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Posts Tagged ‘Abmahnung’

Abmahnung Marko Schiek für Dan Leal Immoral Productions – Cock Sucking Challenge 10

Freitag, Januar 20th, 2012

Rechtsanwalt mahnt für die ab. Aktuell geht es in den Abmahnungen unter anderem um den Film ““. Rechtsanwalt fordert nicht nur die Abgabe einer , sondern erwartet auch die Zahlung eines Betrages i.H.v. 1270 EUR. Damit reiht sich die Kanzlei Schiek in die Reihe der Abmahnungskanzleien ein, die mit hohen Forderungen versuchen, Druck auf die Betroffenen aufzubauen.

Wir können Ihnen nicht raten, ohne vorherige rechtliche Prüfung Unterschriften oder Zahlungen zu leisten . Sie können sich gern über unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline informieren, welche Handlungsoptionen Sie haben. Gern geben wir Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihrer .

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OLG Düsseldorf: Viele pauschale Abmahnungen bei Filesharing unwirksam

Montag, Januar 16th, 2012

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 14.11.2011 (Az.: I-20 W 132/11) entschieden, dass viele pauschale Abmahnungen in Filesharing-Fällen unwirksam sind. Mit ihrer Entscheidung haben die Düsseldorfer Richter zugleich die Anforderungen an Abmahnungsschreiben verschärft.

Hinreichende Aussicht auf Erfolg

In dem vorliegenden Fall war einer Beklagten, der vorgeworfen wurde 304 Audiodateien über eine Tauschbörse angeboten zu haben, zunächst die Prozesskostenhilfe vom Landgericht Düsseldorf verweigert worden. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung auf und bewilligte die beantragte Hilfe für die Empfängerin einer Filesharing-Abmahnung. Die Richter sahen hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 114 ZPO

Nach Ansicht der Richter stehe nicht fest, dass die Beklagte die Urheberrechtsverletzungen begangen habe oder dafür hafte. Die Richter rügten, dass die Beklagte keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen, des “Onlineermittlers” und des erhielt. Es sei daher zulässig, die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zu ihrem Anschluss, die Klageberechtigung sowie das Anbieten der Dateien über die IP-Adresse zu bestreiten.

Juristische Mindestanforderungen nicht eingehalten

Hinreichende Erfolgsaussichten habe nach Auffassung des Gerichts auch die Verteidigung gegen die Abmahnung. Darin wurden die Musikstücke nicht genau benannt, weshalb das Schreiben nicht den juristischen „Mindestanforderungen“ genüge. Es reiche nicht aus, nur das Anbieten von Musik über eine abzumahnen. Die Kläger hätten darlegen müssen, dass ihr die entsprechenden Rechte an den abgemahnten Werken tatsächlich zustehen.

Erstrecke sich die in der Abmahnung vorgegebene Unterlassungserklärung nicht auf konkret benannte einzelne Werke, sondern auf alle Stücke aus dem Repertoire, müssten diese  aufgelistet werden.

“Völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” 

Zur Abmahnung gehöre ebenso, dass der Abmahnende darlege, weshalb er sich für berechtigt halte, den zu beanstandenden Verstoß zu verfolgen. Die Abmahnung müsse daher zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird. Ohne diese Angaben könne die Beklagte der nicht entnehmen, welches Verhalten sie künftig unterlassen soll. Eine , die den Verstoß nicht erkennen lässt und auch den Schuldner nicht in die Lage versetzt, eine wirksame Unterlassungserklärung abzugeben, sei eine “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung”, begründete das Gericht. Der Empfänger könne das Honorar verweigern oder bereits gezahltes Honorars zurück fordern.

Zudem verletze nicht jedes Angebot einer Audiodatei zum Herunterladen fremde , entschied der 20. Zivilsenat. Dateien könnten etwa mit einer allgemeinen Lizenz versehen sein. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Interpreten ihre Stücke zur freien Verbreitung in das Internet einstellen.

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Sandhage Rechtsanwälte – Stecker Kabel Adapter UG – Marke Flytouch

Freitag, Dezember 16th, 2011

Die Kanzlei  mahnt im Auftrag der Firma  wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke “Flytouch” ab. Abgemahnt wird dabei die Bewerbung und der Verkauf von Tablet-PCs unter der Bezeichnung “Flytouch” durch andere Anbieter als die .

