Nach dem Urteil des Landgerichts München I vom 09.03.2008 (Az.: 33 O 23089/07) stellt ein alleiniger Verstoß gegen die Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum einen nur unerheblichen Verstoß im Sinne von § 3 UWG dar, der nicht zur Abmahnung berechtigt.
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