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Weitere Abmahnung Frau Claudia Schneider durch Rechtsanwalt Sandhage

7. Februar 2012

Frau ist nach wie vor mit Abmahnungen zum Thema 40 EUR – Klausel unterwegs. Die aktuell uns vorliegende Abmahnung wurde erneut durch die Rechtsanwälte ausgesprochen.

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Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte – Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch, Jan Krouzilek – “Hungry Eyes auf: German Top 100 Songle Charts” – Culcha Candela

7. Februar 2012

Die Herren  lassen über die Kanzlei  den Song  auf von  abmahnen. In den Abmahnungen der Kanzlei  wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 400,00  Euro gefordert.

Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – EMI Music Germany GmbH Co. KG – „Titanium (feat. SIA)” – David Guetta

7. Februar 2012

Die Firma  mahnt über die Single “ des französischen DJ und Produzenten  ab. In den Abmahnungen der wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 550,00 Euro gefordert.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104.

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Christian Königseder – “Glasperlenspiel” – Echt

7. Februar 2012

Der Song vom Duo  wird durch die abgemahnt. Rechteinhaber ist . Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Schalast & Partner Rechtsanwälte – DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH- “Storytime (German Top 100 Single Charts 28.11.2011)” – Nightwish

7. Februar 2012

Die  mahnt über die Kanzlei  den Song “” von ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Schalast & Partner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 550,00 Euro (Schnellzahlerrabatt 430,00 Euro) gefordert.

Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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OLG Köln: Präsentation eines nachgeahmten Kinderstuhls auf Messe führt zu Schadensersatz

6. Februar 2012

Das hat in einem Urteil vom 11.11.2011 (Az.: 6 U 43/11) entschieden, dass das Ausstellen eines nachgeahmten Kinderstuhls auf einer Messe einen Wettbewerbsverst0ß darstellt, der Schadensersatzansprüche begründet.

In dem vorliegenden Fall war ein Kinderhochstuhl auf drei aufeinander folgenden Jahren auf der Messe Kind & Jugend in Köln gezeigt worden. Dagegen hatte die deutsche Herstellerin eine einstweilige Verfügung vor dem (Az.: 28 O 317/10) erwirkt. Eine Ausstellerin und deren niederländische Lieferantin wurde zu 20.000 Euro Schadensersatz verurteilt.    

Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Nach Auffassung der Richter sei durch die Präsentation des Stuhls die Bereitschaft zu entnehmen, den deutschen Fachbesuchern das ausgestellte Produkt selbst oder durch Vertriebspartner liefern zu wollen. Zudem liege ein an die inländischen Kunden gerichtetes Anbieten im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG bereits dann vor, wenn im Inland zum Erwerb in einem ausländischen Staat aufgefordert wird, in dem die Veräu­ßerung kein Urheberrecht verletze.

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LG Frankfurt/Main: Werbung mit nicht zugelassenen Anwaltstiteln ist verboten

6. Februar 2012

Das hat in einem Beschluss vom 06.10.2011 (Az.: 2-03 O 437/11) entschieden, dass nur die in der Fachanwaltsordnung genannten Fachanwaltstitel verwendet werden dürfen. Werbung mit Fantasie-Fachanwaltstitel wie “Fachanwalt für Internetrecht” hat das Gericht verboten. 

Zudem erklärte es die 3. Zivilkammer für unzulässig, auf Webseiten eine Suchfunktion einzurichten, die dem Nutzer eine automatisierte Vorschlagsliste ()  für Fachanwaltstitel anbietet. Insbesondere das Verwenden der Titel ”Fachanwalt für Vertragsangelegenheiten”, “Fachanwalt für Markenrecht” und “Fachanwalt für Domainrecht” sei nach Auffassung der Richter .

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LG Hamburg: Persönlichkeitsanalyse bei Partnerbörsen darf nach Widerruf nichts kosten

6. Februar 2012

Das hat in einem Urteil vom 31.01.2012 (Az.: Az. 312 O 93/11) entschieden, dass Internetpartnervermittlung bei einem Widerruf des Vertrages keine Gebühren mehr für Persönlichkeitsanalysen erheben dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte die gegen die Betreiberin von zwei Partnerbörsen. Diese hatte Kunden die unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen wollten, eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft angeboten. Bestandteil des Angebots ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Bei einem Widerruf stellte die Kontaktbörsen dem Verbraucher 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.  

Das sahen die Richter anders. Die Persönlichkeitsanalyse sei als Bestandteil des Vertrags anzusehen ist und bei einem Widerruf müsste dafür nicht gezahlt werden.

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Bundeswirtschaftsministerium: Studie zum Urheberrecht im Internet vorgestellt

6. Februar 2012

Mit präventiven und repressiven Maßnahmen will das Wirtschaftsministerium Urheberrechtsverstöße im Internet bekämpfen. Dazu legte das Ministerium am Freitag eine Studie der Fachhochschule (FH) Köln vor, die bei Internetpiraterie Warnhinweise empfiehlt.

