Posts Tagged ‘Abmahnung’

Abmahnungsgrund “Unfrei versandte Ware wird nicht angenommen”

Donnerstag, März 11th, 2010

Mit der Formulierung, dass unfreie Rücksendungen durch Sie nicht angenommen werden, verstoßen Sie gegen die zwingende Regelung des § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach der Unternehmer das Risiko und die Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs zu tragen hat. Es ist unzulässig, diese Kosten auf den Verbraucher abzuwälzen.

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.02.2007 (Az: 5 W 15/07) entschieden, dass die Nicht-Annahme unfrei zurück gesandter Ware wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Denn der interessierte Verbraucher kann diese Regelung nur dahin verstehen, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht der Verbraucher steht. Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach der Unternehmer die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung auf die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht entspricht – obwohl hier keine Leistungspflicht des Verbrauchers in Frage steht, sondern eine solche des Unternehmers.

Ebenso entschied das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 17.11.2006 (Az: 315 O 917/06).

Die Formulierung “Unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert” wurde durch das Landgericht Braunschweig  (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280)) für unzulässig angesehen; ebenso LG Dortmund (Beschl. v. 24.09.2007, Az: 3 O 409/07, n.v.).

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Abmahnung Musketier GmbH & Co. KG

Mittwoch, März 10th, 2010

Die Musketier GmbH & Co. KG mahnt offenbar angebliche Rechtsverletzungen an dem Werk “Russische Schönheiten” ab.

Hier finden Sie weitere Details.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47 39 06 01, Fax 0511/47 39 06 09, Email: Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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Abmahnung Scooter – J’adore Hardcore (Bravo Hits Vol. 67) – DigiProtect – Rechtsanwälte Schalast & Partner – 480,00 €

Dienstag, März 9th, 2010

Uns wird im Rahmen einer Beratung eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner vorgelegt. Diese vertritt die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien aus Frankfurt am Main. Es geht das Musikstück „Scooter – J’adore Hardcore (Bravo Hits Vol. 67).

Der angebliche Verstoß soll aus November 2009 stammen.

Vorsicht bei der Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung. Diese enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für zukünftige Verstöße und enthält gleichzeitig auch eine Festlegung des Zahlungsanspruchs in Höhe von 480,00 €.

Hier sollte anwaltlich geprüft werden, ob dieser Anspruch zu Recht besteht.

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Abmahnung Frauenarzt – Manny Marc – Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)

Dienstag, März 9th, 2010

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main vor. Abgemahnt wird das Album Frauenarzt & Manny Marc – Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht). Der Verstoß soll vom 30.12.2009 stammen.

Angeblich soll das Album in dem Filesharing Netzwerk eKad zum Download angeboten worden sein.

Aus mir vorgelegten Unterlagen ist nicht zu erkennen, ob das Album insgesamt oder nur in Teilen angeboten worden ist. Hier lohnt sich auf jeden Fall genaueres Nachfassen. Diesmal ist nicht wieder die Deutsche Telekom der zuständige Internet-Provider, sondern die Telefonica Deutschland GmbH. Über ein Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG wurde die Adresse des Anschlussinhabers ermittelt.

Es wird nunmehr eine Unterlassungserklärung gefordert und ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 480,00.

Weiter heißt es in der Abmahnung:

„Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck an, da anderenfalls Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden kann und Sie möglicherweise dann mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen müssen.“

Weiterhin wird in der Abmahnung gedroht, dass ohne die geforderten „Handlungen“ die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner der eigenen Mandantschaft raten würde, die Ansprüche sofort gerichtlich durchzusetzen.

Bevor vorschnell die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Eine solche Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre. Hier erscheint eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00,m wie dies die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner für ihre Mandantschaft DigiProtect fordert, nicht der richtige Weg zur Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzung.

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Abmahnung Superstar Entertainment – Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein – Forderung 450 EUR

Montag, März 8th, 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vor. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. Es geht um das Werk „Guten Morgen Sonnenschein“ von Tobias Schulz. In dem uns vorliegenden Fall war das Musikstück in einem Chart-Container „Bravo Hits 67“ enthalten.

Der angebliche Verstoß soll aus Oktober 2009 stammen.

In den weiteren Ausführungen der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass ohne Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird und dieses vor den Frankfurter Gerichten stattfinden wird.

Dies darf durchaus bezweifelt werden, da die Kanzlei Kornmeier & Partner gerade für einen anderen Rechteinhaber vor den Frankfurter Gerichten eine Niederlage erlitten hat. Möglicherweise sucht sich die Kanzlei dann doch ein anderes Gericht.

