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Posts Tagged ‘101 Abs. 9 UrhG’

Kein Kontakt mit dem Bürger?

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Das ergänzt seine Beschlüsse gem. § 101 Abs. 9 UrhG neuerdings mit folgendem Text:

„Mit diesem Beschluss wird lediglich der Provider verpflichtet, die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber gegenüber dem Antragsteller offen zu legen.

Das Gericht hat nicht geprüft, ob eine Urheberrechtsverletzung, die eine Abmahngebühr oder dergleichen rechtfertigt, vorliegt.“

Interessant ist, dass offensichtlich für das diese Ergänzung in Ziff. 6 ihres Beschlusses der wichtigste Teil ist. Dies ist die einzige Passage, die mit Fettdruck hervorgehoben ist. Auch die Unterstreichung des Wortes „nicht“ befindet sich so im Original-Text des Beschlusses des Landgerichts Köln.

Offensichtlich haben wohl zu viele Betroffene angerufen und sich die rechtliche Bedeutung des Beschlusses gem. § 101 Abs. 9 UrhG erklären lassen. Soviel Kontakt wollte das zum Bürger wohl nicht.

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Neu: Landgericht Flensburg liefert auch Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG

Montag, Juli 5th, 2010

Das ist nun auch in die Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG mit eingebunden. Uns liegt ein Beschluss vor, der die Firma Nord GmbH aus Flensburg zur Auskunft über die Anschlussinhaber verpflichtet.

Beantragt hatte dies die Sony Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch die .

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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

Mittwoch, Oktober 14th, 2009

Die Rasch Rechtsanwälte, die im Moment insbesondere die Firma Universal Music GmbH vertritt, wenden sich nunmehr offensichtlich dem Landgericht Bielefeld zu, um Beschlüsse nach § 101 Abs. 9 UrhG zu erwirken. Diesmal betraf es im Rahmen eines Beratungsmandates die Firma Telefonica Deutschland GmbH.

Interessant ist der Hinweis des Landgerichts Bielefeld im vorliegenden Beschluss, dass die Firma Telefonica Deutschland GmbH grundsätzlich auf Anhörungen verzichtet. Unter Kundenschutzgesichtspunkten erscheint ein solches Verhalten zumindest bedenklich.

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