Die Autoren untersuchten die in Frankreich und Irland geltenden Modelle mit gezielten Warnungen bei Urheberrechtsverstößen und kommen zu dem Ergebnis, dass “ein aufklärendes ” in Verbindung mit verbindlichen Auskünften von Internet-Providern zu Nutzerdaten als rechtlich zulässig zu bewerten sei.

Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), begrüßte die Studie, die von der Forschungsstelle für Medienrecht an der FH Köln erstellt wurde. Dies sei eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion “in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie”. Neben der rechtlichen Bewertung wurden für die 402-seitige Studie auch die technischen Möglichkeiten geprüft. Dabei kamen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass ein konkreter Rechtsbruch mit einer eindeutigen Zuordnung zu einer bestimmten nur für Tauschbörsen nachzuweisen sei.

Einen Vorteil sieht Rolf Schwartman, Leiter der Kölner Forschungsstelle, dass die Nutzer zunächst über ihren Gesetzesverstoß aufgeklärt werden und sich der Konsequenzen bewusst sind. Schließlich gebe es ja auch oft die Problematik, dass etwa über viele Internetnutzer einen Zugang zu Peer-to-Peer-Netzwerken Dritter haben und dort unter deren Dateien herunterladen können. ”Durch eine Verwarnung würde er zunächst sanktionslos überhaupt auf diese Tatsache aufmerksam gemacht und könnte die Einstellungen seines Netzwerkes überprüfen”, ergänzt Schwartmann. 

Auf der Basis seiner Studie solle es noch im ersten Halbjahr zu einer Entscheidung kommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderte Provider und Rechteinhaber auf sich zügig auf ein praktikables zu einigen. CDU/CSU-Fraktionsvize Günter Krings und der Bundestagsabgeordnete Angar Heveling betonten, dass das Warnmodell ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von sei. Internetnutzern würden „bei einem ersten Verstoß gegen das Urheberrecht umfassend über die Rechtsklage aufgeklärt“ und ihnen frühzeitig die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handels vor Augen geführt. Gesetzlichen Zugangssperren erteilten beide Unionspolitiker eine Absage. Da “der Internetzugang längst zum Kernbestand unserer Kommunikationsinfrastruktur“ gehöre, heißt es in der Stellungnahme.

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Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft – DigiRights Administration GmbH – „Danza Kuduro“ – Lucenzo & Don Omar

6. Februar 2012

Die  lässt über die Kanzlei  den Song “” von abmahnen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 450,00 Euro gezahlt werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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ACTA: Justizministerium weist Kritik von Gegnern zurück

3. Februar 2012

Die Bundesregierung hat die Kritik der Gegner am Handelsabkommens zurückgewiesen. Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer. „Ich kämpfe seit Jahren erfolgreich für die Freiheit im Internet. Rechtlichen oder politischen Änderungsbedarf gibt es durch in Deutschland nicht”, sagte Bundesjustizmnisterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP).

Eine Überwachung der Kommunikation zur Bekämpfung von wird nicht kommen. Internetprovider werden auch keine Hilfssheriffs. Die Bundesregierung habe Netzsperren jeder Art eine klare Absage erteilt – das gelte auch für Warnhinweise, betonte die Ministerin weiter.

Das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen (, wurde in der vergangener Woche von der EU unterzeichnet. Die Unterschrift von Deutschland steht noch aus, soll aber nach Angaben des Bundesjustizministeriums demnächst folgen. Nach der Unterzeichnung muss der Pakt noch vom Europaparlament und den nationalen Parlamenten gebilligt werden.

Das nach Initiative der USA und Japans in mehrjährigen Verhandlungen 2011 fertiggestellte Abkommen sieht unter anderem vor, dass Internet-Anbieter für von Kunden haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen daher in einer Reihe mit Bestrebungen zur Verschärfung des Urheberrechts.

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BVerG: Generelle Altersgrenze für Gutachter ist unzulässig

3. Februar 2012

Das hat in einem Urteil vom 01.02.2012 (Az.: 8 C 24.11) entschieden, dass eine Industrie- und Handelskammer (IHK) in ihrer Satzung keine generelle Höchstaltersgrenze für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festsetzen darf.

Der inzwischen 75 Jahre alte Kläger war bis zum Jahr 2007 als EDV-Sachverständiger tätig. Er beantragte eine Verlängerung seiner Bestellung um fünf Jahre. Die IHK lehnte dies ab und berief sich auf eine Höchstalter grenze in der Sachverständigenordnung. Demnach durfte der Kläger nur bis zum Alter von 71 Jahren als Gutachter tätig sein.

Die Klage war vor dem  (Az.: M 16 K 07.2565) , dem Münchner Verwaltungsgerichtshof  (Az.: 22 BV 08.1413) und dem zunächst erfolglos. Das  hob diese Entscheidungen auf. Die Leipziger Richter haben nunmehr dem Ansinnen des Klägers entsprochen.

