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Schulenberg& Schenk Rechtsanwälte – MIG FILM GmbH- „Blood River“

21. Mai 2012
Abmahnung wegen Filesharing

Abmahnung wegen Filesharing

Die GmbH verschickt über die Kanzlei & . In den wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      GmbH

Abmahnende Kanzlei:            &

Abgemahntes Werk:             

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Kornmeier& Partner – Baseprotect GmbH- „Ivan Tsarevich I Seryy Volk“

21. Mai 2012

Die GmbH verschickt über die Kanzlei & Partner . In den wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 600,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      GmbH

Abmahnende Kanzlei:            & Partner

Abgemahntes Werk:             

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Rechtsanwalt Lutz Schroeder –Phily Media- „Philyzip“

21. Mai 2012

Die Firma mahnt über die Kanzlei Schroeder  ab. In den der Kanzlei Schroeder  wird die Abgabe einer strafbewehrten und die Zahlung von 450,00  EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            Lutz Schroeder

Abgemahntes Werk:             

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Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk – MIG Film GmbH- „The Burrowers“ (Film)

16. Mai 2012
Abmahnung Kanzlei Schulenberg Schenk für MIG Film

Abmahnung Kanzlei für

Die Firma GmbH mahnt über die Rechtsanwälte & ab. In den der Rechtsanwälte & wird die Abgabe einer strafbewehrten und die Zahlung von 1298,00 EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Rechtsanwälte &

Abgemahntes Werk:             

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Abmahnung Waldorf Frommer für Tele München – Die Frau in Schwarz

16. Mai 2012

Die Kanzlei Frommer mahnt für die Firma den Film “” ab.

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Unerlaubte Telefonanrufe: Angebliche Datenschützer sind Betrüger


Abmahnung Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte – Senator Film Verleih GmbH – Ziemlich beste Freunde

15. Mai 2012

Die Film Verleih GmbH verschickt über die Kanzlei & Partner . In den wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Film Verleih GmbH

Abmahnende Kanzlei:            & Partner

Abgemahntes Werk:             

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Urheberrecht: Widerstand gegen die Gesetzesnovelle – Kampf dem Abmahnwahn


Mangelhafte Telekom-WLAN-Router: Erste Patches veröffentlicht

15. Mai 2012
Mangelhafte Telekom WLAN-Router

Mangelhafte

Die Deutsche warnt ihre Kunden vor Sicherheitslücken in bestimmten -Routern. Betroffen sind die Modelle Speedport W 504V, W 723V Typ B und Speedport W 921V. Alle Modelle haben eine Schwachstelle in der WPS-Funktion (WiFi Protected Setup), die regelt, welche Geräte in das aufgenommen werden. Das Problem: Unbefugte Dritte haben über ein werkseitig eingestelltes Standardpasswort Zugriff auf das drahtlose Netzwerk, selbst wenn Anwender das Passwort geändert haben. Die führt hierzu aus: „Ein Angreifer, der sich innerhalb der Reichweite des Funknetzwerks aufhält, kann sich unbefugt Zugang zu dem beschaffen.

Das heißt, er kann beispielsweise über den Anschluss im Internet surfen oder auf Dienste oder Komponenten in dem Heimnetzwerk zugreifen, zum Beispiel auf einen Netzwerkspeicher, der nicht durch ein Passwort geschützt ist.“

Die Deutsche empfiehlt für das Modell Speedport W 504V die WPS-Funktion über das Web-Konfigurationsmenü zu deaktivieren, bis eine fehlerbereinigte Softwareversion zur Verfügung steht. Zusätzlich sollte ein neues -Passwort vergeben werden. Für die Modelle Speedport W 723V Typ B und Speedport W 921V hat die bereits Software-Updates veröffentlicht und stellt diese zum Download bereit [http://hilfe..de/hsp/cms/content/HSP/de/90948].

Betroffene Anwender erhalten auf der Download-Website zudem Hinweise, wie die Updates eingespielt werden. Darüber hinaus sind auf der Website BSI FUER BUERGER wichtige Tipps zur Einrichtung und sicheren Nutzung privater [https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/SicherheitImNetz/WegInsInternet//Sicherheitstipps/sicherheitstipps_node.html] abrufbar.

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Telekom-Kinderschutz hat noch gravierende Mängel


Schlechte Zahlungsmoral im Online-Handel


Sicherheitslücken: Gefahr für das W-Lan und UMTS


Verbraucherzentrale warnt: Vorsicht vor ihren Internet-Krediten!


Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eröffnet zum 15.05.2012 eine Zweigstelle in Magdeburg

14. Mai 2012
Die , Hannover, eröffnet eine in . Auch in bieten wir zukünftig Rechtsberatung zum und sowie zum bei IT-Beschaffungen und den an.
Die RechtsanwaltsgesellschaftmbH, Hannover, eröffnet eine in . Auch in bieten wir zukünftig Rechtsberatung zum und sowie zum bei IT-Beschaffungen und den an. Unsere in hat folgende Kontaktdaten:

Hegelstraße 39

39104 Magdeburg

Tel.: 0391/5982285

Fax.: 0391/5982100

Gern stehen wir Ihnen zukünftig vor Ort in Magdeburg für Beratungen zur Verfügung.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

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WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber – Zooland Music GmbH – „Miss Sunshine“ in der Interpretation des Künstlers „R.I.O“

14. Mai 2012

Die Music GmbH mahnt über Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian ab. In den der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian wird die Abgabe einer strafbewehrten und die Zahlung von 450,00 EUR gefordert.