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert und die Zahlung der Anwaltsgebühren von 1569,00 Euro. Die Anwaltsgebühren werden auf Basis eines Streitwertes von 50.000.00 Euro berechnet. 

Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 – 24 Stunden an 7 Tagen!

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OLG Hamm: Widerrufsbelehrung mit nicht mehr geltender Paragraphenkette abmahnfähig

Samstag, Dezember 10th, 2011
Mit unserer Hilfe vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen - Rufen Sie uns kostenlos unter 0800 / 100 41 04 an!

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Im vorliegenden Fall beanstandete der Antragsteller die der Antragsgegnerin, weil sie statt auf die Normen des EGBGB auf die nicht mehr geltende BGB-InfoV verwiesen hat. Nach Ansicht des Antragstellers führe dies dazu, dass es dem Verbraucher nicht möglich sei, die zitierten Paragraphen nachzulesen und sich darüber zu informieren, wann die Widerrufsfrist beginnt. Die Antragsgegnerin meinte hingegen, dass lediglich ein Bagatellverstoß vorliege, der zu keiner spürbaren Beeinträchtigung des Verbrauchers führe. Es sei anzunehmen, dass dem durchschnittlichen Verbraucher bei einer Recherche nach den Normen der BGB-Info schon nach kurzer Zeit auffallen werde, dass eine inhaltsgleiche Regelung in Art. 246 EGBGB fortbesteht.

Dieser Auffassung folgte das Oberlandesgericht Hamm jedoch nicht und bejahte einen Unterlassungsanspruch. Eine , die auf eine nicht mehr existierende Paragraphenkette verweist, sei wettbewerbswidrig und daher abmahnfähig. Auch handele es sich um keine bloße Bagatelle, da selbst dann wenn “nur” falsche Normen zitiert werden, dem Verbraucher eine Überprüfung seines Widerrufsrechts erschwert werde. Sind die in der angegebenen Vorschriften für den Verbraucher nicht auffindbar, könne dieser die Berechtigung des Widerspruchs in Zweifel ziehen und von diesem Abstand nehmen.

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Rechtsanwälte C-S-R – Gröger MV GmbH & Co. KG – Ohne Höschen Vol. 31

Dienstag, Dezember 6th, 2011

Der Film wird durch die Kanzlei C-S-R abgemahnt. Rechteinhaber ist die . Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages.

Wenn Sie eine bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.

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vzbv mahnt Electronic Arts ab

Freitag, Dezember 2nd, 2011

Der Verbraucherzentrale Bundesverband () hat laut eigener Pressemitteilung den Softwarehersteller abgemahnt. Beanstandet wurde zum Beispiel, dass bei dem PC-Spiel “Battlefield 3″ nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden sei, dass für die Nutzung des Spiels eine dauerhafte Internetverbindung erforderlich sei. Ein entsprechender Hinweis finde sich erst klein gedruckt auf der Rückseite der Verpackung.

Darüber hinaus beanstandet der die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Nach Auffassung des ist dies zu spät, da nach deutschem Recht dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen müsse. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problemtische Klauseln informieren können.

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Werbung mit “Made in Germany”

Dienstag, November 29th, 2011

Das Werben mit dem Slogan “Made in Germany” kann durchaus Grund für eine sein. Diese Erfahrung musste nun ein Unternehmen machen, dass für Kfz-Anhänger “Made in Germany” geworben hatte.

Das Unternehmen hat verschiedene Prospektmaterialien veröffentlicht, die mit nachstehenden Werbeaussagen

Neue Dimensionen

Neue Technologie

Neue Horizonte

und unter Abbildung eines Emblems “…Deutsche Anhänger” sowie unter Hinweis auf eine Firmierung mit “…EURO ANHÄNGER…” und den sog. Deutschlandfarben schwarz, rot und gold versehen waren. In den Prospekten wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die meisten Komponenten aus Deutschland stammen. Damit werde eine hohe Qualität und lange Lebensdauer der Produkte garantiert. Außerdem hat das Unternehmen verschiedene Domains mit den Wortbestandteilen “Deutsche Anhänger” verwendet. Schließlich wurden auch die Anhänger selbst mit entsprechenden Aufklebern und Emblemen versehen.