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OLG Hamm: 14-tätige Widerrufsbelehrung muss nach Online-Auktion sofort verschickt werden

3. Februar 2012

Das hat in einem Urteil vom 10.01.2012 (Az.: I-4 U145/11) entschieden, dass das sofortige Absenden der  per Mail nach dem Auktiosende bei der Onlineplattform Ebay, die verkürzte 14-tätige Widerrufsfrist auslösen kann. Damit bestätigte der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

Ein Schmuckhändler tätige auf der Online-Auktionsplattform einen Testkauf und erwarb einen Ring. Nach dem Kauf bekam er vom Verkäufer per Mail eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung zugemailt. Diese räumte ihm für den Widerruf 14 Tage ein. Darin sah der Ebay-Testkäufer einen .

Die Richter urteilten, dass verkürzte  bei einem durch Fernabsatzwege zustande gekommenen Verbrauchervertrag nach § 355 Abs.2 BGB voraussetzen, dass die Mail mit der  unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern beim Adressen landet. Dies sei hier geschehen. Nach Ansicht der Richter gelte das auch, wenn der Vertrag fast 50 Stunden vorher mit der Abgabe des Höchstangebots geschlossen wurde und damit über die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist von einem Tag hinaus gehe.

Nach Auffassung der Richter sei Unternehmen eine schnellere Übermittlung nicht möglich und auch unzumutbar. Erst mit dem Auktionsende werde dem Anbieter die Identität des Käufers bekannt. Denkbar sei zudem, dass das erste Höchstangebot  überboten werde. Damit könne der Verkäufer bis zum Schluss der Auktion warten, um den Kunden über dessen Widerrufsrecht zu belehren. Damit werde der Verbraucher nicht länger als nötig über sein Rückgaberecht im Unklaren gelassen. Denn auch der Käufer müsse damit rechnen, dass sein Gebot von anderen Interessenten überboten werde.

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ACTA: Kampfansage der Jungen Union an Internetzensur

3. Februar 2012

Die Junge Union (JU) wendet sich gegen den umstrittene internationalen Pakt ACTA. Die CSU-Vizegeneralsekretärin Dorothee Bär und das JU-Bundesvorstandsmitglied Henrik Bröckelmann kritisieren das “intransparente Aushandlungsverfahren” und die Verletzung des Datenschutzes. Das Abkommen sei ein ”Angriff auf die Freiheit im Netz” und habe “unabsehbare Folgen für den ungehinderten Zugang der Nutzer zu digitalen Informationen.”

In der Erklärung wird auch die “Anpassung des Urheberrechts an die aktuellen Gegebenheiten” gefordert. Grundsätzlich sei es zwar begrüßenswert, sich für den Schutz von Urheberrechten im Internet einzusetzen, gleichzeitig bemerken die beiden Politiker, dass eine demokratische Legitimierung zweifelhaft sei und die Öffentlichkeit nicht an diesem Abkommen beteiligt werden konnte. Die CDU/CSU-Jugendorganisation fordert die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, in der jetzigen Form nicht zu unterschreiben. Der Pakt müsse als Instrument zur Durchsetzung von Urheberrechten abgelehnt werden, “da es die Interessen der Urheber über fundamentale Werte wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und das Recht auf ungehinderten Zugang zu Information und Kultur stellt.”

könnten damit für Verstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden und somit zu einer verschärften Überwachung ihrer Netzinhalte gezwungen werden, heißt es weiter. Dies  bedeute, dass Internet-Seiten gesperrt und private Daten durch den Anbieter ”an die zuständigen Behörden” übermittelt würden. ”Der Effekt wäre eine Tendenz zu Internet-Zensur und der Anreiz zur Verletzung des Datenschutzes.” 

Die Europäische Union hatte den internationalen Pakt ACTA in der vergangenen Woche in Japan unterzeichnet. Die USA, Kanada, Japan und Südkorea hatten das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), mit dem  und bekämpft werden sollen, bereits im vergangenen Jahr unterschrieben.

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Rainer Munderloh Rechtsanwalt – RGF Productions Ltd. – “Orgasmen Magma & Vulkane in 3D” – Film

3. Februar 2012

Die Firma  mahnt über die Kanzlei den Film “” ab. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 780,00 Euro gezahlt werden.

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Rechtsanwaltskanzlei Lihl – EuroVideo Bildprogramm GmbH – “Der Weiße Büffel” – Film

2. Februar 2012

Der Film der “ wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl abgemahnt. Rechteinhaber ist die Firma . Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein pauschaler Geldbetrag.  

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Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – LFP Video Group LLC – “Conan The Barbarian XXX” – Film

2. Februar 2012

Die  mahnt über die Kanzlei  den Film “ ab. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags gefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – LFP Video Group LLC – “Asa Akira Superstar” – Film

2. Februar 2012

Die  mahnt über die Kanzlei  den Pornofilm “ ab. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags gefordert.

Lassen sie sich nicht durch solche Anschreiben verunsichern. Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104. Gern geben wir Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu der Ihnen vorliegenden .

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Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – LFP Video Group LLC – „Teens Love Toys“ – Film

2. Februar 2012

Die  mahnt über die Kanzlei  den Pornofilm “ ab. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags gefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. – „Spider-Man XXX” – Film

2. Februar 2012

Die lässt über die Kanzlei Rechtsanwälte den Film “” abmahnen. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags gefordert.

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