prospekt um zunächst eine Woche verlängert worden. Später wurde in einem weiteren Prospekt auf eine letztmaligen Verlängerung der wegen des riesigen Erfolgs hingewiesen. Dagegen hatte ein anderes Möbelhaus eine einstweilige Verfügung erwirkt, da sie die für wettbewerbswidrig hielten. 

Die Richter befanden, dass irreführende Angaben regelmäßig vorliegen, wenn das Unternehmen bereits bei Erscheinen der die Absicht hat, die zu verlängern, dies aber in der nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt. Wird die aufgrund von Gründen verlängert, die erst nach dem Erscheinen der eingetreten sind, ist danach zu unterscheiden, ob diese Umstände für das Unternehmen unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt voraussehbar waren und deshalb bei der Planung der befristeten Aktion und der Gestaltung der ankündigenden berücksichtigt werden konnten.

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BGH: Rabattaktionen nicht beliebig verlängerbar

Montag, Januar 9th, 2012

Der  hat in einem Urteil vom 07.07.2011 (Az.: I ZR 181/10) entschieden, dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten eines Reiseveranstalters irreführend ist. Verlaufe die  eher schleppend, ist in diesem Fall die Verlängerung zulässig, da der Verbraucher damit rechne, urteilten die Richter.

Geklagt hatte die Hamburger Verbraucherzentrale gegen einen Veranstalter von Reisen für Kinder und Jugendliche. Das Unternehmen hatte im Internet Frühbuchern Rabatte zunächst bis Ende März eingeräumt, diese dann bis Mitte April 2009 verlängert. Die Verbraucherschützer sahen darin eine Irreführung der Kunden und klagten. Das ((Az.: 17 O 191/09) wies die Klage ab. Auch das ( Az.: I-4 U 52/10) urteilte ähnlich. Ein Händler der einen zeitlich befristeten Preisvorteil auch nach Ablauf der Frist wegen einer einer unerwarteten Marktlage weiter einräumt handele nicht wettbewerbswidrig, urteilten die Richter. Eine Irreführung liege nur vor, wenn die Verlängerung der Preisaktion von Anfang an beabsichtigt war.

Der 4. Zivilsenat befand, dass nur unwahre oder “zur Täuschung geeignete Angaben” unlauter und wettbewerbswidrig sein. An eigene zeitliche Grenzen einer müsse sich ein werbendes Unternehmen danach aber “grundsätzlich festhalten lassen”. Eine Irreführung liege insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen von Beginn an eine Verlängerung plant. Führen dagegen spätere Umstände zu der Verlängerung, komme es darauf an, ob dies voraussehbar war. In Streitfällen müsse das werbende Unternehmen die neuen, nicht absehbaren Gründe darlegen, begründeten die Richter das Urteil. Der Fall des Reiseunternehmens muss nachdem Urteil der Karlsruher Richter vom  nochmals überprüft werden.

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OLG Hamburg: ASP-Vertrag ist immer Mietvertrag

Donnerstag, Januar 5th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 15.12.2011 (Az.: 4 U 85/11) entschieden, dass ein Vertrag, der das befristete Nutzen von IT-Infrastruktur vorsieht, als mit dienst-, werk- und mietvertraglichen Elementen gilt. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht eine Berufung gegen ein Urteil des zurückgewiesen. Der  (Application Service Providing) regelt die zeitlich befristete Onlinenutzung von Software. 

In dem vorliegenden Fall ging es bei einer Marketing-Aktion um das Versenden von Newslettern über eine Online-Plattform. Der Anbieter warb mit einer hohen Zustellungsquote. Eine Vielzahl der abgeschickten E-Mails kam bei den Empfänger nicht an. Zudem waren die , entgegen der gesetzlichen Aufbewahrtungspflicht, vom Anbieter gelöscht worden. Dieser verlangte für den -Versand mehr Geld und klagte vor dem Hamburger Landgericht gegen den Auftraggeber. 

Die Richter urteilten, dass es unerheblich sei, ob überhaupt nachgeprüft werden könne, ob die E-Mails abgeschickt wurden. Nach Auffassung des Gerichts  sei  anzuwenden bei dem der Nutzer zu beweisen hätte, dass die Mails die Empfänger nicht erreicht haben. Da für die  der Anbieter verantwortlich sei, muss es nach Ansicht des Gerichts zu einer Beweislastumkehr kommen. Nachdem der Anbieter die  gelöscht hatte, konnte er den Nachweis nicht erbringen. Der Senat verwies in seinem Urteil auf eine Entscheidung des . (Urteil vom 15.11.2006, Az. XII ZR 120/04). Demnach stelle ein Anbieter bei einem  befristet IT-Infrastruktur bereit. Dem    Kunden werde damit eingeräumt, diese über einen Bildschirm zu nutzen.

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LG Saarbrücken: Vertrauchlichkeitsvermerk bei E-Mails muss respektiert werden

Donnerstag, Januar 5th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 16.12.2011 (Az.: 4 O 287/11) entschieden, dass die Online-Veröffentlichung von geschäftlichen E-Mails, die einen Vertraulichkeitsvermerk enthalten, rechtswidrig ist.

In dem vorliegenden Fall ging es um sogenannte , eine Bezeichnung für eine Haftungsausschlussklausel in E-Mails oder auf Webseiten. Mit den Internet-Disclaimern untersagen etwa die Absender der elektronischen Post, dass sie mit dem Verbreiten und Weiterleiten der Nachricht über das Netz nicht einverstanden sind.  

