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Posts Tagged ‘Abmahnkosten’

AG Düsseldorf: Schadensersatz bei fremden Adventsgedicht auf werbefinanzierter Internetseite

Montag, Dezember 19th, 2011

Das hat in einem Urteil vom 30.03.2011 (Az.: 57 C 14084/10) entschieden, dass für das Veröfffentlichen eines fremden Gedichts auf einer Internetseite  an die Autorin zu zahlen ist.

In dem vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines werbefinanzierten Online-Magazins ohne Zustimmung vier Monate das Gedicht “Adventskalender” veröffentlicht. Die Dichterin ließ den Mann abmahnen und forderte etwa 600 . Der Beklagte weigerte sich den vollen Betrag zuzahlen, weil er die für überhöht und nicht marküblich hielt. Die betroffene Dichterin war der Ansicht, dass für die Nutzung des Gedichtes eine Lizenzgbühr von 0,75 Cents pro Zeichen üblich sei.

Die Richter sprachen der Frau die Summe von 606,75 zu, weil deren Adventsgedicht über für vier Monaten auf der Webseite des Beklagten frei zugänglich war. Der wurde nach der Preisliste der Autorin ermittelt, nachdem sie beweisen konnte, dass sie für die Nutzung ihrer Werke mindestens 0,75 EUR pro Zeichen erhält, was für das Gericht nachvollziehbar und angemessen war.

Der Webseitenbetreiber wurde zudem zur  der geforderten verurteilt. Da die Internetseite werbefinanziert sei und kein Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehr vorlag. Demnach konnte er sich nicht auf  § 97a Abs. 2 UrhG berufen, der die auf   begrenzt, urteilten die Richter.

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OLG Hamm: Geltendmachung von Abmahnkosten bei Selbstbeauftragung

Dienstag, November 29th, 2011
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche

Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen auch der Abmahnende ist, für seine Selbstbeauftragung weder einen noch einen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG geltend machen, wenn ein unschwer zu erkennender Wettbewerbsverstoß vorliegt (vgl. , Urteil v. 12.12.2006 – Az.: VI ZR 188/05; GRUR 2004, 789)

Dieser Grundsatz gilt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm allerdings nicht, wenn hinsichtlich der Geltendmachung eines Wettbewerbsverstosses spezielles europarechtliches Wissen gefordert wird. In solch einem Fall liegt kein unschwer erkennender Wettbewerbsverstoß vor und der Rechtsanwalt kann seine Ansprüche wie jeder andere auch geltend machen.

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LG Frankfurt a.M.: Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes in Filesharing-Fällen

Mittwoch, September 14th, 2011

Das hat entschieden (Urteil v. 13.01.2011 – Az.: 2-03 O 340/10), dass ein zu bejahen sei, wenn man an einer Tauschbörse teilnimmt und auch keine Kenntnis von der öffentlichen Zugänglichmachung hat. Wer eine Filesharing-Software verwendet, müsse sich vor der Verwendung hinreichend über die technische Funktionsweise der Software informieren.

Darüber hinaus sei bei Urheberrechtsverletzungen in Form des Filesharings grundsätzlich ein von 10.000 je verwendetes Werk anzusetzen, wobei dieser nicht schematisch, sondern aufgrund einer Einzelfallprüfung zugrunde zu legen ist. Beim Vorwurf der Verbreitung von über 5.000 Musikdateien erscheine sogar ein von 50.000 angemessen. Die können jedoch nicht - bei mehreren Abgemahnten - als Gesamtgläubiger, sondern nur als Einzelgläubiger geltend gemacht werden. § 428 BGB greife nicht ein. Weiterhin sei der nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu berechnen und bestehe in Höhe von 150,00 pro Titel.

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Abmahnkosten für externen Anwalt trotz eigener Rechtsabteilung