Da eine solche Werbung sowohl gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 UWG als auch gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen nach § 3 Abs. 1 und 2 UWG verstößt, wurde das Unternehmen durch die Wettbewerbszentrale abgemahnt. Zunächst gab das Unternehmen keine ab. Erst ein darauf hin eingeleitetes Verfahren vor der zuständigen Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer führte dann doch noch zu einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausschließenden .

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Sport Express GmbH

Montag, November 28th, 2011
Unsere Shopprüfung schützt Sie vor Abmahnungen - Rufen Sie uns an!

Unsere schützt Sie vor Abmahnungen - Rufen Sie uns an!

Die mahnt wegen Wettbewerbsverletzung ab. Der Betroffene soll eine veraltete unter Verweis auf nicht mehr existierende oder an anderer Stelle auffindbare Normen verwendet haben.

Schützen Sie sich vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Webshop inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnsicher zu gestalten. Für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen unter unserer kostenlosen Hotline 0800 / 100 41 04 zur Verfügung.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Matthias Olbrich für 24-h-a-z GmbH

Montag, November 28th, 2011
Hilfe bekommen Sie bei uns!

Hilfe bekommen Sie bei uns!

Die mahnt durch Mitbewerber wegen angeblich begangenen Wettbewerbsverletzungen ab. Die Betroffenen sollen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb durch fehlerhafte Angaben zu den (40-Euro-Klausel) in der bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen haben.

Schützen Sie sich vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Webshop inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnsicher zu gestalten. Für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen unter unserer kostenlosen Hotline 0800 / 100 41 04 zur Verfügung.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler & Coll. – Fabian Buchler

Donnerstag, November 24th, 2011

Die , , mahnen im Namen von Herrn Mitbewerber auf der Handelsplattform Ebay wegen Verstöße gegen das ab. Grund für die Abmahnungen ist z.B. eine irreführende Preiswerbung im Sinne der §§ 3, 5 UWG.

In den Abmahnungsschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 859,80 Euro gefordert.

Schützen Sie sich vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Webshop inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnsicher zu gestalten. Für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen unter unserer kostenlosen Hotline 0800 / 100 41 04 zur Verfügung.

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BGH: Haftung des Admin-C

Mittwoch, November 23rd, 2011
Haftung des Admin-C

Haftung des Admin-C

Im vorliegenden Fall betreibt die Klägerin unter dem Namen “Basler Haar-Kosmetik” im Internet einen Versandhandel für Haarkosmetikprodukte und Friseurbedarf. Sie fühlt sich durch eine unter dem Domainnamen www.baslerhaarkosmetik.de registrierte Internetseite in ihrem Namensrecht verletzt. Der Domainname wurde von einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft bei der DENIC angemeldet. Als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) für den Domainnamen war der Beklagte registriert.

Die Klägerin wandte sich mit einem Schreiben ihres Rechtsanwalts an den Beklagten und forderte diesen zur Löschung des Domainnamens auf. Der Domainname wurde daraufhin gelöscht. Nun macht die Klägerin gegen den Beklagten klageweise die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend.

Das Landgericht Stuttgart (Urteil v. 27.01.2009 – Az.: 41 O 127/08) hat den Beklagten antragsgemäß zur Zahlung verurteilt, das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil v. 24.09.2009 – Az.: 2 U 16/09) hat dieses Urteil auf die Berufung des Beklagten abgeändert und die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.11.2011 (Az.: I ZR 150/09) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückgewiesen.