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber: Music GmbH

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian -

Abgemahntes Werk: “ in der Interpretation des Künstlers „R.I.O“

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Bayern prüft 13.000 Websites auf Datenschutz

14. Mai 2012

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht überprüfte 13.404 Sites bayerischer Betreiber, inwieweit Google Analytics rechtlich richtig eingesetzt wird.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-prueft-13-000-Websites-auf-Datenschutz-1570693.html

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Landgericht Nürnberg-Fürth: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

11. Mai 2012

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine einem aktuell verkündeten Urteil die vom Bundesgerichtshof für postulierten Prüfpflichten konkretisiert. Es hat dem klagenden einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetportals zur ärztlicher Leistungen zugebilligt. Der hatte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verbreitung einer negativen zur Wehr gesetzt.

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat den für die Verbreitung der (rein technisch und nicht als Urheber) verantwortlichen Betreiber des Internetforums vorläufig zur Unterlassung verpflichtet. Ein Nutzer hatte die seiner zahnärztlichen Implantatbehandlung anonym in das Forum eingestellt und darin zum Ausdruck gebracht, dass der Kläger ein fachlich inkompetenter sei, der vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolge und hierbei das Interesse seiner Patienten an einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung außer Acht lasse. Hiermit war der nicht einverstanden. Er wies den darauf hin, dass er – auch nach Durchsicht aller Patientenunterlagen – eine der zugrunde liegende Implantatbehandlung in dem angegebenen Zeitraum gar nicht durchgeführt habe, die folglich schon aus diesem Grund falsch sei. Der fragte darauf hin bei seinem Kunden lediglich nach, ob sich der Sachverhalt so zugetragen habe wie von ihm dargestellt. Dies bejahte der Verfasser, dessen Identität nach wie vor allein dem bekannt ist.

Mit dieser Antwort gab sich der zufrieden. Er berief sich zudem auf das gemäß Telemediengesetz schützenswerte Anonymisierungsinteresse des Beitragsverfassers und schließlich darauf, dass wegen der ärztlichen Schweigepflicht eine „Pattsituation“ hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der widerstreitenden Angaben bestehe. Die vom gerichtlich gerügten Teile der löschte er nicht. Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat jetzt vorläufig festgestellt, dass der auf die konkrete Beanstandung des betroffenen Zahnarztes hin den Sachverhalt sorgfältiger hätte prüfen und sich von seinem Kunden einen Nachweis dafür hätte vorlegen lassen müssen, dass die Behandlung tatsächlich stattgefunden hat. Weil dies nicht geschehen sei und eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Zahnarztes möglicherweise vorliegen könnte, hafte der – ungeachtet der Frage, ob die zutreffend ist – nach den Grundsätzen der sogenannten auf Unterlassung.

Der Streit um die Bewertung des Zahnarztes dürfte damit nicht abgeschlossen sein. Der hatte bereits im Termin zur mündlichen Verhandlung am 17.04.2012 angekündigt, im Falle seines Unterliegens das zu betreiben und hier dem der Bewertung auf den Grund gehen zu wollen.

(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608/12).

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Firma Celebrate Records GmbH – Rockstroh – Kaugummi

11. Mai 2012

Die Firma Records GmbH verschickt über die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH . In den wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

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Rechteinhaber:                      Firma Records GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:             

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Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen

10. Mai 2012

Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat.

Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Der u. a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Sache mit Beschluss vom 10. November 2009 dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Fragen vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen die internationale der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Anbietern anzunehmen ist und ob sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach deutschem Recht oder gemäß dem Herkunftslandprinzip der e-commerce-Richtlinie nach österreichischem Recht richtet. Der Gerichtshof hat hierüber durch Urteil vom 25. Oktober 2011 entschieden.

Aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die internationale der deutschen Gerichte bejaht, da sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet. Er hat darüber hinaus entschieden, dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist, weil der Erfolgsort in Deutschland liegt. Denn hier wird die Achtung, die der in Deutschland wohnhafte Kläger in seinem Lebenskreis in Deutschland genießt, gestört. Die – jeweils im Einzelfall vorzunehmende – Abwägung des Rechts des Klägers auf Schutz seiner und Achtung seines Privatlebens mit dem Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit führte wie in den Parallelverfahren (vgl. Pressemitteilungen 255/2009 und 30/2010) zum Vorrang des Rechts der Beklagten auf freie Meinungsäußerung. Der Senat hat die Klage deshalb abgewiesen. Ganzen Beitrag lesen »

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Rechtsanwälte Negele – Zimmel – Greuter – Beller; OOO Bavaria Media Group – „Beremenniy“

10. Mai 2012

Die OOO Group verschickt über die Kanzlei – Zimmel – Greuter – Beller . In den wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.

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Rechteinhaber:                      OOO Group

Abmahnende Kanzlei:            – Zimmel – Greuter – Beller

Abgemahntes Werk:              

 

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