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Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung – Munix Music GbR – Lolita Jolie – Non Non Non – durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

29. Januar 2013

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Januar 2013, im Auftrage der Munix Music GbR Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss das Lolita Jolie – Non Non Non” in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Mit der wird neben der Abgabe einer strafbewehrten die eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,- gefordert.

Wir raten davon ab, ohne vorherige eingehende eine abzugeben. Allerdings sollte auch die in einer gesetzte Frist beachtet werden.

 

Rufen Sie uns an, für eine erste .

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 4104

Email: Boenig@recht-freundlich.de

 

 

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Anwaltskanzlei Baek Law – danach Schreiben von DEBCON : Herr Erich Öxler, Inhaber der Hitmix Musikagentur – „So ein schöner Tag“ des Künstlers „Tim Toupet“

7. Dezember 2012

Herr Erich Öxler, Inhaber der Hitmix Musikagentur verschickte  über die Anwaltskanzlei Baek Law Abmahnungen. In den Abmahnungen wurd die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin sollte auch ein Vergleichsbetrag gezahlt werden.

Nunmehr werden unter Bezugnahme auf derartige Fälle aus der Vergangenheit neuerlich versasndt, vom Inkassounternehmen “Debcon”, welches einen Betrag in Höhe von 1.025,72 zu zahlen fordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Erich Öxler, Inhaber der Hitmix Musikagentur

Abmahnende Kanzlei:            Anwaltskanzlei Baek Law

Abgemahntes :              „So ein schöner Tag“ des Künstlers „Tim Toupet“

Forderung wird geltend gemacht von: Debcon

 

BEVOR Sie eine Zahlung leisten oder etwas unterschreiben, sollten Sie sich dazu informieren, welche Chancen und Risiken mit welcher alternativen Reaktion vebunden sind oder sein können.

Gerne können Sie uns zu einer ersten diesbezüglichen allgemeinen Information kontaktieren:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 41 04

Email: Boenig@recht-freundlich.de

 

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Firma Munix Music GbR – „Lolita Jolie – Non Non Non“

5. Dezember 2012

Die Munix Music GbR, deren Gesellschafter in  dem  Abmahnschreiben zunächst bei der Vertretungsanzeige nicht genannt sind, mahnt über die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anschlussinhaber ab.

In den Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird die Abgabe einer strafbewehrten und die Zahlung von ,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Munix Music GbR

Abmahnende Kanzlei:            FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes :              „Lolita Jolie – Non Non Non“

 

Abmhahnung erhalten? Erst informieren, dann regieren!

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich zu den Chancen und Risiken einer informieren wollen!

Sicher können wir Ihnen einige Informationen geben, die eine Entscheidung zum weiteren Verfahren erleichtern können.

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 41 04

Email: Boenig@recht-freundlich.de

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Schneider & de Teba, Költerhoff GbR – „Die Atzen – Party (Ich will abgehen)“

5. Dezember 2012

Die Schneider & de Teba, Költerhoff GbR verschickt über die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von ,00 gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Schneider & de Teba, Költerhoff GbR

Abmahnende Kanzlei:            FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes :              „Die Atzen – Party (Ich will abgehen)“

 

Sind Sie abgemahnt worden? Haben Sie ein erhalten, in dem Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird? Nehmen Sie die Sache nicht “auf die leichte Schulter”. Es drohen recht hohe Kostenrisiken, über die Sie sich zunächst informieren sollten, BEVOR Sie reagieren oder auch nicht reagieren.

Kontaktieren Sie uns gerne direkt für ein erstes Informationsgespräch:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 41 04

Email: Boenig@recht-freundlich.de

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WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber – Zooland Music GmbH – „Summer Jam” (“R.I.O Feat. U-Jean”)“

3. Dezember 2012

Die Zooland Music GmbH mahnt über WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber ab. In den Abmahnungen der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber wird die Abgabe einer strafbewehrten und die von ,00 EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Zooland Music GmbH

Abmahnende Kanzlei:            WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ RA Christian Weber -

Abgemahntes :              „Summer Jam” (“R.I.O Feat. U-Jean”)“

 

Haben Sie eine erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht?

