Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe verschickt sowohl für Herrn Anis Mohamed Ferchichi, alias Bushido, als auch für die erstguterjunge GmbH Abmahnungen.
Vorab werden Anträge gemäß § 101 Abs. 9 UrhG gestellt, um den jeweiligen Provider zur Herausgabe der Anschlussdaten zu verpflichten.
Im Rahmen dieser Auskunftsverfahren wird von der Firma Verstigo Internet Services GmbH durch Herrn Ralf Wenzel eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt. Dort heißt es, dass er unter Zuhilfenahme von Tauschbörsen-Clients festgestellt habe, dass die streitgegenständlichen Alben oder Singles in Peer-to-Peer-Netzwerken anderen Nutzern zum Download angeboten wurden. Weiter heißt es dann:
„Die Alben/Kopplungstonträger/Chart Container (German Top 100) sind zu den jeweils angegebenen Daten veröffentlicht worden und werden unter den genannten Hashwerten in Tauschbörsen angeboten, wovon ich mich durch einen Hörvergleich überzeugt habe.“
In einer zweiten eidesstattlichen Erklärung heißt es wörtlich
„Ich habe mich mit dem eDonkey P2P-Netzwerk und dem Bit-Torrent für 2P-Netzwerk verbunden und das Herunterladen der Dateien gestartet. Nach der Datenerfassung habe ich durch Auswertung der Log-Protokolldateien nachfolgende Zuordnung festgestellt: …“
Dann kommt eine Liste mit 78 IP-Adressen.
Dann versichert der Geschäftsführer der Verstigo Internet Services GmbH, Herr Ralf Wenzel, dass er die genutzte technische Einrichtung auf ordnungsgemäße Funktion geprüft habe. Außerdem habe er nur Beweise gesammelt, die jedem anderen P2P-Nutzer mit technischem Wissen ebenfalls einsehbar und auch kopierbar sind.