Ein Anspruch gegenüber dem Admin-C kann sich aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung ergeben. Die dafür erforderliche Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten ergibt sich allerdings noch nicht aus der Stellung des Beklagten als Admin-C an sich. Denn dessen Funktions- und Aufgabenbereich bestimmt sich allein nach dem zwischen der DENIC und dem Domaininhaber abgeschlossenen Domainvertrag, wonach sich der Aufgabenbereich des Admin-C auf die Erleichterung der administrativen Durchführung des Domainvertrages beschränkt. Unter bestimmten Umständen kann den Admin-C aber eine besondere Prüfpflicht hinsichtlich des Domainnamens treffen, dessen Registrierung er durch seine Bereitschaft, als Admin-C zu wirken, ermöglicht. Im Streitfall hatte sich der Beklagte gegenüber der in Großbritannien ansässigen Inhaberin des Domainnamens generell bereit erklärt, für alle von ihr registrierten Domainnamen als Admin-C zur Verfügung zu stehen. Ferner hatte die Klägerin vorgetragen, dass die britische Gesellschaft in einem automatisierten Verfahren freiwerdende Domainnamen ermittelt und automatisch registrieren lässt, so dass auf der Ebene des Anmelders und Inhabers des Domainnamens keinerlei Prüfung stattfindet, ob die angemeldeten Domainnamen Rechte Dritter verletzen könnten. Bei dieser Verfahrensweise besteht im Hinblick darauf, dass auch bei der DENIC eine solche Prüfung nicht stattfindet, eine erhöhte Gefahr, dass für den Domaininhaber rechtsverletzende Domainnamen registriert werden. Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof eine Pflicht des Admin-C bejaht, von sich aus zu überprüfen, ob die automatisiert registrierten Domainnamen Rechte Dritter verletzen.

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OLG Braunschweig: 300 Euro Schadensersatz für ein Foto

Donnerstag, November 17th, 2011

Im vorliegenden Fall verklagte ein Fotograf einen Internet-Nutzer, weil dieser ungefragt für seine private Ebay-Auktion ein Bild übernommen hatte.

Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig sprachen dem Fotografen nun einen Schadensersatz in Höhe von 300 Euro zu (Beschluss v. 14.10.2011 – Az.: 2 W 92/11). Die Summe setzt sich aus 150 Euro Lizenzschaden und einen Verletzerzuschlag in gleicher Höhe zusammen.

Hinsichtlich der Frage nach dem Streitwert war das Gericht jedoch anderer Ansicht als der Kläger. Statt eines Streitwerts von 6.000 Euro, sei vielmehr von einem Betrag in Höhe von 300 Euro auszugehen. Dies sei angemessen und verhältnismäßig.

Generalpräventive Erwägungen dürften keine Rolle spielen. Ein erhöhter Streitwert liege nicht im Interesse des Urhebers, sondern belaste ihn sogar. Denn es bestehe die Gefahr, dass der Urheber einen Teil der Kosten des erhöhten Streitwerts selbst zu tragen habe. Was daher zur Abschreckung des Verletzers gedacht, treffe den Urheberrechteinhaber selbst.

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Abmahnung: Rechtsanwälte Frömming & Partner – Franz Huber, Inh. des Huber Verlags

Donnerstag, November 17th, 2011
Urheberrechtliche Abmahnung

Urheberrechtliche

Die aus Hamburg verschickt im Namen von Herrn , Inhaber des Huber Verlags aus München, urheberrechtliche Abmahnungen.

In der uns vorliegenden soll der Betreffende eine Kartographie im Internet in unerlaubter Weise verwendet haben.

In dem Abmahnungsschreiben wird der Abgemahnte nun aufgefordert eine zu unterzeichnen. Weiterhin soll er einen Betrag in Höhe von 1.869,60 Euro (Rechtsanwaltskosten von 555,60 Euro, Schadensersatz in Form der Lizenzgebühr von 1.219 Euro und Ermittlungskosten von 95 Euro) zahlen.

Wenn Sie eine bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.

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Abmahnung Waldorf Frommer: Neugestaltung der Abmahnschreiben

Dienstag, November 8th, 2011
Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104

Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104

Die Kanzlei aus München hat ihre urheberrechtlichen Abmahnungsschreiben verändert. Bislang wurden zwölf Seiten (vorbereitete , Datenblatt, Auskunftsbeschluss) und dutzende Anlagen, mithin also über 20 Seiten an den Abgemahnten versendet. Grund hierfür ist das Weglassen der sehr ausführlichen Zitierung von Rechtsprechung zu den einzelnen Punkten, die im Anschreiben dargelegt wurden, wie etwa zur Frage und Beweisbarkeit des Verstoßes, der Verpflichtung zur Kostenerstattung und des Schadensausgleiches.

