Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Posts Tagged ‘475’

Maniax Media Ltd. – Rechtsanwalt Lihl – Poppsternchen Vol. 2

Dienstag, Mai 11th, 2010

Das Filmwerk Vol. 2 ist ausweislich einer Abmahung, die für die durch die Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen wurde Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden, weil es in Tauschbörsen im Internet ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Unter anderem unter Angabe von IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie des Dateinamens wird der Adressat der dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem einen Vergleich einzugehen, der auf dem Angebot basiert, die Angelegenheit gegen eine in Höhe von 475,- zu leisten.

Wir raten davon ab, eine Unterschrift zu leisten, ohne sich zuvor darüber informiert zu haben, welche Optionen welche Risiken und/ oder Chancen bieten.

Gerne informieren wir Sie.

Feil Rechtsanwälte, .

0800 / 100 41 04

oder per

boenig@recht-freundlich.de

Share

Abmahnung für “Deadline – Stell Dich Deiner Angst”

Dienstag, Mai 11th, 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei mahnt angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Werk “” ab, an wechem die Firma Video Bildprogramm GmbH die entsprechenden Rechte halten soll.

Gegenstand der ist das angebliche öffentliche Zugänglichmachen in einer Internettauschbörse, was durch die Rechteinhaberin bzw. durch ein von dort beauftragtes Antipiracy Unternehmen festgestellt worden sein soll.

Neben einer Reihe von Ausführungen zu den angeblichen Haftungsgründen findet sich in dem Schreiben auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- Verpflichtungserklärung. Diese Erklärung ist dem Schreiben zudem direkt beigefügt.

Es soll – neben der abzugebenden Erklärung – auch eine Vergleichzahlung in Höhe von 475,- geleistet werden, womit die Angelegeneheit sodann beendet werden könnte.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur werden gleichlaufende Fristen gesetzt, die im konkreten Fall 11 Tage betragen. Diese Fristen mögen zunächst kurz erscheinen, stellen sich jedoch im Vergleich zu anderen abmahnenden Kanzleien als nicht die kürzesten dar.

Wir raten davon ab, die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da damit auch auch direkt eine Zahlungsverpflichtung übernommen würde, von der nicht klar ist, ob diese überhaupt so besteht.

Jedenfalls sollten Sie sich  VOR einer REAKTION gegenüber der Abmahnerseite über die Möglichkeiten und Risiken informieren, die mit einer Reaktion verbunden sein können.

Feil Rechtsanwälte, . 0511/47390601, : 0511/47390609, : boenig@recht-freundlich.de

Share