Sprechen Sie uns gerne an:

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel. 0800 100 41 04

Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Kornmeier & Partner –EMI Music Germany GmbH & Co. KG – „She Wolf (Falling to Pieces [feat. Sia]“ – David Guetta

23. November 2012

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG verschickt – wie auch schon berichtet – über die Kanzlei Kornmeier & Partner Abmahnschreiben aufgrund darin so dargestellter Verstöße des Adressaten und Anschlussinhabers gegen das Urheberrecht der EMI Music Germany GmbH & Co. KG.

In den Abmahnungen wird sowohl die Abgabe einer strafbewehrten gefordert, als auch weiterhin die eines pauschaliert angenommenen Betrages in Höhe von ,00 , zur Abgeltung der wegen der Verletzuzng bestehenden Zahlungsansprüche.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Abmahnende Kanzlei:          Kornmeier & Partner

Abgemahntes :              She Wolf (Falling to Pieces [feat. Sia] – David Guetta

Haben Sie eine erhalten?Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

 

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Boenig@recht-freundlich.de

Tel. 0800 100 41 04

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Abmahnschreiben wegen Musikdownloads (unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen) – WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

21. November 2012

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet im Auftrage der Styleheads Gesellschaft fuer Entertainment GmbH , in denen der Adressat als Anschlussinhaber dazu aufgefordert wird, eine abzugeben und eine pauschal angegebenen zu leisten, in Höhe von 450,- .

Das entsprechende betrifft dann beispielsweise das 30 Grad” (“Mc Fitti“) und wird auch direkt mit einem Entwurf einer übersandt.

Hintergrund ist der Vorwurf, dass über den Anschluss des angeschriebenen Anschlussinhabers ein urheberrechtlich geschütztes öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die grundsätzlich auch sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche zur Folge haben kann.

Wir raten dennoch davon ab, die von der abmahnenden Seite vorgelegte direkt zu unterschreiben, ohne sich zuvor darüber informiert zu haben, welche Möglichkeiten und auch Risiken welche alternative mit sich bringen kann. Jedefalls sollte man aber schon sehr bewusst auch innerhalb der von der abmahnenden Seite gesetzten Frist reagieren.

 

Gerne können Sie uns dazu kontaktieren.

Sie erreichen uns telefonisch oder per Email:

Tel. 0800 100 41 04

Email: Boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

 

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Schreiben der Kanzlei Fareds Rechtsanwälte im Auftrage von Katharina Löwel

21. November 2012

Die Kanzlei Fareds aus Hamburg ist im Bereich des Urheberrechts tätig und geht gegen die unerlaubte Verwertung geschützter Musikwerke vor, wenn diese Werke über das Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sind.

Rechteinhaber beauftragen dabei die Kanzlei Fareds mit der Geltendmachung von Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen.

So geschehen ist dies auch in Bezug auf Werke, an denen nach der Frau Katharina Löwel die entsprechenden Rechte hat.

In der Folge wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlasungserklärung und die eines Vergleichsbetrages in Höhe von pauschalierten 450,- zur Abgeltung der bestehenden Zahlungsansprüche aus Aufwendungs- und Schadensersatz verlangt.

 

Wir raten davon ab, direkt mit einer Unterschrift unter der von der abmahnenden Seite vorgelegten und/ oder mit der des geforderten Vergleichsbetrages zu reagieren. Zunächst sollten Sie sich – binnen der von der abmahnenden Seite genannten Frist – eingehend zu den weiterhin bestehenden Chancen und Risiken unterschiedlicher Reaktionsoptionen informieren.

Hintergrund ist nicht zuletzt, dass Sie sich auch darüber informieren sollten, welches Risiko in Bezug auf den Erhalt etwaig weiterer Abmahnungen besteht, da die Erfahrung zeigt, dass man sich durchaus ein weit schützen kann, mit der richtigen Reaktion vom ersten Schritt an.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste grundsätzliche :

Tel. 0800 100 41 04

Email: Boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

 

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