Hingegen hat sich in inhaltlicher Sicht nichts geändert. Es wird weiterhin die Abgabe einer strafbewehrten sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von bis zu 956,00 Euro gefordert.

Unsere Empfehlung ist deshalb nach wie vor: Lassen Sie sich anwaltlich beraten und unterschreiben Sie die vorgefertigte nicht ungeprüft. Auch von einer vorschnellen Erfüllung der Forderungen ist abzuraten.

Weitere interessante Informationen zum Thema “Abmahnungen von ” finden Sie hier:

http://abmahnung-blog.de/index.php?s=Waldorf+Frommer  und

http://abmahnung-blog.de/abmahnung-kurzratgeber

 

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DigiTask wegen Staatstrojaner abgemahnt

Mittwoch, Oktober 26th, 2011
Abmahnung wegen Herstellung und Verkauf des Staatstrojaners

wegen Herstellung und Verkauf des Staatstrojaners

Das Unternehmen wurde vom IT-Unternehmen wegen der Entwicklung und des Verkaufs des sog. Staatstrojaners an die Strafverfolgungsbehörden abgemahnt.

Nach Ansicht des abmahnenden Unternehmens verstoße die Herstellung und der Verkauf der Software gegen § 202c StGB und dies sei aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unzulässig.

Die Software ermögliche den Zugriff auf Daten fremder Rechner und vor allem auch die Übermittlung dieser Daten. Dies sei insbesondere deshalb unzulässig, weil für die Übermittlung von Gesprächen im Internet keine Ermächtigungsgrundlage für die Behörden existiere. Darüber hinaus besteht durch die Software die Möglichkeit, weitere Überwachungsfunktionen unbemerkt hinzuzufügen. Die Strafverfolgungsbehörden verstoße beim Einsatz der Software somit gegen § 202a StGB.

Des Weiteren habe die abgemahnte Firma in der Vergangenheit damit geworben, dass auch auf den “core of private life” zugegriffen werden könne. Vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Online-Durchsuchung, wonach der Kernbereich privater Lebensführung vor staatlichem Einblick geschützt sein soll, sei schlichtweg kein rechtmäßiger Einsatz der Trojaner-Software durch Strafverfolgungsbehörden möglich.

Die “Retourkutsche” auf diese folgte sofort: In dieser Woche mahnt das Unternehmen den IT-Dienstleister ab.  Als Begründung für die Gegenabmahnung wird das angeblich wettbewerbswidrige Verhalten von herangezogen. hatte den Text der auch auf seiner Unternehmens-Web-Seite veröffentlicht und gefordert, möge bis zum 24.10.2011, 15:00 Uhr, eine abgeben. Laut -Anwalt Winfried Seibert sei das diskriminierend. Diese Art Pranger verstoße mithin gegen das . Überdies bestreitet auch den Vorwurf der Rechtswidrigkeit. Digitale Ausspähungen seien immer nur auf richterliche Anordnung hin erfolgt.

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Verbraucherschützer verklagen Rechtsschutzversicherungen

Mittwoch, Oktober 26th, 2011

 

Verbraucherzentrale Hamburg vs. Rechtsschutzversicherungen

vs. Rechtsschutzversicherungen

Laut der verwenden manche Rechtsschutzversicherungen die folgende oder ähnliche Klausel:

“Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.”

Bei einem Verstoß gegen diese Klausel muss der Verbraucher damit rechnen, dass er ganz oder teilweise den Versicherungsschutz verliert.

Nach Ansicht der wird der Versicherte durch die Klausel unangemessen benachteiligt im Sinne des § 307 BGB. Aufgrund ihrer unklaren Formulierung ist nicht klar erkennbar, in welchen Fällen der Versicherungsschutz gefährdet wird. Hiermit muss der Verbraucher bereits dann rechnen, wenn er bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht einen Rechtsanwalt beauftragt.

Aus diesem Grund hat die viele Rechtsschutzversicherungen abgemahnt. Fast alle waren jedoch uneinsichtig und wurden daraufhin verklagt, wobei bisher die meisten Verfahren erfolgversprechend verliefen.

