Ein weiteres Urteil vom 09. Mai 2008 zu einer Formulierungsvariante beim Widerrufsrecht. Dies mal vom Landgericht Stuttgart.
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Widerrufsrecht – Landgericht Stuttgart 39 O 25/08
Montag, November 9th, 2009Landgericht Stuttgart: Doppeldeutigkeiten
Montag, April 20th, 2009Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 09.05.2008 folgende Klausel für unzulässig angesehen:
“Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren ein Widerrufsrecht zu.”
Hier sah das Gericht einen Verstoß gegen das Transparenzgebot gegeben.













