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FAQ Abmahnung und Filesharing

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Unser Service für Sie: Sie stellen uns Ihre zu Ihrer Abmahnung – Wir beantworten sie und ergänzen unsere Abmahnung und

Darf ich eine Abmahnung wegen Filesharing ignorieren?

Natürlich können Sie eine Abmahnung unbeachtet beiseitelegen. Allerdings empfehlen wir dies in der Praxis nicht.

Muss ich die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt, einfach unterzeichnen?

Auf diese Frage lässt sich mit einem klaren „Nein“ . Einige abmahnende Kanzleien übersenden den Entwurf einer Unterlassungserklärung, der beispielsweise eine feste Vertragsstrafe von mehr als € 5.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Abwehr der Abmahnung?

Nach unserer Erfahrung übernehmen Rechtsschutzversicherungen leider nicht die Kosten für die Abwehr urheberrechtlichen Abmahnungen.

Was verspreche ich mit der Unterlassungserklärung, die im Entwurf der Abmahnung beigefügt ist?

Mit einer Unterlassungserklärung soll ein mögliches gerichtliches Verfahren vermieden werden. Bei einer Urheberrechtsverletzung hat der Rechteinhaber die Möglichkeit, seine Ansprüche auf Unterlassung solcher Urheberrechtsverletzungen gerichtlich durchzusetzen.

Was ist eine Vertragsstrafe?

Damit eine Unterlassungserklärung als ernsthaft angesehen wird, soll für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe versprochen werden. In vielen Abmahnungen ist dazu eine feste Vertragsstrafe in den Entwürfen von Unterlassungserklärungen vorgesehen, die der Abmahnung zumeist gleich beigefügt sind.

Welche Ansprüche kann der Rechteinhaber gegenüber einem Betroffenen geltend machen?

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen werden in der Praxis zumeist zwei Ansprüche geltend gemacht:…

Was muss ich nach dem Erhalt einer Abmahnung unternehmen?

Wichtig ist, dass nicht vorschnell auf eine Abmahnung reagiert wird. Wir erleben leider immer wieder, dass als schnelle erste Reaktion die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben wird und/oder eine Zahlung erfolgt. Davon ist dringend abzuraten.

Bedeutet eine Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis oder Schuldeingeständnis?

Vielfach besteht die Sorge, dass auch mit einer geänderten Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis erfolgt. Dies muss nicht so sein.

Was bedeutet es, wenn eine Unterlassungserklärung „strafbewehrt“ ist?

Unterlassungserklärungen haben den Zweck sicherzustellen, dass zukünftig keine weiteren Verletzungshandlungen, wie z.B. illegale Downloads, mehr stattfinden.

Wenn ich erstmals eine Abmahnung bekomme, muss ich dann schon die Vertragsstrafe zahlen?

Nein. Die Vertragsstrafe heißt eben „Vertrags“-Strafe, weil sie zwischen den Parteien vereinbart wird…

Welche urheberrechtlichen Verletzungshandlungen werden beim Filesharing verwirklicht?

Das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials zum Download ist ein öffentliches Zugänglichmachen, das gem. § 19a UrhG dem Rechteinhaber vorbehalten ist.

Sind Downloads zu privaten Zwecken über P2P-Netzwerke erlaubt?

Gerade in Internetforen wird behauptet, dass Vervielfältigungen über Peer-to-Peer-Netzwerke Privatkopien seien und deshalb urheberrechtlich gestattet wären. Tatsächlich sind Privatkopien gem. § 52 Abs. 1 UrhG erlaubt.

Darf mein Internet-Provider meine Adressdaten herausgeben?

Werden urheberrechtlich geschützte Werke illegal über das Internet verbreitet, kann dem Rechteinhaber ein Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider des Urheberrechts-Verletzers zustehen.

Welche Voraussetzungen hat ein Auskunftsanspruch gegen meinen Internet-Provider gem. § 101 Abs. 2 UrhG?

Der Internet-Provider muss Bestandsdaten herausgeben, wenn über den Internetzugang in „gewerblichem Ausmaß“ urheberrechtlich verbotene Handlungen vorgenommen worden sind.

Ein Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen den Internet-Provider setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Was bedeutet das?

Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht des ISP ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

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