Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit wieder angebliche Vertsöße gegen Rechte an dem Filmwerk “Milk” ab.
Der Film soll von dem Adressaten des Abmahnschreibens in einer Tauschbörse öffentlich zugägnlich gemacht worden sein, ohne dass dieser die notwendigen Rechte gehabt hätte.
In der Folge werden mit dem Schreiben sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche behauptet und geltend gemacht.
Der Abgemahnte wird dazu aufgefrodert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zudem eine Betrag in Höhe von 956,- Euro zu bezahlen, um damit die Angelegenheit endgültig zu erledigen.
Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?
Wir raten dringend dazu, sich zunächst über die Reaktionsoptionen und die damit evtl. verbundenen Risiken zu informieren, BEVOR Sie gegenüber der abmahnenden Seite reagieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de