Es wird dringend davon abgeraten, den Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der der Abmahnung beigefügt war, unverändert zu unterschreiben. Vorher sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob der geltend gemachte Zahlungsanspruch in Höhe von 450,00 € tatsächlich in diesem Umfang berechtigt ist.

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Update: Abmahnung Boll AG

Montag, März 8th, 2010

Uns wird eine Abmahnung der Boll AG, verteten durch die rechtsanwälte Baumgarten und Brandt aus Berlin vorgelegt. Es geht um den Film “Far Cry”. Gefordert werden 850,00 EUR.

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Abmahnung Widerrufsbelehrung – Freie Rücksendung

Montag, März 8th, 2010

Die Verpflichtung, dass Verbraucher im Falle des Widerrufs die Ware als „frei“ an den Unternehmer zurücksenden müssen, verstößt nach dem Beschluss des Landgericht Berlin mit Beschluss vom 17.04.2007 (Az: 15 O 262/07) gegen die §§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 355, 357 BGB. 

Die Klausel “Es werden nur freigemachte Sendungen angenommen” wurde durch das Landgericht Berlin (Beschl. v. 14.06.2007, Az: 16 O 404/07) für unzulässig erklärt. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Ware abweichend von § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB wertunabhängig freigemacht zurückzusenden.

“Besondere weitergehende Kosten, die durch unfreie Sendungen oder besondere Versandarten (Kuriersendungen und ähnliches) entstehen, müssen Sie tragen. Bitte senden Sie uns die Ware daher in Ihrem Interesse als versichertes Postpaket oder am besten Hermes-Paket frei Haus zu”

Diese Einschränkung des Widerrufsrechts wurde durch das LG Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1853/07 (281), n.v.) für unzulässig angesehen.

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Update Abmahnung Hitmix Music Agentur

Montag, März 8th, 2010

Hier finden sich weitere Informationen über Abmahnungen, die bezüglich des Werkes “Amterdam” von Axel Fischer im Umlauf sind: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/axel-fischer-mit-dem-titel-amsterdam

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Abmahnung MTV Unplugged in New York – Sportfreunde Stiller – Universal Music GmbH – Forderung 1.200,00 €

Montag, März 8th, 2010

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte. Es geht um einen angeblichen Verstoß aus November 2009. Es soll das Musikalbum „MTV Unplugged in New York (Doppel-CD)“ von Sportfreunde Stiller unerlaubt genutzt worden sein. In der Abmahnung wird behauptet, dass unrechtmäßige Musikangebote im Internet jährlich Schäden in 3-stelliger Millionenhöhe entstehen. Diese sollen, so führen die Rechtsanwälte in der Abmahnung aus, zum Großteil durch so genannte Filesharing-Systeme verursacht worden sein. Die IP-Adresse wurde über die Deutsche Telekom im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 101 Abs. 9 UrhG weitergegeben und dadurch auch die Anschrift des Abgemahnten ermittelt.

Im Rahmen der weiteren Ausführungen wird darauf verwiesen, dass allein Anwaltskosten in Höhe von 1.980,40 € anfallen würden, hier aber im Wege eines Vergleichs ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.200,00 € gefordert wird.

Es wird davon abgeraten, die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die in der Anlage als Entwurf beigefügt war, unverändert zu unterzeichnen. Diese enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für zukünftige Verstöße und ist 30 Jahre gültig.

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Abmahnung Niko – Ein Rentier hebt ab

Montag, März 8th, 2010

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH vor. Es geht um den Film „Niko – Ein Rentier hebt ab“. Die Abmahnungen werden versandt von der Kanzlei Baumgarten Brandt. Der Urheberrechtsverstoß soll angeblich im November 2009 erfolgt sein. Aus Sicht des abmahnenden Unternehmens liegt folgender Urheberrechtsverstoß vor:

„Durch das Anbieten zum Download für alle anderen Nutzer der Tauschbörse bzw. des so genannten Peer-to-Peer Netzwerkes haben Sie das urheberrechtlich geschützte Werk „Niko – Ein Rentier hebt ab“ ohne Erlaubnis unserer Mandantin öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet.“

Dann wird in der Abmahnung auf die zivilrechtliche und auch auf die strafrechtliche Dimension einer solchen Verwertung hingewiesen.

Gefordert wird ein pauschaler Gesamtbetrag in Höhe von € 850,00.

Mehrere unserer Mandanten berichten, dass die Kanzlei Baumgarten Brandt unter der auf dem Anwaltsschreiben angegebenen Telefonnummer nicht zu erreichen ist.

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