Für die Universal Music GmbH aus Berlin mahnen Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg ab. Aktuell geht es u.a. auch um das Album „Aggro Berlin“ des Künstlers Sido. In der aus April stammenden Abmahnung wird auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung aus Januar 2010 verwiesen. In der Abmahnung heißt es u.a., dass „zur weiteren Sachaufklärung“ beim Landgericht Köln ein Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG eingeleitet wurde. Diese Formulierung ist aus unserer Sicht nicht zutreffend. Es erfolgte nicht eine weitere Sachaufklärung, sondern beim betroffenen Provider, der Deutschen Telekom AG, wurden Name und Anschrift des Nutzers der recherchierten IP-Adresse herausverlangt. Gefordert werden von Rasch Rechtsanwälte 1.200,00 € als „Abgeltungsbetrag“. In dem Vergleichstext, der der Abmahnung beigefügt ist, wird auch darauf verwiesen, dass ggf. gegenüber Dritten bestehende Schadensersatzansprüche und Auskunftsansprüche mit den 1.200,00 € vollständig abgegolten sind. Hier soll den Abgemahnten insbesondere dann eine Entscheidung erleichtert werden, wenn beispielsweise Familienangehörige oder andere Personen über den Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
Trotzdem sollten Sie nicht ohne rechtliche Prüfung auf die Abmahnung antworten.