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Streit zwischen Metzger und Aldi wegen Wurstwerbung

Montag, Oktober 24th, 2011

Der Deutsche Fleischer-Verband hat Aldi Süd per aufgefordert, seine Werbung und Präsentation für Wurstpackungen der Marke “Meine Metzgerei” zu ändern. Nach Meinung des Verbandes verkaufe Aldi Süd Fleisch und Wurst eines der größten deutschen Fleischverarbeiter mit irreführenden, metzgertypischen Begriffen wie “aus eigener Schlachtung”. Man erwarte bei einer solchen Aussage, handwerklich hergestellte Produkte und keine Industrieprodukte. Die Verbraucher werden dadurch bewusst getäuscht.

Der Discounter soll den Vorwurf zurückgewiesen haben. Weiterhin habe das Unternehmen eine Unterzeichnung der abgelehnt. Der Fleischer-Verband prüfe nun weitere Schritte.

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OLG Thüringen: Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unbestimmter Vertragsstrafe

Mittwoch, Oktober 19th, 2011

Im zugrundeliegenden Fall erfolgte eine wegen Verstoßes gegen das . Der Abgemahnte wurde zur Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten aufgefordert. Er sollte sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro verpflichten. Hierzu war er jedoch nicht bereit und strich die genannte Summe einfach durch. Hiermit war der Abmahner aber nicht einverstanden und ging gegen den Abgemahnten gerichtlich vor.

Das erließ am 20.07.2011 – Az.: 2 W 343/11 – die begehrte einstweilige Verfügung. Die Richter führten als Begründung an, dass trotz der abgegebenen strafbewehrten weiterhin die Möglichkeit besteht, dass der Abgemahnte erneut gegen verstößt. Die sog. Wiederholungsgefahr wird nur dann ausgeräumt, wenn die als ernsthaft angesehen werden kann. Nach Ansicht des Gerichts kann davon aber keine Rede sein, wenn für den Fall eines Verstoßes lediglich die Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe versprochen wird.

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LG Düsseldorf: Werbung mit durchgestrichenem Preis ist wettbewerbswidrig

Freitag, Oktober 14th, 2011
Shopprüfung - Erste Kontaktaufnahme unter 0800 - 100 41 04

- Erste Kontaktaufnahme unter 0800 - 100 41 04

Im vorliegenden Fall vertrieb ein Markenschuhe. Auf seiner Webseite machte er die folgende Preisangabe “Statt 99,95 EUR nur 89,95 EUR”. Der genannte Preis von 99,95 EUR war dabei durchgestrichen. Daraufhin erhielt der Händler eine von einem Konkurrenten. Dieser war der Auffassung, dass der Kunde durch diese Angabe in die Irre geführt wird. Auf seinen Antrag untersagte das Landgericht Düsseldorf die Werbung im Wege der einstweiligen Verfügung. Hiergegen legte der Widerspruch ein.

Das Landgericht Düsseldorf gab dieser Klage statt. Als Begründung führten die Richter aus, dass eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG bestehe. Es sei nicht klar, auf was sich der angegebene Preis eigentlich beziehe. Nicht geklärt sei, ob es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früheren Preis handeln würde.

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Massenabmahnungen in den USA

Donnerstag, September 29th, 2011

Die U.S. Copyright Group möchte gegen insgesamt 4.165 Anschlussinhaber im Wege der vorgehen, von deren ermittelten IP-Adressen angeblich eine durch Filesharing über eine Tauschbörse festgestellt worden ist. Das aufgrund der geloggten angerufene Gericht soll nun die Daten der Nutzer herausgeben. Einzigstes Problem ist hier aber, dass die Gerichte in den USA immer öfter nur die Daten von mutmaßlichen Filesharern herausgeben, die sich nach ihrer in der Nähe des Gerichtes befinden . Im vorliegenden Fall sind jedoch 98 Prozent der IP-Adressen einem anderen Bezirk zuzuordnen. Folglich ist eher damit zu rechnen, dass das Gericht das zurückweist und eine Massenabmahnung – jedenfalls vorerst – unterbleibt.

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