Rechtsanwalt Dr. Wachs berichtet von einem Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 16.7.2010 (AZ 115 C 77/10), das noch nicht rechtskräftig ist. Das Amtsgericht Aachen hat für ein Album einen Streitwert von 3000 EUR angesetzt. Damit werden erheblich weniger Gebühren fällig, als dies von den meisten abmahnenden Kanzleien gefordert wird.
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