Bei einer müsse der Absender zwar grundsätzlich damit rechnen, dass eine Weiterleitung oder anderweitige Verbreitung erfolge, da dies im Rahmen der elektronischen Kommunikation problemlos möglich sei, urteilten die Richter. Wenn allerdings in der deutlich der Wille zu Tage tritt, dass eine Weiterleitung oder Veröffentlichung nicht gewünscht ist, müsse sich der Empfänger an diese Weisung halten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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OLG Schleswig-Holstein: Nicht jede Anzeige muss gekennzeichnet sein

Mittwoch, Januar 4th, 2012

Das hat in einem Urteil vom 29.12.2011 (Az. 6 U 30/11) entschieden, dass eine wie ein Artikel aufgemachte , die in der Rubrik Anzeigen-Forum erscheint, nicht wettbewerbswidrig ist. Demnach beging ein Zeitungsverlag aus Schleswig-Holstein keinen Wettbewerbsvertoß, weil ein Zeitungsleser die Werbeanzeige von den redaktionellen Beiträgen ausreichen unterscheiden kann. 

Geklagt hatte ein Berliner Verband gegen einen an der Westküste ansässigen Verlag. Der Verband sah in der Anzeigengestaltung eine unzulässige geschäftliche Handlung nach dem . Unter der Überschrift ”Mit starken Wellen gegen Fett” warb die im Novwember 2010 für eine Ultraschallwellentherapie um den Fettabbau im Körper zu beschleunigen. Neben einen Bericht über eine Kosmetikerin die diese Methode anwendet, enthielt sie die Kontaktdaten ihres Kosmetikstudios.

Die Richter des 6. Zivilsenats befanden, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Leser die beanstandete ohne weiteres als erkennen könnte. Dafür spreche die deutliche Kennzeichnung der gesamten Zeitungsseite als “Anzeigen-Forum” und die durchweg lobenden, beinah überschwänglichen” Formulierungen. Nicht jede muss stets als solche gekennzeichnet sein, begründete der Senat sein Urteil.

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BGH: Angebot für Neuvertrag darf werbenden Charakter nicht verschleiern

Dienstag, Januar 3rd, 2012

Der hat in einem Urteil vom 30.06.2011 (Az.: I ZR 157/10) entschieden, das ein Angebotsschreiben für ein Branchenverzeichnis, das beim flüchtigen Lesen den Eindruck erweckt, dass die Daten für ein bestehendes überprüft werden, irreführend und wettbewerbswidrig ist. 

Geklagt hatte die , die bundesweit das “Gelbe Seiten” herausgibt gegen die Betreiberin eines Online-Branchenverzeichnisse. Das Unternehmen warb im Juli 2008 für ihr Angebot mit einem an Gewerbetreibende gerichteten Anschreiben. Darin bot es für monatlich 89 Euro einen Eintrag in das Branchenbuch im Internet an. Dabei war der Preis für ein Jahr, insgesamt 1068 Euro, im Voraus zu zahlen. Zudem erweckte das Schreiben nach Ansicht der  den Eindruck, als gehe es lediglich darum, einen bereits bestehenden Eintrag zu überprüfen und gegebenenfalls die Adresse zu aktualisieren.

Die Richter des I. Zivilsenats sahen das auch so. Die  habe einen gegen die Konkurrenz, “weil die Beklagte den Werbecharakter ihres an Gewerbetreibende gerichteten Anschreibens verschleiert”. Denn dem Schreiben fehle “die für eine typische Anpreisung”. Adressaten, die trotzdem den Angebotscharakter erkennen, würden wohl “eine Kaufentscheidung angesichts des verlangten Preises nicht ernsthaft in Betracht ziehen”. Ganz offenkundig ziele die daher darauf ab, dass ein vielleicht auch nur geringer Teil der Empfänger “den Inhalt des Schreibens bloß flüchtig zur Kenntnis nimmt” und im Glauben, es würden lediglich Daten aktualisiert, den Vertrag unterschreibt. Eine , die “planmäßig und systematisch die Unaufmerksamkeit der Adressaten des Anschreibens ausnutzt” komme aber einer Täuschung gleich, begründete der  sein Urteil.

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LG Frankfurt/Main: Schwangere Schauspielerin muss Medienberichte dulden

Dienstag, Januar 3rd, 2012

Das hat in einem Urteil vom 24.11.2011 (Az. 2-03O 379/11)  entschieden, dass das Berichtsverbot über eine schwangere Prominente aufzuheben ist, wenn diese bei einer Filmpremiere ihre Schwangerschaft betont. Das Gericht hob damit eine einstweilige Verfügung mangels Verletzung des auf.

Geklagt hatte eine Schauspielerin und Regisseurin, die der Öffentlichkeit als neue Lebenspartnerin eines verheirateten bayerischen Schauspielers vorgestellt wurde. Im August 2011 berichtete  eine Illustrierte über das Paar. Dabei wurde auch ein Foto der Klägerin und ihres Lebensgefährten mit der Bildunterschrift “…, sie soll schwanger sein” veröffentlicht. Die Frau wollte diese Darstellung verhindern und beantragte bei der 3 Zivilkammer des Landgerichts eine . Zwei Monate später veröffentlichte die Bild-Zeitung den Artikel “Freundin zeigt Film und Babybauch”. Auch dagegen wollte die Schauspielerin vorgehen.

Die 3. Zivilkammer  entschied, dass der einer schwangeren Prominenten endet, wenn sich die Prominente zur Präsentation eines Kinofilms den Medien schwanger zeige und ihre Schwangerschaft unterstreiche. Zudem habe sie dabei gegenüber der Presse nicht zum Ausdruck gebracht, dass sie ihre Schwangerschaft als Privatangelegenheit betrachte, urteilte die Kammer.

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