Erneut wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Sittig, vertreten durch die Rechtsanwälte Herold, Flashar, Sittig vorgelegt. Herr Artur Sittig lässt angebliche Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung abmahnen (Kosten der Rücksendung). Als Gegenstandswert werden € 4.000,00 angenommen.
Interessant bzw. bemerkenswert ist aus unserer Sicht die Übereinstimmung der Schreibweise der Nachnamen des Abmahners und eines Rechtsanwalts in der beauftragten Kanzlei (Markus Sittig).