Montag, August 22nd, 2011

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 18.07.2006 (Az.: 28 O 480/06) über die für einen externen Rechtsanwalt trotz des Bestehens einer eigenen entschieden. Aus der  Tatsache, dass eine existiert könne nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werde, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich sei. Zwar kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts ggf. i.S.d. § 670 BGB nicht erforderlich sein, soweit der Abmahnende selbst über hinreichende eigene Sachkunde und Möglichkeiten zur zweckentsprechenden Verfolgung eines unschwer zu erkennenden urheberrechtlichen Verstoßes verfügt, jedoch soll dieser Aspekt nach Ansicht des Gerichtes nur in Ausnahmefällen eingreifen. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn standardmäßig immer nur ein und derselbe Verstoß ganz routinemäßig für den einzigen Berechtigten mittels Textbausteinen abgemahnt wurde (mit Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2001, Az.: 20 U 194/00). Berücksichtigt wurde von dem Gericht auch die Entscheidung des (Urteil vom 06.05.2004, Az.: I ZR 2/03). Vielfach würde aus dieser Entscheidung der Grundsatz entnommen, dass bei einem Unternehmen mit eigener typische Verstöße ohne anwaltlichen Rat erkennbar wären und der Ersatz von ausscheiden würde. Nach Auffassung der Kammer liegt die Entscheidung des nur auf der Linie der zurückhaltenden Rechtsprechung zu Fachverbänden mit eigenen und gerade zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen satzungsmäßig bestimmten Rechtsabteilungen. Diese Rechtsprechung lässt sich jedoch nicht ohne weiteres auf das durch Marktverhalten unmittelbar betroffene kaufmännische Unternehmen übertragen, so das Landgericht Köln. Die Beurteilung des Verhaltens eines anderen und die Verfolgung von Wettbewerbs- und/oder Schutzrechtsverstößen gehören nicht zu den ureigenen unternehmerischen Aufgaben eines Unternehmens. Daraus, dass ein Unternehmen über eine eigene verfüge, könne nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich sei. Das Landgericht Köln stellte klar, dass etwas anderes nur dann gelten könnte, wenn es sich um einen ganz einfach gelagerten Sachverhalt handelt, in dem für die Bearbeitung auf frühere Vorgänge zurückgegriffen werden kann und die personelle Kapazität der eine solche Abmahntätigkeit auch zulässt. In dem hier zu entscheiden Fall ging es um Fragen des Urheberrechts, die nach Ansicht des Landgerichts auch ein Volljurist in einer Tonträgerfirma nicht sicher beherrschen wird und dies auch nicht von ihm verlangt werden kann.

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Amtsgericht Frankfurt zur Frage der Abmahnkosten

Dienstag, August 17th, 2010

In einer Entscheidung des Amtgserichts Frankfurt wurde Stellug zu der Frage bezogen, ob das landgerichtlich durchgeführte Auskunftsverfahren “automatisch” dazu führt, dass die Anwendbarkeit der “ auf ,-” , gem. § 97a II UrhG, entfällt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/gilt-97a-urhg-auch-beim-filesharing-amtsgericht-frankfurt-30-c-235309-01-02-2010

Wichtig:

Informieren Sie sich, BEVOR Sie auf eine reagieren! Rufen Sie nicht die Abmahner direkt an und lassen Sie sich nicht auf Gespräche ein, in denen Sie evtl. zu viele Informationen an die Abmahner geben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 4104, Email: kanzlei@recht-freundlich.de

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BGH: Bei teilweise unberechtigten Abmahnungen werden die Abmahnkosten nur für den berechtigten Teil der Abmahnung ersetzt

Dienstag, Juli 27th, 2010

http://www.wb-law.de/news/allgemein/1739/bgh-bei-teilweise-unberechtigten-abmahnungen-werden-die-abmahnkosten-nur-fuer-den-berechtigten-teil-der-abmahnung-ersetzt/

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Verwendung eines Produktfotos des Herstellers

Mittwoch, Oktober 14th, 2009

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Urteil vom 03.02.2009 (Az.: 6 U 58/08) deutlich gemacht, dass eine ungefragte Verwendung eines Produktfotos des Herstellers in eBay-Auktionen nicht statthaft ist. Wer sein Angebot in einer Online-Auktion mit Produktfotos des Herstellers ausgestaltet, haftet dem Urheber des Fotos gegenüber auf . Weiterhin kann auch ein Schadenersatzanspruch in Form einer angemessenen geltend gemacht werden.

Bei der der verweist das Gericht allerdings auf § 97 a Abs. 2 UrhG und beschränkt die auf € ,00.

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Erstattung von Abmahnkosten

Mittwoch, Oktober 7th, 2009

Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 26.05.2009 (Az.: 17 O 59/09) darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG dann nicht mehr verlangt werden kann, wenn bereits eine Drittunterwerfung gegenüber einem Mitbewerber erfolgt ist. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass diese Drittunterwerfung ernsthaft sein muss.

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Inkassounternehmen fordert Abmahnkosten

Freitag, September 25th, 2009

Zunehmend treten Fälle auf, dass Inkassounternehmen oder auf spezialisierte Kanzleien außergerichtlich geltend machen. Hier gilt das Grundprinzip, sich nicht von den häufig drohend formulierten Schreiben einschüchtern zu lassen. Auch wiederholte Schreiben verbessern die rechtliche Position des Abmahners und des Inkassounternehmens nicht.

Hier empfiehlt sich die Überprüfung, inwieweit die Schadensersatzforderungen tatsächlich zu Recht geltend gemacht werden.

Das finanzielle Risiko ist bei solchen Auseinandersetzungen gering. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können nur die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Bei einem von € 650,00, der Basis für die Berechnung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ist, beträgt bei einem „normalen“ Verfahrensverlauf das Prozesskostenrisiko in der I. Instanz inklusive der Umsatzsteuer € 569,35.

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