Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „A Curious Thing“ von Amy MacDonald
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „A Curious Thing“ von Amy MacDonald
Die Universal Music GmbH, verschickt über die Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.
Abmahnungs-Ticker
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „A Curious Thing“ von Amy MacDonald (Album)

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Amy MacDonald
Die Universal Music GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „A Curious Thing“ von Amy MacDonald
Die Universal Music GmbH mahnt das Album „A Curious Thing“ der Künstlerin Amy MacDonald ab. Die Abmahnungen verschicken die Rasch Rechtsanwälte. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im August 2010 erfolgt sein.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 1.200,00. Für zukünftige Verstöße soll eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 versprochen werden. Dies halten wir für dringend veränderungsbedürftig. Wir empfehlen in vielen Fällen unseren Mandanten die Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, die beispielsweise kein Schuldanerkenntnis enthält.
Die Universal Music GmbH lässt über die Rasch Rechtsanwälte das Album “A curious thing” von Amy MacDonald abmahnen.
Rasch Rechtsanwälte mahnen für Universal Music das Album “Amy Macdonald – A Curious Thing” ab.
Rasch Rechtsanwälte mahnen aktuell für die Universal Music GmbH das Album “Amy Macdonald – A Curious Thing” ab.